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Wann werden Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann werden Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen?
  2. Was zahlt der Arbeitgeber bei Wiedereingliederung?
  3. Was muss der Arbeitgeber bei Wiedereingliederung beachten?
  4. Was habe ich für Rechte bei Wiedereingliederung?
  5. Wie bekommt man Fahrtkosten komplett erstattet?
  6. Wie schreibe ich einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung?
  7. Wie hoch ist das Übergangsgeld bei Wiedereingliederung?
  8. Was bedeutet Wiedereingliederung für den Arbeitnehmer?
  9. Ist man während der Wiedereingliederung noch krankgeschrieben?
  10. Ist man während der Wiedereingliederung weiter krankgeschrieben?
  11. Welche Fahrtkosten muss der Arbeitgeber übernehmen?
  12. Ist der Arbeitgeber verpflichtet Fahrtkosten zu zahlen?
  13. Wie bekomme ich meine Fahrtkosten erstattet?
  14. Werden Fahrtkosten komplett erstattet?

Wann werden Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen?

Du musst zu einer medizinischen Behandlung oder Reha-Maßnahme, kannst aber nicht selbstständig mit Bus, Bahn, Auto oder Fahrrad hin? Du fragst dich, ob die Fahrtkosten für Arztbesuche übernommen werden können? Ja, können sie, auch wenn sich die Regeln für die Patientenbeförderung Ende 2020 geändert haben. Bei der Kostenübernahme deiner Krankenfahrt musst du allerdings einiges beachten.

5 Fakten über Fahrtkosten für Arztbesuche und medizinische Behandlungen

  • Nur bei einer ärztlichen Bescheinigung und bei medizinischer Notwendigkeit für eine Behandlung können die Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen werden.
  • Was zahlt der Arbeitgeber bei Wiedereingliederung?

    Die stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht es Ihnen, nach einer Erkrankung zurück ins Berufsleben zu finden und sich langsam wieder an den Arbeitsalltag zu gewöhnen. Hier erklären wir Ihnen, wann das Hamburger Modell für Sie in Frage kommt und wie Sie die Maßnahme beantragen.

    Was muss der Arbeitgeber bei Wiedereingliederung beachten?

    Die Sozialversicherungsträger bestätigen: Die Zahl der Krankmeldungen aufgrund psychischer Probleme ist in Deutschland weiterhin steigend. In Unternehmen fehlen die Mitarbeiter deutlich länger und es ist schwieriger, sie durch Wiedereingliederung nach Krankheit ins Berufsleben zurückzuführen.

    Was habe ich für Rechte bei Wiedereingliederung?

    Sind Arbeitnehmer:innen sechs Wochen oder länger raus aus ihrem Job – etwa aufgrund einer Krankheit oder wegen eines Unfalls –, kann sie die Rückkehr an den Arbeitsplatz vor viele Herausforderungen stellen. Für diese Fälle helfen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Sie sollen Betroffene dabei unterstützen, wieder in den Arbeitsalltag zu finden.

    Voraussetzung für eine Wiedereingliederungsmaßnahme ist, dass die betreffende Person bereit und in der Lage ist, ihren Job – auch in reduziertem Umfang – wieder aufzunehmen. Steht einer Rückkehr auch aus ärztlicher Sicht nichts im Wege, kann eine Wiedereingliederungsmaßnahme in Frage kommen. Dabei gelten folgende Besonderheiten:

    • Arbeitnehmer:innen können sich an ihren Arbeitgeber wenden und um eine Wiedereingliederungsmaßnahme bitten. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Rückkehr bei Vorlage einer ärztlichen Empfehlung für die stufenweise Eingliederung zu ermöglichen.
    • Der Wunsch nach einer Wiedereingliederungsmaßnahme kann ebenso vom Arbeitgeber ausgehen. Er kann die Wiedereingliederungsmaßnahme jedoch nicht gegen den Willen der betreffenden Person anordnen.  
    • Arbeitnehmer:innen müssen also keine Wiedereingliederungsmaßnahme wahrnehmen, wenn sie das nicht möchten. Sie können auch auf die Maßnahme verzichten und erst dann wieder starten, wenn sie voll einsatzfähig sind.

    Wie bekommt man Fahrtkosten komplett erstattet?

    Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Arbeitnehmern die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu erstatten. Ein Anspruch auf die Erstattung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz haben Arbeitnehmer nur, wenn dies in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelarbeitsvertrag vereinbart ist. Die Fahrten zu der ersten Tätigkeitsstätte stellen keine Arbeitszeit dar, sie sind dem privaten Lebensbereich der Arbeitnehmer zuzuordnen. Dennoch kann eine Beteiligung des Arbeitgebers oder auch deren vollständige Übernahme für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorteilig sein. Dieser Beitrag erläutert verschiedene Übernahmemodelle und was bei der Lohnabrechnung zu beachten ist.

    Der Arbeitgeber kann die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erstatten, wenn der Arbeitnehmer dafür sein privates Fahrzeug benutzt. Für die Erstattung muss der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer nur einen Erstattungsbetrag pro km vereinbaren. Bei einer Erstattung von 0,30 € ist eine Pauschalversteuerung möglich. Alles was den Betrag von 0,30 € pro km übersteigt, wird als laufender Arbeitslohn mit dem individuellen Steuersatz versteuert.

    Wie schreibe ich einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung?

    Für welche Transportmittel werden Fahrtkosten erstattet? – Seit 2001 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale (Pendlerpauschale). Sie löste die Kilometerpauschale ab, die nur für Autofahrten angewendet werden konnte. Die Entfernungspauschale entlastet nun auch Angestellte, die nicht mit einem Pkw, sondern öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn zur Arbeit fahren.

    Bei Dienstreisen gelten die Pauschalsätze nur, wenn der Angestellte den eigenen Pkw nutzt. Wenn er mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, werden die tatsächlichen Kosten erstattet. Die steuerliche Erstattung der Fahrtkosten über die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4500 Euro begrenzt.

    Allerdings gilt dies nicht, wenn der Angestellte mit dem eigenen Pkw oder einem Dienstwagen gefahren ist. Weitere Ausnahmen gelten, wenn der Angestellte die tatsächlich angefallenen, höheren Kosten mithilfe von Belegen nachweisen kann. Mögliche Gründe sind Familienheimfahrten oder eine doppelte Haushaltsführung.

    Wie man die Fahrtkostenpauschale richtig berechnet – Generell wird die Fahrtkostenpauschale folgendermaßen berechnet: Fahrtkostenpauschale = Einfache Fahrt in km * Arbeitstage * 0,30 € Wichtig ist zu wissen, dass bis zu 20 Kilometer Entfernung pro Kilometer 0,30 € angesetzt werden, Ist die Entfernung größer, erhöht sich dieser Betrag.

    Bis zu 20 Kilometer: 0,30 € Steuererklärung 2021: 0,35 € ab dem 21. Kilometer Steuererklärung 2022 bis 2026: 0,38 € ab dem 21. Kilometer

    Aufgrund höherer Spritpreise können in der Steuererklärung seit 2022 ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 € statt 0,35 € pro Kilometer angesetzt werden. Fernpendler:innen profitieren von dieser finanziellen Entlassung jedoch nur bis einschließlich 2026, Danach sinkt die Fahrtkostenpauschale wieder.

    Wie hoch ist das Übergangsgeld bei Wiedereingliederung?

    Die stufenweise Wiedereingliederung (sog. Hamburger Modell) soll arbeitsunfähige Arbeitnehmende insbesondere nach längerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern. Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist die versicherte Person noch krankgeschrieben. Deshalb haben Beschäftigte in stufenweiser Wiedereingliederung nach dem Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung (= Entgeltfortzahlung) keinen Anspruch auf Gehalt oder Lohn, sondern die Betriebe können lediglich freiwillig etwas zahlen. Anspruch besteht hingegen auf Lohnersatzleistungen wie z.B. Verletztengeld vom Unfallversicherungsträger, Krankengeld von der Krankenkasse oder Arbeitslosengeld nach der sog. Nahtlosigkeitsregelung.

    Betroffene, Betriebe, Personen und Stellen in Betrieben wie z.B. der Betriebsrat oder Ärzte oder Versicherungsträger bzw. der Medizinische Dienst (MD), können eine stufenweise Wiedereingliederung anregen.

    Bei allen Kostenträgern müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Arbeit, für die Arbeitsunfähigkeit besteht, ist sozialversicherungspflichtig.
    • Es wurde ärztlich festgestellt, dass die bisherige Tätigkeit wenigstens teilweise wieder aufgenommen werden kann.
    • Durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit kann die versicherte Person voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden.
    • Es liegt vor und während der Maßnahme eine Arbeitsunfähigkeit (AU) vor.
    • Beschäftigte werden am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt und sind ausreichend belastbar, d.h.: Sie können mindestens 2 Stunden am Tag arbeiten.
    • Beschäftigte stimmen der Eingliederung freiwillig und schriftlich zu. Die Wiedereingliederung kann jederzeit abgebrochen werden.

    Was bedeutet Wiedereingliederung für den Arbeitnehmer?

    Eine Wiedereingliederungsmaßnahme begründet ein eigenes Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer Phase, in der der Arbeitnehmer weiterhin dem rechtlichen Status nach arbeitsunfähig geschrieben ist. Dem Beschäftigten entstehen keine finanziellen oder versicherungsrechtlichen Nachteile.

    Voraussetzung für die Wiedereingliederung ist, dass der Arbeitnehmer bereit und in der Lage ist, seine Tätigkeit wenigstens in gewissem Umfang wieder aufzunehmen. Ob das der Fall ist, entscheidet der behandelnde Arzt gemeinsam mit dem Betroffenen.

    War ein Mitarbeiter länger arbeitsunfähig, muss geklärt werden, ob durch Maßnahmen am Arbeitsplatz das Risiko minimiert werden kann, dass es zu erneuten gesundheitsbedingten Ausfällen kommt. Nach Unfällen kommt es allerdings auch vor, dass ein Beschäftigter etwa aufgrund einer Verletzung gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seine alte Tätigkeit weiterzuführen. Dann sollten Betriebsarzt, Arbeitgeber und der Betroffene zusammen klären, ob z. B. eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb möglich ist.

    Oft greift bei einer Wiedereingliederung das sog. Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Das ist dann der Fall, wenn die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen überschreitet, was in den fraglichen Fällen meist zutrifft. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist im Sozialgesetzbuch SGB IX verankert und hilft beim Wiedereinstieg. Neben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur medizinischen Rehabilitation werden im Rahmen eines BEM begleitende Hilfen im Arbeitsleben gewährt.

    Ist man während der Wiedereingliederung noch krankgeschrieben?

    Die stufenweise Wiedereingliederung (sog. Hamburger Modell) soll arbeitsunfähige Arbeitnehmende insbesondere nach längerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern. Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist die versicherte Person noch krankgeschrieben. Deshalb haben Beschäftigte in stufenweiser Wiedereingliederung nach dem Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung (= Entgeltfortzahlung) keinen Anspruch auf Gehalt oder Lohn, sondern die Betriebe können lediglich freiwillig etwas zahlen. Anspruch besteht hingegen auf Lohnersatzleistungen wie z.B. Verletztengeld vom Unfallversicherungsträger, Krankengeld von der Krankenkasse oder Arbeitslosengeld nach der sog. Nahtlosigkeitsregelung.

    Betroffene, Betriebe, Personen und Stellen in Betrieben wie z.B. der Betriebsrat oder Ärzte oder Versicherungsträger bzw. der Medizinische Dienst (MD), können eine stufenweise Wiedereingliederung anregen.

    Bei allen Kostenträgern müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Arbeit, für die Arbeitsunfähigkeit besteht, ist sozialversicherungspflichtig.
    • Es wurde ärztlich festgestellt, dass die bisherige Tätigkeit wenigstens teilweise wieder aufgenommen werden kann.
    • Durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit kann die versicherte Person voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden.
    • Es liegt vor und während der Maßnahme eine Arbeitsunfähigkeit (AU) vor.
    • Beschäftigte werden am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt und sind ausreichend belastbar, d.h.: Sie können mindestens 2 Stunden am Tag arbeiten.
    • Beschäftigte stimmen der Eingliederung freiwillig und schriftlich zu. Die Wiedereingliederung kann jederzeit abgebrochen werden.

    Ist man während der Wiedereingliederung weiter krankgeschrieben?

    Du bist schon seit einiger Zeit krankgeschrieben, doch langsam zeichnet sich eine Besserung deiner Gesundheit ab? Prinzipiell könntest du nun wieder arbeiten gehen, aber du schreckst vor dem vollen Arbeitsumfang zurück? Keine Sorge. Für diesen Fall gibt es die sogenannte Wiedereingliederung. Bist du als Arbeitnehmer dazu in der Lage, ermöglicht dir die Wiedereingliederung eine schrittweise Rückkehr in den Joballtag.

    Rechtlich gesehen bist du während einer Wiedereingliederungsmaßnahme zwar noch arbeitsunfähig beziehungsweise krankgeschrieben, du gehst jedoch in geringem Umfang wieder beruflichen Verpflichtungen nach. Gut zu wissen: Dir entstehen keinerlei finanziellen oder rechtlichen Nachteile während der Wiedereingliederungsphase, obwohl du offiziell noch arbeitsunfähig bist. Im Gegenteil ist die eigentliche Arbeitsunfähigkeit sogar Voraussetzung für eine Wiedereingliederungsmaßnahme.

    Gemäß § 167 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) berät der Arbeitgeber mit dem betreffenden Arbeitnehmer die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich überwunden werden kann und welcher Hilfen und Leistungen es bedarf, um den Wiedereinstieg zu erleichtern.

    Eine Wiedereingliederungsmaßnahme kann vom Erkrankten selbst oder vom Arbeitgeber vorgeschlagen werden. Fühlst du dich in der Lage, teilweise wieder arbeiten zu gehen, und befürwortet dein Arzt die Maßnahmen, steht einer Absprache mit deinem Arbeitgeber nichts im Wege. Dein Hausarzt oder der Betriebsarzt begleiten dich auf diesem Weg und können entsprechende Fortschritte oder mögliche Komplikationen zeitnah festhalten.

    Wichtig: Dein Arbeitgeber kann dich nicht zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme zwingen. Du allein entscheidest zusammen mit deinem behandelnden Arzt, ob du gesundheitlich in der Lage bist, langsam wieder in den Job zu starten. Ebenso kannst du warten, bis du wieder voll arbeitsfähig bist, und auf eine Wiedereingliederung verzichten. Allerdings steigt bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als einem halben Jahr auch die Gefahr, dass dein Arbeitgeber dir aus betrieblichen Gründen kündigt. Unter welchen Voraussetzungen er das darf, liest du in unserem Ratgeber zur Kündigung wegen Krankheit.

    Welche Fahrtkosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

    Für die lohnsteuerliche Behandlung von Fahrtkostenzuschüssen des Arbeitgebers für die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen

    • Fahrtkostenersatz bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und
    • Fahrtkostenersatz für die übrigen Fahrzeuge, insbesondere den eigenen Pkw.

    Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind steuerfrei. Für die übrigen Fahrtkostenzuschüsse, insbesondere wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Kosten der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw ersetzt, liegt hingegen weiterhin steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet Fahrtkosten zu zahlen?

    Krankenkassen übernehmen nur Fahrtkosten für Krankenbeförderungen, die medizinisch notwendig sind. Verordnet werden können Transporte zu stationären Behandlungen, zu vor- und nachstationären Behandlungen, sowie zu ambulanten Operationen mit Vor- und Nachbehandlung. Für Fahrten zu ambulanten Behandlungen gelten je nach Auswahl des Beförderungsmittels und des Patientenzustands unterschiedliche Regelungen für die Kostenübernahme und Genehmigung der Krankenkasse. Bei Krankenfahrten ohne fachliche Betreuung müssen Fahrscheine, Quittungen und Bescheinigungen aufbewahrt werden, bei Rettungsfahrten und Krankentransporten rechnet das Beförderungsmittel in der Regel direkt mit der Krankenkasse ab. Patienten müssen in der Regel bis zu 10 € zuzahlen.

    Die Krankenkasse übernimmt Fahrtkosten im Rahmen einer Krankenhausbehandlung oder Krankenbehandlung in der Regel nur unter folgenden Bedingungen:

    • Zwingende medizinische Notwendigkeit der Fahrt.
    • Die Fahrt geht zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsstätte, außer es besteht ein zwingender medizinischer Grund für die Behandlung an einem entfernteren Ort.
    • Die Fahrt wird vorher ärztlich verordnet - inklusive ärztlicher Begründung zur Wahl des Beförderungsmittels, abhängig vom Gesundheitszustand und der Gehfähigkeit.

    Ausnahmen von der vorherigen Verordnung gibt es

    Die Verordnung erfolgt auf einem speziellen Vordruck (umgangssprachlich Transportschein). Die Krankenbeförderung kann verordnet werden von:

    • Hausärzten,
    • Zahnärzten,
    • Psychotherapeuten und
    • Krankenhausärzten.

    Wie bekomme ich meine Fahrtkosten erstattet?

    Krankenkassen übernehmen nur Fahrtkosten für Krankenbeförderungen, die medizinisch notwendig sind. Verordnet werden können Transporte zu stationären Behandlungen, zu vor- und nachstationären Behandlungen, sowie zu ambulanten Operationen mit Vor- und Nachbehandlung. Für Fahrten zu ambulanten Behandlungen gelten je nach Auswahl des Beförderungsmittels und des Patientenzustands unterschiedliche Regelungen für die Kostenübernahme und Genehmigung der Krankenkasse. Bei Krankenfahrten ohne fachliche Betreuung müssen Fahrscheine, Quittungen und Bescheinigungen aufbewahrt werden, bei Rettungsfahrten und Krankentransporten rechnet das Beförderungsmittel in der Regel direkt mit der Krankenkasse ab. Patienten müssen in der Regel bis zu 10 € zuzahlen.

    Die Krankenkasse übernimmt Fahrtkosten im Rahmen einer Krankenhausbehandlung oder Krankenbehandlung in der Regel nur unter folgenden Bedingungen:

    • Zwingende medizinische Notwendigkeit der Fahrt.
    • Die Fahrt geht zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsstätte, außer es besteht ein zwingender medizinischer Grund für die Behandlung an einem entfernteren Ort.
    • Die Fahrt wird vorher ärztlich verordnet - inklusive ärztlicher Begründung zur Wahl des Beförderungsmittels, abhängig vom Gesundheitszustand und der Gehfähigkeit.

    Ausnahmen von der vorherigen Verordnung gibt es

    Die Verordnung erfolgt auf einem speziellen Vordruck (umgangssprachlich Transportschein). Die Krankenbeförderung kann verordnet werden von:

    • Hausärzten,
    • Zahnärzten,
    • Psychotherapeuten und
    • Krankenhausärzten.

    Werden Fahrtkosten komplett erstattet?

    Aktualisiert am 22. Juni 2023 3,6 Mio. mal angesehen87% fanden diesen Ratgeber hilfreich

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