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Was tun wenn nur einer das Haus verkaufen will?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was tun wenn nur einer das Haus verkaufen will?
  2. Wie lange haftet man nach Hausverkauf?
  3. Was prüft das Finanzamt beim Hausverkauf?
  4. Wie kann man sich beim Hausverkauf absichern?
  5. Was tun wenn der Partner das Haus nicht verkaufen will?
  6. Was passiert wenn ein Erbe das Haus nicht verkaufen will?
  7. Was zählt zu versteckte Mangel beim Hausverkauf?
  8. Kann ein Hausverkauf rückgängig gemacht werden?
  9. Wie viel Prozent bekommt das Finanzamt beim Hausverkauf?
  10. Welche Mängel müssen beim Hausverkauf angegeben werden?
  11. Welche Mängel sind beim Hausverkauf zu sagen?
  12. Was zählt zu versteckte Mängel beim Hausverkauf?
  13. Wem gehört das Haus wenn beide im Grundbuch stehen aber nur einer zahlt?
  14. Wem gehört das Haus wenn nur einer den Kredit bezahlt?
  15. Wie hoch ist der Pflichtteil beim Hausverkauf?

Was tun wenn nur einer das Haus verkaufen will?

Bei Paaren, die keinen Ehevertrag aufsetzen lassen und eine oder mehrere gemeinsame Immobilien besitzen, stellt sich diese Frage meist vor Beginn des Scheidungsablaufs. Was bei einer Scheidung mit dem Haus oder der Ehewohnung passiert, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Ist das Haus abbezahlt, gilt für die Immobilie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1373 BGB. Der Zugewinnausgleich regelt, wie der finanzielle Ausgleich zwischen den Ehepartnern im Rahmen der Scheidung erfolgt.

Wenn Sie als Alleineigentümer das Haus mit in die Ehe gebracht haben, gehört es bei Scheidung nicht zur Zugewinngemeinschaft.

Was mit dem gemeinsamen Haus bei Scheidung passiert, haben Sie selber in der Hand. Zur Klärung haben Sie folgende Optionen:

  • Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Geldwerts
  • Auszahlung des Immobilienwertes an einen Ehepartner
  • Schenkung an einen Ehegatten, Kinder oder Dritte
  • Übernahme des Kredits
  • Teilung der Immobilie
  • Teilungsversteigerung

Wie lange haftet man nach Hausverkauf?

Ein Hausverkäufer ist rechtlich verpflichtet, eine Immobilie ohne versteckte Mängel zu übergeben. Grundlage ist der Paragraf 433 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Als Mangel gilt die Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich niedergelegten Soll-Beschaffenheit. Liegt ein Mangel vor, so hat der Käufer bestimmte Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer.

Was prüft das Finanzamt beim Hausverkauf?

In vielen Medien lesen wir derzeit von steigenden Immobilienpreisen. Diese für Verkäufer von Immobilien an sich durchaus erfreuliche Entwicklung hat aber auch eine steuerliche Seite: Wenn ein Haus verkauft wird, muss der Notar den Verkauf an das Finanzamt melden. So erfährt der Fiskus von dem Geschäft und hält die Hand auf. An die Grunderwerbsteuer denkt dabei jeder. Doch der Verkauf kann auch Einkommensteuer kosten.

Immer dann, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung eines Grundstücks nicht mehr als 10 Jahre vergangen sind, muss der Gewinn aus der Veräußerung auch versteuert werden. Ausnahmen bilden Einfamilien­häuser und Eigentumswohnungen, die im Jahr der Veräußerung und den beiden Jahren davor oder seit der Anschaffung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Die Aus­nahmen gelten auch für Ferienimmo­bilien und Zweitwohnungen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes aussagt. Besteuert werden damit leer stehende und vermietete Grundstücke und Gebäude.

Wie kann man sich beim Hausverkauf absichern?

Ein Hausverkäufer ist rechtlich verpflichtet, eine Immobilie ohne versteckte Mängel zu übergeben. Grundlage ist der Paragraf 433 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Als Mangel gilt die Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich niedergelegten Soll-Beschaffenheit. Liegt ein Mangel vor, so hat der Käufer bestimmte Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer.

Was tun wenn der Partner das Haus nicht verkaufen will?

Bis die Scheidung “durch ist” muss der verkaufswillige Ehegatte aber meistens gar nicht warten. Denn die gegenseitige Pflicht zur Rücksichtnahme gilt auch in die andere Richtung: derjenige Ehegatte, der in der Ehewohnung wohnt und nicht verkaufen will, muss auch auf die berechtigten Interessen des verkaufswilligen Ehegatten Rücksicht nehmen. Es ist also eine Interessensabwägung vorzunehmen. Das Ergebnis einer solchen Abwägung der beiderseitigen Interessen kann dazu führen, dass schon in der Trennungszeit eine Veräußerung der gemeinsamen Immobilie verlangt werden kann.

Es kommt in diesem Zusammenhang also darauf an, aus welchem Grund bzw. mit welchen Motiven der verkaufswillige Ehegatte verlangt, das Haus schon vor der Scheidung zu verkaufen.

Klar ist: den anderen Ehegatten nur ärgern zu wollen oder ihm gar schaden zu wollen – vielleicht aus “Rache” für die Trennung – ist kein anerkennenswerter Grund. Aber eine solche Motivation lässt sich ohnehin kaum jemals nachweisen.

Was passiert wenn ein Erbe das Haus nicht verkaufen will?

Hat man ein Haus geerbt, so kann es immer sinnvoll sein, zu überlegen, ob man es nicht selber bewohnen will, wenn dies von den Gegebenheiten her möglich wäre. Dabei kann diese Entscheidung besonders in erbschaftsteuerlicher Hinsicht durchaus sinnvoll sein, da man hierdurch ggf. von einer Erbschaftssteuer vollkommen befreit wird.

Für den Fall, dass man als Kind eines Erblassers ein Haus erbt und dieses mindestens 10 Jahre selbst bewohnt, kann man mit dem Einhalten der Zehnjahresfrist das Haus steuerfrei erben, sofern die Wohnfläche des Hauses 200 qm nicht übersteigt.

Was zählt zu versteckte Mangel beim Hausverkauf?

Ein Hausverkäufer ist rechtlich verpflichtet, eine Immobilie ohne versteckte Mängel zu übergeben. Grundlage ist der Paragraf 433 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Als Mangel gilt die Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich niedergelegten Soll-Beschaffenheit. Liegt ein Mangel vor, so hat der Käufer bestimmte Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer.

Kann ein Hausverkauf rückgängig gemacht werden?

‍Ein Beispiel: Sie haben geplant, in München Ihr Haus zu verkaufen. Der Grund dafür liegt in einer anstehenden Scheidung, weswegen Sie sich räumlich verkleinern möchten. Sie inserieren Ihr Haus und führen in Eigenregie die ersten Besichtigungen durch. Ein potenzieller Käufer zeigt ein ernstes Interesse an dem Objekt. Sie sprechen mit ihm und machen mit ihm sogar schließlich einen Notartermin aus, um den Kaufvertrag zu unterzeichnen. In der Zwischenzeit haben Sie sich jedoch wieder mit Ihrer Frau vertragen und möchten das Haus doch nicht verkaufen. Können Sie Ihre Entscheidung noch rückgängig machen? Ja, das können Sie. Sie haben keinen Vertrag mit dem Kaufinteressenten unterzeichnet. Sie sind nicht an Ihre ursprüngliche Verkaufsabsicht gebunden.

‍Hat ein Makler für Sie den Hausverkauf übernommen und möchten Sie Ihre Entscheidung nun rückgängig machen, ist dies für gewöhnlich problemlos möglich. Ihr Kündigungsrecht ist im Maklervertrag vermerkt. In Abhängigkeit vom jeweiligen Vertrag ist eine Kündigung des Maklers also ohne Schwierigkeiten möglich - aber eben nicht immer. Mit Schwierigkeiten sind in diesem Zusammenhang vor allem Schadensersatzansprüche gemeint. Selbstverständlich kann und wird Sie kein Immobilienmakler zu einem Hausverkauf zwingen können. Hat der Makler allerdings bereits viel Zeit und viel Geld in die Vermarktung Ihres Hauses aufgewendet, können – im Abhängigkeit vom Maklervertrag – etwaige Schadensersatzansprüche entstehen. Dies ist nur fair, denn immerhin hat der Makler Arbeit in seine ihm übertragene Aufgabe gesteckt. Für gewöhnlich ist es möglich, sich mit dem Makler im Rahmen eines offenen Gesprächs zu einigen.

Wie viel Prozent bekommt das Finanzamt beim Hausverkauf?

In der Regel wird beim Verkauf eines Hauses Spekulationssteuer fällig. Das gilt innerhalb der ersten zehn Jahre nach dem Kauf. Die sogenannte Spekulationsfrist umfasst also zehn Jahre. Beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren werden Steuern auf den erzielten Nettogewinn fällig, nicht auf den Verkaufspreis. Das bedeutet, dass Kaufpreis und Verkaufspreis sowie die mit dem Kauf bzw. Verkauf zusammenhängenden Nebenkosten (Maklerkosten, Notarkosten etc.) verrechnet werden. Machen Sie Verluste, zahlen Sie keine Spekulationssteuer. Machen Sie Gewinn, entfällt darauf die Spekulationssteuer. Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach Ihrem individuellen Steuersatz. Ausführungen dazu finden Sie weiter unten.

Verkaufen Sie eine Immobilie nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist, werden keine Steuern fällig.

Prinzipiell kann selbst genutzter Wohnraum verkauft werden, ohne dass Steuern fällig werden. Dabei gilt die folgende Voraussetzung:

  • Sie bewohnen im laufenden Jahr und in den beiden vorherigen Kalenderjahren die betreffende Immobilie selbst bzw. Sie bewohnen die Immobilie seit Kauf/Fertigstellung selbst. Mit „bewohnen“ meint der Gesetzgeber, dass Sie selbst oder Ihre Familie in dem Objekt leben. Kinder gelten nur dann als Familie, solange Kindergeld ausgezahlt wird. Andere Verwandte werden nicht anerkannt.

Daraus ergibt sich der Schluss, dass Spekulationssteuer fällig wird, wenn Sie eine fremdvermietete Immobilie verkaufen. Wollen Sie ein Objekt veräußern, dessen Wohneinheiten vermietet sind, sollten Sie immer abwarten bis die Zehnjahresfrist vorüber ist. Dann wird der potenzielle Gewinn steuerfrei bleiben, andernfalls nicht.

Welche Mängel müssen beim Hausverkauf angegeben werden?

Rein juristisch gibt es drei Arten von Mängeln an einer Immobilie, zwischen denen unterschieden werden muss:

1. Offener Mangel: Der offene Mangel ist für Immobilienkäufer sofort erkennbar, beispielsweise als sichtbarer Riss im Putz der Hauswand. Aus dem Grund der Offensichtlichkeit, muss der Verkäufer den Käufer über einen offenen Mangel nicht mehr gesondert aufklären.

2. Versteckter Mangel: Versteckte Mängel werden häufig erst Jahre nach dem Hauskauf entdeckt, beispielsweise wenn neue Eigentümer nur ein paar Gartenarbeiten verrichten wollen und dabei einen vergrabenen Öltank finden.

Typische Mängel, die oft erst nach dem Hauskauf entdeckt werden, sind zum Beispiel.:

  • Schimmelbefall
  • Wasserschaden
  • Feuchtigkeit im Keller
  • Hausbockbefall im Dachgeschoss
  • Altlasten (beispielsweise ein vergrabener Öltank im Garten)
  • Hausschwamm •
  • Verdeckte Risse im Putz oder in der Hauswand
  • Ungezieferbefall
  • Holzschutzmittel und sonstige Umweltgifte
  • Asbestbelastung

Welche Mängel sind beim Hausverkauf zu sagen?

Ob Grundstück, Haus oder Wohnung: Eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, ist eine wichtige Entscheidung, die in den meisten Fällen mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden ist. Es ist daher entscheidend, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer die rechtlichen Aspekte beim Kauf- oder Verkaufsprozess verstehen, insbesondere in Bezug auf Mängel an der Immobilie. In diesem Artikel sagen wir Ihnen, was in § 438 BGB steht und warum diese Norm für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie wichtig ist.

§ 438 BGB regelt die Gewährleistung beim Kauf von Waren, einschließlich Immobilien. Gemäß § 438 BGB hat der Käufer einer mangelhaften Sache das Recht, vom Verkäufer Nacherfüllung zu verlangen. Dies bedeutet, dass der Verkäufer die Mängel beseitigen oder dem Käufer eine Ersatzsache liefern muss. Darüber hinaus hat der Käufer unter bestimmten Umständen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

Was zählt zu versteckte Mängel beim Hausverkauf?

  • Ein versteckter Mangel ist ein Mangel, der beim Kauf einer Sache bereits bestand, aber weder für den Verkäufer noch für den Käufer erkennbar war.
  • Grundsätzlich hat der Käufer für zwei Jahre ab Übergabe der gekauften Sache einen Gewährleistungsanspruch dem Verkäufer gegenüber.
  • Für Immobilien gilt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren, für Arbeiten an Bauwerken von vier Jahren.
  • Um den Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, muss der Käufer eine Mängelrüge aussprechen und dem Verkäufer die Möglichkeit geben, den Schaden zu prüfen.
  • Ein Gewährleistungsausschluss ist beim Verkauf von einem Unternehmen an eine Privatperson nicht möglich.

Ein Verkäufer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Sache mängelfrei und vertragsgerecht zu übergeben. Von einem Sachmangel wird laut Bürgerlichem Gesetzbuch immer dann gesprochen, wenn die Sache nicht der vertraglich vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Beschaffenheit entspricht. Auch bei einer Werkleistung kann ein Mangel entstehen, wenn beispielsweise ein Installateur, Elektriker oder Maler nicht ordentlich gearbeitet hat. Wenn der Mangel erst nach der Übergabe auffällt, obwohl er bereits vorher vorhanden war, wird von einem „versteckten Mangel“ gesprochen. Fällt Ihnen nach einem Kauf ein solcher versteckter Mangel auf, haben Sie Gewährleistungsansprüche dem Verkäufer gegenüber.

Wem gehört das Haus wenn beide im Grundbuch stehen aber nur einer zahlt?

Beziehungen scheitern. Viel zu oft erleben wir das Ende einer Beziehung aus erster Hand. Was bleibt sind die Erinnerungen; und die zusammen angeschafften Gegenstände. Der Streit um die Plattensammlung mag sich beschwerlich und anstrengend anfühlen, der Streit um das gemeinsame Haus ist jedoch viel kräftezehrender. In beiden Fällen ist es hilfreich, die Besitzverhältnisse schon im Vorfeld zu klären. Der Kaufbeleg für eine Immobilie kann dabei glücklicherweise nur schwer verlegt oder weggeworfen werden. Denn hier wurde ein notariell beglaubigter Vertrag unterzeichnet und der Kauf im Grundbuch festgehalten. Neben anderen Informationen werden in diesem öffentlichen Register auch die Eigentumsverhältnisse eingetragen. Das örtliche Grundbuchamt sollte somit die erste Anlaufstelle sein, wenn nach einer Trennung unklar ist, was mit dem gemeinsamen Haus passieren soll.

Wem gehört das Haus wenn nur einer den Kredit bezahlt?

Hat nur ein Partner den Kreditvertrag unterschrieben, ist grundsätzlich auch nur er gegenüber dem Kreditgeber haftbar, selbst dann, wenn beide im Grundbuch stehen. Das heißt im Klartext: Er muss das Geld alleine zurückzahlen.

Das gilt auch, wenn der Kredit aufgenommen wurde, um das Haus zu bezahlen und er dort ausgezogen ist. Eine Eheschließung bedeutet nicht, dass der andere Partner dem Kreditgeber automatisch mitverpflichtet ist. In diesem Fall bietet es sich an, dass der finanzierende Ehepartner das Haus übernimmt.

Möchte der andere Partner dennoch im Haus wohnen bleiben, kann dies über Mietzahlungen oder Anpassungen des Unterhalts ausgeglichen werden.

Wie hoch ist der Pflichtteil beim Hausverkauf?

In der Regel hat jeder die freie Wahl, wen er als seinen Erben einsetzt. So gibt es die Möglichkeit, einen gesetzlichen Erben im Testament oder Erbvertrag zu enterben. Anders verhält es sich bei einem Pflichtanteil. Der steht jedem gesetzlichen Erben zu.

  • Der Pflichtteil liegt bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass nahe Angehörige nicht vollständig von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden.
  • Als gesetzliche Erben gelten Kinder und Ehepartner. Dieser Personenkreis hat somit auch einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Sind keine Kinder oder Ehepartner vorhanden, können auch die eigenen Eltern, sofern diese noch leben, pflichtteilsberechtigt sein.
  • Beim Pflichtteil werden Kinder oder Ehepartner nicht zum Teil einer Erbengemeinschaft in der Höhe des Pflichtteils, sondern die pflichtteilsberechtigten Personen erhalten einen Anspruch auf Geldzahlung. Letztere wird bei den Erben eingefordert und von ihnen ausgezahlt.