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Wann ist der Arbeitsweg unzumutbar?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann ist der Arbeitsweg unzumutbar?
  2. Wann gilt eine Arbeit als zumutbar?
  3. Wie weit sollte der Arbeitsweg maximal sein?
  4. Was ist ein angemessener Arbeitsweg?
  5. Was ist bei einer Versetzung zumutbar?
  6. Wie weit darf mein Arbeitgeber mich versetzen?
  7. Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jederzeit einen anderen Arbeitsbereich zuteilen?
  8. Wann ist eine Versetzung nicht zumutbar?
  9. Was muss der Arbeitgeber bei einer Versetzung beachten?
  10. Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jederzeit einen anderen Arbeitsort zuweisen?
  11. Was passiert wenn man einer Versetzung nicht zustimmt?
  12. Was muss bei einer Versetzung beachtet werden?
  13. Kann man einer Versetzung widersprechen?
  14. Wann kann ich eine Versetzung ablehnen?
  15. Wie kann man sich gegen eine Versetzung wehren?

Wann ist der Arbeitsweg unzumutbar?

Was wird noch als zumutbarer Weg zur Arbeit angesehen?

Es existieren keine expliziten gesetzlichen Angaben dazu, was noch als zumutbarer Weg zum Arbeitsort angesehen wird und was nicht.

Woran kann ich mich dann orientieren?

Wann gilt eine Arbeit als zumutbar?

Wann gilt eine Beschäftigung als zumutbar?

Wann eine Arbeit als zumutbar gilt, wird auf Grundlage des § 140 SGB III (zumutbare Beschäftigung) und § 10 SGB II (Zumutbarkeit) beurteilt. Genaue Informationen dazu finden Sie hier.

Welche Grundsätze gelten bei der Beurteilung?

Wie weit sollte der Arbeitsweg maximal sein?

Doch auch an den vermeintlich Gesünderen geht das Pendeln nicht spurlos vorüber: Laut TK-Report geht es vor allem an die Nerven. Zwar sind Pendler insgesamt seltener krankgeschrieben, wenn sie jedoch ausfallen, dann steckt häufiger eine psychische Diagnose dahinter als bei Nicht-Pendlern.

Die Fehltage wegen Depressionen und anderen psychischen Leiden liegen demnach bei Pendlern fast 11 Prozent höher, bei Frauen sind es sogar 15 Prozent. "Wir gehen davon aus, dass die höheren psychisch bedingten Fehlzeiten durch das Pendeln selbst entstehen", erklärt TK-Experte Wehner. Denn Pendler seien überdurchschnittlich häufig in Berufen tätig, die sonst eher durch geringere psychische Belastungen gekennzeichnet seien. Dem Report nach sind das Berufe, die höhere Qualifikationen und Bildungsabschlüsse abverlangen, so wie bei Jochen H., dem studierten Bauingenieur.

Was ist ein angemessener Arbeitsweg?

Wer an fünf Wochentagen acht Stunden und mehr arbeitet, dem verbleibt ohnehin nicht allzu viel Freizeit. Hat er noch dazu einen langen Weg zur Arbeit, bleibt das Privatleben erst recht auf der Strecke. Doch auch bei einer Teilzeittätigkeit kann es ärgerlich sein, fast ebenso viel Zeit im Auto oder anderen Verkehrsmitteln zu verbringen wie am Arbeitsplatz. Wir sagen Ihnen, welcher Fahrweg einem Arbeitnehmer zumutbar ist.

Welcher Arbeitsweg zumutbar ist, ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Das ist jedoch kein Freifahrtschein für den Arbeitgeber, einen Mitarbeiter einfach an einer beliebig weit entfernten Arbeitsstelle einzusetzen. Das Gesetz liefert immerhin Anhaltspunkte, die bei der Beantwortung dieser Frage herangezogen werden können.

Was ist bei einer Versetzung zumutbar?

Was gilt als zumutbarer Arbeitsweg?

Der Begriff taucht in verschiedenen Zusammenhängen auf und wird dort jeweils unterschiedlich definiert. Im Arbeitsrecht spielt er zum Beispiel bei einer geplanten Versetzung des Mitarbeiters eine Rolle. Hier ist die Frage, ob der Arbeitgeber das so ohne Weiteres darf und welche Entfernungen dem Arbeitnehmer dabei zumutbar sind.

Darf denn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten an einen weiter entfernten Arbeitsort versetzen?

Wie weit darf mein Arbeitgeber mich versetzen?

Die Versetzung innerhalb eines Betriebes stellt arbeitsrechtlich eine Maßnahme dar, durch die Sie als Arbeitnehmer für einen Zeitraum von mehr als einem Monat entweder

  • eine andere Aufgabe erhalten,
  • einer anderen Abteilung zugeteilt werden,
  • oder an einen anderen Standort versetzt werden.

Der Arbeitgeber ist derjenige, der über die Versetzung von Ihnen als Arbeitnehmer entscheidet.

Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jederzeit einen anderen Arbeitsbereich zuteilen?

Ein Unternehmen für den Bau von Schienenfahrzeugen beschäftigte eine 42-Jährige als Personalsachbearbeiterin. So war es auch im Arbeitsvertrag vereinbart.Im August 2002 kam es in der Personalabteilung zu Spannungen. Der Arbeitgeber war der Meinung, dies liege unter anderem daran, dass das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen der Personalleiterin und der späteren Klägerin fehle. Deshalb kündigte er an, sie von der Personal- in die Produktionsabteilung zu versetzen. 

Nach einer Vorschrift der Gewerbeordnung kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Deshalb  - so der Arbeitgeber  - könne er seine Mitarbeiterin in die Produktionsabteilung versetzen. 

Wann ist eine Versetzung nicht zumutbar?

‌Das Betriebsverfassungsgesetz bietet eine offizielle Definition von Versetzung. Nach Paragraph 95 BetrVG liegt eine Versetzung vor, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist: ‌‌Es erfolgt eine Zuweisung zu einem anderen Arbeitsbereich, wobei‌

  • die Arbeitsumstände sich erheblich ändern ‌oder

  • ‌Das Betriebsverfassungsgesetz bietet eine offizielle Definition von Versetzung. Nach Paragraph 95 BetrVG liegt eine Versetzung vor, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist: ‌‌Es erfolgt eine Zuweisung zu einem anderen Arbeitsbereich, wobei‌

  • die Arbeitsumstände sich erheblich ändern ‌oder

  • die Dauer der Zuweisung für mehr als einen Monat vorgesehen ist. 

  • Was muss der Arbeitgeber bei einer Versetzung beachten?

    News 25.01.2023 Direk­ti­ons­recht

    Bild: Pexels Ver­set­zung auf einen anderen Arbeits­platz: Wann ist eine solche Weisung vom Direk­ti­ons­recht des Arbeit­ge­bers gedeckt?

    Die Ver­set­zung eines Ryanair-Piloten von Nürn­berg ins ita­lie­ni­sche Bologna war recht­mäßig, urteilte kürz­lich das Bun­des­ar­beits­ge­richt. Damit es erst gar nicht zu einem Rechts­streit kommt, sollten Arbeit­geber die Grenzen des Direk­ti­ons­rechts kennen und die Vor­gaben für eine Ver­set­zung beachten.

    Grund­sätz­lich darf der Arbeit­geber auf­grund seines arbeits­recht­li­chen Wei­sungs­rechts die Ver­set­zung ein­seitig anordnen. Der Arbeit­nehmer oder die Arbeit­neh­merin muss also nicht zustimmen. § 106 Gewer­be­ord­nung (GewO) besagt, dass der Arbeit­geber Anord­nungen über die Ein­zel­heiten der Arbeits­leis­tung und über die not­wen­dige Ordnung und das Ver­halten des Arbeit­neh­mers im Betrieb treffen kann – zumin­dest inner­halb des Rahmens, der durch den Arbeits­ver­trag fest­ge­legt wird. Diesen Anord­nungen hat der Arbeit­nehmer dann prin­zi­piell auch Folge zu leisten.

    Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jederzeit einen anderen Arbeitsort zuweisen?

    Gesetzlich ist der Begriff der Versetzung nur etwas versteckt in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert, allerdings eher unter Bezugnahme auf die Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte versteht man unter einer Versetzung eine Personalmaßnahme, durch die

    • der Arbeitnehmer für einen Zeitraum von mehr als einem Monat
    • an einem anderen Ort arbeitet,
    • andere Aufgaben erhält oder
    • einer anderen Abteilung zugeordnet wird.

    Sogar der Entzug von Aufgaben und die Beschneidung von Kompetenzen kann nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte eine Versetzung darstellen, auch wenn sich am Arbeitsort oder dem Einsatzbereich nichts ändert.

    Von einer Versetzung im arbeitsrechtlichen Sinne spricht man erst ab einer zeitlichen Dauer von wenigstens einem Monat. Wenn also ein Mitarbeiter aufgrund der Erkrankung eines Kollegen für die Dauer einer Woche an dessen Arbeitsplatz eingesetzt wird, werden ihm zwar kurzfristige andere Aufgaben übertragen, dennoch liegt noch keine Versetzung im arbeitsrechtlichen Sinne vor. Arbeitsvertraglich ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches in diesen Fällen völlig unproblematisch.

    Bei längerer Dauer gibt es die Möglichkeit der befristeten oder unbefristeten Versetzung. So kann ein Arbeitgeber beispielsweise für die Dauer einer Elternzeit oder eines Urlaubs einen Arbeitnehmer bei Bedarf in einem vakanten Arbeitsbereich einsetzen und danach wieder den ursprünglichen Aufgabenbereich zuweisen. Wird aber z. B. eine Abteilung geschlossen oder an einen anderen Ort verlagert, ist auch eine dauerhafte Versetzung möglich.

    Was passiert wenn man einer Versetzung nicht zustimmt?

    Die Versetzung eines Arbeitnehmers ist dessen Einreihung auf einen anderen Arbeitsplatz.

    Darunter fällt vor allem die Änderung von

    Was muss bei einer Versetzung beachtet werden?

    Gesetzlich ist der Begriff der Versetzung nur etwas versteckt in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert, allerdings eher unter Bezugnahme auf die Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte versteht man unter einer Versetzung eine Personalmaßnahme, durch die

    • der Arbeitnehmer für einen Zeitraum von mehr als einem Monat
    • an einem anderen Ort arbeitet,
    • andere Aufgaben erhält oder
    • einer anderen Abteilung zugeordnet wird.

    Sogar der Entzug von Aufgaben und die Beschneidung von Kompetenzen kann nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte eine Versetzung darstellen, auch wenn sich am Arbeitsort oder dem Einsatzbereich nichts ändert.

    Von einer Versetzung im arbeitsrechtlichen Sinne spricht man erst ab einer zeitlichen Dauer von wenigstens einem Monat. Wenn also ein Mitarbeiter aufgrund der Erkrankung eines Kollegen für die Dauer einer Woche an dessen Arbeitsplatz eingesetzt wird, werden ihm zwar kurzfristige andere Aufgaben übertragen, dennoch liegt noch keine Versetzung im arbeitsrechtlichen Sinne vor. Arbeitsvertraglich ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches in diesen Fällen völlig unproblematisch.

    Bei längerer Dauer gibt es die Möglichkeit der befristeten oder unbefristeten Versetzung. So kann ein Arbeitgeber beispielsweise für die Dauer einer Elternzeit oder eines Urlaubs einen Arbeitnehmer bei Bedarf in einem vakanten Arbeitsbereich einsetzen und danach wieder den ursprünglichen Aufgabenbereich zuweisen. Wird aber z. B. eine Abteilung geschlossen oder an einen anderen Ort verlagert, ist auch eine dauerhafte Versetzung möglich.

    Kann man einer Versetzung widersprechen?

    Das Wichtigste in aller Kürze

    Es ist eine Sache, in einem anderen Bereich oder an einem neuen Standort des Unternehmens arbeiten zu wollen – aber eine ganz andere, wenn der Vorgesetzte die Versetzung anordnet. Doch rechtlich gesehen kann er dies jederzeit ohne deine Zustimmung tun – und kommt damit durch, wenn die Interessen der Firma über deinen stehen.

    Wann kann ich eine Versetzung ablehnen?

    ‌Das Betriebsverfassungsgesetz bietet eine offizielle Definition von Versetzung. Nach Paragraph 95 BetrVG liegt eine Versetzung vor, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist: ‌‌Es erfolgt eine Zuweisung zu einem anderen Arbeitsbereich, wobei‌

  • die Arbeitsumstände sich erheblich ändern ‌oder

  • ‌Das Betriebsverfassungsgesetz bietet eine offizielle Definition von Versetzung. Nach Paragraph 95 BetrVG liegt eine Versetzung vor, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist: ‌‌Es erfolgt eine Zuweisung zu einem anderen Arbeitsbereich, wobei‌

  • die Arbeitsumstände sich erheblich ändern ‌oder

  • die Dauer der Zuweisung für mehr als einen Monat vorgesehen ist. 

  • Wie kann man sich gegen eine Versetzung wehren?

    Wenn es innerhalb eines Betriebs zu einer Zwangsversetzung an einen anderen Arbeitsort oder in eine andere Abteilung kommt, kann das vor allem für Arbeitnehmer mit Familie und Kindern im schulpflichtigen Alter nicht nur eine Umstellung bedeuten, sondern kann auch mit erheblichen Problemen verbunden sein. Aber welche Rechte haben Arbeitnehmer?

    Wenn ein Arbeitnehmer gegen seinen Willen an einen anderen Arbeitsort oder in eine andere Abteilung versetzt wird, liegt eine Zwangsversetzung vor. Diese muss aber auf eine gewisse Mindestdauer angelegt sein. Lediglich ein paar Tage oder Wochen reichen nicht aus, um den Tatbestand der Versetzung zu erfüllen. Laut § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes liegt eine Versetzung vor, wenn sie mehr als einen Monat andauert oder mit erheblichen Änderungen der Umstände zu rechnen ist. Kommt es lediglich zu einer kurzzeitigen Änderung der Aufgaben oder des Arbeitsortes, spricht man von einer Umsetzung.