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Was kostet eine Schätzung einer Immobilie?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was kostet eine Schätzung einer Immobilie?
  2. Wer darf den Wert einer Immobilie schätzen?
  3. Wie schätzt man ein Haus?
  4. Wer schätzt den Wert eines Hauses im Erbfall?
  5. Wer schätzt ein Haus kostenlos?
  6. Kann man sein Haus kostenlos schätzen lassen?
  7. Wie wird der Wert eines Hauses im Erbfall berechnet?
  8. Was mindert den Wert des Hauses?
  9. Wie kann ich den Wert meines Hauses selbst ermitteln?
  10. Wer schätzt eine Immobilie im Erbfall?
  11. Wer schätzt Immobilie für Erbschaftssteuer?
  12. Was wird bei einer Hausschätzung berücksichtigt?
  13. Werden die Immobilienpreise 2023 fallen?
  14. Wie berechnet das Nachlassgericht den Wert einer Immobilie?

Was kostet eine Schätzung einer Immobilie?

Es gibt viele Anlässe, zu denen Sie Ihr Haus schätzen lassen sollten, um so einen realistischen Immobilienwert zu erhalten. Dazu gehören:

  • Sie möchten Ihr Haus verkaufen.
  • Sie haben ein Haus geerbt oder geschenkt bekommen.
  • Sie lassen sich scheiden und müssen das Haus aufteilen.
  • Sie haben Ihr Haus aus- oder umgebaut.
  • Sie brauchen den Immobilienwert, um eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen.
  • Sie möchten den Wert Ihres Vermögens feststellen.

Eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie hilft Ihnen, den Marktpreis für Ihr Haus richtig einzuordnen und zu erkennen, was Ihr Eigenheim eigentlich wert ist. Dies ist besonders bei einem Hausverkauf hilfreich, wenn Sie Ihre Immobilie nicht unter Marktwert verkaufen wollen.

Hauptansprechpartner, wenn Sie Ihre Immobilie schätzen lassen möchten, sind vor allem Makler oder Immobiliengutachter. Mit einem Immobilienwertrechner erhalten Sie vorab schon eine erste Einschätzung des Marktwertes Ihrer Immobilie. Benötigen Sie ein gerichtlich anerkanntes Wertgutachten, muss zwingend ein Gutachter Ihr Haus schätzen. Nachfolgend sehen Sie alle Ansprechpartner für eine Einschätzung des Immobilienwertes im Detail.

Wer darf den Wert einer Immobilie schätzen?

Um den Wert Ihres Hauses zu ermitteln, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten. Im ersten Schritt können Sie es zum Beispiel online bewerten lassen. Sie können dafür aber auch einen Makler engagieren oder Ihr Haus von einem unabhängigen Gutachter bewerten lassen. Welche Vor- und Nachteile diese Optionen haben und wie die Bewertung jeweils abläuft, erklären wir Ihnen im Folgenden. Außerdem beantworten wir die Frage, wie teuer es ist, ein Haus schätzen zu lassen.

Wie schätzt man ein Haus?

Es gibt unterschiedliche Gründe für eine Hausbewertung. Zum einen können bestimmte Umstände wie Erbstreitigkeiten oder eine Scheidung dazu führen, dass der Wert einer Immobilie zwingend ermittelt werden muss. Hier spielen also rechtliche Aspekte eine Rolle.

Wer schätzt den Wert eines Hauses im Erbfall?

Der Wert einer Immobilie spielt dann eine Rolle, wenn Sie

  • sich als neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen wollen und zu diesem Zweck einen Erbschein beantragen,
  • die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft betreiben oder
  • prüfen, ob Sie für Ihren Erbteil Erbschaftsteuern zahlen müssen.

Sind Sie gesetzlicher Erbe oder hat der Erblasser nur ein privatschriftliches Testament hinterlassen, benötigen Sie einen Erbschein, um sich im Grundbuch als neuen Eigentümer der Immobilie eintragen zu lassen. Das Nachlassgericht erstellt den Erbschein nur auf Antrag. Die Gebühren für einen Erbschein richten sich nach dem Wert, den der Gegenstand des Geschäfts im Zeitpunkt des Erbfalls hat (Geschäftswert nach § 3 Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG).

Dazu müssen Sie in einem vom Nachlassgericht übersandten Fragebogen detaillierte Angaben zum Wert des Nachlasses insgesamt machen und auch den Wert einer im Nachlass befindlichen Immobilie benennen. Dabei vertraut das Nachlassgericht weitgehend Ihren Angaben. Schließlich sind Sie gesetzlich verpflichtet, bei der Wertermittlung mitzuwirken und haben Ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben. Hat das Nachlassgericht begründete Zweifel, kann es allerdings den Wert nach billigem Ermessen bestimmen (§ 95 GNotKG).

Der Wert eines Grundstücks bemisst sich grundsätzlich nach dem „Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Sache unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände bei einer Veräußerung zu erzielen wäre“ (§ 46 Abs. I GNotKG). Dieser Wert ist der Verkehrswert.

Wer schätzt ein Haus kostenlos?

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Eine beispielhafte Wohnmarktanalyse des S-ImmoPreisfinders finden Sie hier als PDF zum Download.

Kann man sein Haus kostenlos schätzen lassen?

Herauszufinden, wie viel ein Haus wert ist, ist komplexer als man denkt. Denn es gibt eine ganze Reihe von Faktoren, die Immobiliengutachter berücksichtigen müssen, wenn sie den Hauswert schätzen möchten – zum Beispiel die Wahl des passenden Bewertungsverfahrens. Bei Heid haben Sie die Möglichkeit, den Immobilienwert einfach in 5 Schritten über unseren Rechner schätzen zu lassen.

Unsere Verkehrswertgutachten erstellen wir nach §194 BauGB und ImmoWertV bzw. BelWertV.

Wie wird der Wert eines Hauses im Erbfall berechnet?

Der Wert einer Immobilie spielt dann eine Rolle, wenn Sie

  • sich als neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen wollen und zu diesem Zweck einen Erbschein beantragen,
  • die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft betreiben oder
  • prüfen, ob Sie für Ihren Erbteil Erbschaftsteuern zahlen müssen.

Sind Sie gesetzlicher Erbe oder hat der Erblasser nur ein privatschriftliches Testament hinterlassen, benötigen Sie einen Erbschein, um sich im Grundbuch als neuen Eigentümer der Immobilie eintragen zu lassen. Das Nachlassgericht erstellt den Erbschein nur auf Antrag. Die Gebühren für einen Erbschein richten sich nach dem Wert, den der Gegenstand des Geschäfts im Zeitpunkt des Erbfalls hat (Geschäftswert nach § 3 Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG).

Dazu müssen Sie in einem vom Nachlassgericht übersandten Fragebogen detaillierte Angaben zum Wert des Nachlasses insgesamt machen und auch den Wert einer im Nachlass befindlichen Immobilie benennen. Dabei vertraut das Nachlassgericht weitgehend Ihren Angaben. Schließlich sind Sie gesetzlich verpflichtet, bei der Wertermittlung mitzuwirken und haben Ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben. Hat das Nachlassgericht begründete Zweifel, kann es allerdings den Wert nach billigem Ermessen bestimmen (§ 95 GNotKG).

Der Wert eines Grundstücks bemisst sich grundsätzlich nach dem „Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Sache unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände bei einer Veräußerung zu erzielen wäre“ (§ 46 Abs. I GNotKG). Dieser Wert ist der Verkehrswert.

Was mindert den Wert des Hauses?

Manchmal sind es auch völlig unerwartete Dinge, die eine Immobilie in ihrem Wert beschneiden. Wenn beispielsweise eine Grundwasserkontamination durch eine Fabrik, die Verwüstung durch einen Blitzschlag oder der Feuchtigkeitsbefall durch ein Hochwasser eingetreten ist, wird der Immobilienwert naturgemäß beeinträchtigt. Auch die Autobahn, die von einem Haus nur durch die Lärmschutzwand getrennt ist und die zum Bau des Hauses noch nicht vorhanden war, mindert Wohnkomfort und somit auch den Wert, den Verkäufer für die Immobilie ansetzen können und den Käufer auch zu zahlen bereit sind. Fazit: Die Faktoren, die den Immobilienwert negativ beeinflussen können, sind zahlreich. Viele von ihnen können durch den Eigentümer jedoch konsequent vermieden werden. das Gespräch mit den versierten Königskinder Immobilienmaklern kann dazu beitragen, dass der Wertminderung einer Immobilie optimal entgegengewirkt wird.

Wie kann ich den Wert meines Hauses selbst ermitteln?

Nutze die kostenlose Immobilienbewertung von Baufi24 und finde heraus, wie viel deine eigene oder eine andere Immobilie wert ist.

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Mit der kostenfreien Immobilienbewertung erfährst du mit nur wenigen Klicks den Wert deiner Wunschimmobilie.

In die Berechnung des Verkehrswerts fließen die Lage der Immobilie, ihre Größe, der Bauzustand sowie die Ausstattung ein.

Die Anlässe für eine Immobilienbewertung mittels Wohnmarktanalyse können vielfältig sein. Zu den wichtigsten gehören: Immobilie kaufen, ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkaufen, Wert einer Immobilie im Auge behalten.

Wer schätzt eine Immobilie im Erbfall?

Für Begüns­tigte ist der Wert eines Geschenks oder einer Erbschaft von großer Bedeutung. Denn Schenkung- oder Erbschaft­steuer wird nicht zwangs­läufig fällig, sondern nur dann, wenn das hinzugekommene Vermögen den Frei­betrag des Beschenkten oder Erben über­schreitet. Die Frei­beträge richten sich nach dem Nähe­verhältnis zum Schenker oder Verstorbenen.

Dem Ehepartner oder einge­tragenen Lebens­partner steht ein Frei­betrag von 500 000 Euro zu, bei den eigenen Kindern sind es 400 000 Euro. Freunde haben einen deutlich nied­rigeren Frei­betrag von 20 000 Euro. Der gilt auch für unver­heiratete Partner. Bleibt die Immobilie inner­halb der Familie, ist eine gänzlich steuerfreie Übertragung möglich.

Tipp: Mehr zum Thema in unserem Special Erbschaftssteuer: Freibeträge nutzen, Steuer sparen. Siehe auch unsere Tabellen zu den persönlichen Freibeträgen und den Steuersätzen bei Schenkung- und Erbschaft­steuer.

Im Regelfall stellt das Finanz­amt den Verkehrs­wert einer Immobilie fest, und zwar unabhängig davon, ob eine Eigentümerin oder ein Eigentümer einen öffent­lich bestellten und vereidigten Gutachter mit der Bewertung beauftragt. Zu finden sind diese zum Beispiel über die Industrie- und Handels­kammer, die ein bundesweites Sachverständigenverzeichnis führt. Bei der Wert­ermitt­lung von Immobilien ist, wie bei anderen Vermögens­gegen­ständen auch, der gemeine Wert maßgeblich. Das ist der Wert, der sich bei einem ordnungs­gemäßen Verkauf – Fachleute sagen „im gewöhnlichen Geschäfts­verkehr“ – erzielen ließe, also der sogenannte Verkehrs­wert. Stichtag für die Bewertung ist bei Schenkungen von Immobilien in der Regel der Tag der notariellen Beur­kundung des Schenkungs­vertrags, bei einer Erbschaft der Todes­tag.

Den Verkehrs­wert ermittelt das Finanz­amt in „typisierenden Massen­verfahren“ vom Schreibtisch aus, also nicht individuell – auch wenn es bei der Bewertung von Haus und Hof entscheidend darauf ankommt, wie sie beschaffen sind. Auch bei unbe­bautem Grund und Boden kommt es zu einer Grundstücks­bewertung durch das Finanz­amt. Eine Besichtigung des Objekts findet dabei in der Regel nicht statt.

Wer schätzt Immobilie für Erbschaftssteuer?

  • Immobilien-Bewertung: Wie geht das?
  • Privater Gutachter oder Finanzamt?
  • Wert selbst schätzen
  • Haus verkaufen: Tipps & Tricks
  • Steuern sparen

Wird ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück vererbt, schätzt das Finanzamt dessen Wert recht pauschal ein. Mit dem realen Wert hat er häufig nicht viel zu tun. Hier sollten ErbInnen hellhörig werden, denn je höher die aufgerufene Summe, desto mehr erbt das Finanzamt durch die Erbschaftssteuer mit.

Die ErbInnen können bis zu vier Wochen nach Zustellung des Feststellungsbescheides Einspruch beim Finanzamt einlegen. Um zu beweisen, dass die Immobilie weniger wert ist, hilft das Gutachten einer privat engagierten, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Wird die Immobilie innerhalb eines Jahres an eine fremde Person verkauft, ist für das Finanzamt der Verkaufspreis und nicht der errechnete Verkehrswert relevant. Erfolgt der Verkauf etwas später, muss nachgewiesen werden, dass sich der Wert nicht wesentlich verändert hat.

Was wird bei einer Hausschätzung berücksichtigt?

Bei Immobilienangelegenheiten gibt es eine große Diversität an Gründen, die eine Hausschätzung bedeutsam machen. Dies kann zum Beispiel bei gerichtlichen Verfahren wichtig sein, wie zum Beispiel bei einem Erbfall. Schenkungen oder Erbschaften müssen entsprechend dem Steuerrecht versteuert werden. Hierfür muss ein Wert ermittelt werden, um die Steuerlast festzumachen. In solchen Fällen ist eine Immobilienschätzung bzw. -bewertung unerlässlich.

Abseits davon kann die Immobilienschätzung bei einem Ehevertrag zum Einsatz kommen. Ehepartner können Konflikte vorbeugen, indem Sie einen Ehevertrag aufsetzen. Dies ist vor allem dann bedeutsam, wenn die Eheleute Immobilienbesitzer sind. Mit einer Immobilienbewertung können beide Partner den Wert des Hauses ermitteln lassen, um den Anteil des jeweiligen Partners festzulegen, der im Falle einer Scheidung jedem zusteht.

Zudem ist es wichtig, ein Haus schätzen zu lassen, wenn es um den Kauf geht. Es hilft dir dabei, seriöse Angebote von dubiosen Anbietern zu differenzieren. Die Bewertung schafft Klarheit, um faire Angebote zu finden. Damit einhergehend ist die Immobilienschätzung ebenso für den Verkauf bedeutsam. Mit einer Immobilienbewertung kannst du den realen Wert deines Hauses ermitteln. Hiermit stellst du sicher, dass dein Haus bzw. deine Immobilie nicht unter Marktwert verkauft werden.

Werden die Immobilienpreise 2023 fallen?

Von allen Seiten werden wir als erfahrene und langjährige Kenner des Immobilienmarktes - mal vorsichtig unter vorgehaltener Hand, mal sehr direkt - nach unserer Fachmeinung zur Preisentwicklung der Kaufpreise für Wohnimmobilien gebeten. Wir haben uns dazu entschieden, den Finger in die Wunde zu legen und unsere Meinung dazu schriftlich als persönliche Prognose zu verfassen. Wir wissen, es ist nicht schön! – aber es ist wichtig.

Unserer Meinung nach werden die Immobilienpreise bis Ende 2022 oder Anfang 2023 erstmals wieder signifikant sinken. Aber die gute Nachricht vorweg: Sie haben noch nichts verpasst oder gar Geld verloren. Die Verkaufspreise sind noch nicht gesunken. Aber seien Sie als Eigentümer achtsam! Die Preisprognose steht am Immobilienmarkt auf Sinkkurs. Wir möchten Ihnen erörtern, warum.

Wie berechnet das Nachlassgericht den Wert einer Immobilie?

Für Begüns­tigte ist der Wert eines Geschenks oder einer Erbschaft von großer Bedeutung. Denn Schenkung- oder Erbschaft­steuer wird nicht zwangs­läufig fällig, sondern nur dann, wenn das hinzugekommene Vermögen den Frei­betrag des Beschenkten oder Erben über­schreitet. Die Frei­beträge richten sich nach dem Nähe­verhältnis zum Schenker oder Verstorbenen.

Dem Ehepartner oder einge­tragenen Lebens­partner steht ein Frei­betrag von 500 000 Euro zu, bei den eigenen Kindern sind es 400 000 Euro. Freunde haben einen deutlich nied­rigeren Frei­betrag von 20 000 Euro. Der gilt auch für unver­heiratete Partner. Bleibt die Immobilie inner­halb der Familie, ist eine gänzlich steuerfreie Übertragung möglich.

Tipp: Mehr zum Thema in unserem Special Erbschaftssteuer: Freibeträge nutzen, Steuer sparen. Siehe auch unsere Tabellen zu den persönlichen Freibeträgen und den Steuersätzen bei Schenkung- und Erbschaft­steuer.

Im Regelfall stellt das Finanz­amt den Verkehrs­wert einer Immobilie fest, und zwar unabhängig davon, ob eine Eigentümerin oder ein Eigentümer einen öffent­lich bestellten und vereidigten Gutachter mit der Bewertung beauftragt. Zu finden sind diese zum Beispiel über die Industrie- und Handels­kammer, die ein bundesweites Sachverständigenverzeichnis führt. Bei der Wert­ermitt­lung von Immobilien ist, wie bei anderen Vermögens­gegen­ständen auch, der gemeine Wert maßgeblich. Das ist der Wert, der sich bei einem ordnungs­gemäßen Verkauf – Fachleute sagen „im gewöhnlichen Geschäfts­verkehr“ – erzielen ließe, also der sogenannte Verkehrs­wert. Stichtag für die Bewertung ist bei Schenkungen von Immobilien in der Regel der Tag der notariellen Beur­kundung des Schenkungs­vertrags, bei einer Erbschaft der Todes­tag.

Den Verkehrs­wert ermittelt das Finanz­amt in „typisierenden Massen­verfahren“ vom Schreibtisch aus, also nicht individuell – auch wenn es bei der Bewertung von Haus und Hof entscheidend darauf ankommt, wie sie beschaffen sind. Auch bei unbe­bautem Grund und Boden kommt es zu einer Grundstücks­bewertung durch das Finanz­amt. Eine Besichtigung des Objekts findet dabei in der Regel nicht statt.