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Kann ich mich als Hartz 4 Empfänger selbstständig machen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann ich mich als Hartz 4 Empfänger selbstständig machen?
  2. Wie viel hilft Jobcenter bei Selbstständigkeit?
  3. Kann ich als selbständiger Bürgergeld bekommen?
  4. Wie hoch ist das Einstiegsgeld bei Selbständigkeit?
  5. Wie hoch ist der Gründungszuschuss vom Jobcenter?
  6. Welche Einnahmen werden bei Hartz 4 nicht angerechnet?
  7. Kann ich als Hartz 4 Empfänger ein Kleingewerbe anmelden?
  8. Wie hoch ist die Grundsicherung für Selbständige?
  9. Was ändert sich für Selbstständige 2023?
  10. Welche Zuschüsse gibt es wenn man sich selbstständig macht?
  11. Welche Unterstützung bekomme ich wenn ich mich selbstständig machen will?
  12. Wie fördert das Arbeitsamt Selbstständigkeit?
  13. Wie viel Geld darf ich bei Hartz 4 auf dem Konto haben?
  14. Wird ein Gewinn bei Hartz 4 angerechnet?
  15. Wie viel darf ich verdienen ohne ein Gewerbe anzumelden?

Kann ich mich als Hartz 4 Empfänger selbstständig machen?

Ein Unternehmen lässt sich aus jeder Lebenssituation heraus gründen. Selbst die Arbeitslosigkeit stellt keinen Hinderungsgrund dar. Im Gegenteil: Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen möchte, wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert und finanziell unterstützt.

Bei der Art der Förderinstrumente unterscheidet das Arbeitsamt, ob der Arbeitslosengeldempfänger ALG I oder II bezieht. Empfänger des ALG II (umgangssprachlich auch als Hartz IV bezeichnet) haben die Möglichkeit, beim Jobcenter ein sogenanntes Einstiegsgeld für die Existenzgründung zu beantragen. Wird das Einstiegsgeld bewilligt, erhalten Gründer die finanzielle Förderung zusätzlich zum monatlichen Grundbetrag (§ 16b Sozialgesetzbuch II). Die Höhe des Einstiegsgeldes beläuft sich in der Regel auf 50 Prozent der monatlich gezahlten Regelleistung. Lebt der Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft, werden aufgrund des Mehrbedarfs zusätzlich zu den 50 Prozent der Regelleistung weitere 10 Prozent für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Der finanzielle Zuschuss ist jedoch auf maximal 5.000 Euro und 24 Monate begrenzt. Ist der Antragsteller schon sehr lange arbeitslos, kann die Förderung aber unter Umständen höher ausfallen.

Empfänger des ALG I können hingegen den sogenannten Existenzgründungszuschuss beantragen. Im Volksmund ist häufig auch die Rede von der Ich-AG. Als Ich-AG werden auch heute noch umgangssprachlich Unternehmer bezeichnet, die mit Hilfe des Existenzgründungszuschusses ein Einzelunternehmen gründen.

Wie viel hilft Jobcenter bei Selbstständigkeit?

  • Dauer und Höhe der Förderung mit Einstiegsgeld
  • Investitionszuschuss : Bis zu 5.000 Euro zusätzlich zum Einstiegsgeld
  • Welche Kriterien müssen für den Antrag auf Einstiegsgeld erfüllt sein?
  • Der Businessplan als wichtiges Dokument bei der Einstiegsgeld-Beantragung

Existenzgründer können das Einstiegsgeld für einen Zeitraum von insgesamt 24 Monaten erhalten. Diese Förderung ist in zwei Stufen aufgeteilt: Zunächst wird die Förderung für sechs Monate gewährt. Besteht weiterer Bedarf, kann die Förderung im Anschluss verlängert werden. Ist der Antrag auf Einstiegsgeld bewilligt, endet die Zahlung nicht mit Beendigung der Hilfebedürftigkeit, sondern wird bis zum Ende des Bewilligungszeitraums fortgesetzt. Wird die geförderte Tätigkeit jedoch früher beendet, müssen Existenzgründer das zuständige Jobcenter darüber informieren.

Im Rahmen der Förderung werden 50 % der ALG-2-Regelleistung als Zuschuss gewährt. Diese Förderung kann je nach Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft aufgestockt werden. Das Einstiegsgeld wird als Ermessensleistung des Jobcenters gewährt. Daher besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung. Die Sachbearbeiter sind angehalten, jede Verlängerung genauestens hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit zu überprüfen und falls nötig, die Höhe des Einstiegsgelds zu kürzen.

Zudem wird das Einstiegsgeld-Höhe für die Existenzgründung nach folgenden Bemessungsgrundlagen bestimmt:

Kann ich als selbständiger Bürgergeld bekommen?

Die Pandemie hat viele Selbstständige, Freiberufler, Soloselbstständige und Kleinunternehmer in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Mit dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes wurde ein vereinfachter Zugang zur Grundsicherung geschaffen. Die gesetzliche Regelung endet mit dem 31. Dezember 2022. Doch zahlreiche Selbstständige leiden immer noch unter den Folgen. Ihre Situation hat sich nicht nennenswert verbessert und sie können immer noch nicht ihren Lebensunterhalt durch ihre Selbstständigkeit erwirtschaften. All diese Personengruppen fallen ab 1. Januar 2023 in die Kategorie des neuen Bürgergeldes. Das Bürgergeld fängt nämlich auch Selbstständige mit geringem Einkommen und selbstständige Aufstocker auf. Wer also bisher die Grundsicherung für Selbstständige bezogen hat, erhält ab dem 1. Januar 2023 Bürgergeld.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld bei Selbständigkeit?

  • Dauer und Höhe der Förderung mit Einstiegsgeld
  • Investitionszuschuss : Bis zu 5.000 Euro zusätzlich zum Einstiegsgeld
  • Welche Kriterien müssen für den Antrag auf Einstiegsgeld erfüllt sein?
  • Der Businessplan als wichtiges Dokument bei der Einstiegsgeld-Beantragung

Existenzgründer können das Einstiegsgeld für einen Zeitraum von insgesamt 24 Monaten erhalten. Diese Förderung ist in zwei Stufen aufgeteilt: Zunächst wird die Förderung für sechs Monate gewährt. Besteht weiterer Bedarf, kann die Förderung im Anschluss verlängert werden. Ist der Antrag auf Einstiegsgeld bewilligt, endet die Zahlung nicht mit Beendigung der Hilfebedürftigkeit, sondern wird bis zum Ende des Bewilligungszeitraums fortgesetzt. Wird die geförderte Tätigkeit jedoch früher beendet, müssen Existenzgründer das zuständige Jobcenter darüber informieren.

Im Rahmen der Förderung werden 50 % der ALG-2-Regelleistung als Zuschuss gewährt. Diese Förderung kann je nach Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft aufgestockt werden. Das Einstiegsgeld wird als Ermessensleistung des Jobcenters gewährt. Daher besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung. Die Sachbearbeiter sind angehalten, jede Verlängerung genauestens hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit zu überprüfen und falls nötig, die Höhe des Einstiegsgelds zu kürzen.

Zudem wird das Einstiegsgeld-Höhe für die Existenzgründung nach folgenden Bemessungsgrundlagen bestimmt:

Wie hoch ist der Gründungszuschuss vom Jobcenter?

Grundsätzlich können alle Personen eine Förderung durch den Gründungszuschuss beantragen, die Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld (ALG 1) haben.

Ein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss besteht jedoch nicht. Das heißt, der Zuschuss ist eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur und der zuständige Sachbearbeiter entscheidet individuell bei jedem Antrag für oder gegen eine Förderung.

Für die Bewilligung des Gründungszuschusses gelten folgende Voraussetzung:

Für die ersten 6 Monate der Selbstständigkeit gewährt das Arbeitsamt monatlich einen Gründungszuschuss in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes (ALG 1) für den Lebensunterhalt sowie pauschal 300 Euro für die soziale Absicherung (bspw. für die Krankenversicherung).

Für weitere 9 Monate kann die Zahlung des Zuschusses über 300 Euro monatlich beantragt werden. Somit kann sich die Förderung über 15 Monate erstrecken.

Für die Berechnung des Gründungszuschusses ist die Höhe des Arbeitslosengeldes entscheidend, auf das angehende Gründer einen Anspruch haben:

Welche Einnahmen werden bei Hartz 4 nicht angerechnet?

Einkommen schließt den Bezug von Bürgergeld (ehemals Hartz 4) nicht aus. Ganz im Gegenteil: Ein Zuverdienst ist gern gesehen und wird mit Freibeträgen gefördert. Ab einer gewissen Einkommenshöhe wirkt sich ein Zuverdienst allerdings auch mindernd auf Ihren Regelsatz aus. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie parat.

Unser Service für Sie

Bescheid vom Jobcenter durch unsere Partneranwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten!

Bürgergeld (ehemals ALG II bzw. Hartz IV) soll hilfebedürftigen Menschen vorübergehend den Lebensunterhalt sichern. Dabei kann auch hilfebedürftig sein, wer in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Einkommen und Bürgergeld-Bezug schließen sich also nicht aus.

Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Zahlreiche Erwerbstätige sind auf zusätzliche staatliche Leistungen angewiesen, da sie mit ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt nicht decken können. Diese Menschen werden auch als Aufstocker bezeichnet. Viele von ihnen sind dabei zu Niedriglöhnen angestellt und in Minijobs tätig.

Kann ich als Hartz 4 Empfänger ein Kleingewerbe anmelden?

Sich eine eigene Existenz aufbauen und unabhängig sein – das ist der Traum vieler Menschen. Besonders in der Anfangszeit oder in einer schlechten Phase kann es aber vorkommen, dass die Einnahmen aus der Selbstständigkeit nicht zum Leben reichen. Dann können auch Selbstständige Bürgergeld-Leistungen bekommen. Wenn Sie sich als Bürgergeld-Empfänger selbstständig machen möchten, können Sie das sogenannte Einstiegsgeld erhalten.

Unser Service für Sie

Bescheid vom Jobcenter durch unsere Partneranwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten!

Die erste Frage, die Sie mit dem Jobcenter klären müssen, ist die Frage, ob Sie überhaupt als Selbstständiger gelten. Das muss individuell für Sie festgestellt werden. Anhaltspunkte sind:

  • Beteiligung an Gewinn und Verlust
  • freie Bestimmung der Arbeitszeit
  • freie Bestimmung der Arbeitsweise
  • Auswahl Ihrer Mitarbeiter

Nein, um den Status Selbstständiger zu haben, reicht es nicht aus, wenn Sie nur einen Gewerbeschein beantragt haben. Sie müssen Ihre selbstständige Tätigkeit tatsächlich ausüben.

Wie hoch ist die Grundsicherung für Selbständige?

Zunächst einmal ist die Grundsicherung, um die es hier gehen soll, von der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und der Grundsicherung im Alter zu unterscheiden. Letztere können nur Menschen beantragen, die eben schon in Rente sind oder aufgrund ihres Alters nicht mehr erwerbstätig sein können. Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten Menschen, die noch nicht im Rentenalter sind, wegen einer Erkrankung aber nicht mehr voll arbeiten können und daher teils erhebliche Gehaltseinbußen haben.

Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Grundsicherung, die für dich als Solo-Selbstständige:n relevant ist. Sie hängt mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammen, auch als Hartz IV bekannt. Diese Grundsicherung können sowohl aktuell Arbeitssuchende als auch Selbstständige beantragen. Alle drei Arten der Grundsicherung sind Sozialleistungen, die im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt sind.

Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen:

Voraussetzung dafür, dass du Grundsicherung bekommen kannst, ist also die Hilfsbedürftigkeit. Dazu führt das Jobcenter normalerweise, sowohl eine Vermögensprüfung als auch eine Einkommensprüfung durch. Aktuell gibt es hierbei etwas vereinfachte Regelungen: Bei Selbstständigen, die Grundsicherung beantragen, wird nur noch sogenanntes „erhebliches“ Vermögen berücksichtigt. Die Schwelle für dieses erhebliche Vermögen liegt bei 60.000 Euro, jede weitere Person im Haushalt darf noch einmal 30.000 Euro zusätzlich haben.

Und noch eine weitere Erleichterung gibt es bei der Grundsicherung für Selbstständige: Altersvorsorgeanlagen, also beispielsweise ein selbst bewohntes Haus oder auch eine Lebensversicherung, zählen jetzt nicht mehr als Vermögen. Für Kapitallebensversicherungen und Kapitalrentenversicherungen gilt das, solange sie vor dem sechzigsten Lebensjahr nicht ausgezahlt werden können.

Tipp

Tatsächlich ist diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Sie hängt nämlich davon ab, ob du oder dein:e Partner:in Einkünfte in dem Zeitraum erzielt, für den Grundsicherung beantragt wird. Sollte dem nicht so sein, ist es wiederum recht simpel. Dann gelten nämlich die sogenannten Regel- und Mehrbedarfe, die das Jobcenter jedes Jahr anpasst.

Aktuell gestaltet sich der Regelbedarf in der Grundsicherung so:

Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen mit minderjährigem /-jähriger Partner:in

Was ändert sich für Selbstständige 2023?

Zunächst einmal ist die Grundsicherung, um die es hier gehen soll, von der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und der Grundsicherung im Alter zu unterscheiden. Letztere können nur Menschen beantragen, die eben schon in Rente sind oder aufgrund ihres Alters nicht mehr erwerbstätig sein können. Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten Menschen, die noch nicht im Rentenalter sind, wegen einer Erkrankung aber nicht mehr voll arbeiten können und daher teils erhebliche Gehaltseinbußen haben.

Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Grundsicherung, die für dich als Solo-Selbstständige:n relevant ist. Sie hängt mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammen, auch als Hartz IV bekannt. Diese Grundsicherung können sowohl aktuell Arbeitssuchende als auch Selbstständige beantragen. Alle drei Arten der Grundsicherung sind Sozialleistungen, die im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt sind.

Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen:

Voraussetzung dafür, dass du Grundsicherung bekommen kannst, ist also die Hilfsbedürftigkeit. Dazu führt das Jobcenter normalerweise, sowohl eine Vermögensprüfung als auch eine Einkommensprüfung durch. Aktuell gibt es hierbei etwas vereinfachte Regelungen: Bei Selbstständigen, die Grundsicherung beantragen, wird nur noch sogenanntes „erhebliches“ Vermögen berücksichtigt. Die Schwelle für dieses erhebliche Vermögen liegt bei 60.000 Euro, jede weitere Person im Haushalt darf noch einmal 30.000 Euro zusätzlich haben.

Und noch eine weitere Erleichterung gibt es bei der Grundsicherung für Selbstständige: Altersvorsorgeanlagen, also beispielsweise ein selbst bewohntes Haus oder auch eine Lebensversicherung, zählen jetzt nicht mehr als Vermögen. Für Kapitallebensversicherungen und Kapitalrentenversicherungen gilt das, solange sie vor dem sechzigsten Lebensjahr nicht ausgezahlt werden können.

Tipp

Tatsächlich ist diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Sie hängt nämlich davon ab, ob du oder dein:e Partner:in Einkünfte in dem Zeitraum erzielt, für den Grundsicherung beantragt wird. Sollte dem nicht so sein, ist es wiederum recht simpel. Dann gelten nämlich die sogenannten Regel- und Mehrbedarfe, die das Jobcenter jedes Jahr anpasst.

Aktuell gestaltet sich der Regelbedarf in der Grundsicherung so:

Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen mit minderjährigem /-jähriger Partner:in

Welche Zuschüsse gibt es wenn man sich selbstständig macht?

Gerade in der Anfangsphase der Existenzgründung stehen Selbständigen oft nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung. Nicht immer ist die Unterstützung von Freunden und Familie eine Option. Umso besser, dass Gründer von diversen Förderprogrammen Gebrauch machen können, um in der Anfangszeit ein größeres Budget in petto zu haben. In der Regel sind Existenzgründer förderberechtigt, wenn sie ihre selbständige Tätigkeit seit weniger als zwei Jahren betreiben.

Beachten Sie bitte, dass auch bei staatlichen Fördermitteln kein gesetzlicher Anspruch besteht. Sie erhöhen jedoch Ihre Chancen auf eine Bewilligung, wenn Sie sich gezielt auf ein spezialisiertes Förderprogramm bewerben, das zu Ihrer Gründungssituation passt. Ein überzeugender Businessplan kann einen starken Pluspunkt für Sie darstellen. Denken Sie weiterhin an Ihr Timing: Viele Zuschüsse können Sie nur in der Planungsphase erhalten. Die meisten Förderer betrachten Ihr Gründungsprojekt als begonnen, sobald Sie Ihren ersten verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrag abgeschlossen haben.

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Welche Unterstützung bekomme ich wenn ich mich selbstständig machen will?

Welche Fördermittel gibt es? ist eine der häufigsten Fragen von Gründern und Unternehmern.

Wir listen die wichtigsten Programme auf, von denen Existenzgründer, Selbstständige, KMUs sowie Start-ups Fördergelder erhalten. Diese Fördermittel kommen in der Praxis häufig zum Einsatz und sind deutschlandweit verfügbar. Dazu gehören auch Zuschüsse, also Fördermittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Für Neugründer gibt es folgende Fördermittel:

  • Zuschüsse zu Beratungskosten z.B. bei der Businessplanerstellung
  • Zuschüsse in der Startphase z.B. für den Lebensunterhalt
  • Wie fördert das Arbeitsamt Selbstständigkeit?

    Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt mit dem Gründungszuschuss Gründer*innen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, in der beschwerlichen Zeit nach der Gründung. Der Gründungszuschuss ist somit ein Fördermittel, um dir in der Anfangsphase finanziell unter die Arme zu greifen. Er dient zur Sicherung deines Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung, solange deine Einnahmen dafür noch nicht ausreichen. Erfüllst du alle notwendigen Voraussetzungen und wird dein Antrag bewilligt, erhältst du monatliche Zahlungen, die von der Höhe deines Arbeitslosengeldes (ALG I) abhängen: Je höher dein Einkommen vor der Arbeitslosigkeit war, desto höher wird auch dein Gründungszuschuss ausfallen.

    Übrigens musst du deinen Gründungszuschuss nicht zurückzahlen – selbst, wenn du die Selbstständigkeit später wieder an den Nagel hängst. 

    Die Förderdauer beträgt maximal 15 Monate und unterteilt sich in folgende zwei Phasen:

    1. Phase (6 Monate):In den ersten sechs Monaten nach deiner Gründung erhältst du einen Zuschuss in Höhe deines individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes (ALG I) und zusätzlich pauschal 300 EUR für deine soziale Absicherung (Kranken- und Pflegeversicherung oder Altersvorsorge). Dies stellt die Grundförderung dar.

    2. Phase (+ 9 Monate):Nach einem halben Jahr kannst du eine Pauschale in Höhe von 300 EUR für weitere neun Monate erhalten. Der bisherige Betrag des Arbeitslosengeldes entfällt jedoch. Du erhältst den Zuschuss nur, wenn du nachweisen kannst, dass du hauptberuflich selbstständig tätig bist, es finanziell jedoch noch nicht ganz reicht. Man spricht von einer sogenannten Aufbauförderung. Die Pauschale dient als Zuschuss für deine Sozialversicherung.

    Sprechstunde mit Gründungsberater Frederic Breiler

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    Wie viel Geld darf ich bei Hartz 4 auf dem Konto haben?

    Aktualisiert am 03. Juli 2023

    Das Wichtigste in Kürze

    Wird ein Gewinn bei Hartz 4 angerechnet?

    Ein unerwarteter Lottogewinn ist für die meisten Menschen eine Freude. Denn dadurch stehen finanzielle Mittel zur Verfügung, die außerhalb der Planung eingesetzt werden können. So gönnen sich viele Lotto­gewin­ner mit dem un­verhofften Geldgewinn etwas Luxus und gehen etwa in einem noblen Restaurant essen oder kaufen sich den seit langem gewünschten neuen Fernseher. Doch können sich auch Empfänger von ALG-II über einen Gewinn uneingeschränkt freuen? Müssen diese nicht den Gewinn melden, was zu einer Kürzung der Leistungen führen kann?

    Wer als Empfänger von Hartz IV etwas gewinnt, muss dies dem Jobcenter unverzüglich melden. Denn der Gewinn wird dem Einkommen des Leistungs­empfängers hinzugerechnet. In Abhängigkeit von der Höhe des Gewinns kann dies zu einer Kürzung des ALG II führen. Folgende Beispiele finden sich in der Rechtsprechung:

    Wie viel darf ich verdienen ohne ein Gewerbe anzumelden?

    Für die Bestimmung, wann eine Person noch als Privatverkäufer gilt bzw. wann schon eine gewerbliche Tätigkeit angenommen wird, existiert keine einheitliche, feste Kennzahl wie die Summe an erwirtschafteten Geld. Gerichte haben im Laufe der Zeit jedoch Maßstäbe entwickelt, anhand derer eine Einordnung in Privatverkäufer/gewerbliche Verkäufer erfolgen kann.

    Dabei sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich:

    Ohne Gewerbeschein dürfen die Dinge verkauft werden, die unter den privaten Verkauf fallen, die also, wie oben erläutert, keine gewerbliche Verkäufe darstellen. Werden also beispielsweise nur alte Kleidung, die gebrauchte Playstation oder alte CD-Sammlungen verkauft, muss kein Gewerbeschein beantragt werden.