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Wer muss Schnee räumen bei Wegerecht?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wer muss Schnee räumen bei Wegerecht?
  2. Welche Seite muss Schnee räumen?
  3. Welche Wege müssen geräumt werden?
  4. Ist es erlaubt Schnee auf die Straße zu schieben?
  5. Welche Pflichten hat man bei Wegerecht?
  6. Welche Rechte habe ich beim Wegerecht?
  7. Wer muss den Gehweg streuen?
  8. Wer haftet wenn Schnee nicht geräumt ist?
  9. Wann muss der Gehsteig geräumt sein?
  10. Wann muss ich den Gehweg streuen?
  11. Ist ein Wegerecht auch ein Fahrrecht?
  12. Wer darf bei Wegerecht den Weg benutzen?
  13. Kann man für Wegerecht Geld verlangen?
  14. Wem gehört der Bürgersteig vor dem Haus?
  15. Wie oft muss man den Gehweg räumen?

Wer muss Schnee räumen bei Wegerecht?

Neuschee im Winter. Während sich die einen am tiefen Pulveschnee erfreuen, verfluchen andere das anstrengende Schneeschaufeln am Morgen. Auf öffentlichen Straßen bleibt zumindest das meistens erspart. Aber was gilt bei Privatstraßen wie z.B. bei Dienstbarkeiten? Wer ist eigentlich auf einem Geh- und Fahrrecht zur Schneeräumung verpflichtet? Kann diejenige über deren Grund gefahren werden darf auch zur Schneeräumung verdonnert werden? Und wer trägt die Kosten für Schneeschaufel, Streugut, Salz oder wenn sogar ein Schneepflug angeheuert werden muss?

Währende auf öffentlichen Straßen meist der Straßendienst den Schnee beiseite räumt, ist dies auf Dienstbarkeitswegen, also Geh- und Fahrtrechten, oft nicht der Fall. Es stellt sich also die Frage, ob diejenigen, über deren Grund gefahren werden kann (Verpflichtete aus dem Geh- und Fahrrecht), oder diejenigen, die über den Grund fahren dürfen (Berechtigte aus dem Geh- und Fahrrecht) den Schnee entfernen müssen.

Welche Seite muss Schnee räumen?

Vermieter dürfen die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag ihren Mietern übertragen. Auch auf ihrem Grundstück haben sie eine Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Wege und der Zugänge zum Wohnhaus - auch hier kann der Winterdienst den Mietern auferlegt werden.

Wichtig zu wissen: Der Vermieter behält trotzdem eine Kontrollpflicht. Er muss also überprüfen, ob seine Mieter wirklich den Winterdienst ordnungsgemäß durchführen. Stellt er bei stichprobenartigen Kontrollen fest, dass der oder die Mieter der Räumpflicht nicht nachkommen, kann der Vermieter diese abmahnen. Stürzt ein Passant auf dem ungeräumten Gehweg, weil ein Mieter nicht geräumt hat, muss dieser mit Schadensersatz und -Schmerzensgeldforderungen rechnen.

Vermieter dürfen die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag ihren Mietern übertragen. Auch auf ihrem Grundstück haben sie eine Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Wege und der Zugänge zum Wohnhaus - auch hier kann der Winterdienst den Mietern auferlegt werden.

Wichtig zu wissen: Der Vermieter behält trotzdem eine Kontrollpflicht. Er muss also überprüfen, ob seine Mieter wirklich den Winterdienst ordnungsgemäß durchführen. Stellt er bei stichprobenartigen Kontrollen fest, dass der oder die Mieter der Räumpflicht nicht nachkommen, kann der Vermieter diese abmahnen. Stürzt ein Passant auf dem ungeräumten Gehweg, weil ein Mieter nicht geräumt hat, muss dieser mit Schadensersatz und -Schmerzensgeldforderungen rechnen.

Natürlich können Mieter oder Vermieter auch einen gewerblichen Räumdienst beauftragen. Auch in diesem Fall behält der jeweilige Auftraggeber jedoch eine Aufsichts- und Kontrollpflicht und ist nicht völlig sicher vor einer Haftung. Gerade in Mehrfamilienhäusern kann die Beauftragung eines Räumdienstes jedoch helfen, Streit um Räumpflichten zu vermeiden. Krankheit, Arbeit oder Urlaub befreien Mieter nicht automatisch von ihrer vertraglich übernommenen Schneeräumpflicht. Grundsätzlich haben sie bei Verhinderung für eine Ersatzperson zu sorgen, die die Arbeit übernimmt.

Das Gericht entschied, dass die Räum- und Streupflicht hier ausreichend erfüllt worden sei. Der Winterdienst sei nur verpflichtet, einen Zustand herzustellen, der es Personen erlaube, bei Anwendung der zumutbaren Sorgfalt die Hoffläche gefahrlos zu befahren und zu begehen. Dazu müssten nur sichere, genügend breite Geh- und Fahrwege geschaffen werden. Eine komplette Räumung des Platzes sei nicht erforderlich. Der Eis- und Schneerest sei gerade bei Tageslicht leicht zu erkennen und zu umgehen gewesen.

Sogar auf öffentlichen und stark frequentierten Parkplätzen existiere eine Streupflicht nur auf Gehwegen, aber nicht zwischen den geparkten Fahrzeugen. Man könne es den Benutzern zumuten, die geräumten Zuwege zu nutzen und in den anderen Bereichen vorsichtig zu sein. Dies gelte um so mehr auf einem nicht öffentlichen Betriebshof (Az. 21 O 380/11).

Welche Wege müssen geräumt werden?

In Deutschland ist die Räumpflicht im Winter regional unterschiedlich geregelt. Prinzipiell ist der Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen Aufgabe der Gemeinde. Grundlage dafür ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Diese wird bei öffentlichen Gehwegen jedoch meist auf die Grundstückseigentümer übertragen. Letztere können die Räum- und Streupflicht wiederum auf die Mieter der Grundstücke übertragen.

Ein Aushang im Hausflur reiche dafür aber nicht aus, erklärt die Stiftung Warentest. Mietende Personen seien zum Streu- und Räumdienst nur verpflichtet, wenn sich das aus dem Mietvertrag ergebe. Ist der Mieter oder die Mieterin aus beruflichen Gründen oder krankheitsbedingt verhindert, muss er oder sie sich dann um eine Vertretung kümmern. Wer in einem Mehrfamilienhaus zum Winterdienst verpflichtet ist, muss abwechselnd Schnee fegen und bei Glatteis streuen.

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Geräumt werden muss aber nicht rund um die Uhr. Geleistet werden muss der Winterdienst werktags in der Regel von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr. Allerdings variieren die Uhrzeiten von Ort zu Ort. In Hannover etwa gilt die Räumpflicht für Gehwege von 7 bis 22 Uhr an Werktagen und von 8 bis 22 Uhr an Sonn- und Feiertagen. In Berlin ist der Winterdienst bis 7 Uhr werktags und bis 9 Uhr an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen durchzuführen.

Allerdings muss beachtet werden, dass Wege zum Beginn der „Schicht“ bereits geräumt sein müssen. Es reicht also nicht, erst um 7 Uhr beziehungsweise 9 Uhr mit dem Fegen oder Streuen zu beginnen. Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe des Tages auch mehrmals gefegt und gestreut werden. Bei Glätte durch Schnee und Eis muss der Winterdienst unmittelbar erfolgen.

Ist es erlaubt Schnee auf die Straße zu schieben?

Bitte beachten Sie, dass in allen Bundesländern stets die zivilrechtliche Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinzukommen kann, wenn Sie den Schnee vor Ihrer Haustür nicht räumen.

Gibt es eine Schneeräumpflicht in Deutschland?

Welche Pflichten hat man bei Wegerecht?

Das Wegerecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es erteilt dem Besitzer des herrschenden Grundstücks die Erlaubnis, einen festgelegten Zuweg über das dienende Grundstück zu nutzen, um sein eigenes Grundstück zu betreten oder zu verlassen. Es macht jedoch einen großen Unterschied, ob ein Wegerecht in einem privaten Vertrag festgehalten oder im Grundbuch der Immobilie eingetragen ist.

Wann kann man dem Nachbarn ein Durchgangsrecht verweigern? Wird das Wegerecht immer im Grundbuch eingetragen? Und wer haftet bei einem Unfall? Wir klären über die Rechte und Pflichten für Grundstücksbesitzer beim Wegerecht vor allem gegenüber Nachbarn auf!

Was bedeutet und beinhaltet ein Wegerecht?

Das Wegerecht erlaubt es, einen Weg oder Zugang über ein fremdes Grundstück nur zum Zwecke des Durchgangs zu nutzen. Das Wegerecht beinhaltet die Rahmenbedingungen, Pflichten und Rechte zur Nutzung des Weges für beide Eigentümer. Meist wird diese Dienstbarkeit von Nachbarn in Anspruch genommen, deren Grundstück keinen direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße hat.

Als Wegerecht wird nach § 917 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Recht bezeichnet, einen Weg oder Zugang über ein fremdes Grundstück nur zum Zwecke des Durchgangs zu nutzen. Das Grundstück, über das der Zuweg führt, bezeichnet man als „dienendes“ Grundstück. Das Grundstück, das die Nutzung des Wegerechts in Anspruch nimmt, bezeichnet man hingegen als „herrschendes“ Grundstück.

Bei einem öffentlich-rechtlichen Wegerecht spricht man von einer „Baulast“. Hierbei nimmt die Stadt oder die Gemeinde ein Wegerecht in Anspruch. Die Baulast wird dann im Baulastenverzeichnis der belasteten Immobilie eingetragen.

Welche Rechte habe ich beim Wegerecht?

Wenn ein Grundstück in zwei kleinere Grundstücksteile aufgeteilt wird und der eine Grundstücksbesitzer keinen öffentlichen Zugang zu seinem Grundstück hat, tritt das Wegerecht in Kraft. Denn das erlaubt dem Grundstückseigentümer des hinteren Grundstücks über das Grundstück des anderen Eigentümers zu laufen oder zu fahren, um zu seinem eigenen Grundstück zu gelangen.

Dabei unterscheidet man zwischen dem Gehrecht und dem Fahrtrecht: Wenn der Grundstückseigentümer lediglich ein Gehrecht bekommen hat, darf er den Weg nicht mit einem Auto passieren. Dieses würde nur das Fahrrecht erlauben.

Außerdem wird unterschieden zwischen dem herrschenden und dem dienenden Grundstück. Das dienende Grundstück ist dasjenige, das überquert wird, das herrschende hingegen profitiert vom Wegerecht und wird auch Hinterliegergrundstück genannt.

Ein Wegerecht spielt nicht nur bei einem geteilten Grundstück eine Rolle. Es gibt noch weitere Punkte, bei denen ein Wegerecht im Grundbuch festgehalten werden muss:

  • Finanzierung eines Grundstücks
  • Der Eintrag einer Grunddienstbarkeit oder Baulast im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis führt dazu, dass der Wert des Grundstücks im Vergleich zu einem Grundstück ohne Wegerecht möglicherweise niedriger ausfällt. Für Banken ist dieser Aspekt wichtig, da sie dies vor einer Finanzierungszusage prüfen.

    Wer muss den Gehweg streuen?

    Sobald es schneit oder glatt wird, müssen Hauseigentümer die Räum- und Streupflicht beachten. Gehwege können sich in der kalten Jahreszeit schnell in rutschige Eispisten verwandeln. In der Regel müssen Hauseigentümer für freie Wege sorgen. Sie können die Pflicht zum Winterdienst aber auch an die Mieter weitergeben. Wir erklären Ihnen, welche Konsequenzen Glatteis-Unfälle nach sich ziehen können und was Sie bei der Wahl des Streuguts beachten sollten.

    In der Regel haben die Gemeinden eine Verkehrssicherungspflicht und müssen für gut passierbare öffentliche Wege sorgen. Meist wird diese Pflicht aber in der Gemeindesatzung an die Anlieger delegiert: Haus- und Grundbesitzer müssen dann der Räum- und Streupflicht nachkommen. Es liegt in ihrer Verantwortung, dass Fußgänger den Bürgersteig vor ihrem Grundstück im Winter gefahrlos benutzen können.

    Zu diesem Zweck muss Schnee weggeräumt werden und vereiste Flächen müssen gestreut werden. Auch andere Wege auf dem Grundstück sind von Schnee und Eis zu befreien. Das betrifft zum Beispiel den Zugang zu den Mülltonnen, zu Parkplätzen oder die Strecke zur Haustür. Allerdings müssen die Eigentümer nicht die komplette Fläche räumen und streuen. Ausreichend ist ein Weg von etwa einem Meter Breite, sodass zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeigehen können.

    Wer haftet wenn Schnee nicht geräumt ist?

    Die Zeitfenster, in denen Hausbesitzer, Vermieter oder Mieter Schnee schaufeln müssen, hängt von den Städten und Kommunen ab und ist in der jeweiligen Ortssatzung festgeschrieben, die Sie auf der Internetseite Ihrer Stadt oder Gemeinde finden.

    • In den meisten Städten und Gemeinden ist das Schneeräumen von Montag bis Samstag zwischen 7:00 und 20:00 Uhr Pflicht. Am Sonntag und an Feiertagen muss von 8:00 oder 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr geschaufelt werden.
    • Während dieser Zeit müssen Sie die Wege zum Hauseingang und den angrenzenden Gehweg auf einer Breite von 1,2 bis 1,5 Metern freiräumen.
    • Vermieter müssen außerdem die Wege zu den Mülltonnen und anderen zu erreichenden Orten auf dem Grundstück freiräumen. Hier genügt ein schmaler Streifen.
    • Die Räumpflicht kann auch auf die Mieter umgelegt werden. Das wird dann im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgeschrieben.

    Neben dem Schneeschippen sind Sie außerdem dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auf dem Weg zur Haustür und auf dem an das Grundstück angrenzenden Gehweg niemand ausrutscht.

    • Verwenden Sie zum Streuen kein Salz. In vielen Gemeinden und Städten ist das Streuen mit Salz nur der Stadtreinigung erlaubt.
    • Stattdessen streuen Sie Split, Sand oder Asche.
    • Holzspäne sind ungeeignet. Sie saugen sich mit Wasser voll und werden rutschig.

    Üblicherweise gelten folgende Räum- und Streuzeiten:

    Wann muss der Gehsteig geräumt sein?

    Die Zeitfenster, in denen Hausbesitzer, Vermieter oder Mieter Schnee schaufeln müssen, hängt von den Städten und Kommunen ab und ist in der jeweiligen Ortssatzung festgeschrieben, die Sie auf der Internetseite Ihrer Stadt oder Gemeinde finden.

    • In den meisten Städten und Gemeinden ist das Schneeräumen von Montag bis Samstag zwischen 7:00 und 20:00 Uhr Pflicht. Am Sonntag und an Feiertagen muss von 8:00 oder 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr geschaufelt werden.
    • Während dieser Zeit müssen Sie die Wege zum Hauseingang und den angrenzenden Gehweg auf einer Breite von 1,2 bis 1,5 Metern freiräumen.
    • Vermieter müssen außerdem die Wege zu den Mülltonnen und anderen zu erreichenden Orten auf dem Grundstück freiräumen. Hier genügt ein schmaler Streifen.
    • Die Räumpflicht kann auch auf die Mieter umgelegt werden. Das wird dann im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgeschrieben.

    Neben dem Schneeschippen sind Sie außerdem dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auf dem Weg zur Haustür und auf dem an das Grundstück angrenzenden Gehweg niemand ausrutscht.

    • Verwenden Sie zum Streuen kein Salz. In vielen Gemeinden und Städten ist das Streuen mit Salz nur der Stadtreinigung erlaubt.
    • Stattdessen streuen Sie Split, Sand oder Asche.
    • Holzspäne sind ungeeignet. Sie saugen sich mit Wasser voll und werden rutschig.

    Üblicherweise gelten folgende Räum- und Streuzeiten:

    Wann muss ich den Gehweg streuen?

    Die Zeitfenster, in denen Hausbesitzer, Vermieter oder Mieter Schnee schaufeln müssen, hängt von den Städten und Kommunen ab und ist in der jeweiligen Ortssatzung festgeschrieben, die Sie auf der Internetseite Ihrer Stadt oder Gemeinde finden.

    • In den meisten Städten und Gemeinden ist das Schneeräumen von Montag bis Samstag zwischen 7:00 und 20:00 Uhr Pflicht. Am Sonntag und an Feiertagen muss von 8:00 oder 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr geschaufelt werden.
    • Während dieser Zeit müssen Sie die Wege zum Hauseingang und den angrenzenden Gehweg auf einer Breite von 1,2 bis 1,5 Metern freiräumen.
    • Vermieter müssen außerdem die Wege zu den Mülltonnen und anderen zu erreichenden Orten auf dem Grundstück freiräumen. Hier genügt ein schmaler Streifen.
    • Die Räumpflicht kann auch auf die Mieter umgelegt werden. Das wird dann im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgeschrieben.

    Neben dem Schneeschippen sind Sie außerdem dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auf dem Weg zur Haustür und auf dem an das Grundstück angrenzenden Gehweg niemand ausrutscht.

    • Verwenden Sie zum Streuen kein Salz. In vielen Gemeinden und Städten ist das Streuen mit Salz nur der Stadtreinigung erlaubt.
    • Stattdessen streuen Sie Split, Sand oder Asche.
    • Holzspäne sind ungeeignet. Sie saugen sich mit Wasser voll und werden rutschig.

    Üblicherweise gelten folgende Räum- und Streuzeiten:

    Ist ein Wegerecht auch ein Fahrrecht?

    Das Wegerecht gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) regelt, dass ein Nachbar den Zugang zu einer öffentlichen Straße über ein fremdes Grundstück nutzen darf. Welche Pflichten bestehen, wie hoch die Wegerecht-Kosten sind und wie das Wegerecht im Grundbuch festgehalten wird, erfahren Sie im Folgenden.

    Inhaltsverzeichnis

    • Das Wegerecht erlaubt es dem Begünstigten, einen Weg oder Zugang über ein fremdes Grundstück zu nutzen. Es ist in verschiedenen Paragrafen des BGB verankert.
    • Ein Wegerecht kann in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Man unterscheidet zwischen Geh- und Fahrrecht.
    • Das Wegerecht kann im Grundbuch, im Baulastverzeichnis oder in Form eines privatrechtlichen Vertrags festgehalten werden.
    • Keine gute Lösung ist es, das Wegerecht als Gewohnheitsrecht ohne Schriftstück zu betrachten. Denn als Gewohnheitsrecht kriegen Sie das Wegerecht im Ernstfall vor Gericht eher nicht bestätigt.
    • Die Wegerecht-Kosten hängen vom Wert des Wegerechts ab. Bei einem Wert von 5.000 € müssen Sie mit mindestens 56 € für die Eintragung des Wegerechts ins Grundbuch rechnen.
    • Ein Wegerecht wirkt sich auf den Immobilienwert aller am Wegerecht beteiligten Grundstücke aus.

    Haus

    Wer darf bei Wegerecht den Weg benutzen?

    Mit einer Grunddienstbarkeit haben Nachbarn bestimmte Rechte an einem Grundstück – etwa ein Wegerecht. Gibt es für ein Grundstück eine Grunddienstbarkeit, ist diese im Grundbuch eingetragen. Darauf müssen Eigentümer und Nutzer achten.

    • Definition und Beispiele: Welche Rechte fallen unter die Grunddienstbarkeit?
    • Arten von Grunddienstbarkeiten
    • Wo ist die Grunddienstbarkeit eingetragen?
    • Was brauche ich für eine Grunddienstbarkeit?
    • Wie kann eine Grunddienstbarkeit beendet werden?
    • Was müssen Käufer bei einer Grunddienstbarkeit beachten?

    Die Grunddienstbarkeit ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ein Recht, wonach der Eigentümer eines Grundstücks dem Eigentümer eines anderen Grundstücks die Nutzung seines Grundstücks ermöglicht (§ 1018 BGB), etwa weil ein Grundstück in zweiter Reihe genutzt oder eine Leitung verlegt werden soll. Voraussetzung für eine Grunddienstbarkeit ist eine Eintragung im Grundbuch, ein Vertrag reicht nicht aus.

    Die Grunddienstbarkeit ist immer an das Grundstück und nicht an den Grundstückseigentümer gebunden (§ 96 BGB). Grundstücke, die mit einer Grunddienstbarkeit belastet sind, heißen in der Fachsprache dienendes Grundstück. Das Nachbargrundstück, das von dem Nutzungsrecht oder Leitungsrecht profitiert, wird als herrschendes Grundstück bezeichnet. Mit Eintragung der Grunddienstbarkeit hat der Eigentümer des herrschenden Grundstücks besondere Rechte.

    Kann man für Wegerecht Geld verlangen?

    Nicht immer ist ein Grundstück über einen öffentlichen Weg zugänglich. In diesen Fällen sichern sich die Eigentümer mit einem Wegerecht die Möglichkeit, über ein anderes Grundstück zu ihrem Eigentum zu gelangen. In diesem Ratgeber erfahren Sie unter anderem, welche Formen des Wegerechts es gibt und welche Folgen das Recht für die Grundstückseigentümer hat.

    Inhaltsverzeichnis

  • Was ist ein Wegerecht?

  • Eine genaue Definition des Wegerechts liefert das BGB: Demnach ist ein Grundstückseigentümer berechtigt, von seinem Nachbarn eine sogenannte Durchgangserlaubnis zu verlangen, wenn sein eigenes Grundstück nicht an einer öffentlichen Straße liegt und nur über dieses Nachbargrundstück erreichbar ist. Das Grundstück, das keinen direkten Zugang besitzt, wird als herrschendes Grundstück bezeichnet. Das Grundstück, über das der Weg führt, ist das dienende Grundstück.

    Hinweis:

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    Beide Grundstückseigentümer vereinbaren die Rahmenbedingungen des Nutzungsrechts sowie die Rechte und Pflichten der jeweiligen Partei. Falls ein Tor den Zugang zum Grundstück versperrt, besteht die Verpflichtung für den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks, seinem Nachbarn den Schlüssel für das Tor zu übergeben. Auch über die Instandhaltung und die Pflege des Zugangs sollte Einigung herrschen. Wurde nichts anderes vereinbart, ist der Eigentümer des herrschenden Grundstücks für den Weg verantwortlich.

    Wem gehört der Bürgersteig vor dem Haus?

    Im öffentlichen Verkehrsraum treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Um den schwächsten von ihnen, den Fußgängern, einen gewissen Schutz einzuräumen, ist ihnen laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine eigene Verkehrsfläche vorbehalten: der Gehweg. Doch darf dieser wirklich nur von Fußgängern benutzt werden? Gibt es Gesetze zur Beschaffenheit des Gehwegs? Diese Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

    Wie oft muss man den Gehweg räumen?

    Beginnt es nachts zu schneien genügt es, morgens zu räumen. Fällt dagegen am Tag frischer Schnee, muss er beseitigt werden, sobald der Schneefall endet. Bei Eisglätte besteht in den meisten Gemeinden die Pflicht, den Weg umgehend zu streuen. Die genauen Räumzeiten sind je nach Gemeinde unterschiedlich. So gilt die Räum- und Streupflicht in Hannover an Werktagen von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr. In Rostock muss der Gehweg täglich von 7 bis 20 Uhr frei gehalten werden, nach 20 Uhr gefallener Schnee ist bis 7 Uhr des Folgetages zu räumen.

    In Hamburg müssen Anlieger umgehend räumen - schneit es oder entsteht Glätte nach 20 Uhr, müssen Schnee und Eis werktags bis 8.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.30 Uhr beseitigt sein. In Kiel muss Schnee innerhalb einer Stunde, Eis dagegen unverzüglich entfernt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee muss bis 9 Uhr, Glatteis an Werktagen bereits bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigt sein.

    Das Vernachlässigen der Räumpflicht kann unter Umständen teuer werden. Stürzt ein Mensch auf dem glatten Gehweg, kann er Schmerzensgeld beanspruchen. Je nach Bundesland drohen zudem empfindliche Bußgelder.