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Wie viel Unterhalt steht mir zu AB 18 in der Ausbildung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie viel Unterhalt steht mir zu AB 18 in der Ausbildung?
  2. Wie viel Unterhalt muss ich zahlen wenn mein Kind in der Ausbildung ist?
  3. Ist der Vater während der Ausbildung unterhaltspflichtig?
  4. Wird die Ausbildungsvergütung meines Kindes auf den Unterhalt mit angerechnet?
  5. Wer zahlt wieviel Unterhalt ab 18?
  6. Wann darf der Vater den Unterhalt einstellen?
  7. Wer muss den Unterhalt ab 18 einfordern?
  8. Wann endet die Unterhaltspflicht des Vaters?
  9. Wer bekommt den Unterhalt ab 18?
  10. Wie läuft das mit dem Unterhalt ab 18?
  11. Auf welches Konto geht der Unterhalt ab 18?
  12. Wann muss der Vater weniger Unterhalt zahlen?
  13. Wann darf der Vater den Unterhalt kürzen?
  14. Wer bekommt den Kindesunterhalt Wenn das Kind 18 ist?
  15. Wie lange ist der Vater verpflichtet Unterhalt zu zahlen?

Wie viel Unterhalt steht mir zu AB 18 in der Ausbildung?

Was ändert sich beim Kindesunterhalt ab 18?

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nun nach dem Einkommen beider Elternteile. Grundlage für die Berechnung bildet mithin das bereinigte Nettoeinkommen beider Eltern des Kindes. Zudem erfolgt in aller Regel die volle Anrechnung des Kindesgelds auf den Bedarf (sowie weiterer Einkünfte). Wichtig ist zudem, dass ab Volljährigkeit das Kind selbst den eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern geltend machen muss.

Wem steht ab 18 noch Unterhalt zu?

Wie viel Unterhalt muss ich zahlen wenn mein Kind in der Ausbildung ist?

Die Auskunft über Ihr Netto-Einkommen und das Ihrer Ehefrau ist recht pauschal, sodaß man eine absolut richtige Unterhaltsberechnung nicht vornehmen kann. Ich gehe jedoch bei meinen nachfolgenden Ausführungen von einem Netto-Einkommen von Ihnen in Höhe von 1.950,00 € und davon aus, daß Ihre Tohter noch 17 Jahre alt ist.

Bei Ihrem Einkommen von 1.950,00 € sind in in die Stufe 3 der Tabelle über das Nettoeinkommen einzuordnen (1.901,00 - 2.300,00 €). Im Alter bis einschließlich 17 Jahre schulden Sie Ihrer Tochter Unterhalt in Höhe von monatlich 484,00 €. Da Ihre Ehefrau das Kindergeld in Höhe von 188,00 € erhält, wird Ihnen davon die Hälfte in Höhe von 94,00 € auf Ihren Unterhalt angerechnet, sodaß von 484,00 € noch 390,00 € übrig bleiben.

Ist der Vater während der Ausbildung unterhaltspflichtig?

Aktualisiert am 12. Januar 2023 3,5 Mio. mal angesehen81% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Wird die Ausbildungsvergütung meines Kindes auf den Unterhalt mit angerechnet?

Aktualisiert am 12. Januar 2023 3,5 Mio. mal angesehen81% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Wer zahlt wieviel Unterhalt ab 18?

Die Eltern schulden dem volljährigen Kind über das 18. Lebensjahr hinaus nur Unterhalt (in diesem Fall Barunterhalt), wenn es sich in einer Ausbildung oder Studium befindet, da die Eltern dem Kind den Unterhalt nach § 1610 Abs. 2 BGB bis zu einem berufsqualifizierendem Abschluss schulden.

Der Barunterhalt ist von beiden Elternteilen zu erbringen, im Fall von getrennt lebenden Eltern auch von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der Naturalunterhalt in Form von Betreuung hat ab Eintreten der Volljährigkeit keine Bedeutung mehr.

Unterschieden wird dabei zwischen privilegierten volljährigen Kindern und nicht privilegierten volljährigen Kindern, da dies erhebliche Auswirkungen auf den Kindesunterhalt und die Rangfolge hat.

Im Regelfall ist bei Volljährigen davon auszugehen, dass die Kinder für sich selbst verantwortlich sind. Aufgrund der geringeren Verantwortlichkeit Volljährigen gegenüber, ist auch der dem Unterhaltsverpflichteten zustehende Selbstbehalt höher und liegt 2023 bei monatlich 1.650 € (1.400 € in 2022). Darin ist eine Warmmiete i.H.v. monatlich 650 € (550 € in 2022) enthalten.

Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach Maßgabe der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle.

Wann darf der Vater den Unterhalt einstellen?

Nach einer Trennung oder Scheidung der Kindeseltern, wird in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, dazu verpflichtet, einen monatlichen Unterhalt zu zahlen. Dieser Unterhalt ist eine monatlich im Voraus zu zahlende Geldrente. Aber: Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, den Kindesunterhalt kürzen zu lassen.

  • Ist der unterhaltspflichtige Elternteil nicht mehr in der Lage, den festgesetzten Unterhalt zu leisten, kann das Urteil angepasst werden. Dafür muss der Unterhaltspflichtige Klage bei Gericht auf Abänderung des Unterhaltstitels erheben. Dadurch kann der Kindesunterhalt neu bestimmt werden.
  • Nimmt der unterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinausgehendes Umgangsrecht wahr, kann das Gericht den Unterhaltsbedarf des Kindes mittels Herabstufung, um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle, neu bestimmen.
  • Aber: Diese Regelung greift nicht, wenn der Unterhaltspflichtige nach Abzug der Unterhaltskosten noch über ein ausreichendes Einkommen verfügt.
  • Der nach den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle ermittelte Unterhalt kann gekürzt werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil dem Kind innerhalb seines erweiterten Umgangsrechts Leistungen erbringt, mit denen der Unterhaltsbedarf des Kindes auf andere Weise als durch Geldzahlung teilweise gedeckt wird.
  • Eine Kürzung des Kindesunterhalts ist bei einem längeren Aufenthalt von mehreren Monaten beim unterhaltspflichtigen Elternteil möglich. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der sorgeberechtigte Elternteil wegen Krankheit nicht in der Lage ist, das Kind zu betreuen.

Wer muss den Unterhalt ab 18 einfordern?

Du bist 18 geworden? Herzlichen Glückwunsch! Damit bist du volljährig und gilts offiziell als erwachsen – inklusive aller Rechte und Pflichten. Für Eltern bedeutet die Volljährigkeit der Kinder, dass ihr Sorgerecht entfällt. Wie aber sieht es mit der Unterhaltspflicht für Volljährige aus?

In Deutschland haben Kinder Anspruch auf Unterhalt, bis sie die Voraussetzungen erfüllen, eigenes Geld zu verdienen, also bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Dies regelt § 1610 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das bedeutet konkret:

Wann endet die Unterhaltspflicht des Vaters?

Aktualisiert am 12. Januar 2023 3,5 Mio. mal angesehen81% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Wer bekommt den Unterhalt ab 18?

Du bist 18 geworden? Herzlichen Glückwunsch! Damit bist du volljährig und gilts offiziell als erwachsen – inklusive aller Rechte und Pflichten. Für Eltern bedeutet die Volljährigkeit der Kinder, dass ihr Sorgerecht entfällt. Wie aber sieht es mit der Unterhaltspflicht für Volljährige aus?

In Deutschland haben Kinder Anspruch auf Unterhalt, bis sie die Voraussetzungen erfüllen, eigenes Geld zu verdienen, also bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Dies regelt § 1610 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das bedeutet konkret:

Wie läuft das mit dem Unterhalt ab 18?

Das Wichtigste vorab:

Ab dem 18. Geburtstag des Kindes sind grundsätzlich immer beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind wohnt.

Auf welches Konto geht der Unterhalt ab 18?

Du bist 18 geworden? Herzlichen Glückwunsch! Damit bist du volljährig und gilts offiziell als erwachsen – inklusive aller Rechte und Pflichten. Für Eltern bedeutet die Volljährigkeit der Kinder, dass ihr Sorgerecht entfällt. Wie aber sieht es mit der Unterhaltspflicht für Volljährige aus?

In Deutschland haben Kinder Anspruch auf Unterhalt, bis sie die Voraussetzungen erfüllen, eigenes Geld zu verdienen, also bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Dies regelt § 1610 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das bedeutet konkret:

Wann muss der Vater weniger Unterhalt zahlen?

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Das Wichtigste in Kürze

Wann darf der Vater den Unterhalt kürzen?

DEFINITION

DEFINITION

  • Ist der Unterhaltsanspruch sehr ungerecht (juristisch formuliert „grob unbillig“), sieht das Gesetz Ausnahmen von der Unterhaltspflicht vor. Für den Ehegattenunterhalt richtet sich dies nach § 1579 BGB, beim Verwandtenunterhalt, (der auch den Unterhalt für erwachsene Kinder umfasst), nach § 1611 Abs. 1 BGB. In diesen Fällen kann das Familiengericht aufgrund einer Abwägung beschließen, dass der Unterhalt gekürzt, befristet oder überhaupt nicht gezahlt werden muss.
  • Liegt beim Ehegattenunterhalt keiner dieser gesetzlichen Ausnahmen vor, ist eine Unterhaltskürzung oder Unterhaltsbefristung auch sonst möglich, wenn eine Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre und es sich um keine Ehe von langer Dauer handelt. Es kann dann eine Unterhaltskürzung auf den angemessenen Lebensbedarf erfolgen.
  • Unterhaltskürzung, Unterhaltsbefristung oder Unterhaltsverwirkung für minderjährige Kinderaufgrund grober Unbilligkeit ist ausgeschlossen. Demgegenüber gelten für volljährige Kinder sinngemäß die Grundsätze, die bei grober Unbilligkeit für den Ehegattenunterhalt Anwendung finden.

Widerspricht der Unterhaltsanspruch des Berechtigten dem Gerechtigkeitsempfinden in erheblichem Maße, spricht das Gesetz davon, dass er „grob unbillig“ wäre. Unbillig im juristischen Sinne ist eine Situation, bei der eine allgemeine gesetzliche Bestimmung im Einzelfall ungerecht oder unangemessen wäre. Grobe Unbilligkeit im Unterhaltsrecht liegt insbesondere vor, wenn der

  • Unterhaltsberechtigte gegen den Unterhaltspflichtigen ein schuldhaftes Fehlverhalten begangen hat oder
  • die Zahlung des Unterhalts für den Pflichtigen objektiv unzumutbar ist.

In diesen Fällen wird im Einzelfall geprüft, ob der Unterhaltsanspruch ausnahmsweise entfallen sollte. Der juristische Fachbegriff für eine Einzelfallprüfung ist Billigkeitsprüfung bzw. Billigkeitsabwägung. Geregelt ist dies für den Ehegattenunterhalt in § 1579 BGB und für den Verwandtenunterhalt, also insbesondere den Kindesunterhalt, in § 1611 Abs. 1 BGB.

Wer bekommt den Kindesunterhalt Wenn das Kind 18 ist?

DEFINITION

DEFINITION

Volljährigenunterhalt beschreibt die monatliche Geldrente, die ein Kind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erhält, das noch außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Diesen Kindesunterhalt ab Eintritt der Volljährigkeit bestreiten grundsätzlich beide Eltern, auch derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt.

  • Eltern schulden ihren Kindern eine angemessene Ausbildung, was die Grundlage für die Weiterzahlung des Unterhalts während Schul-, Universitäts- und Berufsausbildung schafft.
  • Die Höhe des Volljährigenunterhalts mindern einerseits eigene Einkünfte des Kindes, andererseits seine Stellung als privilegiertes (unverheiratet und unter 21 Jahre alt) oder unprivilegiertes Kind.
  • Ist das volljährige Kind privilegiert, beträgt der monatliche notwendige Eigenbedarf des erwerbstätigen Barunterhaltspflichtigen 1.160 EUR und des nicht erwerbstätigen Pflichtigen 960 EUR. Ist das Kind nicht privilegiert, beläuft sich der monatliche angemessene Eigenbedarf des Pflichtigen auf 1.650 EUR.

Wie lange ist der Vater verpflichtet Unterhalt zu zahlen?

Das vage Ziel der Erfüllung der Unterhaltspflicht: eine begabungsbezogenen Berufsausbildung, kann im Einzelfall dazu führen, dass es für die Eltern kaum vorhersehbar ist, wie lange ihre Unterhaltsleistungen noch andauern.

Studium nach abgeschlossener Lehre

Entscheidet sich ein Kind beispielsweise nach abgeschlossener Lehre ein darauf aufbauendes Studium zu beginnen, dann besteht der Unterhaltsanspruch fort. Voraussetzung ist nur, dass ein fachlicher Zusammenhang zwischen Lehre und Studium besteht. Dies wird beispielsweise bei einer Ausbildung zur Bauzeichnerin und dem darauffolgenden Studium der Architektur bejaht (vgl. BGH, Urteil v. 07.06.1989, IVb ZR 51/88).

Die Unterhaltspflicht kann allerdings entfallen, wenn den Eltern aufgrund ihres Alters und beengter finanzieller Mittel eine weitere Unterhaltszahlung wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden kann. Die Finanzierung der Ausbildung des Kindes muss sich also in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern halten. Auf ihren Beruf und ihre gesellschaftliche Stellung kommt es dagegen nicht an. Sind die Einkünfte der Eltern aber so gering, dass sie aufgrund der Unterhaltsverpflichtung ihre eigene Altersvorsorge nicht sicherstellen können, dann müssen sie nicht noch ein Studium finanzieren, wenn das Kind eine Lehre bereits abgeschlossen hat und in dem erlernten Beruf Geld verdienen könnte. Ebenso müssen Eltern einen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung nicht unbedingt finanzieren, wenn die damit verbundenen zusätzlichen Kosten außerhalb ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit liegen.

Bild: Haufe Online Redaktion