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Wie lange Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie lange Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit?
  2. Wie viel Geld bekommt man wenn man schwanger ist und arbeitslos?
  3. Kann ich in Elternzeit gehen wenn ich arbeitslos bin?
  4. Wer zahlt nach 8 Wochen Mutterschutz?
  5. Wer zahlt Krankenkasse wenn man arbeitslos war und dann in Elternzeit?
  6. Was kann man alles beantragen Wenn man schwanger ist und arbeitslos?
  7. Wie wirkt sich ALG 1 auf Elterngeld aus?
  8. Wer zahlt Mutterschutz bei Arbeitslosigkeit?
  9. Was kann ich alles beantragen wenn ich schwanger bin und arbeitslos?
  10. Was für Geld kann man beantragen Wenn man schwanger ist?
  11. Wer zahlt Mutterschaftsgeld wenn ich arbeitslos bin?
  12. Wie hoch ist das Bürgergeld für Schwangere?
  13. Was ist besser Elterngeld oder Arbeitslosengeld?
  14. Was passiert wenn man schwanger ist und arbeitslos?
  15. Was passiert wenn man arbeitslos ist und schwanger wird?

Wie lange Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit?

Julia Rieder Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Wie viel Geld bekommt man wenn man schwanger ist und arbeitslos?

Elterngeld soll Väter und Mütter finanziell entlasten, wenn sie nach der Geburt des Kindes beruflich kürzertreten müssen, um das neue Familienmitglied zu betreuen. Aber was ist, wenn Antragssteller arbeitslos sind und Arbeitslosengeld bekommen? Wir erklären Dir, ob Elterngeld bei Arbeitslosigkeit ausgezahlt wird und wie es sich auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) auswirkt. Außerdem erklären wir, wie weitere Leistungen unter Umständen vom Elterngeld beeinflusst werden.

Ab 1. Januar 2013 ändert sich die Berechnung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Einfacher gesagt: Du erhältst nach wie vor einen bestimmten Prozentsatz Deines bereinigten Nettolohns. Genau genommen erhältst Du 65 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens, dass Du in den zwölf Monaten vor der Geburt Deines Kindes verdient hast. Allerdings gibt es hier eine Untergrenze von 300 Euro und eine Höchstauszahlung von 1.800 Euro. Eltern, die vor 2013 Kinder bekommen haben, können Elterngeld in Höhe von meist 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts nach tatsächlichen Sozial-, Steuer- und sonstigen Abzügen (zum Beispiel Kirchensteuer) erwarten. Bei Eltern, die ihre Kinder nach 2012 bekommen, zählt das durchschnittliche Bruttogehalt, von dem die Elterngeldstelle eine Pauschale für Sozialabgaben, Lohnsteuer und sonstige Abgaben abzieht. Anschließend wird wie gehabt die Ersatzrate ermittelt. Mehr Details zu den Neuerungen erfährst Du in unserem Artikel „Elterngeld – Berechnung bei Behörden“.

Ab 1. Januar 2013 ändert sich die Berechnung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Einfacher gesagt: Du erhältst nach wie vor einen bestimmten Prozentsatz Deines bereinigten Nettolohns. Genau genommen erhältst Du 65 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens, dass Du in den zwölf Monaten vor der Geburt Deines Kindes verdient hast. Allerdings gibt es hier eine Untergrenze von 300 Euro und eine Höchstauszahlung von 1.800 Euro. Eltern, die vor 2013 Kinder bekommen haben, können Elterngeld in Höhe von meist 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts nach tatsächlichen Sozial-, Steuer- und sonstigen Abzügen (zum Beispiel Kirchensteuer) erwarten. Bei Eltern, die ihre Kinder nach 2012 bekommen, zählt das durchschnittliche Bruttogehalt, von dem die Elterngeldstelle eine Pauschale für Sozialabgaben, Lohnsteuer und sonstige Abgaben abzieht. Anschließend wird wie gehabt die Ersatzrate ermittelt. Mehr Details zu den Neuerungen erfährst Du in unserem Artikel „Elterngeld – Berechnung bei Behörden“.

Kann ich in Elternzeit gehen wenn ich arbeitslos bin?

Wer nach der Elternzeit arbeitslos wird, hat zunächst einmal die Möglichkeit, Arbeitslosengeld I zu beantragen. Das geht allerdings nur, wenn Sie vor der Elternzeit auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder während der Elternzeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, etwa aufgrund einer Teilzeitanstellung.

Expertentipp

Sie müssen während der Elternzeit keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Sie können sich aber auf Antrag freiwillig weiterversichern, etwa um die Anforderungen für die Anwartschaft zu erfüllen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit.

Wer zahlt nach 8 Wochen Mutterschutz?

Der Anspruch auf den Zuschuss besteht für den gleichen Zeitraum, für den auch das Mutterschaftsgeld gewährt wird: also in der Regel für sechs Wochen vor der Entbindung und für acht Wochen nach der Geburt.

Die Frist nach der Geburt verlängert sich auf zwölf Wochen, wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt oder eine Frühgeburt handelt oder wenn eine Behinderung des Kindes innerhalb der acht Wochen nach der Geburt Ã¤rztlich festgestellt wurde.

Wer zahlt Krankenkasse wenn man arbeitslos war und dann in Elternzeit?

Wer nach der Elternzeit arbeitslos wird, hat zunächst einmal die Möglichkeit, Arbeitslosengeld I zu beantragen. Das geht allerdings nur, wenn Sie vor der Elternzeit auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder während der Elternzeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, etwa aufgrund einer Teilzeitanstellung.

Expertentipp

Sie müssen während der Elternzeit keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Sie können sich aber auf Antrag freiwillig weiterversichern, etwa um die Anforderungen für die Anwartschaft zu erfüllen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit.

Was kann man alles beantragen Wenn man schwanger ist und arbeitslos?

Elterngeld soll Väter und Mütter finanziell entlasten, wenn sie nach der Geburt des Kindes beruflich kürzertreten müssen, um das neue Familienmitglied zu betreuen. Aber was ist, wenn Antragssteller arbeitslos sind und Arbeitslosengeld bekommen? Wir erklären Dir, ob Elterngeld bei Arbeitslosigkeit ausgezahlt wird und wie es sich auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) auswirkt. Außerdem erklären wir, wie weitere Leistungen unter Umständen vom Elterngeld beeinflusst werden.

Ab 1. Januar 2013 ändert sich die Berechnung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Einfacher gesagt: Du erhältst nach wie vor einen bestimmten Prozentsatz Deines bereinigten Nettolohns. Genau genommen erhältst Du 65 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens, dass Du in den zwölf Monaten vor der Geburt Deines Kindes verdient hast. Allerdings gibt es hier eine Untergrenze von 300 Euro und eine Höchstauszahlung von 1.800 Euro. Eltern, die vor 2013 Kinder bekommen haben, können Elterngeld in Höhe von meist 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts nach tatsächlichen Sozial-, Steuer- und sonstigen Abzügen (zum Beispiel Kirchensteuer) erwarten. Bei Eltern, die ihre Kinder nach 2012 bekommen, zählt das durchschnittliche Bruttogehalt, von dem die Elterngeldstelle eine Pauschale für Sozialabgaben, Lohnsteuer und sonstige Abgaben abzieht. Anschließend wird wie gehabt die Ersatzrate ermittelt. Mehr Details zu den Neuerungen erfährst Du in unserem Artikel „Elterngeld – Berechnung bei Behörden“.

Ab 1. Januar 2013 ändert sich die Berechnung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Einfacher gesagt: Du erhältst nach wie vor einen bestimmten Prozentsatz Deines bereinigten Nettolohns. Genau genommen erhältst Du 65 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens, dass Du in den zwölf Monaten vor der Geburt Deines Kindes verdient hast. Allerdings gibt es hier eine Untergrenze von 300 Euro und eine Höchstauszahlung von 1.800 Euro. Eltern, die vor 2013 Kinder bekommen haben, können Elterngeld in Höhe von meist 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts nach tatsächlichen Sozial-, Steuer- und sonstigen Abzügen (zum Beispiel Kirchensteuer) erwarten. Bei Eltern, die ihre Kinder nach 2012 bekommen, zählt das durchschnittliche Bruttogehalt, von dem die Elterngeldstelle eine Pauschale für Sozialabgaben, Lohnsteuer und sonstige Abgaben abzieht. Anschließend wird wie gehabt die Ersatzrate ermittelt. Mehr Details zu den Neuerungen erfährst Du in unserem Artikel „Elterngeld – Berechnung bei Behörden“.

Wie wirkt sich ALG 1 auf Elterngeld aus?

Die Höhe des Elterngelds berechnet sich aus verschiedenen Faktoren: Dem Einkommen vor der Geburt, der Elterngeldersatzrate und dem Einkommen nach der Geburt.

Elterngeld ist somit eine Einkommensersatzleistung.

NEIN! Auch wenn Du arbeitslos bist und vor der Geburt Deines Kindes kein Einkommen verdient hast, hast Du Anspruch auf Elterngeld. Oft haben ja auch Studenten vor der Geburt kein oder nur wenig Einkommen, auch die haben diesen Anspruch. 

Dieser Elterngeld-Anspruch liegt bei 300€ beim Basiselterngeld und bei 150€ beim ElterngeldPlus. 

Allerdings gibt es einige Regeln und Ausnahmen, die wir hier erläutern. Zunächst einmal ist wichtig, welche Art des Arbeitslosengelds Du vor der Geburt Deines Kindes bezogen hast:

Wer zahlt Mutterschutz bei Arbeitslosigkeit?

Karlsruhe - Auszeiten berufstätiger Mütter am Ende der Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach der Geburt müssen nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden. Damit kassierten die Richter in einem heute veröffentlichten Grundsatzbeschluss nachträglich eine entsprechende Gesetzeslage zwischen 1998 und Ende 2002.

Demnach ist die Regelung grundgesetzwidrig, wonach der Mutterschutz bei der Berechnung der Beschäftigungszeiten nicht mit einfloss. In dem vorliegendem Fall hatte eine Buchhändlerin geklagt. Sie sollte 1999 kein Arbeitslosengeld bekommen, weil sie wegen ihres Mutterschutzes nicht auf volle zwölf Monate Beschäftigungszeit kam.

Was kann ich alles beantragen wenn ich schwanger bin und arbeitslos?

  • Solange du erwerbsfähig bist, bekommst du ALG I
  • Während des Mutterschutzes ruht dein Anspruch auf ALG I
  • Als Schwangere Bürgergeld-Empfängerin (früher Hartz IV) bekommst du einen Mehrbedarf bis zur Geburt

Was für Geld kann man beantragen Wenn man schwanger ist?

Das Mutterschaftsgeld zählt zu den Mutterschaftsleistungen und dient zusammen mit dem Zuschuss des Arbeitgebers als Ausgleich für das wegfallende Arbeitsentgelt während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung.

Das Mutterschaftsgeld zählt zu den Mutterschaftsleistungen und dient zusammen mit dem Zuschuss des Arbeitgebers als Ausgleich für das wegfallende Arbeitsentgelt während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung.

Nach der Geburt eines Kindes haben zuvor erwerbstätige Eltern die Möglichkeit, auf die Erwerbstätigkeit zu verzichten oder sie einzuschränken, um sich der Pflege und Fürsorge ihres Babys zu widmen. Durch das Basiselterngeld wird das nach der Geburt weggefallene Netto-Einkommen für bis zu 14 Monate zu einem festgelegten Prozentsatz ausgeglichen.

Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus.

Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Er bietet die Möglichkeit, bis zu vier weitere Monate ElterngeldPlus zu beantragen.

Wer zahlt Mutterschaftsgeld wenn ich arbeitslos bin?

Schwangere Frauen, die einen Arbeitsplatz haben oder arbeitslos gemeldet sind, haben das Recht auf Mutterschutz. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach. Wenn eine Frau eine Früh-Geburt hat oder mehr als ein Kind zur Welt bringt, verlängert sich der Mutterschutz auf 12 Wochen nach der Geburt. Ebenso verlängert sich der Mutterschutz, wenn das neugeborenen Baby eine Behinderung hat.

  Während des Mutterschutzes hat die Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Auch Frauen mit einem 450-Euro-Job (Mini-Job) haben Anspruch auf das Geld. Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, bekommen zusätzlich einen Zuschuss der Arbeitgeber*in. Der Zuschuss der Arbeitgeber*in gilt für den gesamten Mutterschutz.Für Frauen mit Behinderung gibt es keine abweichenden Regeln.

Wie hoch ist das Bürgergeld für Schwangere?

Auch während der Schwangerschaft haben Sie einen Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Hartz IV). Sie müssen das Jobcenter jedoch über Ihre Schwangerschaft informieren. Sollte Ihre Schwangerschaft allerdings unproblematisch und ohne Risiken verlaufen, bleiben Sie weiterhin in der Jobvermittlung des Jobcenters. Das bedeutet für Sie, dass Ihnen das Jobcenter während der Schwangerschaft weiterhin passende Arbeitsvermittlungsvorschläge zukommen lässt.

Doch auch im Bürgergeld-Bezug gilt, dass Sie nach der Geburt die Möglichkeit haben, sich bis zu drei Jahre der Erziehung des Kindes zu widmen.

Lesen Sie auch:

Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergeldes müssen nur Arbeitsangebote wahrnehmen, wenn die Arbeit zumutbar ist. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind grundsätzlich alle Tätigkeiten zumutbar, deren Ausübung einer oder einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten möglich ist und die nicht gegen irgendwelche gesetzlichen Regelungen verstoßen, also beispielsweise nicht sittenwidrig sind oder nicht angemessen entlohnt werden.

Aber: Für Schwangere ist in diesem Zusammenhang vor allem der Mutterschutz relevant. Dieser beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit sollten Schwangere nicht mehr arbeiten. Auch nach der Geburt kann das Kind einen Grund darstellen, warum eine Arbeit unzumutbar ist, beispielsweise weil die Erziehung eines Kindes sichergestellt werden muss.

Was ist besser Elterngeld oder Arbeitslosengeld?

Elterngeld soll Väter und Mütter finanziell entlasten, wenn sie nach der Geburt des Kindes beruflich kürzertreten müssen, um das neue Familienmitglied zu betreuen. Aber was ist, wenn Antragssteller arbeitslos sind und Arbeitslosengeld bekommen? Wir erklären Dir, ob Elterngeld bei Arbeitslosigkeit ausgezahlt wird und wie es sich auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) auswirkt. Außerdem erklären wir, wie weitere Leistungen unter Umständen vom Elterngeld beeinflusst werden.

Ab 1. Januar 2013 ändert sich die Berechnung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Einfacher gesagt: Du erhältst nach wie vor einen bestimmten Prozentsatz Deines bereinigten Nettolohns. Genau genommen erhältst Du 65 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens, dass Du in den zwölf Monaten vor der Geburt Deines Kindes verdient hast. Allerdings gibt es hier eine Untergrenze von 300 Euro und eine Höchstauszahlung von 1.800 Euro. Eltern, die vor 2013 Kinder bekommen haben, können Elterngeld in Höhe von meist 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts nach tatsächlichen Sozial-, Steuer- und sonstigen Abzügen (zum Beispiel Kirchensteuer) erwarten. Bei Eltern, die ihre Kinder nach 2012 bekommen, zählt das durchschnittliche Bruttogehalt, von dem die Elterngeldstelle eine Pauschale für Sozialabgaben, Lohnsteuer und sonstige Abgaben abzieht. Anschließend wird wie gehabt die Ersatzrate ermittelt. Mehr Details zu den Neuerungen erfährst Du in unserem Artikel „Elterngeld – Berechnung bei Behörden“.

Ab 1. Januar 2013 ändert sich die Berechnung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Einfacher gesagt: Du erhältst nach wie vor einen bestimmten Prozentsatz Deines bereinigten Nettolohns. Genau genommen erhältst Du 65 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens, dass Du in den zwölf Monaten vor der Geburt Deines Kindes verdient hast. Allerdings gibt es hier eine Untergrenze von 300 Euro und eine Höchstauszahlung von 1.800 Euro. Eltern, die vor 2013 Kinder bekommen haben, können Elterngeld in Höhe von meist 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts nach tatsächlichen Sozial-, Steuer- und sonstigen Abzügen (zum Beispiel Kirchensteuer) erwarten. Bei Eltern, die ihre Kinder nach 2012 bekommen, zählt das durchschnittliche Bruttogehalt, von dem die Elterngeldstelle eine Pauschale für Sozialabgaben, Lohnsteuer und sonstige Abgaben abzieht. Anschließend wird wie gehabt die Ersatzrate ermittelt. Mehr Details zu den Neuerungen erfährst Du in unserem Artikel „Elterngeld – Berechnung bei Behörden“.

Was passiert wenn man schwanger ist und arbeitslos?

Schwangere sollten die Arbeitsagentur oder das Jobcenter früh über die Schwangerschaft informieren, am besten auch gleich den Mutterpass mit dem voraussichtlichen Geburtstermin vorlegen. Es hat keine Nachteile! Das Arbeitslosengeld wird weiter gezahlt. Und die werdende Mutter ist weiter verpflichtet, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, bis zum Beginn der gesetzlichen Mutterschutzfrist sechs Wochen vor dem Stichtag. Nur ein ärztliches Beschäftigungsverbot befreit von der Verpflichtung zur Jobsuche. Um Kürzungen zu vermeiden, muss man also weiterhin alle Termine wahrnehmen. Aber auch deshalb ist die Meldung so wichtig: Schwangere dürfen nicht in Jobs vermittelt werden, die zum Beispiel mit Nachtschichten, Sonntagsarbeit, viel Stehen oder schwerem Tragen verbunden sind.

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Für Bezieherinnen von ALG II oder Hartz 4 ist es besonders wichtig, die Schwangerschaft zeitig zu melden: Ab der 13. Schwangerschaftswoche wird ein Zuschlag von 17 Prozent auf den Hartz 4-Regelsatz gezahlt – der sogenannte "Mehrbedarf". Bei alleinstehenden Frauen sind das zurzeit monatlich etwa 71 Euro. Wer in einer Bedarfsgemeinschaft etwa mit dem Partner oder den Eltern lebt, bekommt – abgeleitet vom niedrigeren Regelsatz – etwas weniger. Gut zu wissen: Das Geld für den Mehrbedarf wird ohne besonderen Antrag gezahlt. Nach der Geburt entfällt der Mehrbedarf, da das Baby dann seinen eigenen Regelsatz erhält. Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Pauschalbetrag für wichtige Anschaffungen zu beantragen: zum Beispiel für Umstandsmode, eine Wickelkommode oder den Kinderwagen. Auch wer beispielsweise keinen Kühlschrank im Haus hat, könnte jetzt dafür Unterstützung beantragen. Die Höhe der Pauschale wird individuell bestimmt, die Abwicklung unterscheidet sich von Jobcenter zu Jobcenter. Wichtig ist, möglichst detailliert aufzuschreiben, was wirklich gebraucht wird.

Was passiert wenn man arbeitslos ist und schwanger wird?

  • Solange du erwerbsfähig bist, bekommst du ALG I
  • Während des Mutterschutzes ruht dein Anspruch auf ALG I
  • Als Schwangere Bürgergeld-Empfängerin (früher Hartz IV) bekommst du einen Mehrbedarf bis zur Geburt