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Wann Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich?
  2. Wie lange monatliche Umsatzsteuervoranmeldung bei Neugründung?
  3. Wie berechne ich 1 11 Dauerfristverlängerung?
  4. Wann Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise 2023?
  5. Haben Quartaler automatisch Dauerfristverlängerung?
  6. Wann wird Umsatzsteuer für das 4 Quartal fällig?
  7. Kann ich die Umsatzsteuervoranmeldung früher abgeben?
  8. Bis wann Fristverlängerung Umsatzsteuervoranmeldung?
  9. Wie berechne ich die Dauerfristverlängerung?
  10. Wann uva quartalsweise?
  11. Bis wann Umsatzsteuervoranmeldung q1 2023?
  12. Wann ist Umsatzsteuer fällig Quartal?
  13. Bis wann muss die Dauerfristverlängerung 2023 beantragt werden?
  14. In welchem Monat wird die Umsatzsteuer fällig?
  15. Wie korrigiere ich eine Umsatzsteuervoranmeldung?

Wann Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich?

Nach § 18 Abs. 2 Satz 1 UStG gilt als Regel-Voranmeldungszeitraum das Kalendervierteljahr. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist daher grundsätzlich vierteljährlich abzugeben soweit die Grenzen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nicht über- oder unterschritten werden.[1]

Wie lange monatliche Umsatzsteuervoranmeldung bei Neugründung?

Auf sechs Jahre befristete Abschaffung der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der USt-Voranmeldung für Neugründer

Bisherige Rechtslage:

Wie berechne ich 1 11 Dauerfristverlängerung?

Kontierungslexikon vom 23.02.2023 09:13

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Wann Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise 2023?

Umsatzsteuervoranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Fälligkeitstag.

Hat der Unternehmer beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt, verlängert sich die Frist zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlung um jeweils einen Monat.

Bei Unternehmern, die zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet sind, wird dem Antrag auf Dauerfristverlängerung nur stattgegeben, wenn sie jedes Jahr bis zum 10.2. eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der gesamten Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres anmelden und entrichten. Die Sondervorauszahlung wird i.d.R. bei der Umsatzsteuervorauszahlung für den Dezember angerechnet.

Zusammenfassende Meldungen sind monatlich abzugeben und bis zum 25. Tag nach Ablauf des jeweiligen Meldezeitraumes (Kalendermonats) zu erstatten (§ 18a Abs. 1 UStG). Unternehmer mit meldepflichtigen Umsätzen von nicht mehr als € 50.000,00 können die Meldungen bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres erstatten. Als meldepflichtige Umsätze zur Berechnung der maßgeblichen Umsatzgrenze gelten solche aus innergemeinschaftlichen Warenlieferungen sowie Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften. Zusammenfassende Meldungen sind zwingend mit Authentifizierung zu übermitteln. Es ist keine Dauerfristverlängerung möglich.

Für das Kalenderjahr 2023 gelten folgende Abgabetermine (Schonfristen in Klammern):

* Verschiebung des Termins auf diesen Tag (nächster Werktag) wegen Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO)

Haben Quartaler automatisch Dauerfristverlängerung?

In § 18 Abs. 6 UStG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen (→ Voranmeldung) und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat zu verlängern. Das Verfahren der Dauerfristverlängerung ist in den §§ 46 bis 48 UStDV geregelt (s.a. Abschn. 18.4 UStAE).

Auf Grund der Änderung von § 48 Abs. 1 Satz 2 UStDV mit Wirkung vom 1.1.2011 durch Art. 9 Nr. 1 i.V.m. Art. 17 des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens – Steuerbürokratieabbaugesetz – vom 20.12.2008 (BGBl I 2008, 2850) ist der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung ab 1.1.2011 regelmäßig nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (Abschn. 18.4 Abs. 2 UStAE).

Zur Vermeidung von unbilligen Härten kann das FA auf Antrag auf eine elektronische Übermittlung verzichten (vgl. Abschn. 18.1 Abs. 1 UStAE). In diesem Fall hat der Unternehmer den Antrag auf Dauerfristverlängerung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck USt 1 H zu stellen (Abschn. 18.4 Abs. 2 UStAE).

Die Verpflichtung eines Unternehmers, seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen – und somit auch den Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Anmeldung der Sondervorauszahlung – dem Finanzamt grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß. Beantragt der Unternehmer, zur Vermeidung von unbilligen Härten die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (weiterhin) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform abgeben zu dürfen, muss das Finanzamt diesem Antrag entsprechen, wenn dem Unternehmer die elektronische Datenübermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist (BFH-Urteil vom 14.3.2012, XI R 33/09, BStBl II 2012, 477; Pressemitteilung des BFH Nr. 24/12 vom 11.4.2012, LEXinform 0437795 und Anmerkung vom 17.4.2012, LEXinform 0632841).

Wann wird Umsatzsteuer für das 4 Quartal fällig?

Wenn ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, die Umsatzsteuer abzugeben, muss es in den meisten Fällen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, welche laut Definition eine Vorauszahlung der Steuer ist, Kleinunternehmer jedoch nicht trifft. Damit möchte der Staat verhindern, dass Firmen die jährliche Steuer auf einmal zahlen müssen. Dieses Vorgehen bedeutet zwar Aufwand, es kommt Ihnen aber auch zugute, da Sie die Umsatzsteuerzahllast somit über das ganze Jahr verteilen. Gleichzeitig vermeiden Sie etwaige Zahlungsschwierigkeiten am Anfang des folgenden Jahres.

Der Abgabetermin für die Umsatzsteuervoranmeldung ist immer der zehnte Tag im Monat, der ein Werktag sein muss. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag bzw. Feiertag verschiebt sich der Stichtag auf den nächsten Werktag.

Grundsätzlich gilt: Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, auch Freiberufler, müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Einzige Ausnahme: Sie fallen unter die Kleinunternehmerregelung.

Allerdings gibt es große Unterschiede bei der Regelung, was die Häufigkeit der USt-Voranmeldungen angeht, die das Finanzamt von Ihnen laut Umsatzsteuergesetz erwartet. Über die Dauerfristverlängerung  haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen Aufschub für die Abgabe der monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen zu erreichen. Vor allem in Kombination mit der Ist-Versteuerung  ist die Dauerfristverlängerung ein wirksames Instrument, um die gesetzliche Fälligkeit der Umsatzsteuer für Sie als Unternehmer:in positiv zu gestalten und Ihre Liquidität zu sichern.

Info

Kann ich die Umsatzsteuervoranmeldung früher abgeben?

Hallo Frau Oeldemann,

sofern Sie die Daten bereits bereitgestellt haben - aber der Steuertermin (unter Berücksichtigung einer ggf. vorliegenden Fristverlängerung) noch nicht erreicht ist: Sie können auch über

Bis wann Fristverlängerung Umsatzsteuervoranmeldung?

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Mit der Dauerfristverlängerung kannst du dir einen Monat mehr Zeit verschaffen, um die Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.
  • Die Fristverlängerung musst du als Quartalszahler*in nur einmalig beim Finanzamt beantragen, Monatszahler*innen müssen den Antrag jedes Jahr aufs Neue stellen. Du musst ihn jedoch nicht begründen.
  • Monatszahler*innen müssen eine einmalige Sondervorauszahlung von einem Elftel der Umsatzsteuer des Vorjahres leisten. Bei Gründer*innen im ersten Geschäftsjahr wird diese Summe geschätzt.
  • Die Dauerfristverlängerung hat keine Auswirkungen auf die Umsatzsteuerjahreserklärung. 

Wie berechne ich die Dauerfristverlängerung?

Im Rahmen der Dauerfristverlängerung ist es möglich, die Abgabe für die Umsatzsteuervoranmeldung laut UStDV um einen Monat zu verzögern. Dies wirkt sich auch auf die jeweiligen Fristen aus, die sich dadurch ebenfalls um einen Monat verschieben. Doch für wen genau ist die Fristverlängerung gedacht und wie funktioniert diese in der Praxis?

  • Für wen eignet sich eine Dauerfristverlängerung?
  • Wie lässt sich die Dauerfristverlängerung beantragen?
  • Diese zeitlichen Wirkungen sind für die Fristverlängerung relevant
  • Wann uva quartalsweise?

    Unternehmer und Unternehmerinnen müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) abgeben. Wie und wie oft man meldet, hängt von der Unternehmensgröße ab.

    In welche Gruppe Sie fallen hängt von Ihrem Vorjahresumsatz ab:

    Bis wann Umsatzsteuervoranmeldung q1 2023?

    Abführung, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr die einbehaltene LSt betrug:

    • mehr als 5.000 €: grds. am 10. jeden Monats
    • mehr als 1.080 €, aber nicht mehr als 5.000 €: grds. am 10.01., 10.04., 10.07. und 10.10.
    • nicht mehr als 1.080 €: am 10.01. (§ 41 a EStG)

    Wann ist Umsatzsteuer fällig Quartal?

    Jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen muss die Verbrauchsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen, kassieren und an den Fiskus abführen. Damit einher geht auch die Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung. Welche Frist gilt, richtet sich nach der Höhe der Steuerschuld des Vorjahres. Die meisten Firmen schicken ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich ans Finanzamt. Selbst Gründer, die in der Anfangsphase geringe Umsätze erwirtschaften, müssen die Umsatzsteuer im Monatsrhythmus elektronisch melden und überweisen. Kleinunternehmer können sich jedoch davon befreien lassen. Allerdings nur, wenn ihr Bruttoumsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigt. Für beide Grenzen ist der Umsatz zuzüglich Umsatzsteuer maßgeblich. Akzeptiert das Finanzamt die Kleinunternehmerregelung, müssen Firmen keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen aufschlagen. Damit entfällt die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldung und jährlicher Umsatzsteuererklärung. Selbstständige schreiben Netto-Rechnungen. Ein Vorsteuerabzug ist dann allerdings nicht möglich. Deshalb bleiben manche Kleinunternehmer lieber bei der Regelbesteuerung und reichen innerhalb der Frist eine Umsatzsteuervoranmeldung ein.

    Zu welchen Terminen beziehungsweise in welcher Frist eine Umsatzsteuervoranmeldung und -vorauszahlung fällig ist, hängt maßgeblich vom Steueraufkommen ab. Generell gilt: Wer viel Umsatzsteuer kassiert, muss monatlich ans Finanzamt melden und zahlen, bei geringeren Umsätzen sind vierteljährliche Termine üblich. Von der Umsatzsteuervoranmeldung können sich Selbstständige nur befreien lassen, wenn sie weniger als 1.000 Euro Umsatzsteuer im Jahr einnehmen. In diesem Fall verzichtet das Finanzamt auf Vorauszahlungen. Unternehmer machen quasi nur jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung – und zwar gleich in Form einer Umsatzsteuererklärung bis spätestens 31. Juli des Folgejahres. Generell gelten als Frist und Umsatzgrenzen für die Umsatzsteuervoranmeldung folgende Eckpunkte:

    • Monatlich erforderliche Umsatzsteuervoranmeldung: Lag die Umsatzsteuerschuld im Vorjahr über der Grenze von 7.500 Euro, müssen Firmen die Anmeldung monatlich abgeben. Der Fiskus setzt eine Frist bis zum 10. Tag des Folgemonats. Die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar muss also spätestens am 10. Februar beim Finanzamt sein.
    • Vierteljährlich erforderliche Umsatzsteuervoranmeldung: Beliefen sich die Umsatzsteuereinnahmen nach Abzug der Vorsteuer auf mehr als 1.000 Euro bis maximal 7.500 Euro, gewährt der Fiskus eine längere Frist. Eine Anmeldung ist vierteljährlich abzugeben, die für das erste Quartal etwa muss also bis zum 10. April erfolgen.
    • Jährlich erforderliche Umsatzsteuerzahlung: Betrug die Steuerschuld des vergangenen Geschäftsjahrs unter 1.000 Euro, gewährt das Finanzamt oft eine Befreiung von der Umsatzsteuervoranmeldung. Vorauszahlungen entfallen. Die Umsatzsteuer ist nur einmal jährlich zu entrichten.

    Bis wann muss die Dauerfristverlängerung 2023 beantragt werden?

    Das Wichtigste in Kürze: 

    • Mit der Dauerfristverlängerung kannst du dir einen Monat mehr Zeit verschaffen, um die Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.
    • Die Fristverlängerung musst du als Quartalszahler*in nur einmalig beim Finanzamt beantragen, Monatszahler*innen müssen den Antrag jedes Jahr aufs Neue stellen. Du musst ihn jedoch nicht begründen.
    • Monatszahler*innen müssen eine einmalige Sondervorauszahlung von einem Elftel der Umsatzsteuer des Vorjahres leisten. Bei Gründer*innen im ersten Geschäftsjahr wird diese Summe geschätzt.
    • Die Dauerfristverlängerung hat keine Auswirkungen auf die Umsatzsteuerjahreserklärung. 

    In welchem Monat wird die Umsatzsteuer fällig?

    Wenn Sie eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, müssen Sie grundsätzlich für jeden abgelaufenen Monat oder jedes abgelaufene Vierteljahr eine Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Zusätzlich ist für das Kalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung erforderlich. Falls Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Umsatzsteuergesetz - UStG) anwenden, sind Sie von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Jahreserklärung im Normalfall befreit.

    Der Abgabezeitraum für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen im laufenden Jahr bestimmt sich regelmäßig nach der Höhe der Vorjahressteuer. Es gelten dabei unter anderem folgende Regelungen:

    Wie korrigiere ich eine Umsatzsteuervoranmeldung?

    Laut § 18 Abs. 1 und Abs. 2 UStG sind Unternehmer dazu verpflichtet, ihre Umsatzsteuervoranmeldungen im jeweils festgelegten Zeitraum an das Finanzamt zu übersenden.

    Dies entbindet sie jedoch nicht von der Pflicht, zusätzlich auch eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. In ihr werden die genannten Voranmeldungen – vereinfacht ausgedrückt – zusammengefasst. Am Ende ergibt sich aus den übermittelten Zahlen die Jahressteuerschuld.

    Stellt sich heraus, dass eines der „Puzzleteile“ falsch berechnet wurde, ist dementsprechend auch das Endergebnis falsch. Eine ordnungsgemäße Korrektur über Elster wirkt dem entgegen.