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Wer braucht eine Erlaubnis nach 34c?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wer braucht eine Erlaubnis nach 34c?
  2. Welche Voraussetzungen Gewerbe als Hausverwalter?
  3. Wann ist der Hausverwalter gewerblich tätig?
  4. Ist eine Hausverwaltung eine Firma?
  5. Wie viel kostet der 34c?
  6. Was kostet 34c Schein?
  7. Welche Qualifikation braucht ein WEG Verwalter?
  8. Wie viele Wohneinheiten pro Hausverwalter?
  9. Ist ein Hausverwalter ein Freiberufler?
  10. Ist ein zertifizierter Verwalter Pflicht?
  11. Wie lange ist der 34c gültig?
  12. Kann jeder Immobilien vermitteln?
  13. Wie lange dauert der 34c?
  14. Wer darf sich zertifizierter Verwalter nennen?
  15. Was kostet eine Hausverwaltung für 3 Wohnungen?

Wer braucht eine Erlaubnis nach 34c?

34c GewO ist ein Paragraph der Gewerbeordnung, der besagt, dass die Tätigkeit von Maklern, Bauträgern und Baubetreuern erlaubnispflichtig ist. Sprich: Wer beispielsweise Grundstück, Immobilien oder Darlehensverträge um Werte Dritter vermittelt, der muss diese Erlaubnispflicht nach § 34c GewO einholen, bevor er seine Tätigkeit aufnimmt.

Hintergrund der Erlaubnispflicht ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass in diesen Bereichen ein besonderes Vertrauen notwendig ist: Zum einen natürlich, weil es bei Finanzen und Immobilien um ein sensibles Thema geht, nicht zuletzt aber auch, weil damit verbunden viele rechtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen. Mit einem Antrag für § 34c GewO sollen also persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden.

Im Folgenden klären wir die fünf wichtigsten Fragen zu Paragraph 34c GewO.

Fasst man es zusammen, so trifft Paragraph 34c GewO vor allem auf Makler, Bauträger und Baubetreuer zu. Genauer gesagt, sind es aber all diejenigen, die gewerbsmäßig (frei zitiert nach § 34c GewO)

  • den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen
  • den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge haben
  • als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden oder in fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen wollen.

Für Hausverwalter und Immobilienkreditvermittler ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht. 

Welche Voraussetzungen Gewerbe als Hausverwalter?

Berufserlaubnispflichtige WEG-Verwalter sind nach § 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO alle Wohnimmobilienverwalter ist, die gewerbsmäßig das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2, 3, 5, und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verwalten. Auch Wohnimmobilienverwalter, die gewerbsmäßig für Dritte Mietverhältnisse über Wohnraum im Sinne von § 549 BGB verwalten, brauchen eine gewerbliche Berufserlaubnis. Entscheidend ist, dass die Verwaltertätigkeit gewerbsmäßig ausgeübt wird. Nur dann besteht das Erfordernis einer Berufserlaubnis: Gewerbsmäßig ist eine entgeltliche regelmäßige Tätigkeit, die der Erzielung von Einkünften und Gewinnen dient und im Auftrag eines Kunden erfolgt. Sie muss außerdem ein freiwilliges und selbstständiges Handeln darstellen.

Die gewerbliche WEG-Verwaltung ist ein zulassungspflichtiges Gewerbe. D.h. man darf erst nach einer gewerberechtlichen Genehmigung selbständig als WEG-Verwalter tätig werden. Um nach § 14 GewO die Gewerbeanmeldung durchführen zu können, muss eine Berufserlaubnis nach § 34 c GewO nachgewiesen werden.

Wann ist der Hausverwalter gewerblich tätig?

Die Neuregelung wurde lange gefordert, immer wieder aufgeschoben und ist nun endlich da: Am 01.08.2018 trat das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ in Kraft.

Die Giese Immobilien GmbH in Stuttgart begrüßt die neue Vorschrift, die konkrete Zulassungsvoraussetzungen für Gewerbetreibende in der Immobilienverwaltung definiert, ausdrücklich. Dafür gibt es einen guten Grund:

Ist eine Hausverwaltung eine Firma?

Es ist üblich, das Wort „Hausverwalter” als Sammelbegriff für mehrere Tätigkeiten zu benutzen. Oft werden die Begriffe „Hausverwaltung” und „Immobilienverwaltung” als Synonyme benutzt. Abzugrenzen sind dabei allerdings zwei unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche: Mietwohnraum und Eigentumswohnraum. Generell kann eine Hausverwaltung eine natürliche oder eine juristische Person sein.

Hierbei ist wieder zwischen der Mietverwaltung und der WEG-Verwaltung zu unterscheiden. Obwohl es Überschneidungen gibt, sind die Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung gesetzlich festgelegt.

Wie viel kostet der 34c?

Immobilienmakler sind Personen, die Verträge über Grundstücke, gewerbliche Wohnräume oder auch Räume sowie grundstücksgleiche Rechte gewerbsmäßig vermitteln. Wer hingegen Darlehen vermittelt, ist ebenfalls an gewerblichen Abschlüssen interessiert und wird als Darlehensvermittler bezeichnet. Bauträger sind Personen, welche als Bauherren Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnungen, jedoch in eigenem Namen, vorbereiten und sodann durchführen. Als Baubetreuer werden Personen bezeichnet, die im fremden Namen und auch auf fremde Rechnung wirtschaftliche Vorbereitungen und Durchführungen treffen.

  • Bevor der Immobilienmakler seine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, benötigt er eine behördliche Erlaubnis nach § 34c GewO. Die Erlaubnis nach 34c GewO ermöglicht eine Selbständigkeit (auf eigene Rechnung und im eigenen Namen) und ist definiert über die Dauerhaftigkeit seiner Ausübung sowie auch eine Gewinnerzielungsabsicht.  
  • Eine Erlaubnis nach 34c GewO benötigen man für Abschlüsse von Verträgen über grundstücksgleiche Rechte, Grundstücke oder auch gewerblich genutzte Wohnräume oder Räume, aber auch dann, wenn Darlehensverträge vermittelt und/oder abgeschlossen werden.  
  • Die Erlaubnis wird auch für Bauvorhaben (wenn Bauherren auf eigene oder fremde Rechnung, aber im eigenen Namen aktiv sind) oder Baubetreuer (im fremden Namen und auf fremde Rechnung) wirtschaftlich agiert. Eine derartige Genehmigung wird auch dann benötigt, wenn Nachweise oder auch Vermittlungen über Vertragsabschlussmöglichkeiten (Mietverträge durch den Hausverwalter oder auch Wohnungseigentumsverwalter) erfolgen.  

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Natürliche und juristische Personen können als Antragsteller fungieren. Handelt es sich um Personengesellschaften, die keine Rechtspersönlichkeit haben, ist die Erlaubnis dem geschäftsführenden Gesellschafter zu übertragen. So auch bei Kommanditisten, wenn jener als Gewerbetreibender fungiert (Geschäftsführerbefugnis).

Der Antragsteller muss für die Erlaubnis nachweisen, dass er persönlich zuverlässig ist und auch geordnete Vermögensverhältnisse vorzuweisen hat. Sein Vermögen darf weder insolvenzverfahrenstechnisch belastet, noch auf Grund mangels Masse abgewiesen worden sein. Es dürfen auch keine etwaigen Eintragungen über Haftanordnungen oder Einträge in Schuldnerlisten vorliegen.

Die behördliche Erlaubnis wird mitunter verneint, wenn der die antragstellende Personen in den letzten fünf Jahren auf Grund von Diebstahl, Erpressung, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Untreue, Wuchers, Hehlerei oder auch im Rahmen einer Insolvenz- oder Konkursstraftat verurteilt wurde. Etwaige Zwangsvoraussetzungen (fachliche Qualifikationen oder bestimmte Ausbildungen) nicht erforderlich. Von der behördlichen Erlaubnis sind hingegen befreit:

Was kostet 34c Schein?

Notwendig ist der Nachweis der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit. Diese ist in der Regel gegeben, wenn die unten aufgeführten Unterlagen vollständig und ohne negative Einträge vorliegen.

Welche Qualifikation braucht ein WEG Verwalter?

Manche Berufsgruppen sollen vom Test zum "zertifizierten Verwalter" befreit werden. Das sorgt für Unmut - aus guten Gründen.

Das Ansehen der Verwalterinnen und Verwalter von Wohnanlagen in der Öffentlichkeit leidet seit Jahren darunter, dass der Beruf gesetzlich nicht geschützt ist. Ein Sachkundenachweis kann dabei helfen, das Image dieser Profession zu verbessern. Bestenfalls wirkt er wie ein Gütesiegel und signalisiert den Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft, dass sie von einer kompetenten Verwaltung betreut werden. Die Prüfungsgebühren für das Zertifikat werden ungefähr 400 Euro betragen. Manche Menschen werden dafür Vorbereitungskurse absolvieren müssen, die Zeit und Geld kosten. All dies heizt die Diskussion über die Frage an, wer dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt wird.

Wie viele Wohneinheiten pro Hausverwalter?

Reparaturen, Nebenkosten, Vermietung – das sind nur einige Beispiele für die zahlreichen Aufgaben, die bei einer Immobilie anfallen. Welche davon können an eine Hausverwaltung übergeben werden? Wie sieht die rechtliche Seite aus und was kann eine Verwaltung für ihre Leistungen verlangen?

Eine Immobilie macht Arbeit, besonders dann, wenn sie auch vermietet wird. Viele Eigentümer delegieren diese Aufgaben an eine Hausverwaltung. Gibt es in einer Immobilie mit mehreren Parteien mehrere Eigentümer, so ist eine ordentliche Verwaltung nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz vorgeschrieben. Die Hausverwaltung kann jedoch auch von einem der Eigentümer übernommen werden. Eine professionelle Hausverwaltung rechnet einige der Kosten als Pauschale je Einheit ab. Andere Leistungen fallen nicht regelmäßig an und werden deshalb gesondert veranschlagt.

Da die Aufgaben rund um ein Objekt und jede einzelne Wohnung komplex sind, teilen Hausverwaltungen die Kosten in drei Bereiche auf:

Bevor der Verwaltervertrag abgeschlossen wird, sollten sich die Parteien bewusst sein, wer überhaupt gesetzlich berechtigt ist, einen Verwalter zu bestellen.

Eigentumsverhältnis

Objekt

Ist ein Hausverwalter ein Freiberufler?

DB 1966, 1259-1260 (Volltext mit amtl. LS)

Ist ein zertifizierter Verwalter Pflicht?

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind. So steht es im neuen § 26a Abs. 1 WEG.

Näheres zu der Prüfung zum zertifizierten Verwalter und deren Inhalten sowie Ausnahmen sind in einer Rechtsverordnung geregelt. Die Verordnung ist am 17.12.2021 in Kraft getreten. Im Anhang zu der Verordnung sind die Themen, die Gegenstand der Prüfung zum Zertifizierten Verwalter sein können, aufgeführt.

Ein Arbeitskreis des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) hat unter Mitwirkung von Verwalterinnen und Verwaltern einen Rahmenplan erarbeitet, der als Grundlage für die Erstellung von lernzielorientierten Prüfungsaufgaben und Vorbereitungsseminaren dienen soll. Der Plan, der am 15.3.2022 veröffentlicht wurde, enthält unter anderem Empfehlungen zur Gewichtung der Themen im Rahmen der Prüfungsvorbereitung. So sind 10 Unterrichtseinheiten für die Grundlagen der Immobilienwirtschaft vorgesehen, 60 für die rechtlichen Grundlagen, 20 für die kaufmännischen Grundlagen und 30 für die technischen Grundlagen.

Dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird, können Wohnungseigentümer ab dem 1.12.2023 als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen – und damit einen Sachkundenachweis. Das ergibt sich aus § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG. Der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter ist eine der zentralen Neuerungen, die die WEG-Reform mit sich bringt.

Eine Zertifizierung ist keine gewerberechtliche Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Verwalter können ihre Tätigkeit daher auch ab Dezember 2023 grundsätzlich ohne Sachkundenachweis oder Zertifizierung aufnehmen und dieser nachgehen. Allerdings wird die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters oder einer gleichgestellten Person nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

Wie lange ist der 34c gültig?

Selbstständige Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer,Vermittler von Kapitalanlagen oder Darlehen und Wohnimmobilienverwalter benötigen neben der Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) zur Ausübung ihrer Tätigkeit zusätzlich eine besondere Erlaubnis nach § 34 c GewO.

Vom Geltungsbereich des § 34 c GewO werden Gewerbetreibende erfasst, die

  • Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen;
  • Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen nachweisen
  • als Bauherr Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden;
  • als Baubetreuer Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten und durchführen;
  • Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder Mietverhältnisse über Wohnräume für Dritte verwalten (Wohnimmobilienverwalter).

Der Gesetzgeber hat mit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Immobilienmakler und verwandte Berufszweige besonderen Berufsausübungsregeln unterworfen.

Jeder Inhaber einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) muss die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) beachten. Gegenüber dem Kunden treffen ihn Informationspflichten. Dies ist auch entsprechend zu dokumentieren. Die Pflichten für Bauträger gehen noch deutlich darüber hinaus.

Nicht dieser Verordnung unterliegen Versicherungs- oder Bausparkassenvertreter, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen und Gewerbetreibende (z. B. Hausverwalter), die den von ihnen für Rechnung Dritter verwalteten Grundbesitz vermitteln (§ 1 MaBV).

Die aufgeführten Tätigkeiten unterliegen einer Erlaubnis der für den Unternehmenssitz zuständigen Gewerbebehörde, d. h. der Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung. Nur dort ist der entsprechende Antrag auf Erteilung der Maklererlaubnis zu stellen. Steht der Unternehmenssitz noch nicht fest, ist die für den Wohnsitz zuständige Behörde maßgeblich.

Kann jeder Immobilien vermitteln?

Immobilienmakler sind Personen, die Verträge über Grundstücke, gewerbliche Wohnräume oder auch Räume sowie grundstücksgleiche Rechte gewerbsmäßig vermitteln. Wer hingegen Darlehen vermittelt, ist ebenfalls an gewerblichen Abschlüssen interessiert und wird als Darlehensvermittler bezeichnet. Bauträger sind Personen, welche als Bauherren Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnungen, jedoch in eigenem Namen, vorbereiten und sodann durchführen. Als Baubetreuer werden Personen bezeichnet, die im fremden Namen und auch auf fremde Rechnung wirtschaftliche Vorbereitungen und Durchführungen treffen.

  • Bevor der Immobilienmakler seine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, benötigt er eine behördliche Erlaubnis nach § 34c GewO. Die Erlaubnis nach 34c GewO ermöglicht eine Selbständigkeit (auf eigene Rechnung und im eigenen Namen) und ist definiert über die Dauerhaftigkeit seiner Ausübung sowie auch eine Gewinnerzielungsabsicht.  
  • Eine Erlaubnis nach 34c GewO benötigen man für Abschlüsse von Verträgen über grundstücksgleiche Rechte, Grundstücke oder auch gewerblich genutzte Wohnräume oder Räume, aber auch dann, wenn Darlehensverträge vermittelt und/oder abgeschlossen werden.  
  • Die Erlaubnis wird auch für Bauvorhaben (wenn Bauherren auf eigene oder fremde Rechnung, aber im eigenen Namen aktiv sind) oder Baubetreuer (im fremden Namen und auf fremde Rechnung) wirtschaftlich agiert. Eine derartige Genehmigung wird auch dann benötigt, wenn Nachweise oder auch Vermittlungen über Vertragsabschlussmöglichkeiten (Mietverträge durch den Hausverwalter oder auch Wohnungseigentumsverwalter) erfolgen.  

 Top Referenzen, Top BeratungIhr Makler für den Verkauf Ihrer Immobilie

Natürliche und juristische Personen können als Antragsteller fungieren. Handelt es sich um Personengesellschaften, die keine Rechtspersönlichkeit haben, ist die Erlaubnis dem geschäftsführenden Gesellschafter zu übertragen. So auch bei Kommanditisten, wenn jener als Gewerbetreibender fungiert (Geschäftsführerbefugnis).

Der Antragsteller muss für die Erlaubnis nachweisen, dass er persönlich zuverlässig ist und auch geordnete Vermögensverhältnisse vorzuweisen hat. Sein Vermögen darf weder insolvenzverfahrenstechnisch belastet, noch auf Grund mangels Masse abgewiesen worden sein. Es dürfen auch keine etwaigen Eintragungen über Haftanordnungen oder Einträge in Schuldnerlisten vorliegen.

Die behördliche Erlaubnis wird mitunter verneint, wenn der die antragstellende Personen in den letzten fünf Jahren auf Grund von Diebstahl, Erpressung, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Untreue, Wuchers, Hehlerei oder auch im Rahmen einer Insolvenz- oder Konkursstraftat verurteilt wurde. Etwaige Zwangsvoraussetzungen (fachliche Qualifikationen oder bestimmte Ausbildungen) nicht erforderlich. Von der behördlichen Erlaubnis sind hingegen befreit:

Wie lange dauert der 34c?

Der Beruf des Kreditvermittlers bietet die Möglichkeit, Menschen bei der Suche nach geeigneten Finanzierungsoptionen zu unterstützen und gleichzeitig eine lukrative Karriere aufzubauen. Wenn Sie daran interessiert sind, Kreditvermittler zu werden, ist es wichtig, die notwendigen Schritte zu kennen, um die erforderliche Gewerbeerlaubnis nach § 34c zu beantragen. Bei uns erfahren Sie, wie Sie den Antragsprozess erfolgreich bis zum Abschluss durchlaufen und die Voraussetzungen erfüllen.

Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c bezieht sich auf eine Genehmigung, die in Deutschland für Personen erforderlich ist, die gewerblich als Makler von Immobilien tätig sein möchten. Dazu gehören Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter.

Die Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung ist Teil des Gewerberechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermittlung und den Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume oder gewerbliche Räume. Um die Gewerbeordnung nach § 34c zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen sowie einige persönliche Auskünfte erteilen. Die Erlaubnispflicht dient dazu, die Seriosität, Rechtssicherheit und den Verbraucherschutz im Bereich des Immobilienmaklergeschäfts zu gewährleisten.

Wer darf sich zertifizierter Verwalter nennen?

Haus & Grund Deutschland hat sich bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz für Regelungen zur Qualifikation von Immobilienverwaltern eingesetzt und begrüßt grundsätzlich die Pflicht zur Zertifizierung.

Für viele Bürger stellt die eigene Immobilie den größten Teil des Vermögens und einen wichtigen Teil der Altersvorsorge dar. Oftmals verschulden sich Haushalte in großem Umfang, um den Erwerb der eigenen Immobilie zu finanzieren. Für diese Personen ist es existenziell wichtig, dass ihre Immobilie richtig verwaltet wird. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es einigen Immobilienverwaltern an Fachwissen fehlt, eine Immobilie sachgerecht zu verwalten. Auch die Einführung der Fortbildungspflicht 2018 hat diesbezüglich keine Abhilfe geschaffen und konnte es auch nicht.

Die nun im Rahmen der WEG-Reform eingeführte Zertifizierungspflicht für WEG-Verwalter ist notwendig und richtig.

Was kostet eine Hausverwaltung für 3 Wohnungen?

Reparaturen, Nebenkosten, Vermietung – das sind nur einige Beispiele für die zahlreichen Aufgaben, die bei einer Immobilie anfallen. Welche davon können an eine Hausverwaltung übergeben werden? Wie sieht die rechtliche Seite aus und was kann eine Verwaltung für ihre Leistungen verlangen?

Eine Immobilie macht Arbeit, besonders dann, wenn sie auch vermietet wird. Viele Eigentümer delegieren diese Aufgaben an eine Hausverwaltung. Gibt es in einer Immobilie mit mehreren Parteien mehrere Eigentümer, so ist eine ordentliche Verwaltung nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz vorgeschrieben. Die Hausverwaltung kann jedoch auch von einem der Eigentümer übernommen werden. Eine professionelle Hausverwaltung rechnet einige der Kosten als Pauschale je Einheit ab. Andere Leistungen fallen nicht regelmäßig an und werden deshalb gesondert veranschlagt.

Da die Aufgaben rund um ein Objekt und jede einzelne Wohnung komplex sind, teilen Hausverwaltungen die Kosten in drei Bereiche auf:

Bevor der Verwaltervertrag abgeschlossen wird, sollten sich die Parteien bewusst sein, wer überhaupt gesetzlich berechtigt ist, einen Verwalter zu bestellen.

Eigentumsverhältnis

Objekt