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Wie macht man das Copyright c?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie macht man das Copyright c?
  2. Was bedeutet R und C?
  3. Was heißt das kleine C im Kreis?
  4. Was bedeutet das Symbol C?
  5. Kann jeder Copyright setzen?
  6. Wie sichert man sich ein Copyright?
  7. Was bedeutet C bei Webseiten?
  8. Was bedeutet C bei einem Bild?
  9. Wie lange ist Copyright gültig?
  10. Was genau ist Copyright?
  11. Ist Copyright strafbar?
  12. Wo gilt kein Copyright?
  13. Wie viel kostet eine Copyright?
  14. Wann muss man Copyright angeben?
  15. Kann man Copyright kaufen?

Wie macht man das Copyright c?

Unter dem Copyright-Zeichen versteht man das c im Kreis ©. Mit ihm kennzeichnet man im Urheberrecht ein Werk wie ein Foto, Musik oder eine Website. Das Zeichen stammt ursprünglich aus den Vereinigten Staaten, hat dort aber vor circa 30 Jahren seine rechtliche Notwendigkeit verloren.

In Deutschland dient das Copyright-Zeichen zwar der Erkennung von urheberrechtlich geschützten Werken, allerdings hat die Verwendung nach deutschem Recht für den urheberrechtlichen Schutz keine Bedeutung. Der Urheber ist nicht verpflichtet, seine Markenanmeldung zu kennzeichnen. Wer also seine Website mit einem Copyright-Zeichen glaubt zu schützen, der irrt. Und wer sein urheberrechtlich geschütztes Bild nicht mit dem © versieht, behält trotzdem sein Urheberrecht. Das Werk ist in dem Moment urheberrechtlich geschützt, in dem es erstellt wurde.

In der Praxis ist es dennoch sinnvoll, seine Werke wie zum Beispiel sein eigens Foto mit dem Copyright-Zeichen zu versehen. Denn im Streitfall muss der Autor nicht noch mühsam belegen, dass der Ideenräuber dies wissen konnte.

Das Sound Recording Copyright stellt das Urheberrechtssymbol für Tonaufzeichnungen oder Tonträger dar. Es wird mit einem P im Kreis dargestellt, dass für Phonogram steht. Genau genommen enthalten die phonografischen Rechte die Rechte auf Ton- und Videoaufnahmen sowie auf Ton- und Videoträger. Man kennzeichnet damit die Rechte an seinen Audioaufzeichnungen. Das musikalische Urheberrecht besteht aus mehreren Komponenten und ist komplex; wer hier sicher unterwegs sein möchte, sollte eine juristische Beratung in Betracht ziehen.

Was bedeutet R und C?

Das Symbol ® – das R im Kreis – entstammt dem Markenrecht der USA. Es zeigt, dass die Marke eingetragen (Registered in U.S. Patent and Trademark Office) ist. Um das ®-Symbol zu verwenden, reicht es also nicht aus, dass die Marke zwar angemeldet, aber noch nicht in das amtliche Markenregister eingetragen ist.

Fehlt der Eintragungshinweis durch das ®-Symbol, so hat dies nach US-Markenrecht zur Folge, dass der Markeninhaber von dem Markenverletzer Schadensersatz erst dann verlangen kann, wenn dieser von der Markeneintragung tatsächliche Kenntnis erlangt hat – beispielsweise durch eine Abmahnung, der ein Auszug aus dem Markenregister beigelegt ist. Das deutsche Markenrecht kennt diese Voraussetzung für Schadensersatz nicht: Hier kann der Markeninhaber von dem Markenverletzer auch dann Schadensersatz verlangen, wenn dieser gar nicht wusste, dass er durch seine Handlung eine eingetragene Marke verletzte.

Nach dem deutschen Markenrecht ist es zulässig, aber nicht erforderlich, dass eine eingetragen Marke mit dem Zusatz ® gekennzeichnet wird. Das R im Kreis hat vor allem einen Werbeeffekt: Es signalisiert, dass ein förmlicher Markenschutzbesteht – und schreckt hierdurch unter Umständen auch Nachahmer und Trittbrettfahrer ab.

Was heißt das kleine C im Kreis?

Das Symbol ® – das R im Kreis – entstammt dem Markenrecht der USA. Es zeigt, dass die Marke eingetragen (Registered in U.S. Patent and Trademark Office) ist. Um das ®-Symbol zu verwenden, reicht es also nicht aus, dass die Marke zwar angemeldet, aber noch nicht in das amtliche Markenregister eingetragen ist.

Fehlt der Eintragungshinweis durch das ®-Symbol, so hat dies nach US-Markenrecht zur Folge, dass der Markeninhaber von dem Markenverletzer Schadensersatz erst dann verlangen kann, wenn dieser von der Markeneintragung tatsächliche Kenntnis erlangt hat – beispielsweise durch eine Abmahnung, der ein Auszug aus dem Markenregister beigelegt ist. Das deutsche Markenrecht kennt diese Voraussetzung für Schadensersatz nicht: Hier kann der Markeninhaber von dem Markenverletzer auch dann Schadensersatz verlangen, wenn dieser gar nicht wusste, dass er durch seine Handlung eine eingetragene Marke verletzte.

Nach dem deutschen Markenrecht ist es zulässig, aber nicht erforderlich, dass eine eingetragen Marke mit dem Zusatz ® gekennzeichnet wird. Das R im Kreis hat vor allem einen Werbeeffekt: Es signalisiert, dass ein förmlicher Markenschutzbesteht – und schreckt hierdurch unter Umständen auch Nachahmer und Trittbrettfahrer ab.

Was bedeutet das Symbol C?

Du darfst das verwenden, allerdings hat das keine Bedeutung. In Deutschland sind Deine Werke automatisch als Urheber geschützt. Das Copyright ist etwas völlig anderes, aber das verstehen die meisten Menschen nicht. Wenn Du also ausdrücken möchtest, dass Du keine Ahnung von Urheberrecht und Copyright hast, solltest Du (C) besonders häufig nutzen. Auf Leute, die keine Ahnung haben, kann es allerdings auch professionell wirken und durchaus sinnvoll sein, das zu benutzen.

Aber wie gesagt, rechtlich gesehen ist das Copyright in Deutschland ohne Bedeutung.

ZeichenkodierungEingabemethoden

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Kann jeder Copyright setzen?

Du darfst das verwenden, allerdings hat das keine Bedeutung. In Deutschland sind Deine Werke automatisch als Urheber geschützt. Das Copyright ist etwas völlig anderes, aber das verstehen die meisten Menschen nicht. Wenn Du also ausdrücken möchtest, dass Du keine Ahnung von Urheberrecht und Copyright hast, solltest Du (C) besonders häufig nutzen. Auf Leute, die keine Ahnung haben, kann es allerdings auch professionell wirken und durchaus sinnvoll sein, das zu benutzen.

Aber wie gesagt, rechtlich gesehen ist das Copyright in Deutschland ohne Bedeutung.

ZeichenkodierungEingabemethoden

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Wie sichert man sich ein Copyright?

Beim Thema Urheberrechte denken viele zunächst alleine an den Medienbereich. Dabei bezieht sich das Urheberrecht auf einen weit größeren Bereich: Werke im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) sind alle persönlichen geistigen Schöpfungen. Daher zählen neben Artikeln, Büchern und Texten sämtliche künstlerische, aber auch einige naturwissenschaftliche und technische Leistungen zu den Werken, die durch das UrhG geschützt sind. Für Unternehmer stellen sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Fragen:

  • Welche meiner Dienstleistungen oder Erzeugnisse sind vom UrhG geschützt?
  • Welche Folgen hat der Urheberrechtsschutz?
  • Welche Folgen hat die Verletzung von Urheberrechten?
  • Können Urheberrechte übertragen werden?

Beim Thema Urheberrechte denken viele zunächst alleine an den Medienbereich. Dabei bezieht sich das Urheberrecht auf einen weit größeren Bereich: Werke im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) sind alle persönlichen geistigen Schöpfungen. Daher zählen neben Artikeln, Büchern und Texten sämtliche künstlerische, aber auch einige naturwissenschaftliche und technische Leistungen zu den Werken, die durch das UrhG geschützt sind. Für Unternehmer stellen sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Fragen:

  • Welche meiner Dienstleistungen oder Erzeugnisse sind vom UrhG geschützt?
  • Welche Folgen hat der Urheberrechtsschutz?
  • Welche Folgen hat die Verletzung von Urheberrechten?
  • Können Urheberrechte übertragen werden?

Laut § 1 des UrhG gilt: „Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Das Gesetz nennt die wichtigsten Beispiele schutzfähiger Werke:

  • Schriftwerke (u. a. Bücher, Beiträge in Zeitschriften)
  • Sprachwerke (u. a. Reden)
  • Computerprogramme
  • Werke der Musik, pantomimische Werke, Werke der Tanzkunst
  • Werke der bildenden Künste und der Baukünste (u. a. Architektur)
  • Lichtwerke (Fotografie), Filmwerke
  • Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art (u. a. Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen)

Wichtig ist, dass es sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung handelt. Insbesondere durch den rasanten technischen Wandel entstehen ständig neue Werkformen, die vom Urheberrecht geschützt sind.

Damit eine gestalterische Leistung vom UrhG geschützt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss sich um eine persönliche geistige Schöpfung handeln. Daher muss das Werk auf einer individuellen schöpferischen Leistung eines Menschen beruhen. Außerdem müssen in dem Werk persönliche Züge desjenigen zum Ausdruck kommen, der dieses Werk erschaffen hat.
  • Es wird eine sogenannte Gestaltungshöhe gefordert. Das bedeutet, dass die Schöpfungsleistung über ein nur geringes Maß an Individualität und geistiger Leistung hinausgehen muss. Einfache Alltagserzeugnisse sind daher nicht schutzfähig. Hierzu zählen solche Werke, die auf reinen handwerklichen Fähigkeiten beruhen.
  • Die Schöpfung muss konkret verkörpert oder umgesetzt sein: Das Urheberrecht schützt nicht die reine Idee, sondern deren Gestaltung und Darstellung. Das Werk muss also wahrnehmbar sein. Hierfür genügen jedoch auch Entwürfe, niedergelegte Beschreibungen von Gestaltungsplänen etc.

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Das Urheberrecht muss nicht angemeldet oder beantragt werden. Es entsteht quasi automatisch mit der Schaffung des Werkes. Hier besteht der große Unterschied zu Patenten und Marken, die beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet oder eingetragen werden müssen. Es gibt kein Urheberrechtsregister. Das Werk muss auch nicht veröffentlicht sein. Dementsprechend ist der Entwurf eines Bildes oder das Manuskript eines Buches ebenso urheberrechtlich geschützt wie ein veröffentlichter Bestseller.

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Was bedeutet C bei Webseiten?

  • R im Kreis ®
    • In den USA verpflichtend
    • In Deutschland nicht verboten
    • Das ®-Zeichen darf nicht irreführend sein
  • TM: Trademark
    • Das TM-Zeichen darf nicht irreführend sein
  • ©: Copyright

Was bedeutet C bei einem Bild?

Die schlechte Nachricht gleich zum Start: das Copyright Symbol, dass jemand zusammen mit seinem Namen an einer von ihm geschaffenen Arbeit anbringt, hat im europäischen Rechtssystem keinerlei Wirkung. Null Komma nichts! Soviel zum ©.

Die Good News sind: Die fehlende Rechtswirkung des Copyright-Zeichens schadet dir als Urheber auch nichts. Denn wer ein schützenswertes Werk erschafft, genießt einen gesetzlichen Rechtsschutz schon ab der Sekunde nach der Entstehung. Ungeachtet davon, ob der eigene Name, oder derjenige der Hauskatze, ein Pseudonym, ein © oder eben nichts auf den Urheber hindeutet.

Wer die Rechte an einem Film, Drehbuch, Text oder Bild verletzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung.

Wie lange ist Copyright gültig?

Die schlechte Nachricht gleich zum Start: das Copyright Symbol, dass jemand zusammen mit seinem Namen an einer von ihm geschaffenen Arbeit anbringt, hat im europäischen Rechtssystem keinerlei Wirkung. Null Komma nichts! Soviel zum ©.

Die Good News sind: Die fehlende Rechtswirkung des Copyright-Zeichens schadet dir als Urheber auch nichts. Denn wer ein schützenswertes Werk erschafft, genießt einen gesetzlichen Rechtsschutz schon ab der Sekunde nach der Entstehung. Ungeachtet davon, ob der eigene Name, oder derjenige der Hauskatze, ein Pseudonym, ein © oder eben nichts auf den Urheber hindeutet.

Wer die Rechte an einem Film, Drehbuch, Text oder Bild verletzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung.

Was genau ist Copyright?

Copyright ownership gives the owner the exclusive right to use the work, with some exceptions. When a person creates an original work, fixed in a tangible medium, he or she automatically owns copyright to the work.

Many types of works are eligible for copyright protection, for example:

  • Audiovisual works, such as TV shows, movies, and online videos
  • Sound recordings and musical compositions
  • Written works, such as lectures, articles, books, and musical compositions
  • Visual works, such as paintings, posters, and advertisements
  • Video games and computer software
  • Dramatic works, such as plays and musicals

Copyright holders have the right to control most uses of their works. In some circumstances, it's possible to use a copyright-protected work without infringing their copyright:

  • You've checked with the copyright holder, who has allowed you to use the content. It's a good idea to get written permission from them, for example, in the form of a license agreement.
  • Some copyright holders make their works available to others for uncompensated reuse, with a few requirements. To learn more, you can read about Creative Commons licenses.
  • In some cases, you can use content from a work that’s protected by copyright without getting permission from the copyright holder. That's because some uses of copyrighted works are considered "fair use" or may fall within a limitation or exception to copyright law such as fair dealing. If you're not sure whether the use you’re considering is legal without permission, you may wish to consult a lawyer.

Ist Copyright strafbar?

Wie bereits erwähnt ist das Copyright die Variante des Urheberrechts, die in erster Linie im amerikanischen Rechtsraum Anwendung findet. Doch wie unterscheiden sich die Definitionen von Copyright und Urheberrecht? Was heißt Copyright genau? Und wie funktioniert das Copyright im Internet?

Wo gilt kein Copyright?

Illustrationen: © Dr. Thomas Schwenke 2017

Um den Copyright-Hinweis ranken sich immer noch sehr viele Mythen. Der folgende Beitrag wird die Missverständnisse aufklären und Sie werden

Wie viel kostet eine Copyright?

– Kosten einer deutschen Markenanmeldung (DPMA)

Die Anmeldung einer deutschen Marke erfolgt durch Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro (bzw. 290 Euro bei Onlineanmeldung). Diese Grundgebühr ist bei allen Markenarten gleich.

Wann muss man Copyright angeben?

Beim Thema Urheberrechte denken viele zunächst alleine an den Medienbereich. Dabei bezieht sich das Urheberrecht auf einen weit größeren Bereich: Werke im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) sind alle persönlichen geistigen Schöpfungen. Daher zählen neben Artikeln, Büchern und Texten sämtliche künstlerische, aber auch einige naturwissenschaftliche und technische Leistungen zu den Werken, die durch das UrhG geschützt sind. Für Unternehmer stellen sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Fragen:

  • Welche meiner Dienstleistungen oder Erzeugnisse sind vom UrhG geschützt?
  • Welche Folgen hat der Urheberrechtsschutz?
  • Welche Folgen hat die Verletzung von Urheberrechten?
  • Können Urheberrechte übertragen werden?

Beim Thema Urheberrechte denken viele zunächst alleine an den Medienbereich. Dabei bezieht sich das Urheberrecht auf einen weit größeren Bereich: Werke im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) sind alle persönlichen geistigen Schöpfungen. Daher zählen neben Artikeln, Büchern und Texten sämtliche künstlerische, aber auch einige naturwissenschaftliche und technische Leistungen zu den Werken, die durch das UrhG geschützt sind. Für Unternehmer stellen sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Fragen:

  • Welche meiner Dienstleistungen oder Erzeugnisse sind vom UrhG geschützt?
  • Welche Folgen hat der Urheberrechtsschutz?
  • Welche Folgen hat die Verletzung von Urheberrechten?
  • Können Urheberrechte übertragen werden?

Laut § 1 des UrhG gilt: „Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Das Gesetz nennt die wichtigsten Beispiele schutzfähiger Werke:

  • Schriftwerke (u. a. Bücher, Beiträge in Zeitschriften)
  • Sprachwerke (u. a. Reden)
  • Computerprogramme
  • Werke der Musik, pantomimische Werke, Werke der Tanzkunst
  • Werke der bildenden Künste und der Baukünste (u. a. Architektur)
  • Lichtwerke (Fotografie), Filmwerke
  • Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art (u. a. Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen)

Wichtig ist, dass es sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung handelt. Insbesondere durch den rasanten technischen Wandel entstehen ständig neue Werkformen, die vom Urheberrecht geschützt sind.

Damit eine gestalterische Leistung vom UrhG geschützt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss sich um eine persönliche geistige Schöpfung handeln. Daher muss das Werk auf einer individuellen schöpferischen Leistung eines Menschen beruhen. Außerdem müssen in dem Werk persönliche Züge desjenigen zum Ausdruck kommen, der dieses Werk erschaffen hat.
  • Es wird eine sogenannte Gestaltungshöhe gefordert. Das bedeutet, dass die Schöpfungsleistung über ein nur geringes Maß an Individualität und geistiger Leistung hinausgehen muss. Einfache Alltagserzeugnisse sind daher nicht schutzfähig. Hierzu zählen solche Werke, die auf reinen handwerklichen Fähigkeiten beruhen.
  • Die Schöpfung muss konkret verkörpert oder umgesetzt sein: Das Urheberrecht schützt nicht die reine Idee, sondern deren Gestaltung und Darstellung. Das Werk muss also wahrnehmbar sein. Hierfür genügen jedoch auch Entwürfe, niedergelegte Beschreibungen von Gestaltungsplänen etc.

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Das Urheberrecht muss nicht angemeldet oder beantragt werden. Es entsteht quasi automatisch mit der Schaffung des Werkes. Hier besteht der große Unterschied zu Patenten und Marken, die beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet oder eingetragen werden müssen. Es gibt kein Urheberrechtsregister. Das Werk muss auch nicht veröffentlicht sein. Dementsprechend ist der Entwurf eines Bildes oder das Manuskript eines Buches ebenso urheberrechtlich geschützt wie ein veröffentlichter Bestseller.

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Kann man Copyright kaufen?

Literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke wie Gedichte, Artikel, Filme, Musiktitel oder Skulpturen sind durch das Urheberrecht geschützt. Niemand außer dem Urheber darf das Werk veröffentlichen oder reproduzieren.

In den EU-Ländern ist geistiges Eigentum durch das Urheberrecht bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder – bei Werken mit mehreren Urhebern – 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers geschützt.In diesem Fall die 28 EU-Mitgliedstaaten

In den Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention außerhalb der EU erstreckt sich der Schutz des Urheberrechts über mindestens 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers.