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Wie viel Geld muss man haben um Wohngeld zu bekommen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie viel Geld muss man haben um Wohngeld zu bekommen?
  2. Was ändert sich ab 2023 beim Wohngeld?
  3. Was ist besser mietzuschuss oder Wohngeld?
  4. Was ist das höchste was man an Wohngeld bekommen kann?
  5. Wie viel Netto Um Wohngeld zu bekommen?
  6. Wer ist von Wohngeld ausgeschlossen?
  7. Wie hoch darf das Einkommen 2023 sein um Wohngeld zu bekommen?
  8. Welche Zuschüsse gibt es ab 2023?
  9. Wie groß darf eine Wohnung für eine Person sein um Wohngeld zu beantragen?
  10. Was kann man zusätzlich zum Wohngeld beantragen?
  11. Was darf beim Wohngeld nicht angerechnet werden?
  12. Wann bekomme ich kein Wohngeld?
  13. Was wird beim Wohngeld alles angerechnet?
  14. Welche staatliche Unterstützung steht mir zu?
  15. Welche Zuschüsse zahlt der Staat?

Wie viel Geld muss man haben um Wohngeld zu bekommen?

Aktualisiert am 21. Februar 2023 433.301 mal angesehen

Das Wichtigste in Kürze

Was ändert sich ab 2023 beim Wohngeld?

Ab 1. Januar 2023 erfolgt mit dem Wohngeld Plus eine umfassende Wohngeldreform. Bereits 2021 erfolgte mit der Heizkostenentlastung eine Erhöhung des Wohngeldes als Ausgleich für die zu erwartenden höheren Heizkosten aufgrund der CO2-Bepreisung. Ab 2023 werden nun die Zuschüsse zu den Heizkosten stark angehoben, eine Klimakomponente zur Entlastung aufgrund höherer Mieten durch energetische Baumaßnahmen eingeführt, sowie Anpassungen der Wohngeldformel vorgenommen, welche u.a. zusätzlichen Haushalten einen Anspruch auf Wohngeld ermöglichen.

Dadurch soll sich das durchschnittliche Wohngeld ab 2023 mehr als verdoppeln. Nach Statistiken aus 2020 liegt das durchschnittliche Wohngeld bei 177 Euro. Aufgrund der Wohngeldreform 2023 soll es auf rund 370 Euro je Wohngeldhaushalt steigen. Die Zahl der Wohngeldberechtigten soll sich von derzeit ca. 650.000 auf zwei Millionen Haushalte erweitern.

Die Änderungen beim Wohngeld 2023 können Sie mit unserem Wohngeldrechner 2023 gleich hier berechnen.

Das Bundes­kabinett hatte im Mai 2019 den Gesetzentwurf zur Wohngeld­reform ("Wohngelds­tärkungs­gesetz") beschlossen. Der Bundestag hatte der Wohngeld­reform am 18. Oktober 2019 zugestimmt. Im Einzelnen sah diese Reform folgende Regelungen ab 1. Januar 2020 bzw. ab 1. Januar 2022 vor:

  • Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten und Einkommen (automatisch ab 2022).
  • Erhöhung der Reichweite des Wohngeldes. Mit der Wohngeld­reform steigt die Zahl der Empfänger von im Jahr 2020 erwarteten 480.000 Haushalten ohne Reform auf ca. 660.000 Haushalte.
  • Regional gestaffelte Anhebung der Höchstbeträge, bis zu denen die Miete bzw. Belastung berücksichtigt wird.
  • Aktualisierung der Mietenstufen für die Gemeinden und Kreise und Einführung einer neuen Mietenstufe VII, um höhere Mieten in einigen Gemeinden zu berücksichtigen.
  • Dynamisiering des Wohngeldes an die Miet- und Einkommens­entwicklung per Verordnung im Abstand von jeweils zwei Jahren.

Was ist besser mietzuschuss oder Wohngeld?

Wer mit einer geringen Rente leben muss, hat oft Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung. Doch was lohnt sich mehr?

Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, springt in Deutschland der Sozialstaat ein. Ob Sie dabei Leistungen vom Sozialamt wie Grundsicherung bekommen oder Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Was ist das höchste was man an Wohngeld bekommen kann?

  • Wohngeld Grundlagen
  • Wohngelderhöhung 2023
  • Wohngeld-Berechnung
  • Freibetrag wegen Grundrentenzeiten
  • Eingabehilfe zum Wohngeldrechner
  • Beispiel-Berechnung des Wohngeldes
    • Grundlagen für das Berechnungsbeispiel
    • Anzahl zu berück­sichtigender Haushalts­mitglieder
    • Berechnung des Gesamteinkommens
    • Zuschussfähige Miete
    • Allgemeine Berechnung der Wohngeldes
    • Konkrete Wohngeldberechnung

Rechner ↑Inhalt ↑

Das Wohngeld dient laut Wohngeldgesetz der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familien­gerechten Wohnens. Das Wohngeld wird per Antrag als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Die Berechnung von Wohngeld beruht dabei haupt­sächlich auf der Größe des Haushalts, dem Gesamteinkommen, der Miete bzw. monatlichen Belastung sowie dem Mietniveau am Wohnort. Hierfür liefert das Wohngeldgesetz (WoGG) exakte Vorschriften.

Wie viel Netto Um Wohngeld zu bekommen?

Wohngeld richtet sich an einkommensschwache Menschen. Es soll „der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens” dienen. So steht es im Wohngeldgesetz (WoGG). Anspruch auf die Unterstützung haben sowohl Mieter als auch Eigentümer von Immobilien. Mietern zahlt der Staat das Wohngeld als Mietzuschuss, Eigentümern als Lastenzuschuss. Mietzuschuss erhalten auch Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Die Lastenzuschuss-Regelung schließt Menschen mit eigentumsähnlichem Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder Nießbrauch ein.

Ausgeschlossen vom Wohngeld sind Empfänger von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II und Grundsicherung. Denn deren Unterkunftskosten werden vom Jobcenter oder Sozialamt bereits übernommen.

In unserem Ratgeber haben wir kurz und knapp alles zum Thema Wohngeld zusammengefasst.

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Das Thema Wohngeld wirft viele Fragen auf. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Wohngeld für Sie gesammelt.

Wer ist von Wohngeld ausgeschlossen?

Grundsätzlich ist jeder einkommensschwache Bürger (darunter fallen vor allem oft junge Menschen) wohngeldberechtigt. Erfüllt man die Voraussetzungen, kann man entweder als Mieter einen Mietzuschuss beantragen oder als Eigentümer einen Lastenzuschuss. Da das Wohngeld eine sogenannte Transferleistung ist, bekommen z.B. Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld in der Regel kein Wohngeld. Auch Studenten und Auszubildende die BAföG oder Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen, haben keinen Anspruch auf diese Finanzhilfe. Wer eine der folgenden Leistungen empfängt, ist nicht wohngeldberechtigt: • Arbeitslosegeld II (Hart IV) und Sozialgeld nach dem SGB II • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) • Zuschüsse nach § 22 Abs. 7 SGB II (Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld) • Verletztengeldnach SGB VII • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt • Hilfen in stationären Einrichtungen • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Da die Wohnkosten bereits durch die oben genannten Leistungen gezahlt werden, sind Mitbewohner, die mit einem Empfänger in einem Haushalt leben, vom Wohngeld ausgeschlossen. Entschieden wird von der Wohngeldstelle im Einzelfall mit einer komplizierten Formel. Dabei werden folgende Faktoren geprüft: • Höhe der Miete bzw. der Belastung • Höhe des Einkommens • Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben

Wie hoch darf das Einkommen 2023 sein um Wohngeld zu bekommen?

Anfang September 2022 hat die Bundesregierung das III. Entlastungspaket vorgestellt, welches ein Volumen von 65 Milliarden Euro umfassen soll. Darunter sind auch Zuschüsse für Wohngeldempfänger vorgesehen.

Für die Heizperiode September bis Dezember 2022 wird einmalig ein Heizkostenzuschuss II an alle Wohngeld berechtigten Haushalte gezahlt. Dieser beträgt einmalig 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt. Bei zwei Personen sind es 540 Euro und für jede weitere Person im Wohngeld-Haushalt kommen 100 Euro dazu.

Hier können Sie das Wohngeld berechnen, wählen Sie das entsprechende Jahr aus und nutzen Sie schnell und einfach unseren kostenlosen Wohngeldrechner.

Hinweis: Das Wohngeld-Plus mit höheren Förderbeträgen, Einkommensfreibeträgen sowie der Heizkomponente und Klimazuschlag ab 2023 ist beschlossene Sache, nachdem der Bundesrat der Wohngeldreform am 25.11.2022 zugestimmt hatte. Damit erhalten alle Wohngeld-Haushalte ab 01.01.2023 deutlich mehr Geld. Die aktuellen Zahlen aus dem Wohngeldgesetz 2023 sind im Rechner bereits eingearbeitet, so dass auch die möglichen Leistungen für das kommende Jahr berechnet werden können.

Welche Zuschüsse gibt es ab 2023?

Wer steuerpflichtig ist, kann dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem er oder sie ausschließlich zuhause arbeitet, einen Betrag von sechs Euro in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ab 2023 sind das maximal 1.260 Euro (bislang: 600 Euro). Damit steigt die Zahl der steuerlich begünstigte Homeoffice-Tage von 120 auf 210. Selbst wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht, greift die Regelung.

Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2023 für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat. Bislang gab es für das erste und zweite Kind je 219 Euro, für das dritte 225 Euro. Die Höhe des Kindergeldes für das vierte Kind ändert sich nicht, es beträgt bereits jetzt 250 Euro. Auch der Kinderfreibetrag – inklusive des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs – steigt – und zwar ab Januar 2023 um 404 Euro auf 8.952 Euro.

Wie groß darf eine Wohnung für eine Person sein um Wohngeld zu beantragen?

Wohngeld-Anspruch: Bis zu welchem Einkommen erhält man den Zuschuss? – Laut dem MHKBD NRW ergeben sich in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße sowie den Mietstufen die folgenden Einkommensgrenzen:

Zu beachten ist, dass in dieser Übersicht des Ministeriums die pauschalen Abzüge bereits berücksichtigt wurden. So entspricht beispielsweise die Einkommensgrenze für einen 2-Personen-Haushalt in Mietstufe 2 von 1.854 Euro einem monatlichen Brutto-Einkommen von 2.060 Euro vor einem pauschalen Abzug von 10 % beziehungsweise einem Brutto-Einkommen von 2.648 Euro vor einem pauschalen Abzug von 30 %.

Mietzuschuss vom Staat: Wohngeld: Wer jetzt Anspruch hat Miet­wohnungen. Das Wohn­geld entlastet vor allem Familien mit Kindern und Rentner, die es schwer haben, für ihre Miete aufzukommen. © Getty Images / Simon Ritzmann Wohn­geld ist der monatliche Zuschuss zur Miete oder den Wohn­kosten von Eigentümern.

  • Wir erklären, wer Anspruch darauf hat – mit Wohn­geld-Rechner 2023.
  • Inhalt Wohn­geld steht Menschen zu, die arbeiten, aber nicht genug verdienen, um ihren Lebens­unterhalt gänzlich allein zu bestreiten.
  • Was kann man zusätzlich zum Wohngeld beantragen?

    Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die auf Antrag Menschen mit geringfügigen Einkommen bei der Bewältigung ihrer Mietkosten/Eigentumslasten unterstützen soll. Als Bürgergeld-Empfänger fragen Sie sich, ob auch Sie Wohngeld beantragen dürfen? Wir lassen Sie schon an dieser Stelle nicht im Ungewissen: Die beiden Sozialleistungen Bürgergeld (ehemals ALG II) und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Erfahren Sie im Folgenden mehr zu den Details.

    Unser Service für Sie

    Bescheid vom Jobcenter durch unsere Partneranwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten!

    Diese beiden Sozialleistungen müssen sich gegenseitig ausschließen. Beachten Sie, dass Sie im Rahmen von Bürgergeld auch gesonderte Leistungsanteile für Heizung und Unterbringung erhalten. Das Jobcenter trägt diese Kosten für Sie. Wäre es zusätzlich möglich, dass Sie Wohngeld beantragen, würde es sich um doppelte Sozialleistungen in einem bestimmten Bereich handeln. Sie können deshalb nicht gleichzeitig Bürgergeld und Wohngeld beantragen – Sie wären gegenüber anderen Bedürftigen bevorzugt.

    Was darf beim Wohngeld nicht angerechnet werden?

    Maßgeblich für das Gesamteinkommen ist das steuerpflichtige Jahreseinkommen (§ 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes) eines jeden zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedes, also das Bruttoeinkommen. Die Jahresbruttoeinkünfte aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder werden zusammengerechnet und bilden so das Gesamteinkommen. Die Summe der Jahreseinkünfte wird durch 12 geteilt und ergibt damit das monatliche Gesamteinkommen.

    Wann bekomme ich kein Wohngeld?

    Bei Transferleistungen handelt es sich um Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wie z.B. Bürgergeld (bis Ende 2022 Hartz 4, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld). In diesen Leistungen sind die anfallenden Kosten für Miete einkalkuliert und der Empfänger bedarf so keiner weiteren Zahlung bzw. Unterstützung. Diese Transferleistungen dienen der Einsparung von Verwaltungsaufwand- und Kosten, da so nur eine Behörde oder ein Amt für die Bearbeitung der beantragten Mittel zuständig bleibt.

    Wichtig: Ausgeschlossen vom Wohngeldanspruch ist auch derjenige, dessen Transferleistungen durch Sanktionen nicht mehr gezahlt werden.

    Weiterführende Informationen zum Bezug von Bürgergeld erhalten Sie auf der Seite hartziv.org.

    Bei Überprüfung des Anspruchs auf Wohngeld werden klare Einkommensgrenzen und entsprechende Förderungsgrenzen als Regelsätze hinzugezogen. Fällt nun der Bedarf nicht in diesen Bereich, so liegt das Einkommen der Antragsteller über den Regelsätzen, und es wird somit kein Wohngeld gewährt.

    Beispiel: In Mietstufe I liegt die Einkommensgrenze für einen 1-Personen-Haushalt bei 1.372 Euro. Der Antragsteller hat aber ein monatliches Einkommen von 1.400 Euro. Er hat somit keinen Anspruch auf Wohngeld. Weitere Details: Wohngeld Einkommensgrenzen

    Was wird beim Wohngeld alles angerechnet?

    Die wohngeldrechtliche Einkommensermittlung geht vom steuerrechtlichen Einkommensbegriff aus. Das bedeutet, maßgebend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG), aber ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.

    Daher zählt so gut wie alles zu den wohngeldrechtlichen Einnahmen:

    Welche staatliche Unterstützung steht mir zu?

    Die B.Z. hat die wichtigsten Zuschüsse und Beihilfen für Familien und Alleinstehende zusammengetragen.

    Kinder/Familien

    Welche Zuschüsse zahlt der Staat?

    Das Kindergeld stellt die grundlegende Versorgung Ihres Kindes sicher. Hier finden Sie alle Informationen zu Anspruch, Höhe und Bezugsdauer des Kindergelds.