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Welche Ausweispapiere für Spanien?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Ausweispapiere für Spanien?
  2. Wer braucht ein Visum nach Spanien?
  3. Kann man mit dem Personalausweis Reisen?
  4. Wie lange darf man in Gran Canaria bleiben?
  5. Kann ich ohne Reisepass nach Spanien fliegen?
  6. Wie lange muss der Personalausweis gültig sein Gran Canaria?
  7. Kann man mit dem Personalausweis nach Spanien fliegen?
  8. Wann braucht man eine nie in Spanien?
  9. Was ist besser Reisepass oder Personalausweis?
  10. Wie viel Geld darf man nach Gran Canaria mitnehmen?
  11. Kann man das Leitungswasser in Gran Canaria trinken?
  12. Werden in Spanien Ausweise kontrolliert?
  13. Kann man mit dem Personalausweis nach Gran Canaria fliegen?
  14. Ist Gran Canaria in der EU Roaming?
  15. Wo bekomme ich die nie?

Welche Ausweispapiere für Spanien?

Mallorca gehört zum spanischen Staat. Somit ist Mallorca, ebenso wie das spanische Festland, Teil der Europäischen Union. Innerhalb der EU wird auf Grenzkontrollen verzichtet. Es kann hin und wieder zu vereinzelten Stichproben kommen, wenn Reisende innereuropäische Grenzen passieren. Mallorca ist als Insel jedoch nicht ohne weiteres zu erreichen.

Die meisten Einreisenden erreichen Mallorca mit dem Flugzeug. Bei der Anreise per Flugzeug ist ein gültiges Ausweisdokument, wie ein Personalausweis oder ein Reisepass notwendig. Sie weisen sich jedoch der Fluglinie und nicht dem spanischen Staat gegenüber aus. Ohne gültigen Ausweis stoßen Sie bei Fluglinien auf Komplikationen. Sie können gar von der Flugreise ausgeschlossen werden. Auch wenn Sie bei der Landung nicht von spanischen Beamten kontrolliert werden, ist es dennoch wichtig, einen gültigen Ausweis mit sich zu führen.

Wenn Sie Mallorca per Fähre vom spanischen Festland aus erreichen, wird Ihr Ausweis in der Regel nicht kontrolliert. Sollten Sie beispielsweise mit dem Auto von Deutschland nach Barcelona fahren, um von dort die Fähre nach Mallorca zu nehmen, werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach nicht um Ihre Papiere gebeten. Sollte es doch einmal zu einer Ausweiskontrolle kommen, sind Sie als deutscher Staatsbürger mit Ihrem Personalausweis oder Ihrem Reisepass ausreichend gerüstet. Diese Dokumente dürfen höchstens 12 Monate abgelaufen sein.Für Mallorca gibt es keine besonderen Einreisebestimmungen. Falls Sie jedoch die Anreise mit dem Flugzeug planen, sollten Sie Ihre Ausweisdokumente auf Gültigkeit prüfen. Die Fluggesellschaften sind womöglich weniger tolerant bei abgelaufenen Ausweisen als der spanische Staat. Mit einem gültigen EU-Ausweis sind Sie bei der Einreise auf der sicheren Seite.

Wer braucht ein Visum nach Spanien?

Unter einem Kurzaufenthalt versteht man einen Aufenthalt von bis zu 90 innerhalb von 180 Tagen in Deutschland, zum Beispiel zu touristischen oder zu Besuchszwecken.

Dabei ist es unerheblich, ob Sie sich 90 Tage am Stück in Deutschland aufhalten oder mehrmals ein- und ausreisen.

Wenn Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, ist zumeist ein Visum erforderlich, auch wenn Sie sich weniger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zur Erwerbstätigkeit. EU-Bürger/Bürgerinnen sind hiervon ausgenommen.

Kann man mit dem Personalausweis Reisen?

Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann.

Der elektronische Reisepass (Pass mit bordeauxrotem Einband mit nicht sichtbarem Chip im Passdeckel) ist zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Der Pass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden.

Allgemeine Informationen zu Ausweisen und Pässen finden Sie auf der Website des Bundesministerium des Innern und für Heimat. 

Wie lange darf man in Gran Canaria bleiben?

Diese maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ist im sogenannten spanischen Ausländergesetz geregelt. das Gesetz 4/2000 vom 11. Januar über die Rechte und Freiheiten der Ausländer in Spanien und ihre soziale Integration.

In Artikel 30 heißt es, dass der Aufenthalt im spanischem Hoheitsgebiet höchstens 90 Tage betragen kann.

Die EU-VERORDNUNG 610/2013 abgeleitet vom Schengen-Abkommen, ändert das Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen

Wir sprechen also von Aufenthalten im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von höchstens 90 Tagen inbegriffen des Zeitraums von 180 Tagen. Folglich müssen die 180 Tage vor jedem Aufenthaltstag berücksichtigt werden.

Kann ich ohne Reisepass nach Spanien fliegen?

Was benötige ich für die Einreise nach Spanien? Hier haben wir für euch die Einreisebestimmungen für Spanien zusammengefasst.

Nach Spanien können deutsche Staatsangehörige entweder mit einem Reisepass, einem vorläufigen Reisepass, einem Personalausweis oder einem vorläufigen Personalausweis einreisen. Kinder benötigen einen Kinderreisepass. Die Ausweisdokumente dürfen alle seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Der vorläufige Personalausweis hingegen muss gültig sein.

Wie lange muss der Personalausweis gültig sein Gran Canaria?

Die Kanaren Einreisebestimmungen haben für alle kanarischen Inseln Gültigkeit, es finden sich keine Abweichungen für einzelne Inseln. Für Bürger der EU-Mitgliedsstaaten ist zur Einreise kein Visum für die Kanaren erforderlich. Deutsche Staatsangehörige können auch ohne Reisepass einreisen, ein Personalausweis genügt. Grundsätzlich gilt: Die Einreise auf die Kanaren ist mit einem gültigen Reisepass bzw. vorläufigem Reisepass, dem Personalausweis oder einem gültigen, vorläufigen Personalausweis möglich. Für die Einreise von Kindern ist ein Kinderreisepass erforderlich, alternativ kann ein Kinderausweis, der vor 2006 ausgestellt wurde und noch Gültigkeit besitzt, als Einreisedokument dienen. Alleinreisende Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bzw. des gesetzlichen Vertreters.

Plant der deutsche Reisende einen Aufenthalt auf den Kanaren, der über drei Monate hinausgeht, so ist laut den Kanaren Einreisebestimmungen die Eintragung in das Ausländerregister der zuständigen Verwaltung erforderlich, um eine Identifikationsnummer zu erhalten. Für Bürger der Schweiz ist bei einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt auf den kanarischen Inseln ein Visum für Spanien zu beantragen.

Kann man mit dem Personalausweis nach Spanien fliegen?

Was benötige ich für die Einreise nach Spanien? Hier haben wir für euch die Einreisebestimmungen für Spanien zusammengefasst.

Nach Spanien können deutsche Staatsangehörige entweder mit einem Reisepass, einem vorläufigen Reisepass, einem Personalausweis oder einem vorläufigen Personalausweis einreisen. Kinder benötigen einen Kinderreisepass. Die Ausweisdokumente dürfen alle seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Der vorläufige Personalausweis hingegen muss gültig sein.

Wann braucht man eine nie in Spanien?

N.I.E. ist eine Abkürzung für Número de Identidad de Extranjero und bedeutet Identifikationsnummer für Ausländer (oder Ausländer-Identifikationsnummer).

Die NIE ist Ihre multifunktionale Identifikations- und Steuernummer in Spanien.

Die NIE ist unbegrenzt gültig, persönlich, nicht übertragbar und wird im spanischen Ausländerzentralregister von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil eingetragen. Die NIE dient Personen, die keine spanischen Staatsangehörige sind zugleich als Steuernummer (Número de Identificación Fiscal - NIF).

  • Jeder Ausländer, der in Spanien ansässig wird, benötigt für steuerliche Belange eine NIE-Nummer.
  • Jeder nicht ansässige Ausländer, der Eigentum in Spanien erwirbt.
  • Jeder, der in Spanien studieren, arbeiten oder ein Unternehmen gründen möchte.

Was ist besser Reisepass oder Personalausweis?

Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen. Innerhalb des Schengenraums genügt hierfür in der Regel der Personalausweis. Bei Reisen außerhalb des Schengenraums ist meist ein Reisepass notwendig. Darüber hinaus können Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises auch im Internet oder an Automaten und Bürgerterminals eindeutig ausweisen.

Wie viel Geld darf man nach Gran Canaria mitnehmen?

Ihr Urlaub auf Gran Canaria, egal ob es Ihr erster Besuch ist oder ob Sie bereits ein begeisterter Liebhaber der Insel sind, ist immer etwas ganz Besonderes. Ein Urlaub im Ausland hat immer einen besonderen Reiz – eine andere Sprache, andere klimatische und landschaftliche Bedingungen, eine andere Mentalität der Menschen, kulturelle Unterschiede und viele andere Faktoren, die eine willkommene Abwechslung vom gewohnten Alltag darstellen.

Doch noch etwas wird Ihnen auffallen, wenn Sie die ersten Tage Ihr Feriendomizil erkunden: zahlreiche Produkte, die Sie aus der Heimat kennen, sind auf Gran Canaria deutlich preisgünstiger als zu Hause. Hinzu kommen Produkte, die im deutschen Handel nicht angeboten werden. So wird auch Shopping zu einem Teil des Urlaubserlebnisses, auf das viele Urlauber nicht verzichten möchten.

Kann man das Leitungswasser in Gran Canaria trinken?

Trinkwasser ist ein unabdingbares öffentliches Gut, dem sich das Königliche Dekret 140/2003 vom 7. Februar im Einklang mit der EU Verordnung 2000/60 CE (1) und 98/83 widmet und die Kriterien für die Wasserqualität für den Konsum regelt. Dementsprechend wurde eine Studie über die Wassersituation auf Gran Canaria durchgeführt. Aus dieser wollen wir Ihnen die wichtigsten Passagen vorstellen. Untersucht wurden die mikrobiologischen und physisch-chemischen Parameter von Trinkwasser in den Jahren 2008, 2009 und 2010 von der Gesundheitsbehörde der Inselregierung.

Das Wassernetz auf Gran Canaria bedient 98 % der Bevölkerung und umfasst 20 Meerwasserentsalzungsanlagen (siehe Skizze unten), 185 Brunnen und Grundwasser.

Werden in Spanien Ausweise kontrolliert?

Mallorca gehört zum spanischen Staat. Somit ist Mallorca, ebenso wie das spanische Festland, Teil der Europäischen Union. Innerhalb der EU wird auf Grenzkontrollen verzichtet. Es kann hin und wieder zu vereinzelten Stichproben kommen, wenn Reisende innereuropäische Grenzen passieren. Mallorca ist als Insel jedoch nicht ohne weiteres zu erreichen.

Die meisten Einreisenden erreichen Mallorca mit dem Flugzeug. Bei der Anreise per Flugzeug ist ein gültiges Ausweisdokument, wie ein Personalausweis oder ein Reisepass notwendig. Sie weisen sich jedoch der Fluglinie und nicht dem spanischen Staat gegenüber aus. Ohne gültigen Ausweis stoßen Sie bei Fluglinien auf Komplikationen. Sie können gar von der Flugreise ausgeschlossen werden. Auch wenn Sie bei der Landung nicht von spanischen Beamten kontrolliert werden, ist es dennoch wichtig, einen gültigen Ausweis mit sich zu führen.

Wenn Sie Mallorca per Fähre vom spanischen Festland aus erreichen, wird Ihr Ausweis in der Regel nicht kontrolliert. Sollten Sie beispielsweise mit dem Auto von Deutschland nach Barcelona fahren, um von dort die Fähre nach Mallorca zu nehmen, werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach nicht um Ihre Papiere gebeten. Sollte es doch einmal zu einer Ausweiskontrolle kommen, sind Sie als deutscher Staatsbürger mit Ihrem Personalausweis oder Ihrem Reisepass ausreichend gerüstet. Diese Dokumente dürfen höchstens 12 Monate abgelaufen sein.Für Mallorca gibt es keine besonderen Einreisebestimmungen. Falls Sie jedoch die Anreise mit dem Flugzeug planen, sollten Sie Ihre Ausweisdokumente auf Gültigkeit prüfen. Die Fluggesellschaften sind womöglich weniger tolerant bei abgelaufenen Ausweisen als der spanische Staat. Mit einem gültigen EU-Ausweis sind Sie bei der Einreise auf der sicheren Seite.

Kann man mit dem Personalausweis nach Gran Canaria fliegen?

Die Kanaren Einreisebestimmungen haben für alle kanarischen Inseln Gültigkeit, es finden sich keine Abweichungen für einzelne Inseln. Für Bürger der EU-Mitgliedsstaaten ist zur Einreise kein Visum für die Kanaren erforderlich. Deutsche Staatsangehörige können auch ohne Reisepass einreisen, ein Personalausweis genügt. Grundsätzlich gilt: Die Einreise auf die Kanaren ist mit einem gültigen Reisepass bzw. vorläufigem Reisepass, dem Personalausweis oder einem gültigen, vorläufigen Personalausweis möglich. Für die Einreise von Kindern ist ein Kinderreisepass erforderlich, alternativ kann ein Kinderausweis, der vor 2006 ausgestellt wurde und noch Gültigkeit besitzt, als Einreisedokument dienen. Alleinreisende Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bzw. des gesetzlichen Vertreters.

Plant der deutsche Reisende einen Aufenthalt auf den Kanaren, der über drei Monate hinausgeht, so ist laut den Kanaren Einreisebestimmungen die Eintragung in das Ausländerregister der zuständigen Verwaltung erforderlich, um eine Identifikationsnummer zu erhalten. Für Bürger der Schweiz ist bei einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt auf den kanarischen Inseln ein Visum für Spanien zu beantragen.

Ist Gran Canaria in der EU Roaming?

Wir informieren Dich über alles, was Du zum Thema EU Roaming wissen solltest. Infos zu sämtlichen Anbietern, mögliche Kostenfallen sowie Ländern ohne Roaming-Gebühren – Alles Wissenswerte zu „Roam like at home“ gibt es in diesem Artikel.

Am Strand in Italien oder Spanien liegen und Freunde sowie Familie mit schönen Urlaubsbildern neidisch machen? Das ist dank der Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren möglich. Wir verraten Dir, für welche Länder das gilt, wann Gebühren anfallen und wie Du Datenroaming aktivierst.

Wo bekomme ich die nie?

Die spanische Identifikationsnummer für Ausländer ist eine persönliche, einmalige, eindeutige und fortlaufende Nummer, die in bestimmten Verfahren der öffentlichen Verwaltung verwendet wird. Die NIE hat in Spanien gleich mehrere Funktionen. Sie dient nicht nur als persönliche Identifikationsnummer sondern auch als Steuernummer für alle natürlichen Personen, die (noch) nicht die spanische Staatsangehörigkeit haben, aber wirtschaftliche Interessen in Spanien verfolgen. Die Identifikationsnummer für Nicht-Spanier muss auf allen Dokumenten angegeben werden, die dem Inhaber der Nummer ausgestellt werden oder die für ihn bearbeitet werden.

Die NIE wird in bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Fällen von Amts wegen ausgestellt. Sie können die NIE-Nummer beantragen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Spanien verlegen möchten. Sie müssen dem zuständigen Amt hierzu Ihre wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Interessen mitteilen.

Die NIE wird auf einem normalen Blatt Papier ausgestellt, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Nummer des Inhabers enthält. Die Nummer selbst hat in etwa das folgende Format: A-1234567891-B).

Der Königliche Erlass 557/2011 vom 20. April 2011 regelt die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien und ihre soziale Integration. Artikel 206 dieses Erlasses regelt die spanische NIE-Nummer, um die es in diesem Artikel geht.

Jeder ausländische Bürger, der seinen Wohnsitz in Spanien hat und deshalb seine Einkommenssteuererklärung in Spanien abgeben muss, braucht eine auf seinen Namen ausgestellte NIE-Nummer. Auch nicht-spanische Staatsbürger, die zwar nicht in Spanien ansässig sind, aber Eigentum in Spanien erworben haben oder zu erwerben beabsichtigen, benötigen solch eine Ausländeridentifikationsnummer. Sie ist außerdem verpflichtend für alle, die aus einem anderen Land kommen und in Spanien studieren, arbeiten oder ein Unternehmen gründen wollen. Zu beachten ist, dass es in Spanien Verwaltungsverfahren gibt, für die der Besitz der NIE nicht zwingend erforderlich ist, um den jeweiligen Antrag stellen oder das betreffende Verfahren einleiten zu können. In vielen Fällen vereinfacht es den Vorgang aber erheblich. Dies gilt z.B. für die Anerkennung von Berufsabschlüssen im Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte usw.), die planen, sich in Spanien niederzulassen. In diesem Beitrag erklären wir das Verfahren im Detail.