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Ist der Mieter verpflichtet bei Auszug zu renovieren?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ist der Mieter verpflichtet bei Auszug zu renovieren?
  2. Kann der Vermieter bei Auszug Renovierung verlangen?
  3. Wer muss Wohnung renovieren bei Auszug?
  4. Ist man dazu verpflichtet beim Auszug die Wände zu streichen?
  5. Bin ich verpflichtet die Wohnung zu streichen?
  6. Wann ist Mieter verpflichtet zu streichen?
  7. Was passiert wenn ich bei Auszug nicht renoviert?
  8. Wie müssen die Wände weiß sein bei Auszug?
  9. Wann muss renoviert werden bei Auszug?
  10. Was passiert wenn ich bei Auszug nicht Streiche?
  11. Wann ist der Mieter beim Auszug verpflichtet zu streichen?
  12. Kann der Vermieter verlangen zu streichen?
  13. Kann Vermieter verlangen Wohnung zu streichen?
  14. Wann gilt eine Wohnung als renoviert übergeben?
  15. Was kann der Vermieter bei Auszug verlangen?

Ist der Mieter verpflichtet bei Auszug zu renovieren?

§ 535 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass es zu den Hauptpflichten des Vermieters gehört, die Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand an den Mieter zu übergeben und dafür zu sorgen, dass dieser Zustand während der Mietzeit erhalten bleibt.

Trotzdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch den Mieter zur Renovierung der Wohnung zu verpflichten.

Doch wann besteht für wen eine Renovierungspflicht? Welche Renovierungsarbeiten muss der Vermieter übernehmen? Wann kann die Renovierung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden? Und wer übernimmt eigentlich die Renovierungskosten für die Wohnung? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Ist die Renovierung während der Mietzeit und beim Auszug Plficht?

Mieter können durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag zur Renovierung verpflichtet werden. Dies betrifft ausschließlich Schönheitsreparaturen. Ohne eine solche Vereinbarung obliegt die Renovierungspflicht allein dem Vermieter.

Sind Fristen für eine Renovierung zu beachten?

Kann der Vermieter bei Auszug Renovierung verlangen?

Die Begriffe Renovierung oder Schönheitsreparatur werden häufig synonym füreinander verwendet. Schönheitsreparaturen umfassen im eigentlichen Sinne jedoch lediglich die Reparaturen von Verschleißerscheinungen, die durch das tägliche Leben in der Wohnung entstehen.

Tätigkeiten, die unter den Bereich Schönheitsreparaturen fallen, sind:

    • Tapezieren und Streichen der Decken und Wände
    • Innenseitige Streichen der Türen
    • Reinigung und gegebenenfalls Streichen der Fußböden
    • Streichen der Heizkörper

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Wer muss Wohnung renovieren bei Auszug?

Beim Auszug aus der Mietwohnung gibt es einige wichtige Dinge zu beachten, gerade wenn es um das Streichen, Schönheitsreparaturen oder Renovierungen geht.Damit Sie sich neben dem Stress noch auf das Wesentliche konzentrieren können, bringen wir Licht ins Dunkel - denn in den meisten Fällen, sind die Pflichten bei jedem Auszug dieselben.

Wir helfen Ihnen als Mieter und erläutern, welche Arbeiten tatsächlich Ihre Pflicht und Rechte sind und welche nicht zu den Aufgaben eines Mieters bei Auszug gehören.

Beim Auszug aus der Mietwohnung gibt es einige wichtige Dinge zu beachten, gerade wenn es um das Streichen, Schönheitsreparaturen oder Renovierungen geht.Damit Sie sich neben dem Stress noch auf das Wesentliche konzentrieren können, bringen wir Licht ins Dunkel - denn in den meisten Fällen, sind die Pflichten bei jedem Auszug dieselben.

Wir helfen Ihnen als Mieter und erläutern, welche Arbeiten tatsächlich Ihre Pflicht und Rechte sind und welche nicht zu den Aufgaben eines Mieters bei Auszug gehören.

Probleme mit dem Vermieter beim Auszug?

Grundsätzlich sind alle Schäden zu zahlen, welche mutwillig entstanden sind, oder einen nachteiligen Gebrauch darstellen. Also eben die Schäden, die über eine gewöhnliche, vertragsgemäße Nutzung hinausgehen. Dies können bspw. zerstörte Fensterbänke oder Wasserschäden, die vom Mieter verursacht wurden, sein.

Der Mieter hat nur dann die Verpflichtung Wände in der Wohnung bei Auszug zu streichen, wenn diese in auffälligen Farben gestrichen wurden. In diesem Fall kann der Vermieter darauf bestehen, dass der Mieter diese Stellen in einer neutralen Farbe streicht.

Es gibt im Mietrecht keine Regelung, welche besagt, dass der Mieter der Mietwohnung bei Auszug renovieren muss. Die Instandhaltungspflicht liegt im Normalfall beim Vermieter. Jedoch kann der Vermieter die Instandhaltungspflicht in einem bestimmten Rahmen auf den Mieter umlegen.

Der Vermieter kann z.B. verlangen, dass:

  • Die Wände in einer neutralen Farbe gestrichen sind
  • Keine Schäden in der Wohnung zurückbleiben
  • Größere Löcher ausgebessert wurden
  • Die Wohnung besenrein übergeben wird

Ist man dazu verpflichtet beim Auszug die Wände zu streichen?

Die meisten Mietverträge informieren umfassend über die Rechte und Pflichten des Mieters. Allerdings ist vielen Mietern nicht klar, was sich hinter den Begrifflichkeiten verbirgt, und auch so mancher Vermieter hat davon eine falsche Vorstellung. Zu den Streitpunkten gehören auch immer wieder die Schönheitsreparaturen, Instandhaltungsarbeiten und die Renovierung. Eines sollten Mieter und Vermieter bei diesen Punkten berücksichtigen: Für die Instandhaltung ist vor allem der Hauseigentümer verantwortlich. In bestimmten Fällen kann er den Mieter jedoch ebenfalls heranziehen, Reparaturen oder Erneuerungen vorzunehmen.

Leider sind sich selbst die Gerichte nicht absolut einig, was Schönheitsreparaturen genau sind. Worauf man sich einigen kann, ist, dass es immer kleinere Arbeiten und etwas anderes als Reparaturen von verursachten Schäden oder Instandhaltungsarbeiten sind. Zu den Schönheitsreparaturen gehören vor allem dekorierende Arbeiten wie das Tapezieren und Streichen der Wände. Auch kleine Schäden in der Wohnung, wie die Beseitigung von Dübellöchern, oder Schäden im Putz oder Holz gehören dazu. Für Schönheitsreparaturen ist der Mieter zuständig. Das gilt nicht, wenn der Schaden schon vor dem Einzug bestanden hat. Wenn die Beseitigung der Mängel teurer als 100 Euro ist, wird sie von Gerichten häufig mehr nicht als Schönheitsreparatur anerkannt. Bei größeren Maßnahmen ist der Mieter nicht mehr zuständig. Hier muss der Eigentümer die Kosten tragen.

Bin ich verpflichtet die Wohnung zu streichen?

Müssen Mieter bei einem Auszug ihre Wohnung streichen? Um diese Frage zu beantworten, ist zumindest ein kurzer Blick ins Recht notwendig. Das Gesetz unterscheidet in dieser Frage zwischen den sogenannten Renovierungen und den Modernisierungen. Zu den Renovierungen gehören dabei auch die sogenannten Schönheitsreparaturen. Der Begriff ist ein wenig irreführend, denn um echte Reparaturen handelt es sich dabei gar nicht. Stattdessen müssen die Mieter ihre Gebrauchsspuren beseitigen. Und zu diesem Beseitigen gehören auch das Tapezieren und Streichen von Wänden, Decken, Türen, Heizkörpern oder Fenstern in den Innenräumen. Aber: Die Verpflichtung hierzu besteht nur dann, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Vermieter müssen im Mietvertrag eine eindeutige und wirksame Klausel festhalten, die Mieter beim Auszug zum Streichen der Wohnung verpflichtet. Sollte eine solche Regelung nicht vorhanden sein, kannst Du als Mieter ohne zu streichen Deine Wohnung verlassen. Gerade in älteren Mietverträgen sind übrigens oftmals Klauseln zu finden, die heute keinen Bestand mehr haben. In diesem Fall bist Du ebenfalls von der Pflicht zum Streichen Deiner Wohnung befreit. Ein Blick in den Mietvertrag hilft Dir also weiter.

Während des Mietverhältnisses kannst Du Deine Wohnung in beliebiger Farbe streichen. Die Vermieter haben jedoch ein Anrecht darauf, dass die Wände bei einem Auszug wieder in einer neutralen Farbe gestrichen werden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Wohnung ansonsten renovierungsbedürftig ist oder nicht.

Wann ist Mieter verpflichtet zu streichen?

Beim Auszug aus der alten Mietwohnung fragen sich viele: „Muss ich meine Wohnung streichen, wenn ich ausziehe?“ Natürlich hat man dazu keine Lust, denn der eigene Fokus liegt bereits auf der Gestaltung der neuen Wohnung! Dennoch kann schon beim Einzug im Mietvertrag die Pflicht zur Renovierung der Wohnung wirksam auf den Mieter übertragen worden sein: Ja, bei Auszug muss ich die Wohnung renovieren, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Dafür aber gelten seit 2015 strenge gesetzliche Regelungen: Der Bundesgerichtshof hat damals viele gängige Klauseln zu Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt, weil sie die Mieter unzulässig benachteiligt haben!

Umzugsratgeber: Schönheitsreparaturen

Was passiert wenn ich bei Auszug nicht renoviert?

Streichen oder nicht streichen? Das ist beim Auszug eines Mieters oft die Gretchenfrage. 

Grundsätzlich sieht das Mietrecht vor, dass ein Mieter bei Auszug nicht renovieren muss. Das gilt aber nur für den Fall, wenn Vermieter und Mieter dazu im Mietvertrag keine andere Vereinbarung getroffen haben. Wurde vertraglich hingegen das Streichen als verpflichtend bei Auszug festgehalten, so muss der Mieter Wände, Decken, Fenster und Türen von innen sowie auch vorhandene Heizkörper streichen.

Meistens werden außerdem sogenannte Schönheitsreparaturen zur Beseitigung von Gebrauchsspuren, die während der Mietzeit entstanden sind, im Vertrag auf den Mieter übertragen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören alle Arbeiten, die mit Tapete und Farbe ausgeführt werden können.

Wie gesagt, haben Sie keine Renovierung im Mietvertrag nach Auszug vereinbart, muss der Mieter auch nicht streichen. Allerdings muss er die Wohnung nach Auszug in einer neutralen Farbe zurückgeben. Bunte Decken und Wände darf er nicht hinterlassen. Tut er es doch und überstreicht die grelle Farbe nicht, können Sie als Vermieter Schadensersatz verlangen.

Zudem muss der Mieter die Wohnung leer und sauber übergeben. Leer heißt auch “besenrein”. Allerdings reicht hier ein kurzes Fegen mit dem Besen nicht aus. Die Regelung lautet hier, dass die Wohnung so sauber sein soll, dass der Nachmieter sofort einziehen kann, ohne putzen zu müssen. 

Und der Mieter darf keine Gegenstände bei seinem Auszug zurücklassen. So sieht es das Mietrecht vor. Somit muss sein gesamtes Eigentum aus der Wohnung entfernt werden, also nicht nur Möbel, Kleider und Küchenrat, sondern auch für Einbauten. Wurde zwischen Vermieter und Mieter nicht im Vertrag vereinbart, dass sie übernommen werden, müssen Einbauküche, Einbauschränke, Hochbetten oder vom Mieter nachträglich eingebaute Wände entfernt werden.

Wie müssen die Wände weiß sein bei Auszug?

Muss man seine Wohnung renovieren, wenn man auszieht? Wir klären die wichtigsten Fakten rund ums Thema Streichen beim Auszug.

Der Umzug in die neue Wohnung steht kurz bevor und obwohl wir unsere Energie am liebsten schon voll und ganz auf die neue Bleibe konzentrieren würden, wird die Vorfreude meist durch die Renovierung der alten Wohnung getrübt.

Wann muss renoviert werden bei Auszug?

§ 535 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass es zu den Hauptpflichten des Vermieters gehört, die Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand an den Mieter zu übergeben und dafür zu sorgen, dass dieser Zustand während der Mietzeit erhalten bleibt.

Trotzdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch den Mieter zur Renovierung der Wohnung zu verpflichten.

Doch wann besteht für wen eine Renovierungspflicht? Welche Renovierungsarbeiten muss der Vermieter übernehmen? Wann kann die Renovierung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden? Und wer übernimmt eigentlich die Renovierungskosten für die Wohnung? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Ist die Renovierung während der Mietzeit und beim Auszug Plficht?

Mieter können durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag zur Renovierung verpflichtet werden. Dies betrifft ausschließlich Schönheitsreparaturen. Ohne eine solche Vereinbarung obliegt die Renovierungspflicht allein dem Vermieter.

Sind Fristen für eine Renovierung zu beachten?

Was passiert wenn ich bei Auszug nicht Streiche?

Vermieter können regelmäßig nur bei Auszug und einer bestehenden Renovierungs- bzw. Schönheitsreparaturverpflichtung verlangen, dass der Mieter die Wohnung streicht. Eine wirksame vertragliche Vereinbarung ist Grundvoraussetzung für alle Folgeansprüche des Vermieters, wegen Nicht- bzw. Schlechterfüllung einer solchen Verpflichtung.

Um festzustellen, ob eine Renovierungs- bzw. Schönheitsreparaturverpflichtung besteht, sollten Sie den Spezialbeitrag Schönheitsreparaturen bei Auszug: Wann besteht eine Endrenovierungspflicht? lesen. Aktuelle Urteile zu den Schönheitsreparatur- und Renovierungsklauseln im Mietvertrag finden Sie hier: Schönheitsreparaturen: BGH Rechtsprechung und Urteile im Überblick.

Ist die Pflicht zu Streichen wirksam auf den Mieter übertragen, ist die Wohnung bei Auszug in neutralen, hellen Farben und fachgerecht zu streichen (BGH, Urteil vom 22.10.2008, VIII ZR 283/07). Eine Farbwahlklausel, die sich bereits auf die Mietzeit bezieht oder auf die Farbe „weiß“ beschränkt ist, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 28. März 2007, Az.: VIII ZR 199/06; BGH, Urteil vom 18. Juni 2008, Az.: VIII ZR 224/07; BGH, Urteil vom18. Februar 2009, Az.: VIII ZR 166/08).

Wann ist der Mieter beim Auszug verpflichtet zu streichen?

Beim Auszug aus der Mietwohnung gibt es einige wichtige Dinge zu beachten, gerade wenn es um das Streichen, Schönheitsreparaturen oder Renovierungen geht.Damit Sie sich neben dem Stress noch auf das Wesentliche konzentrieren können, bringen wir Licht ins Dunkel - denn in den meisten Fällen, sind die Pflichten bei jedem Auszug dieselben.

Wir helfen Ihnen als Mieter und erläutern, welche Arbeiten tatsächlich Ihre Pflicht und Rechte sind und welche nicht zu den Aufgaben eines Mieters bei Auszug gehören.

Beim Auszug aus der Mietwohnung gibt es einige wichtige Dinge zu beachten, gerade wenn es um das Streichen, Schönheitsreparaturen oder Renovierungen geht.Damit Sie sich neben dem Stress noch auf das Wesentliche konzentrieren können, bringen wir Licht ins Dunkel - denn in den meisten Fällen, sind die Pflichten bei jedem Auszug dieselben.

Wir helfen Ihnen als Mieter und erläutern, welche Arbeiten tatsächlich Ihre Pflicht und Rechte sind und welche nicht zu den Aufgaben eines Mieters bei Auszug gehören.

Probleme mit dem Vermieter beim Auszug?

Grundsätzlich sind alle Schäden zu zahlen, welche mutwillig entstanden sind, oder einen nachteiligen Gebrauch darstellen. Also eben die Schäden, die über eine gewöhnliche, vertragsgemäße Nutzung hinausgehen. Dies können bspw. zerstörte Fensterbänke oder Wasserschäden, die vom Mieter verursacht wurden, sein.

Der Mieter hat nur dann die Verpflichtung Wände in der Wohnung bei Auszug zu streichen, wenn diese in auffälligen Farben gestrichen wurden. In diesem Fall kann der Vermieter darauf bestehen, dass der Mieter diese Stellen in einer neutralen Farbe streicht.

Es gibt im Mietrecht keine Regelung, welche besagt, dass der Mieter der Mietwohnung bei Auszug renovieren muss. Die Instandhaltungspflicht liegt im Normalfall beim Vermieter. Jedoch kann der Vermieter die Instandhaltungspflicht in einem bestimmten Rahmen auf den Mieter umlegen.

Der Vermieter kann z.B. verlangen, dass:

  • Die Wände in einer neutralen Farbe gestrichen sind
  • Keine Schäden in der Wohnung zurückbleiben
  • Größere Löcher ausgebessert wurden
  • Die Wohnung besenrein übergeben wird

Kann der Vermieter verlangen zu streichen?

  • Die Renovierungspflicht bei Auszug hängt von den Regelungen im Mietvertrag ab. Es besteht nur die Pflicht zum Streichen, wenn die Wohnung beim Einzug vollständig oder teilweise renoviert war und bei Auszug offensichtliche Abnutzungsspuren feststellbar sind.
  • Übernimmt der Mieter die Wohnung in einem unrenovierten Zustand, muss er die Wohnung bei Auszug nicht streichen.
  • Im Mietvertrag darf in einer Renovierungsklausel vereinbart werden, dass die Wohnung bei Auszug in neutralen Farben gestrichen werden muss. Als neutral gelten Weiß oder beige Farbnuancen. Andere Farben darf der Vermieter allerdings nicht verlangen.
  • Unwirksame Klauseln im Mietvertrag bezüglich Schönheitsreparaturen und Renovierung sind für den Mieter nicht bindend. Die Renovierungsklauseln greifen nur, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Eine unmissverständliche Formulierung im Mietvertrag oder eine explizite Ergänzung in Absprache mit dem Vermieter im Vorfeld der Vertragsunterschrift kann Unstimmigkeiten beim Auszug vermeiden.
  • Der Mieterbund empfiehlt, die Räume alle 5 bis 7 Jahre zu renovieren, um die Wohnung durchweg in einem gepflegten Zustand zu halten.

Der Mietvertrag spielt bei der Frage, ob bei Auszug gestrichen werden muss oder nicht, eine wichtige Rolle, da er Klauseln zu Schönheitsreparaturen enthalten kann, die den Mieter zur Durchführung von Renovierungsarbeiten verpflichten. Allerdings gibt es auch unwirksame Klauseln und rechtliche Grundlagen, die die Renovierungspflicht des Mieters begrenzen.

Um zu verstehen, wann Sie bei Auszug streichen müssen, ist es notwendig, die gesetzlichen Vorgaben einerseits und die zulässigen Regelungen im Mietvertrag andererseits zu kennen. Zunächst einmal gilt Folgendes: Wenn der Mietvertrag keine Klausel zu Schönheitsreparaturen enthält, greifen die gesetzlichen Vorgaben. Die gesetzlichen Vorgaben sagen Folgendes:

  • Instandhaltungsmaßnahmen sind Vermieterpflicht. Darunter fallen beispielsweise Pflege, Wartung, Inspektion und Instandsetzung einer Wohnung.
  • Der Vermieter darf dem Mieter per Mietvertrag leichte Instandhaltungsmaßnahmen auferlegen, dies sind die sogenannten Schönheitsreparaturen (z. B. Wände streichen, neue Tapeten anbringen, Löcher in der Wand verschließen).
  • Eine Mietvertragsklausel bezüglich der Schönheitsreparaturen kann unwirksam sein, wenn sie den Mieter generell zum Streichen bzw. zu Schönheitsreparaturen zum Ende des Mietverhältnisses verpflichtet. Gesetzlich ist es so geregelt, dass Schönheitsreparaturen an den Mieter delegiert werden dürfen, wenn die Mietwohnung beim Einzug ebenfalls renoviert und frisch gestrichen war.
  • Zudem gilt: Schönheitsreparaturen müssen nicht automatisch bei Auszug erledigt werden, sondern nur, wenn tatsächlich Abnutzungsspuren oder gar Schäden vorliegen. Typische Abnutzungsspuren wären beispielsweise Schatten an der Wand, die durch Bilder entstehen oder Löcher in der Wand, die beim Aufhängen von Regalen oder Schränken verursacht werden.

Damit Mieter auf der sicheren Seite sind, sollten sie bereits vor Unterschrift des Mietvertrags mit dem Vermieter besprechen, ob und in welchem Umfang von Ihnen die Renovierung der Wohnung im Falle eines Auszugs eingefordert wird. Lassen Sie die Angaben bei Unsicherheiten oder Zweifeln am besten von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen oder wenden Sie sich an einen Mieterverein.

Zusammengefasst können Sie im Hinterkopf behalten, dass die Pflicht für die Instandhaltung grundsätzlich Sache des Vermieters ist. Nur, wenn im Mietvertrag im Rahmen geltenden Rechts vereinbart wurde, dass Sie Schönheitsreparaturen vornehmen müssen, müssen Sie bei Auszug streichen, sofern entsprechende Abnutzungsspuren sichtbar sind. Kommen Sie Ihrer Pflicht nach Ende der Mietzeit allerdings nicht nach, kann der Vermieter die Renovierungskosten von der Kaution abziehen.

Gut zu wissen: Wenn Sie einen Mietvertrag unterschrieben haben, in dem juristisch nicht haltbare Vereinbarungen oder Klauseln enthalten sind, entfalten diese keine Wirkung. In solchen Fällen greift das Gesetz. Damit liegt die Pflicht zu Streichen wieder beim Vermieter.  

Kann Vermieter verlangen Wohnung zu streichen?

  • Die Renovierungspflicht bei Auszug hängt von den Regelungen im Mietvertrag ab. Es besteht nur die Pflicht zum Streichen, wenn die Wohnung beim Einzug vollständig oder teilweise renoviert war und bei Auszug offensichtliche Abnutzungsspuren feststellbar sind.
  • Übernimmt der Mieter die Wohnung in einem unrenovierten Zustand, muss er die Wohnung bei Auszug nicht streichen.
  • Im Mietvertrag darf in einer Renovierungsklausel vereinbart werden, dass die Wohnung bei Auszug in neutralen Farben gestrichen werden muss. Als neutral gelten Weiß oder beige Farbnuancen. Andere Farben darf der Vermieter allerdings nicht verlangen.
  • Unwirksame Klauseln im Mietvertrag bezüglich Schönheitsreparaturen und Renovierung sind für den Mieter nicht bindend. Die Renovierungsklauseln greifen nur, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Eine unmissverständliche Formulierung im Mietvertrag oder eine explizite Ergänzung in Absprache mit dem Vermieter im Vorfeld der Vertragsunterschrift kann Unstimmigkeiten beim Auszug vermeiden.
  • Der Mieterbund empfiehlt, die Räume alle 5 bis 7 Jahre zu renovieren, um die Wohnung durchweg in einem gepflegten Zustand zu halten.

Der Mietvertrag spielt bei der Frage, ob bei Auszug gestrichen werden muss oder nicht, eine wichtige Rolle, da er Klauseln zu Schönheitsreparaturen enthalten kann, die den Mieter zur Durchführung von Renovierungsarbeiten verpflichten. Allerdings gibt es auch unwirksame Klauseln und rechtliche Grundlagen, die die Renovierungspflicht des Mieters begrenzen.

Um zu verstehen, wann Sie bei Auszug streichen müssen, ist es notwendig, die gesetzlichen Vorgaben einerseits und die zulässigen Regelungen im Mietvertrag andererseits zu kennen. Zunächst einmal gilt Folgendes: Wenn der Mietvertrag keine Klausel zu Schönheitsreparaturen enthält, greifen die gesetzlichen Vorgaben. Die gesetzlichen Vorgaben sagen Folgendes:

  • Instandhaltungsmaßnahmen sind Vermieterpflicht. Darunter fallen beispielsweise Pflege, Wartung, Inspektion und Instandsetzung einer Wohnung.
  • Der Vermieter darf dem Mieter per Mietvertrag leichte Instandhaltungsmaßnahmen auferlegen, dies sind die sogenannten Schönheitsreparaturen (z. B. Wände streichen, neue Tapeten anbringen, Löcher in der Wand verschließen).
  • Eine Mietvertragsklausel bezüglich der Schönheitsreparaturen kann unwirksam sein, wenn sie den Mieter generell zum Streichen bzw. zu Schönheitsreparaturen zum Ende des Mietverhältnisses verpflichtet. Gesetzlich ist es so geregelt, dass Schönheitsreparaturen an den Mieter delegiert werden dürfen, wenn die Mietwohnung beim Einzug ebenfalls renoviert und frisch gestrichen war.
  • Zudem gilt: Schönheitsreparaturen müssen nicht automatisch bei Auszug erledigt werden, sondern nur, wenn tatsächlich Abnutzungsspuren oder gar Schäden vorliegen. Typische Abnutzungsspuren wären beispielsweise Schatten an der Wand, die durch Bilder entstehen oder Löcher in der Wand, die beim Aufhängen von Regalen oder Schränken verursacht werden.

Damit Mieter auf der sicheren Seite sind, sollten sie bereits vor Unterschrift des Mietvertrags mit dem Vermieter besprechen, ob und in welchem Umfang von Ihnen die Renovierung der Wohnung im Falle eines Auszugs eingefordert wird. Lassen Sie die Angaben bei Unsicherheiten oder Zweifeln am besten von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen oder wenden Sie sich an einen Mieterverein.

Zusammengefasst können Sie im Hinterkopf behalten, dass die Pflicht für die Instandhaltung grundsätzlich Sache des Vermieters ist. Nur, wenn im Mietvertrag im Rahmen geltenden Rechts vereinbart wurde, dass Sie Schönheitsreparaturen vornehmen müssen, müssen Sie bei Auszug streichen, sofern entsprechende Abnutzungsspuren sichtbar sind. Kommen Sie Ihrer Pflicht nach Ende der Mietzeit allerdings nicht nach, kann der Vermieter die Renovierungskosten von der Kaution abziehen.

Gut zu wissen: Wenn Sie einen Mietvertrag unterschrieben haben, in dem juristisch nicht haltbare Vereinbarungen oder Klauseln enthalten sind, entfalten diese keine Wirkung. In solchen Fällen greift das Gesetz. Damit liegt die Pflicht zu Streichen wieder beim Vermieter.  

Wann gilt eine Wohnung als renoviert übergeben?

§ 535 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass es zu den Hauptpflichten des Vermieters gehört, die Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand an den Mieter zu übergeben und dafür zu sorgen, dass dieser Zustand während der Mietzeit erhalten bleibt.

Trotzdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch den Mieter zur Renovierung der Wohnung zu verpflichten.

Doch wann besteht für wen eine Renovierungspflicht? Welche Renovierungsarbeiten muss der Vermieter übernehmen? Wann kann die Renovierung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden? Und wer übernimmt eigentlich die Renovierungskosten für die Wohnung? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Ist die Renovierung während der Mietzeit und beim Auszug Plficht?

Mieter können durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag zur Renovierung verpflichtet werden. Dies betrifft ausschließlich Schönheitsreparaturen. Ohne eine solche Vereinbarung obliegt die Renovierungspflicht allein dem Vermieter.

Sind Fristen für eine Renovierung zu beachten?

Was kann der Vermieter bei Auszug verlangen?

Die Instandhaltung einer Immobilie ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Doch dieser verlangt häufig von seinem Mieter, die Wohnung vor dem Auszug zu renovieren. Auf den ersten Blick hört sich das Ganze auch recht nachvollziehbar an. Denn schließlich ergeben sich während einer längeren Mietzeit Abnutzungsspuren. So nehmen viele Mieter schnell noch einmal Pinsel und Farbe in die Hand. Tatsächlich darf der Hausherr in bestimmten Fällen einige Pflichten auf den Mieter übertragen. Das Ganze nennt sich Schönheitsreparaturen. Doch hierfür gelten strenge Regeln.