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Kann der Vermieter Miete für Rauchmelder verlangen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann der Vermieter Miete für Rauchmelder verlangen?
  2. Wer muss die Miete für Rauchmelder zahlen?
  3. Können Kosten für Rauchmelder auf Mieter umgelegt werden?
  4. Kann Mieter Rauchmelder selbst einbauen?
  5. Wer zahlt den Rauchmelder Mieter oder Vermieter?
  6. Was kostet die jährliche Wartung der Rauchmelder?
  7. Kann man Rauchmelder mieten?
  8. Wie hoch ist die Strafe wenn man keinen Rauchmelder hat?
  9. Wie oft müssen Rauchmelder in Mietwohnungen geprüft werden?
  10. Wer installiert Rauchmelder in Mietwohnung?
  11. Warum kein Rauchmelder im Wohnzimmer?
  12. Ist ein Rauchmelder im Wohnzimmer Pflicht?
  13. Was passiert wenn der Rauchmelder angeht und man nicht zu Hause ist?

Kann der Vermieter Miete für Rauchmelder verlangen?

28.04.2023

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Wer muss die Miete für Rauchmelder zahlen?

Ein Beitrag von Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Thomas Rothammer – Kanzlei von Düsterlho, Rothammer & Partner mbB

Können Kosten für Rauchmelder auf Mieter umgelegt werden?

Bild: AA+W - stock.​adobe.​com Die Miete für Rauch­warn­melder ist nicht umla­ge­fähig.

Die Kosten für die Miete von Rauch­warn­mel­dern sind nicht als sons­tige Betriebs­kosten auf die Mieter umla­ge­fähig. Grund: Die Anmie­tung tritt an die Stelle der nicht umla­ge­fä­higen Anschaf­fung.

Kann Mieter Rauchmelder selbst einbauen?

Es kann noch einen Grund geben, auf ein besseres Modell zu setzen: Wer sich ein Smart Home aufbaut, möchte vielleicht einen Rauchmelder nutzen, der sich in das System einfügt und mit anderen Geräten kommuniziert. Doch wie ist die rechtliche Lage? Darf ein Mieter den Rauchmelder austauschen, den der Vermieter in der Wohnung angebracht hat? Wir haben bei der Initiative Rauchmelder retten Leben des Forum Brandrauchprävention e.V. nachgefragt. Dahinter stehen unter anderem der Deutsche Feuerwehrverband und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.

Wann ein Rauchmelder aufgehangen werden muss, wer dies zu veranlassen und zu bezahlen hat – das regelt jedes Bundesland für sich selbst. Groß sind die Unterschiede nicht, denn alle Landesbauordnungen gehen letztlich auf die DIN 14676 zurück, in der es heißt: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer als auch Flure, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils zumindest einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so installiert und betrieben werden, dass Rauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“ DIN-Vorschriften sind jedoch kein Gesetz, sondern nur Empfehlungen.

Wer zahlt den Rauchmelder Mieter oder Vermieter?

Vermieter müssen bis 31.12.2017 jede Wohnung mit Rauchmeldern ausstatten. Was das für Mieter heißt, erklärt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mieterverein München e.V.

Was kostet die jährliche Wartung der Rauchmelder?

Der Vermieter hat das Recht, bestimmte Kosten, die ihm durch den Besitz und den Betrieb einer Immobilie entstehen, von den Mietern zurückzuholen. Wichtigste Voraussetzung für diese sogenannten umlagefähigen Nebenkosten ist, dass sie regelmäßig anfallen. Der Vermieter darf jedoch nur Kosten abrechnen, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Werden in einem Wohnhaus nachträglich Rauchmelder installiert, muss der Mietvertrag entsprechend angepasst werden. Andernfalls kann der Vermieter die Wartungskosten für die Feuermelder nicht von den Mietern zurückfordern.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2022 (Aktenzeichen: VIII ZR 379/20) sind neben einmaligen Anschaffungskosten auch die Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern grundsätzlich nicht als sonstige Betriebskosten umlagefähig. Im Wege einer Modernisierungserhöhung nach §§ 559 ff. BGB können Vermieter die Kosten für den Erwerb von Rauchmeldern über die Miete auf die Mietparteien umlegen. Die Richter wiesen darauf hin, dass Betriebskosten und Modernisierungskosten zwei verschiedenartige Regelungsbereiche darstellen und daher nicht miteinander vermengt werden dürfen.

Kosten für Anschaffung und Installation der Rauchmelder sind im Gegensatz zu den Wartungskosten keine umlagefähigen Nebenkosten. Dennoch kann die nachträgliche Installation der Warnmelder Kosten für die Mieter bedeuten. Der Einbau von Rauchmeldern stellt eine Modernisierung zur Verbesserung des Wohnraums dar – der Vermieter hat dementsprechend das Recht, 8 % der Modernisierungskosten auf die Mieter umzulegen. Bei Installationskosten von beispielsweise 120 Euro kann der Vermieter die Miete jährlich um 9,60 Euro anheben, was einer monatlichen Mieterhöhung von 80 Cent entspricht. Mieter müssen die Installation dulden und der Mieterhöhung zustimmen.

Kann man Rauchmelder mieten?

28.04.2023

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Wie hoch ist die Strafe wenn man keinen Rauchmelder hat?

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rauchmelderpflicht regeln die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer. Die Regelungen für die Anschaffung und Installation der Rauchmelder sind dabei bundesweit einheitlich: Laut Bauordnung ist der Vermieter bzw. der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses verpflichtet, die Rauchmelder zu kaufen und sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in den vorgeschriebenen Räumen anzubringen. Das gilt nicht nur für vermietete Wohnobjekte, sondern auch für das selbstgenutzte Wohnhaus. Damit haftet auch der Vermieter gegenüber seinen Mietern, wenn im Falle eines Brandes keine Rauchmelder installiert sind und Menschen zu Schaden kommen.

Wie oft müssen Rauchmelder in Mietwohnungen geprüft werden?

Inzwischen gibt es überall in Deutschland die Rauchmelderpflicht. Was Vermieter und Mieter beim Anbringen eines Rauchmelders beachten müssen.

  • Wer ist für den Einbau von Rauchmeldern zuständig?
  • Rauchmelderpflicht: Wo Rauchmelder angebracht werden müssen
  • Woran erkenne ich gute Rauchmelder?
  • Rauchmelder mieten statt kaufen
  • Kann ich die Kosten für Rauchmelder auf die Mieter umlegen?

Die Bundesländer haben nicht nur generelle Rauchmelderpflichten eingeführt, sondern auch festgelegt, wer für den Einbau und die Wartung der Brandmelder zuständig ist. In fast allen Bundesländern ist das der Eigentümer. Er kann diese Aufgabe selbst übernehmen oder weiterdelegieren, beispielsweise an einen Hausmeisterdienst.

Ob letztendlich Mieter oder Vermieter für Wartung und Einbau zuständig sind, ist in der entsprechenden Landesbauordnung und in der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder (DIN 14676) geregelt.

Wer installiert Rauchmelder in Mietwohnung?

Insbesondere bei Mietwohnungen stellt sich in diesem Zusammenhang natürlich die Frage, ob für die gesetzlich vorgeschriebene Installation und Wartung (Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft) der Rauchwarnmelder letztlich der Vermieter oder der Mieter verantwortlich ist, und wer die dafür anfallenden Kosten zu tragen hat. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, da sich dazu in den jeweiligen Landesbauordnungen teilweise sehr unterschiedliche Bestimmungen finden.

Warum kein Rauchmelder im Wohnzimmer?

  • Die Rauchmelder­pflicht in privaten Wohnungen gilt für Neubauten seit Januar 2017 (Inkraft­treten der geänderten Landes­bau­ordnung), für bestehende Wohnungen seit 2021.
  • In § 48 Absatz 4 der neuen Berliner Landes­bau­ordnung heißt es: In Wohnungen müssen Aufenthalts­räume, ausgenommen Küchen, und 2. Flure, über die Rettungs­wege von Aufenthalts­räumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so einge­baut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch früh­zeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen waren bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Die Sicher­stellung der Betriebs­bereitschaft obliegt den Mietern oder sons­tigen Nutzungs­berechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer über­nimmt diese Verpflichtung selbst.
  • Die Rauchmelder­pflicht gilt für Neubauten und genehmigungs­pflichtige Umbauten seit Juli 2016: In Fluren, die als Rettungs­wege dienen und allen Aufenthalts­räumen, ausgenommen Küchen. Anders als in anderen Bundes­ländern ist damit ein Rauchwarnmelder zum Beispiel auch im Wohn­zimmer Pflicht. Viele andere Länder sehen eine Einbaupflicht nur für Zimmer vor, in denen normaler­weise Menschen schlafen. Die Frist für die Nach­rüstung von Bestands­bauten endete im Dezember 2020.
  • In § 48 Absatz 4 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) heißt es: „In Wohnungen müssen Aufenthalts­räume, ausgenommen Küchen, und Flure, über die Rettungs­wege von Aufenthalts­räumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so einge­baut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch früh­zeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen waren bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.
  • Die Rauchmelder­pflicht gilt für Neubauten, genehmigungs­pflichtige Umbauten sowie Bestands­bauten: In Schlaf- und Kinder­zimmern sowie Fluren, die als Rettungs­wege dienen.
  • Besonderheit: Der unmittel­bare Besitzer (Bewohner/Mieter) des Hauses oder der Wohnung ist zuständig für die Wartung der installierten Rauchmelder, es sei denn, der Eigentümer über­nimmt diese Verpflichtung selbst.
  • In § 48 Absatz 4 Bremische Landes­bau­ordnung (LBauOHB) heißt es: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinder­zimmer sowie Flure, über die Rettungs­wege von Aufenthalts­räumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so einge­baut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch früh­zeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend auszustatten. Die Sicher­stellung der Betriebs­bereitschaft obliegt den unmittel­baren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer über­nimmt diese Verpflichtung selbst.“

Ist ein Rauchmelder im Wohnzimmer Pflicht?

Insbesondere bei Mietwohnungen stellt sich in diesem Zusammenhang natürlich die Frage, ob für die gesetzlich vorgeschriebene Installation und Wartung (Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft) der Rauchwarnmelder letztlich der Vermieter oder der Mieter verantwortlich ist, und wer die dafür anfallenden Kosten zu tragen hat. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, da sich dazu in den jeweiligen Landesbauordnungen teilweise sehr unterschiedliche Bestimmungen finden.

Was passiert wenn der Rauchmelder angeht und man nicht zu Hause ist?

Seit 01. Januar dieses Jahres sind in allen Wohnungen in Bayern, egal ob Neu- oder Altbau, Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, vorgeschrieben. Was tun, wenn der Rauchmelder auslöst?

Als erstes sollte man feststellen, warum der Rauchmelder piepst.

Bei den "Tonarten" von Rauchwarnmeldern muss man mehrere Töne unterscheiden: