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Was passiert mit dem Kindergeld wenn das Kind 18 wird?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was passiert mit dem Kindergeld wenn das Kind 18 wird?
  2. Wie beantragt man Kindergeld ab 18?
  3. Wer muss Kindergeld ab 18 beantragen?
  4. Wird das Kindergeld automatisch eingestellt?
  5. Wie viel Kindergeld bekommt man nach 18 Jahren?
  6. Wann beantragt man Kindergeld ab 18?
  7. Was kann man mit 18 alles beantragen?
  8. Wie viel Kindergeld bekommt man wenn man 18 ist?
  9. Kann man Kindergeld wieder neu beantragen?
  10. Kann man wieder Kindergeld bekommen?
  11. Welche Änderungen müssen der Familienkasse mitgeteilt werden?
  12. Wann endet Kindergeld mit 18?
  13. Wem steht das Kindergeld zu den Eltern oder den Kindern?
  14. Was ändert wenn man 18 wird?

Was passiert mit dem Kindergeld wenn das Kind 18 wird?

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:

  • während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
  • in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
  • während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.

Wie beantragt man Kindergeld ab 18?

  • Warte­zeiten. Beendet Ihr Kind demnächst die Schule und startet mit einer Ausbildung oder einem Studium? Beachten Sie die viermonatige Über­gangs­zeit. Maximal vier Monate dürfen zwischen zwei Ausbildungs­abschnitten, etwa dem Abitur und dem Studien­beginn liegen. Ansonsten zahlt die Familien­kasse nicht weiter.
  • Ausbildung. Damit Sie für Ihren voll­jährigen Nach­wuchs Kinder­geld bekommen, muss ihr Kind eine Erst­ausbildung absol­viert haben. Will Ihr Kind sein Berufs­ziel etappen­weise erreichen, klären Sie gegebenenfalls mit der Familien­kasse, ob das Berufs­ziel als zweiaktiger Ausbildungs­gang anerkannt wird.
  • Bezugs­dauer. Eltern steht das Kinder­geld bis zum fest­gelegten Ende der Ausbildung zu, auch wenn das Kind die Abschluss­prüfung schon vor diesem Ende bestanden hat.
  • Alle Infos. Die wichtigsten Fakten rund um die Themen Kinder­geld und Unterhalt für erwachsene Kinder sowie Hinweise zu aktuellen Streitfällen beim Bundes­finanzhof finden Sie in unserem Steuer-Special. Umfassende Infos für alle Aspekte der Steuererklärung finden Sie in unseren Steuer-Ratgebern.
  • Frist beachten. Für erwachsene Kinder muss Kinder­geld nach dem 18. Geburts­tag extra beantragt werden. Stellen Sie den Antrag bei der Familien­kasse recht­zeitig, denn Sie bekommen Kinder­geld nur noch maximal sechs Monate rück­wirkend ausgezahlt.

Wer muss Kindergeld ab 18 beantragen?

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:

  • während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
  • in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
  • während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.

Wird das Kindergeld automatisch eingestellt?

Auch nach dem Schulabschluss Ihres Kindes können Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf Kindergeld haben.

Wenn Ihr Kind bald seinen Abschluss macht oder die Schule bereits beendet hat, ändert sich für Ihre Familie einiges. Auch beim Kindergeld, spielt diese Veränderung eine große Rolle.

Wie viel Kindergeld bekommt man nach 18 Jahren?

Wann Du für Dein volljähriges Kind weiter Kindergeld bekommst, haben wir in der folgenden Übersicht dargestellt.

Quellen: Finanztip-Recherche, § 32 Abs. 4 EStG (Stand: Januar 2023)

Wann beantragt man Kindergeld ab 18?

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:

  • während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
  • in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
  • während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.

Was kann man mit 18 alles beantragen?

Wenn du zuvor mit jemandem von deinen Eltern im Auto sitzen musste, darfst du ab jetzt alleine fahren und eine Reise unternehmen. Du brauchst keine Erlaubnis mehr und darfst mit deinen Freunden in beliebige Orte der Welt reisen. Lass den Motor an und los!

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Es gibt keine Ausgangssperre mehr. Super, nicht wahr? Niemand kann dich jetzt einschränken. Du darfst nun mehrtägige Reisen unternehmen und in Hotels übernachten, da sich Erwachsene selbstständig in Hotels einchecken können.

Wie viel Kindergeld bekommt man wenn man 18 ist?

Kindergeld wird für junge Erwachsene zwischen dem 18. und vollendeten 25. Lebensjahr in folgenden Fällen gezahlt:

Kann man Kindergeld wieder neu beantragen?

Kindergeld wird für junge Erwachsene zwischen dem 18. und vollendeten 25. Lebensjahr in folgenden Fällen gezahlt:

Kann man wieder Kindergeld bekommen?

Zwischen Schule, Studium & Co.

strichfiguren.de - stock.adobe.com

Bekomme ich auch Kindergeld zwischen Abitur und Studium?

Wenn du die normalen Voraussetzungen erfüllst, kannst du zwischen den zwei Ausbildungsabschnitten weiterhin Kindergeld erhalten: jedoch nur maximal für vier Monate. Es gibt einige Details und Bestimmungen zu beachten.

Kann ich Kindergeld erhalten, wenn ich einen Freiwilligendienst leiste?

Welche Änderungen müssen der Familienkasse mitgeteilt werden?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Familienkasse sämtliche relevanten Änderungen mitzuteilen sind, wenn das Kindergeld bezogen wird. Aus dem § 68 EStG gehen die besonderen Mitwirkungspflichten vor. Werden diese nicht von den Kindergeldberechtigten beachtet, so erfolgt unter Umständen eine Rückforderung der Leistungen, die zu Unrecht bewilligt worden. Je nach dem Ausmaß kann es sogar zu Geldbußen und etwaigen strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Aufgrund dessen solltet ihr die Meldepflichten auf jeden Fall beachten.

Wann endet Kindergeld mit 18?

Kindergeld können Sie für jeden Monat bekommen, in dem Sie an mindestens einem Tag alle Voraussetzungen erfüllen: Wenn Ihr Kind zum Beispiel am 25. Mai geboren wurde, dann bekommen Sie das volle Kindergeld für den Monat Mai.

Normalerweise bekommen Sie Kindergeld bis zum Ablauf des Monats, in dem Ihr Kind noch keine 18 Jahre alt ist. Wenn Ihr Kind also am 20. Mai 18 Jahre alt wird, dann bekommen Sie im Mai das letzte Mal Kindergeld. Wenn Ihr Kind am 1. Mai 18 Jahre alt wird, dann erfüllen Sie im Mai die Voraussetzungen für das Kindergeld nicht mehr; daher bekommen Sie in diesem Fall im April zum letzten Mal Kindergeld.

Wem steht das Kindergeld zu den Eltern oder den Kindern?

Man könnte meinen, das Kindergeld stünde den Kindern zu – stimmt aber nicht. Der Rechtsanspruch aufs Kindergeld liegt bei den Eltern, die es als Unterstützung nutzen sollen, um ihren Nachwuchs zu versorgen. An diesem Rechtsanspruch ändert sich auch dann nichts, wenn das Kind von zu Hause auszieht und jetzt eine eigene Wohnung hat. In aller Regel sind es immer noch die Eltern, die vom Staat das Kindergeld erhalten – und es nach wie vor für ihre Kinder verwenden müssen.

Außerdem sind die meisten Eltern unterhaltspflichtig, d. h. sie müssen die ausgezogenen Kinder unterstützen – entweder als Barunterhalt (Geld) oder als Naturalunterhalt (Kost und Logis). Das Kindergeld wird mit diesem Unterhaltsanspruch verrechnet.

Spätestens wenn Ihr Kind volljährig wird und für einen Studienplatz wegzieht, stellt sich die Frage: Wer bekommt eigentlich das Kindergeld? Immerhin muss der Nachwuchs sich jetzt selbst versorgen und z. B. die Miete für eine eigene Wohnung zahlen – ohne elterliche Unterstützung oft unmöglich. Wenn das Kind zum ersten Mal studiert und unter 25 ist, zahlt Ihnen der Staat weiter das volle Kindergeld aus.

Führt das Kind einen eigenen Haushalt und erhält von seinen Eltern keinen Unterhalt, kann das Kindergeld auch direkt an den Nachwuchs ausgezahlt werden. Dafür muss der Spross allerdings einen sogenannten Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen.

Was ändert wenn man 18 wird?

In Deutschland erreicht man mit dem 18. Geburtstag die Volljährigkeit. Von diesem Tage an gilt man als Erwachsener. Das bedeutet: Von nun an ist der junge Mensch selbst für sein Handeln verantwortlich, die Eltern sind nicht mehr seine gesetzlichen Vertreter.Doch welche konkreten Folgen hat das? Im Folgenden haben wir die wichtigsten Änderungen für Dich zusammengestellt.

Im Prinzip ja. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man bei deutscher Staatsangehörigkeit hierzulande das aktive Wahlrecht, darf also künftig zur Wahl gehen. Gleichzeitig gilt auch das passive Wahlrecht: Dein Kind kann künftig auch für den Stadtrat, den Landtag oder den Bundestag kandidieren. Ausnahmen: In Bremen gilt das für die Landesebene sogar schon ab 16 Jahren, in Hessen dagegen erst ab 21 Jahren. Und noch einen Sonderfall gibt es: Um zum Bundespräsidenten gewählt zu werden, muss man mindestens 40 Jahre alt sein.

Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht man nicht nur die Volljährigkeit, sondern auch die so genannte volle Geschäftsfähigkeit. Dein Kind kann also selbstständig Kauf- oder Mietverträge abschließen, einen Kredit aufnehmen, ein Konto eröffnen oder eine Kreditkarte beantragen. Die wird es allerdings bei den meisten Geldinstituten nur bekommen, wenn es ein regelmäßiges Einkommen nachweisen kann.Übrigens: Hat Ihr als Eltern, die Paten oder die Oma zu einem früheren Zeitpunkt ein Sparkonto oder ähnliches auf den Namen des nun volljährigen Kindes angelegt, so geht dieses mit der Volljährigkeit in seinen Besitz über. Und sollte Dein Kind ein Stipendium oder eine Rente erhalten, so können solche Zahlungen künftig auf sein Konto überwiesen werden. Allerdings muss es diese dann gegebenenfalls auch versteuern.

Unter Umständen ja: Besucht Dein Kind noch eine Schule beziehungsweise befindet es sich in der Ausbildung oder im Studium, so hat es bei getrennten oder geschiedenen Eltern weiterhin Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Gleiches gilt, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann - sei es, weil es behindert ist, oder derzeit arbeitslos. Die Ansprüche minderjähriger Geschwister, die noch zu Hause wohnen, gehen jedoch vor.Das nun volljährige Kind kann dabei durchaus verlangen, sich den Unterhalt auf sein Konto überweisen zu lassen und nicht mehr auf das des Elternteils, bei dem er aufgewachsen ist. Allerdings muss es diese Zahlungen dann auch versteuern. Und: Lebt es noch bei einem Elternteil, so ist dieses durchaus berechtigt, von ihm einen gewissen Unkostenbeitrag zu fordern.