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Wie melde ich eine freiberufliche Tätigkeit an?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie melde ich eine freiberufliche Tätigkeit an?
  2. Wie viel darf man freiberuflich steuerfrei verdienen?
  3. Wann muss ich meine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
  4. Was ist der Unterschied zwischen freiberuflich und selbstständig?
  5. Wer darf freiberuflich tätig sein?
  6. Welche Tätigkeit gilt als Freiberufler?
  7. Wie viel darf man verdienen ohne sich anzumelden?
  8. Welche Steuer zahlen Freiberufler nicht?
  9. Was zählt als freiberufliche Tätigkeit?
  10. Welche Berufe zahlen zu den Freiberuflern?
  11. Welche Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden?
  12. Kann ich einfach freiberuflich arbeiten?
  13. Was muss man als Freiberufler abführen?
  14. Wie viel darf ich monatlich verdienen ohne Gewerbe?
  15. Wie viel Umsatz darf man ohne Gewerbe machen?

Wie melde ich eine freiberufliche Tätigkeit an?

Freelancer, die sich ohne Mitarbeiter oder Partner solo-selbstständig machen, müssen lediglich das Finanzamt über die Ausübung einer freiberufliche Tätigkeit informieren und können auf den Eintrag ins Handelsregister verzichten. Auch ein Gewerbe muss in dem Fall nicht angemeldet werden. Der Vorteil von dieser Art der Selbstständigkeit ist die Befreiung von der Gewerbesteuer.

Zu den freiberuflichen Bereichen gehören laut Einkommensteuergesetz künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Zusätzlich werden sogenannte Katalogberufe wie Ärzte, Ingenieure oder Rechtsanwälte als Freiberufler eingestuft. Welcher Kategorie Sie angehören, prüft das zuständige Finanzamt.

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Wie viel darf man freiberuflich steuerfrei verdienen?

Bevor wir Ihnen erklären, welche Steuern Selbstständige betreffen, wollen wir noch einmal einen kurzen Blick auf die verschiedenen Formen der Selbstständigkeit werfen.

Im Vergleich zu Gewerbetreibenden, die ihr Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden müssen, nehmen Freiberufler im Steuerrecht einen völlig anderen Status ein und genießen, auch verwaltungsrechtlich gesehen, sogar den einen oder anderen Vorteil:

  • Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig und müssen daher zum Abschluss eines Kalenderjahres im Rahmen ihrer Steuererklärung für Freiberufler nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen.
  • Freiberufler ersparen sich für die Steuer eine Bilanz sowie eine komplexe Gewinnermittlung durch Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
  • Als Freiberufler müssen Sie keine Gewerbeanmeldung am Ort Ihres Firmensitzes durchführen.
  • Sie zahlen als Freiberufler deshalb keine Gewerbesteuer.
  • Sie melden Ihre selbstständige, freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an und erhalten dort als Freiberufler eine Steuernummer.
  • Außerdem besteht keine Pflicht, Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer zu werden bzw. Mitgliedsbeiträge dafür zu zahlen.

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Wann muss ich meine freiberufliche Tätigkeit anmelden?

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Was ist der Unterschied zwischen freiberuflich und selbstständig?

Wer ist selbstständig? Das ist auf den ersten Blick schnell gesagt: Jeder, der nicht in einem Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis steht – und sich mit seiner Arbeit seinen Lebensunterhalt verdient. Gewerbe und selbstständig sind aber nicht identisch. Zwar ist in der Umgangssprache jeder Gewerbetreibende selbstständig (er ist ja sein eigener Chef und nicht angestellt), aber nicht jeder Selbstständige muss ein Gewerbe haben. Eine besondere Form der Selbstständigen ohne Gewerbeschein sind die Freiberufler, also Personen, die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen. Dazu gehört unter anderem, wer eine selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt. Freiberufler können Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Altenpfleger, Physiotherapeuten, Sozialpädagogen, Kfz-Sachverständige, Marktforscher und Landschaftsarchitekten und noch einige mehr sein. 

Wer darf freiberuflich tätig sein?

Als Freiberufler musst du wie andere Selbstständige auch Steuern zahlen.

Grundsätzlich handelt es sich dabei um diese Abgaben:

  • Einkommenssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Solidaritätszuschlag

Nicht nur im Hinblick auf die zu zahlenden Steuern genießen Freiberufler gewisse Privilegien. Auch wenn es um die Buchhaltung geht, wird schnell klar: Der Status der Freiberuflichkeit lohnt sich tatsächlich.

Als Freiberufler bist du grundlegend nicht buchführungspflichtig. Dem Finanzamt genügt es in der Regel, wenn du deiner Einkommenssteuererklärung eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) anhängst.

An diesem Umstand ändert sich erst etwas, wenn du eine Kapitalgesellschaft gründest oder sehr hohe Gewinne erzielst.

Welche Tätigkeit gilt als Freiberufler?

Die freiberufliche Tätigkeit ist eine besondere Form der Selbstständigkeit, die sogenannte Katalogberufe ausüben. Das Besondere an Freiberuflerinnen und Freiberuflern: Er gilt nicht als Gewerbetreibender und ist damit von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.

Definition: Was ist ein Freiberufler bzw. eine Freiberuflerin?

Das deutsche Recht unterscheidet zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler:innen: Angehörige der freien Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass sie im Gegensatz zum Gewerbetreibenden weder etwas herstellen noch verkaufen und somit kein Warenaustausch stattfindet.

Entscheidendes Kriterium für diese Einordnung ist die Tätigkeit, die ein selbstständiger Unternehmer ausübt. Welche Tätigkeiten zu den freien Berufen zählen, legt § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) fest. Bei diesen sogenannten Katalogberufen handelt es sich um selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, die zum Wohl der Allgemeinheit beitragen.

Wie viel darf man verdienen ohne sich anzumelden?

Es ergibt sich keine Einkommensteuerschuld, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2022 10.347 €. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 20.694 €. Übersteigt Ihr Einkommen den Grundfreibetrag, hängt die Entstehung einer Einkommensteuerschuld von der Art der bezogenen Einkünfte im konkreten Einzelfall ab. So steht z.B. jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.200 € (bis 2021: 1.000 €) zu.

Ihrer voraussichtliche Einkommensteuer können Sie anhand des Lohn- und Einkommensteuerrechners des Bundesministeriums für Finanzen ermitteln.

Welche Steuer zahlen Freiberufler nicht?

Für den Freiberufler gilt die Einkommensteuerpflicht genauso wie für alle natürlichen Personen. Im Gegensatz dazu gibt es auch die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften sind die GmbH, UG, Ltd. oder AG. Da der Freiberufler aber keine Kapitalgesellschaft darstellt, muss er die Einkommensteuer zahlen. Diese orientiert sich an der Höhe des Einkommens.

Für Freiberufler heißt das im Klartext, dass die Einkommensteuer für Freiberufler anhand der persönlichen Einkunftsquellen ermittelt wird. Genauer gesagt geht der Blick auf den Gewinn - also Umsatz abzüglich Kosten. In Deutschland steigt der Steuersatz für die Einkommensteuer progressiv an. Des bedeutet, mit steigendem Gewinn steigt auch der persönlicher Steuersatz.

Tipp für Freiberufler: Als Freiberufler meldet man die Selbstständigkeit beim Finanzamt an, das einem prompt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zukommen lässt. Hier sollten Freiberufler nicht den Fehler machen, ihre erwarteten Einkünfte zu optimistisch zu prognostizieren. Denn auf Grundlage dieser Angaben werden die zu zahlenden Steuern ermittelt. Diese werden, wenn der Gewinn niedriger als geplant ausfällt, zum Jahresende zwar zurückgezahlt, aber zunächst müssen diese unterjährig vorausgezahlt werden.

Fast alle Existenzgründer müssen eine Gewerbeanmeldung durchführen. Nur der Freiberufler ist davon befreit. Neben der nicht erforderlichen Anmeldung beim Gewerbeamt, muss der Freiberufler keine Gewerbesteuern zahlen. Die Abgrenzung zum klassischen Gewerbe ist jedoch nicht immer klar und eindeutig. Grundsätzlich gilt, dass wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten nicht der Gewerbeordnung unterliegen.

Man darf zwar als Freiberufler auch Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit erwirtschaften, ohne den Status als Freiberufler zu verlieren, aber man muss darauf achten, dass sich die freiberufliche und die gewerbliche Tätigkeit nicht vermischen. Beispiele liefern der Arzt, der nebenbei Zahnpflegeprodukte verkauft, oder der EDV-Berater, der nebenbei PC-Software vertreibt. Sobald die gewerbliche Tätigkeit eine größere Rolle einnimmt, stuft das Finanzamt womöglich sogar alle Tätigkeiten, auch die freiberufliche, als gewerblich ein. Hier sollten Freiberufler unbedingt einen Steuerberater fragen.

Tipp

Was zählt als freiberufliche Tätigkeit?

Wer Freiberufler im steuerrechtlichen Sinne ist, legt das Einkommensteuergesetz in § 18 EStG fest („Katalog der Freiberufler“. Wenn Sie Ihren Beruf in dieser Vorschrift wiederfinden, brauchen Sie keine Bilanz zu erstellen, zahlen keine Gewerbesteuer und sind auch nicht Zwangsmitglied bei der Industrie- und Handelskammer (wohl aber bei einigen Berufen in den entsprechenden berufsständischen Kammern).

Welche Berufe zahlen zu den Freiberuflern?

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In wesentlich mehr Berufssparten als früher ist es heutzutage durchaus üblich, frei zu arbeiten. Manche Unternehmen entscheiden sich sogar ganz bewusst für die Dienste auf freiberuflicher Basis. Für die Arbeitenden selbst ist es die freie Zeiteinteilung, die Flexibilität, das eigenverantwortliche Arbeiten und das hohe Maß an Selbstbestimmung, was diese Art zu arbeiten so attraktiv macht. Für Unternehmen hat es sicherlich den Vorteil, dass Freelancer eben nur für ein bestimmtes Projekt eingesetzt und bezahlt werden müssen. Danach bestehen keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Freien, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Pluspunkt. Also, eigentlich positive Aspekte auf beiden Seiten.

Natürlich gibt es neben der Möglichkeit, als Freelancer für ein bestimmtes Unternehmen bzw. einen Auftraggeber in den so genannten Freien Berufen tätig zu sein, auch die Entscheidung, sich eine eigene Unternehmensexistenz aufzubauen, wie zum Beispiel ein Geschäft oder ein Restaurant zu eröffnen. Dann zählt man übrigens zu den Gewerbetreibenden, die andere Voraussetzungen und Bedingungen in Bezug auf eine Selbständigkeit erfüllen müssen. Die wir aber in diesem Blog nicht weiter ausführen. Wir widmen uns den so genannten freien Berufen.

Welche Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden?

Vielfach werden die Bezeichnungen "selbständig" und "freiberuflich" synonym verwendet. Das hängt damit zusammen, dass freie Mitarbeiter häufig mit Freiberuflern verwechselt werden (das ist nicht dasselbe!) und auch das Finanzamt trägt seinen Teil dazu bei: Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit" machen laut Einkommensteuergesetz einen Teil der "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" aus.

Im Sozialversicherungsrecht spielt die Unterscheidung keine entscheidende Rolle: Hier verläuft die Grenzlinie vielmehr grundsätzlich zwischen (abhängiger) Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit - ganz gleich, ob sie unter steuerlichen Gesichtspunkten freiberuflich oder im Rahmen eines Gewerbebetriebes erbracht wird. Ein Gewerbetreibender kann demnach genauso als "scheinselbständig" eingestuft werden wie ein Freiberufler, der auf eigene Rechnung arbeitet.

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Welche Berufe als "Freie Berufe" anerkannt sind, steht in § 18 des Einkommensteuergesetzes. Dort hat der Gesetzgeber vor fast 50 Jahren eine Liste sogenannter Katalogberufe zusammengestellt, auf die sich auch viele andere Gesetze beziehen. Als freiberuflich gelten demnach:

  • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplompsychologen,
  • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (und Buchrevisoren),
  • Naturwissenschaftliche / technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige.
  • Informationsvermittelnde Berufe / Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer (und ähnliche Berufe), Wissenschaftler sowie
  • Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.

Wichtig: Durch den abschließenden Verweis auf "ähnliche Berufe" hat der Gesetzgeber klar gemacht, dass es sich beim Katalog der "Freien Berufe" nicht um eine abschließende Aufzählung handelt.

Kann ich einfach freiberuflich arbeiten?

Wer genau als Freiberufler anerkannt wird, ist in § 18 EStG festgelegt. Dies kann eine gute Grundlage für dich sein, um zu überprüfen, ob deine selbstständige Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit vom Finanzamt anerkannt wird, oder ob es sich doch um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. 

Als Freiberufler übst du einen sogenannten Katalogberuf bzw. einen katalogähnlichen Beruf aus. Dabei sind die Katalogberufe jene, die spezifisch im Einkommensteuergesetz gelistet sind. Bei katalogähnlichen Berufen handelt es sich um alle jene, die dort nicht gelistet sind, aber eine ähnliche Ausbildung erfordern und ebenfalls als freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden können. Dabei muss die erbrachte Tätigkeit in jedem Fall dem hohen Standard genügen, der an freie Berufe gestellt wird. 

Unter freiberufliche Tätigkeiten gehören selbständig ausgeübte Tätigkeiten, die in den wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Bereich fallen. Einige Beispiele haben wir dir hier aufgelistet, um dir einen ersten Überblick über mögliche freiberufliche Tätigkeiten zu verschaffen:

Was muss man als Freiberufler abführen?

Steuerbasis für den Start in deine Selbstständigkeit

💡 Das musst du wissen:

  • Für jeden Selbstständigen ist das Abgeben einer Einkommensteuererklärung Pflicht. Der entsprechende Steuersatz dafür setzt sich aus der Höhe des Gewinns sowie den mindernden Werbungs- oder weiteren abzusetzenden Kosten zusammen. Auf die finale Einkommensteuersumme müssen zusätzlich 5,5% Solidaritätszuschlag bezahlt werden.
  • Jeder Freiberufler ist weiterhin umsatzsteuerpflichtig und muss den entsprechenden Umsatzsteuersatz auf seine Ware bzw. Dienstleistung bezahlen. Allerdings kann er sich so auch die auf andere Anschaffungen gezahlte Umsatzsteuer zurückholen. Für das Zahlen und Zurückholen der Umsatzsteuer muss eine in der Regel monatliche Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden.
  • Kleinunternehmer können sich durch Gebrauch der Kleinunternehmerregelung von dem Ausweisen der Umsatzsteuer befreien lassen.
  • Abhängig von ihrer Rechtsform, müssen alle Selbstständige eine von ihrem Wohnort abhängige Gewerbesteuer bezahlen. Lediglich Freiberufler sind von dieser Zahlung befreit. Der Gewerbesteuersatz liegt bei 3,5% und muss noch mit dem ortsgebundenen Hebesatz multipliziert werden.
  • Für angestellte Mitarbeiter muss die Lohnsteuer abgeführt werden.

Aus selbstständiger Arbeit erwirtschaftete Einkünfte müssen dem Finanzamt in der Einkommensteuererklärung offengelegt werden. Das ist Pflicht für jeden Freiberufler. Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31. Mai des Folgejahres.

Ab der Steuererklärung 2019 (in der das Jahr 2018 abgerechnet wird) wurde die Frist um zwei Monate auf den 31. Juli verschoben. Bis zu vier Jahre kann man seine Steuererklärung nachreichen.

In Deutschland ist man bis zu einem jährlichen Einkommen von 8.820€ von der Einkommensteuer befreit. Alles was darüber hinaus verdient wird, muss versteuert werden. Die Einkommensteuer berechnet sich abhängig von den jährlichen Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten.

Wie viel darf ich monatlich verdienen ohne Gewerbe?

Gehen wir davon aus ich verdiene 45.000€ im Jahr in meinem Hauptjob. Dazu bin ich leidenschaftlicher Stricker und stricke viele Pullover im Jahr die ich im Internet verkaufe xD.

Wie viel Umsatz darf man ohne Gewerbe machen?

Ein Privatverkauf ist nicht steuerpflichtig, wenn Sie die Summe von 600 € pro Jahr an Verkaufserlösen nicht überschreiten.

Freiberufler und Freiberuflerinnen – Eine Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist in vielen Fällen nicht eindeutig, da auch Freiberufler im Regelfall mit einer Erwerbsabsicht arbeiten und sich die Kriterien überschneiden. Dennoch sind für einen Freiberufler einige grundsätzliche Kriterien maßgebend wie die geistige und schöpferische Arbeit.

Kein Gewerbe stellen freiberufliche Beschäftigungen dar, für deren Ausübung ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium erforderlich ist. Dazu zählen unter anderem die sogenannten Katalogberufe wie Arzt und Rechtsanwalt. Auch Künstler und Schriftsteller betreiben kein Gewerbe. Zur Ausführung dieser Tätigkeiten benötigt man besondere berufliche Qualifikationen und Leistungen und im Besonderen die persönliche Einbringung.

Dadurch sind Katalog- oder katalogähnliche Berufe nicht mit einem Gewerbe vergleichbar. Eine freiberufliche Tätigkeit ist demnach eine selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die sich durch Professionalität, Gemeinwohlpflicht, Selbstkontrolle und Eigenverantwortlichkeit auszeichnet.