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Warum Kita erst ab 3 Jahren?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Warum Kita erst ab 3 Jahren?
  2. Kann ein Kindergarten die Aufnahme eines Kindes verweigern?
  3. Was wenn man keinen Kita-Platz nach Elternzeit bekommt?
  4. Kann man einen Kindergartenplatz einklagen?
  5. Was ist das beste Alter für Kita?
  6. Wann ist es zu früh für den Kindergarten?
  7. Bin ich verpflichtet mein Kind in die Kita zu bringen?
  8. Was passiert wenn ich einen Kitaplatz ablehne?
  9. Was tun wenn Kita wegen Personalmangel schließt?
  10. Was kann man tun wenn man keinen Krippenplatz bekommt?
  11. Wie lange Kindergarten mit 3?
  12. Wann kann Kind nicht in Kita?
  13. Welches Alter prägt ein Kind am meisten?
  14. Wie viel Prozent der Kinder gehen nicht in den Kindergarten?
  15. Wie viele Kinder besuchen keine Kita?

Warum Kita erst ab 3 Jahren?

Wenngleich jedes Kind verschieden ist und für manche ein früherer Kita-Besuch mehr Sinn macht als für andere, sind sich viele Experten inzwischen einig: Kinder nehmen keinen Schaden, wenn sie früh in die Kita kommen. Im Gegenteil: Sie profitieren sogar in vielerlei Hinsicht davon.

So konnte Veit Roessner, Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uniklinik Dresden, 2016 in einer Untersuchung von 4000 Kindern im Einschulungsalter nachweisen, dass Kinder, die schon in den ersten zwei Lebensjahren fremdbetreut werden, später seltener an psychischen Störungen leiden.

“Bei Jungen und Mädchen hingegen, die erst mit drei oder vier Jahren in eine Kindertagesstätte kamen, war die Wahrscheinlichkeit für psychische Auffälligkeiten wie Hyperaktivität doppelt so hoch”, sagte er dem Magazin “Stern”.

“Wir haben die Daten von knapp 5000 Schuleingangsuntersuchungen ausgewertet und gesehen, dass Kinder, die vor dem dritten Geburtstag in eine Kita kommen, ­besser abschneiden als Kinder, die spät in die Kita kommen, also erst mit vier oder fünf Jahren”, sagte von Görtz im Gespräch mit der “Apotheken-Umschau”.

Das bessere Abschneiden ist laut der Expertin in allen Bereichen sichtbar. “Sie haben ­eine bessere Sprachkompetenz, Körperkoordination, Hand-Auge-Koordination, weniger Probleme beim Zählen, sind seltener übergewichtig.”

Forscher in anderen europäischen Ländern kommen zu ähnlichen Ergebnissen. 2013 analysierte ein Team um die Erziehungswissenschaftlerin Heather Joshi an der University of London die Lebensläufe von 40.000 Kindern in Großbritannien und konnte ebenfalls keinerlei Hinweise auf eine Beeinträchtigung finden.

Kann ein Kindergarten die Aufnahme eines Kindes verweigern?

Familien schließen mit den Trägern der Tagesein­rich­tungen Betreu­ungs­verträge ab. Betreu­ungs­verträge regeln alle Fragen rund um den Besuch von Kindern in Einrich­tungen. Mit dem Vertrag stimmen Eltern auch zu, einen Teil ihrer Aufsichts­pflicht an die Kita oder den Kinder­garten abzugeben. Die Aufsichts­pflicht der pädago­gischen Fachkräfte beginnt, wenn die Eltern ihr Kind morgens dort abgeben und endet, wenn sie es am Nachmittag abholen.

Eltern haben die Personensorge für ihr Kind. Personensorge meint „insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen“, wie es in § 1631 des Bürger­lichen Gesetz­buches (BGB) heißt. Einen Teil dieser Personensorge, die Aufsichts­pflicht, können Eltern auf Dritte übertragen, Erzieher zum Beispiel. Diese sind den Eltern dann hinsichtlich der Aufsichts­pflicht gleich­ge­stellt, haben also gleiche Rechte und Pflichten gegenüber den Kindern wie die Eltern.

Wie diese müssen also auch die Erzieher das Kind etwa vor Gefahren schützen, was umso mehr gilt, je jünger das Kind ist und je weniger es in der Lage ist, Gefahren selbst zu erkennen. Außerdem meint Aufsichts­pflicht für Eltern und Erzieher, dafür zu sorgen, dass das Kind niemandem Schaden zufügt und nichts zerstört.

Doch im Alltag eines Kinder­garten oder einer Kita kommt es immer wieder vor, dass sich ein Kind verletzt, seinem Spielka­meraden weh tut oder Spielzeug kaputt macht. Dann kann sich die Frage stellen, wer dafür verant­wortlich ist:  die Erzieher? Oder liegt die Verant­wortung bei den Kindern?

Auch wenn es überraschen mag: Wann jemand die Aufsichts­pflicht verletzt hat, lässt sich nicht einfach beantworten. Denn es gibt keine gesetzliche Definition der Aufsichts­pflicht, aus der Rechtsprechung lassen sich allenfalls grobe Richtlinien ziehen.  

„Eine Verletzung der Aufsichts­pflicht kann vorliegen, wenn ein Erzieher ein Kind etwa nicht verstärkt überwacht, obwohl es schon früher mit schädi­gendem Verhalten aufgefallen ist oder dieses Verhalten vorher­sehbar war“, sagt der Oldenburger Rechts­anwalt Burkhard Bühre von der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Diese Rechtslage enthebt Eltern und Erzieher in Einrich­tungen aber nicht davon, auf die Kinder aufzupassen und das zu beherzigen, was der BGH in verschiedenen Urteilen auch deutlich gemacht hat: „Entscheidend ist, was verständige Aufsichts­pflichtige nach vernünftigen Anforde­rungen unternehmen müssen, um die Schädigung Dritter durch ein Kind zu verhindern. Dabei kommt es für die Haftung nach § 832 BGB stets darauf an, ob der Aufsichts­pflicht nach den besonderen Gegeben­heiten des konkreten Falles genügt worden ist." (AZ: VI ZR 3/11, auch AZ: VI ZR 199/08)

Wenn ein Erzieher seiner Aufsichts­pflicht nachkommt, haftet er nach § 832 des Bürger­lichen Gesetz­buches (BGB) auch nicht, wenn ein Kind sich oder ein anderes Kind verletzt. Der Erzieher muss aber nachweisen, dass er seine Pflicht eingehalten hat.

Auch Eltern oder  Kinder haften nicht, denn: „Kinder sind bis zum Alter von sieben Jahren nicht schuldfähig“, sagt Bühre „In solchen Fällen haftet die gesetzliche Unfall­ver­si­cherung.“

Was wenn man keinen Kita-Platz nach Elternzeit bekommt?

Der Anspruch auf einen Kitaplatz steht jedem zu.

Seit dem 01.08.2013 gilt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für Kinder zwischen einem und drei Jahren. So sollte jeder Elternteil, der sein Kind nicht selbst betreuen kann, auf einen Betreuungsplatz zurückgreifen können. Um dieses Ziel zu erreichen und die Kinderbetreuung auf Bundesebene aufzubauen, sind zahlreiche Gesetze erlassen worden.

An vielen Orten entstehen neue Kindergärten und Kindertagesstätten.

Die Bundesregierung treibt den Ausbau bestehender Kinderbetreuungsmöglichkeiten seit einigen Jahren massiv voran. Es besteht ein Kitaplatz-Rechtsanspruch, aber dennoch gibt es keine Garantie, dass Ihr Kind tatsächlich betreut werden kann.

Kann man einen Kindergartenplatz einklagen?

Kinder haben Anspruch auf einen Kitaplatz ab dem 1. Lebensjahr. Alternativ können sie die Betreuung durch eine Tagesmutter in Anspruch nehmen. Wie wir bereits in der Vergangenheit festgestellt haben (siehe hier für Berlin und hier für Bremen), sind vor allem in den Großstädten derzeit viel zu wenig Kitaplätze vorhanden. Viele Eltern finden daher keine Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder. Dies führt teilweise zu gravierenden Problemen, gerade bei Ablauf der Elternzeit.

Gerichte haben bereits vielfach festgestellt, dass Eltern den Rechtsanspruch ihrer Kinder durchsetzen und einen Kitaplatz einklagen können. Wir haben in diesem Artikel die wichtigsten Punkte zu diesem Thema zusammengefasst.

Wichtig ist es, sich möglichst früh bei mehreren Kitas zu bewerben. Viele Eltern beginnen bereits während der Schwangerschaft mit der Suche nach einer geeigneten Kita. Auch die Möglichkeit einer Besichtigung sollte man nutzen. Fast alle Kitas arbeiten mit Wartelisten. Lassen Sie sich auf eine solche Liste setzen. Wir empfehlen sich auf 5-10 Wartelisten setzen zu lassen. Das kommt auch ein wenig auf die Gegend und den Andrang an. Die meisten Kitas vergeben ihre Kitaplätze für August bereits im Frühjahr (Januar bis April). Wer bis Ende April keine Zusage bekommen hat, für den sieht es zunächst nicht gut aus. Die meisten Kitas geben keine Rückmeldung. Stattdessen muss immer wieder nachgefragt werden. Bitte sammeln Sie diese Absagen. Sie können später wichtig werden, wenn Sie wegen der Erstberatung auf uns zukommen.

Was ist das beste Alter für Kita?

Viele Ratgeber befürworten einen frühen Kita-Start. Schlagworte wie „frühkindliche Förderung“, „Chancengleichheit“ oder auch „Förderung der Sozialkompetenz“ veranlassen viele Eltern dazu, ihre Kinder früh fremdbetreuen zu lassen. Aber ist ein solch früher Kita-Start wirklich empfehlenswert?

Früher wurden Kinder nur in Notfällen vor dem dritten Geburtstag in die Fremdbetreuung gegeben. Heute hat sich die gesellschaftliche Einstellung zur Fremdbetreuung von Kleinkindern geändert. Dennoch hat ein späterer Kita-Start unbestritten seine Vorteile – aber eben auch Nachteile.

Wann ist es zu früh für den Kindergarten?

Wenngleich jedes Kind verschieden ist und für manche ein früherer Kita-Besuch mehr Sinn macht als für andere, sind sich viele Experten inzwischen einig: Kinder nehmen keinen Schaden, wenn sie früh in die Kita kommen. Im Gegenteil: Sie profitieren sogar in vielerlei Hinsicht davon.

So konnte Veit Roessner, Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uniklinik Dresden, 2016 in einer Untersuchung von 4000 Kindern im Einschulungsalter nachweisen, dass Kinder, die schon in den ersten zwei Lebensjahren fremdbetreut werden, später seltener an psychischen Störungen leiden.

“Bei Jungen und Mädchen hingegen, die erst mit drei oder vier Jahren in eine Kindertagesstätte kamen, war die Wahrscheinlichkeit für psychische Auffälligkeiten wie Hyperaktivität doppelt so hoch”, sagte er dem Magazin “Stern”.

“Wir haben die Daten von knapp 5000 Schuleingangsuntersuchungen ausgewertet und gesehen, dass Kinder, die vor dem dritten Geburtstag in eine Kita kommen, ­besser abschneiden als Kinder, die spät in die Kita kommen, also erst mit vier oder fünf Jahren”, sagte von Görtz im Gespräch mit der “Apotheken-Umschau”.

Das bessere Abschneiden ist laut der Expertin in allen Bereichen sichtbar. “Sie haben ­eine bessere Sprachkompetenz, Körperkoordination, Hand-Auge-Koordination, weniger Probleme beim Zählen, sind seltener übergewichtig.”

Forscher in anderen europäischen Ländern kommen zu ähnlichen Ergebnissen. 2013 analysierte ein Team um die Erziehungswissenschaftlerin Heather Joshi an der University of London die Lebensläufe von 40.000 Kindern in Großbritannien und konnte ebenfalls keinerlei Hinweise auf eine Beeinträchtigung finden.

Bin ich verpflichtet mein Kind in die Kita zu bringen?

Entwachsen die Kinder dem Säuglingsalter, stellen sich viele Eltern die Frage: Kita, Tagesmutter oder nichts von alldem? Muss ein Kind eigentlich in den Kindergarten?

Die Aufgabe der Erziehung ihrer Kinder liegt bei den Eltern. Das steht sogar im Grundgesetz. Der Wandel unserer Gesellschaft hat es aber mit sich gebracht, dass der Kindergartenbesuch für den Nachwuchs durchaus üblich ist. Und so übernehmen neben den Eltern, Großeltern und anderen Verwandten auch ausgebildete Fachkräfte die Betreuung und Erziehung unserer Kleinen. Eine Pflicht, sein Kind in einen Kindergarten oder eine Kita zu bringen, gibt es allerdings nicht.

Was passiert wenn ich einen Kitaplatz ablehne?

Auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Az. 2 B 10/23) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass der gesetzliche Anspruch auf frühkindliche Förderung von der Kommune erfüllt werden muss. Das Gericht verpflichtete eine Kommune damit einem knapp dreijährigen und einem eineinhalbjährigen Kind einen wohnortnahen Kita-Platz von montags bis freitags in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 15.30 Uhr umgehend zu beschaffen.

Einen Anspruch auf einen Platz im Wunschkindergarten gibt es allerdings nur solange dort Plätze frei sind.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az. 10 ME 170/21) haben dreijährige Kinder bis zum Eintritt in die Schule einen Betreuungsanspruch im Kindergarten von montags bis freitags von täglich sechs Stunden.

Das VG Stuttgart (Az. 7 K 2688/13) hat entschieden, dass ein zweijähriges Kind keinen Anspruch auf täglich acht Stunden Betreuung in der Kita hat. Rein persönliche Interessen der Eltern rechtfertigen keinen größeren Betreuungsumfang.

Was tun wenn Kita wegen Personalmangel schließt?

Der Ratgeber für Gesundheit, Wohlbefinden und die ganze Familie - jeden zweiten Donnerstag.

Was kann man tun wenn man keinen Krippenplatz bekommt?

Antwort von Bin am 11.01.2004, 20:33 Uhr

Hallo!

Kann dir nichts raten. Weil mein Sohn ist seit Freitag im Kindergarten. Er hat geweint wo ich gegangen bin. Nach ca. 11/2 std rief der Kindergarten an das er schon wieder so weint. Habe ihn dann abgeholt. Das nächste mal gehe ich ca. 3Tage mit und dann versuchen wir es nochmal.Bei ihm in der Gruppe sind es 20 Kinder. Bin ja mal gespannt wie es weiter geht. Ich wünsch Dir was. Viele sagen zu mir das ist normal am Anfang.

Antwort von angel&tara am 11.01.2004, 21:18 Uhr

Normaler weise dauert die eingewöhnung bis 4 wochen. Ich finde das mit eurem mitgegehe so was von dämlich( nicht böse sein bitte)Aber woher sollen die kinder lernmen das sie im kiga alleine sind ( ohne euch) wen ihr in der eingewöhnung mit dabei seit. last eure ´kinder die eingewöhnung machen und danm seit ihr ja nicht mit dabei. dan begint die eingewöhnung. und vorher nicht.

Wir haben es beim erstan mal so gemacht das ich sie erst eine stunde dan immer mehr aufgestockt in den kiga gebracht habe. ich bin nicht dabei geblieben. wir haben 14 tage gebraucht für die eingewöhnung.

Antwort von Wilma am 12.01.2004, 0:17 Uhr

es eben die braucht, um sich dort erst mal zurecht zu finden. Als notwendige Rückendeckung, bzw. einziges Vertrautes in der am Anfang (fast) völlig fremden Umgebung!! Selbst viele Erwachsene fühlen sich äußerst unwohl, wenn sie in eine fremde Umgebung kommen. Wie lange dauert es, bis man sich (als Erwachsener) an etwas gewöhnt hat - bei neuen Bekannten (Freunden), nach einem Umzug, bei einer neuen Arbeitsstelle etc. ??? Ich habe meine Kinder nie irgendwo gelassen, wenn sie es selbst nicht wollten. Wenn sie sich wohl fühlen, bleiben sie (sowieso) gerne, wenn etwas nicht stimmt (mit wem oder was auch immer) wollen sie weg. Es gibt auf einer anderen Eltern-Seite (Rabeneltern) einen interessanten Bericht zur Eingewöhnung im Kiga: http://www.rabeneltern.org/elternsein/wissenswertes/kindergarten.htm Alles andere dort ist auch sehr lesenswert. Ach, noch was - ein passender Bericht auf der Seite von der Zeitschrift Eltern in Bezug auf die Kommentare von Christiane: http://www.eltern.de/mein_baby/baby_alltag/schlafstudie_ergeb.html

Alles Gute und viel Zeit :-)) Wilma

Wie lange Kindergarten mit 3?

Antwort von Bin am 11.01.2004, 20:33 Uhr

Hallo!

Kann dir nichts raten. Weil mein Sohn ist seit Freitag im Kindergarten. Er hat geweint wo ich gegangen bin. Nach ca. 11/2 std rief der Kindergarten an das er schon wieder so weint. Habe ihn dann abgeholt. Das nächste mal gehe ich ca. 3Tage mit und dann versuchen wir es nochmal.Bei ihm in der Gruppe sind es 20 Kinder. Bin ja mal gespannt wie es weiter geht. Ich wünsch Dir was. Viele sagen zu mir das ist normal am Anfang.

Antwort von angel&tara am 11.01.2004, 21:18 Uhr

Normaler weise dauert die eingewöhnung bis 4 wochen. Ich finde das mit eurem mitgegehe so was von dämlich( nicht böse sein bitte)Aber woher sollen die kinder lernmen das sie im kiga alleine sind ( ohne euch) wen ihr in der eingewöhnung mit dabei seit. last eure ´kinder die eingewöhnung machen und danm seit ihr ja nicht mit dabei. dan begint die eingewöhnung. und vorher nicht.

Wir haben es beim erstan mal so gemacht das ich sie erst eine stunde dan immer mehr aufgestockt in den kiga gebracht habe. ich bin nicht dabei geblieben. wir haben 14 tage gebraucht für die eingewöhnung.

Antwort von Wilma am 12.01.2004, 0:17 Uhr

es eben die braucht, um sich dort erst mal zurecht zu finden. Als notwendige Rückendeckung, bzw. einziges Vertrautes in der am Anfang (fast) völlig fremden Umgebung!! Selbst viele Erwachsene fühlen sich äußerst unwohl, wenn sie in eine fremde Umgebung kommen. Wie lange dauert es, bis man sich (als Erwachsener) an etwas gewöhnt hat - bei neuen Bekannten (Freunden), nach einem Umzug, bei einer neuen Arbeitsstelle etc. ??? Ich habe meine Kinder nie irgendwo gelassen, wenn sie es selbst nicht wollten. Wenn sie sich wohl fühlen, bleiben sie (sowieso) gerne, wenn etwas nicht stimmt (mit wem oder was auch immer) wollen sie weg. Es gibt auf einer anderen Eltern-Seite (Rabeneltern) einen interessanten Bericht zur Eingewöhnung im Kiga: http://www.rabeneltern.org/elternsein/wissenswertes/kindergarten.htm Alles andere dort ist auch sehr lesenswert. Ach, noch was - ein passender Bericht auf der Seite von der Zeitschrift Eltern in Bezug auf die Kommentare von Christiane: http://www.eltern.de/mein_baby/baby_alltag/schlafstudie_ergeb.html

Alles Gute und viel Zeit :-)) Wilma

Wann kann Kind nicht in Kita?

© Anna / Adobe Stock

Eine dauerhaft laufende Nase und ständig wiederkehrender Husten: Eltern kleiner Kinder sind fast das gesamte Jahr über damit konfrontiert. Aber sind diese leichten Erkältungssymptome immer ein Grund, das Kind nicht in die Kita zu lassen? Wir erklären euch, wann die Kleinen besser zu Hause bleiben und wann der Kita-Besuch in Ordnung geht.

Welches Alter prägt ein Kind am meisten?

Die Eltern sind verzweifelt. Ihr Sohn oder ihre Tochter, um die 15 Jahre alt, lassen sich nichts mehr sagen, tun zu wenig für die Schule, nehmen Drogen, klauen, sprühen Graffiti oder mobben Mitschüler. „Wir haben uns solche Mühe gegeben, und nun das!“ In der Regel sollten Eltern nur versuchen, das „Schlimmste“ zu verhüten. Verzweifeln müssen sie aber nicht, denn meist geht mit dem Ende der Pubertät ein solches Verhalten von selbst zurück. Aus biologisch-psychologischer Sicht ist die Pubertät ein emotionales und kognitives Chaos, ausgelöst durch den Einfluss von Sexualhormonen und dem Drang nach Abnabelung und Selbstfindung. Doch all dies ist zeitlich begrenzt, am Grundgerüst der jeweiligen Persönlichkeit ändert sich wenig.

Sorgen müssen sich Eltern allerdings dann machen, wenn solche Verhaltensauffälligkeiten bereits im frühen Kindesalter auftreten. Wenn häufiges Lügen, Stehlen, Schikanieren von anderen, Rücksichtslosigkeit oder Tierquälerei hinzukommen und sich dieses Verhalten nach der Pubertät fortsetzt. Bei rund fünf Prozent der Jungen und ein bis zwei Prozent der Mädchen ist das der Fall. Das sind dann die „missratenen“ und „undankbaren“ Kinder, von denen die Weltliteratur voll ist – man denke nur an die Töchter von König Lear bei Shakespeare oder die von Vater Goriot bei Balzac. Die Eltern machen sich gegenseitig Schuldvorwürfe: „Woher hat er beziehungsweise sie das? Doch nicht von mir, das muss aus deiner Familie kommen!“

Wie viel Prozent der Kinder gehen nicht in den Kindergarten?

Fast doppelt so viele Kleinkinder wie noch vor zehn Jahren besuchen inzwischen eine Kita, mehr als 61.000 waren es im vergangenen Jahr. Das geht aus Zahlen des Kultusministeriums hervor. Wurden 2013 noch knapp 19 Prozent aller Kinder unter drei Jahren in einer Kita betreut, waren es zuletzt 26,7 Prozent. Auf dem Papier scheint der Rechtsanspruch also gewirkt zu haben.

In der Praxis gestaltet sich die Suche nach einer Kita oder Krippe aber äußerst schwierig für Eltern. "Man nimmt, was man kriegt", sagt Özdemir. Es gebe immer noch zu wenig Betreuungsplätze. Tatsächlich kommt es weiterhin vor, dass ein Kind leer ausgeht und keinen Platz bekommt. Wie häufig das passiert, kann das Kultusministerium nicht beziffern.

Wie viele Kinder besuchen keine Kita?