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Wie werden Fahrtkosten zur Reha erstattet?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie werden Fahrtkosten zur Reha erstattet?
  2. Wann werden Fahrtkosten zur Reha erstattet?
  3. Wer zahlt Taxi von Reha nach Hause?
  4. Wird Taxi zur Reha bezahlt?
  5. Wie viel kostet eine 3 wöchige Reha?
  6. Wie stelle ich einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung?
  7. Wie weit darf ich mich von der Reha entfernen?
  8. Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Reha?
  9. Wie lange kann eine Reha maximal dauern?
  10. Werden Fahrtkosten komplett erstattet?
  11. Werden die Fahrtkosten voll erstattet?
  12. Kann man nach einer Reha weiterhin krankgeschrieben werden?
  13. Wie weit darf die Reha vom Wohnort entfernt sein?
  14. Wann muss ich keine Zuzahlung bei Reha?
  15. Wie viele Anwendungen pro Tag in der Reha?

Wie werden Fahrtkosten zur Reha erstattet?

Experten-Antwortam 27.05.2022 | 12:59

Für Hin- und Rückfahrt mit privatem PKW zur und von der Rehabilitationseinrichtung werden insgesamt bis zu 130,00 EUR erstattet.

Wann werden Fahrtkosten zur Reha erstattet?

Versicherte, die Leistungen einer medizinischen Rehabilitation (MRA / HV) oder Anschlussheilbehandlung (AHB) zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen, haben laut § 64 SGB IX Anspruch auf Erstattung der Reisekosten. Diese Reisekosten für die Reha sind in § 73 SGB IX genauer definiert und inkludieren die folgenden Punkte:

  • Fahrt- und Transportkosten
  • Gepäcktransportkosten
  • Verpflegungskosten
  • Übernachtungskosten

Hier zeigt sich, dass die Reha-Reisekosten weitaus mehr umfassen als nur die reine Fahrtkostenerstattung zur Reha. Darüber hinaus gelten die obig beschriebenen Kostenübernahmen nicht nur für die Rehabilitanden selbst, sondern unter Umständen auch für eine Begleitperson.

Die Fahrtkosten zur Reha müssen Patienten – wie erwähnt – nicht selbst übernehmen. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer festgelegten Höchstgrenze vom gleichen Kostenträger übernommen, der auch für die medizinischen Rehabilitationsleistungen zuständig ist. Zu den häufigsten Kostenträgern gehören:

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung

Grundsätzlich sind alle drei Kostenträger zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Trotzdem sollten Versicherte sich vor dem Antritt der Fahrt immer bei der zuständigen Stelle nach den genauen Bedingungen für die Reha-Fahrtkostenerstattung erkundigen. So bieten einige Versicherer in Kooperation mit ausgewählten Kliniken spezielle Angebote wie einen Bring- und Abholservice an. Steht ein solcher zur Verfügung, können die Kosten für selbstständig organisierte An- und Abreisen für gewöhnlich nicht erstattet werden. Oft werden die genauen Konditionen in der Reha-Bewilligung mitgeteilt. Bleiben Fragen offen, empfiehlt es sich, direkt den Ansprechpartner zu kontaktieren.

Wer zahlt Taxi von Reha nach Hause?

Teilnehmer an Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation haben Anspruch auf Ergänzende Leistungen gegen den Träger der Rentenversicherung (§ 28 SGB VI in Verbindung mit § 53 SGB IX).

Die Leistungsberechtigten sollen für Fahrten in Zusammenhang mit einer Rehabilitationsmaßnahme möglichst kostengünstige Verkehrsmittel nutzen.

Stellt die Deutsche Rentenversicherung für die Reise zum Ort der Rehabilitation oder zurück eine Fahrgelegenheit zur Verfügung und ist den Leistungsberechtigten diese Art der Beförderung gesundheitlich zuzumuten, können andere Fahrkosten nicht übernommen werden.

Dies gilt auch für Fahrdienste der Rehabilitationseinrichtungen, sofern die Nutzung für Versicherte grundsätzlich zumutbar und kostenlos ist.

Wird Taxi zur Reha bezahlt?

Wer krank oder in seiner Mobilität eingeschränkt ist, benötigt oft eine Transportmöglichkeit für den Weg in die behandelnde Praxis, ins Krankenhaus oder zur Reha-Maßnahme. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die Übernahme der Kosten für eine Patientenbeförderung eng geregelt. Ärztinnen oder Ärzte dürfen Krankentransporte nur verordnen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist.

Notwendig im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse sind in der Regel nur die Fahrten auf dem direkten Weg zwischen dem jeweiligen Aufenthaltsort der Patientin oder des Patienten und der nächst gelegenen, geeigneten Behandlungsmöglichkeit. Der Aufenthaltsort kann die eigene Wohnung, ein Pflegeheim oder ein Unfallort sein. Außerdem muss es sich um eine medizinische Maßnahme handeln, die die Krankenkasse zahlt.

Die Krankenkassen übernehmen nur in wenigen Fällen die Kosten zum Arzt oder Zahnarzt. So zum Beispiel, wenn durch eine ambulante Operation ein stationärer Aufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann. Auch übernommen werden Kosten für Patient:innen, die sich einer Dauerbehandlung – wie etwa einer Strahlentherapie, Chemotherapie oder Dialysebehandlung – unterziehen müssen. Für den Weg zu anderen therapeutischen Behandlungen – wie zum Beispiel zur Massage oder Physiotherapie – kommen die gesetzlichen Kassen nicht auf.

Voraussetzung für die Übernahme der Fahrkosten ist immer eine ärztliche Verordnung. Die sollte regulär vor der Beförderung ausgestellt werden. Nur in Ausnahmefällen, insbesondere in Notfällen, kann die Beförderung nachträglich verordnet werden. Von einem Notfall spricht man, wenn sich die Patientin oder der Patient in Lebensgefahr befindet oder schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn nicht unverzüglich die erforderliche medizinische Versorgung erfolgt.

Achtung: In den meisten Fällen muss die Krankenkasse diese Fahrten vor Antritt noch genehmigen. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Wie viel kostet eine 3 wöchige Reha?

Wie stelle ich einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung?

Nach §8 SGB IX hat jede*r Patient*in das Recht, sich eine Einrichtung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst auszusuchen.

Wichtig: Sie müssen sich an keiner Klinik-Liste Ihres Kostenträgers (z. B. Rentenversicherung oder Krankenkasse) orientieren. Sie haben das Recht, jede geeignete Rehabilitationsklinik auszuwählen.

Wie weit darf ich mich von der Reha entfernen?

Nach §8 SGB IX hat jede*r Patient*in das Recht, sich eine Einrichtung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst auszusuchen.

Wichtig: Sie müssen sich an keiner Klinik-Liste Ihres Kostenträgers (z. B. Rentenversicherung oder Krankenkasse) orientieren. Sie haben das Recht, jede geeignete Rehabilitationsklinik auszuwählen.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Reha?

Hier finden Sie alle Infos rund um die Reha-Zuzahlung und Befreiung.

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  • Grundlegendes über die Reha-Zuzahlung und Befreiung
  • Übersicht über Höhe und Dauer der Reha-Zuzahlungen
  • Zuzahlung bei der Rentenversicherung als Kostenträger
  • Zuzahlung bei der Krankenkasse als Kostenträger
  • Zuzahlung bei Privater Krankenversicherung als Kostenträger
  • Reha-Zuzahlung bei der Unfallversicherung als Kostenträger
  • FAQ zu Zuzahlung und Befreiung

Die Kosten für Ihre Rehabilitation übernimmt der zuständige Kostenträger. Jedoch müssen Sie in den meisten Fällen eine Zuzahlung leisten, sobald Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese beträgt maximal 10 €  pro Reha-Tag.

Die konkrete Zuzahlunghängt in erster Linie vom Kostenträger ab – also ob etwa die Deutsche Rentenversicherung oder die Gesetzliche Krankenversicherung für Ihre Reha-Kosten zuständig ist – außerdem vom Einkommen und der Art der Behandlung. Unter Umständen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Wie lange kann eine Reha maximal dauern?

Es gibt zwei Hauptkategorien von Fahrtkosten:

  • Fahrtkosten auf Dienstreisen

  • Fahrtkosten für den Arbeitsweg

Gemein ist beiden: Angestellte nehmen diese Wege nicht auf Privatvergnügen auf sich, sondern um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Da hört es mit den Gemeinsamkeiten allerdings schon auf, denn sowohl die Erstattung der Kosten als auch die steuerrechtliche Behandlung unterscheiden sich.

Werden Fahrtkosten komplett erstattet?

Es gibt zwei Hauptkategorien von Fahrtkosten:

  • Fahrtkosten auf Dienstreisen

  • Fahrtkosten für den Arbeitsweg

Gemein ist beiden: Angestellte nehmen diese Wege nicht auf Privatvergnügen auf sich, sondern um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Da hört es mit den Gemeinsamkeiten allerdings schon auf, denn sowohl die Erstattung der Kosten als auch die steuerrechtliche Behandlung unterscheiden sich.

Werden die Fahrtkosten voll erstattet?

Aufgrund der hohen Benzinpreise wollen viele Arbeitgeber ihre Arbeitnehmerfür die Fahrten zur Arbeit unterstützen. Der Arbeitgeber kann neben der Möglichkeit von Homeoffice, wo die Fahrtkosten für den Arbeitnehmer entfallen, wie folgt unterstützen und Kosten für die Fahrten Wohnung – 1. Betriebsstätte erstatten:

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Kann man nach einer Reha weiterhin krankgeschrieben werden?

Ihre Krankenkasse hat das Recht zu überprüfen, wie es um Ihre gesundheitliche Situation bestellt ist. Eine Möglichzeit dazu ist die Reha. Wenn Sie also Krankengeld erhalten, ist die Wahrscheinlichkeit recht vor, dass die Kasse Sie irgendwann schriftlich zu einer Reha auffordert. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Nach Eingang des Briefes Ihrer Krankenkasse haben Sie dazu zehn Wochen Zeit.

Sie müssen dem Wunsch der Kasse folgen. Falls Sie sich widersetzen und keine Reha beantragen, darf die Krankenversicherung die Zahlung des Krankengeldes einstellen.

Wie weit darf die Reha vom Wohnort entfernt sein?

Die Gesundheit wiederherstellen und ein aktives Leben führen: Die medizinische Rehabilitation hilft dabei, nach einer Erkrankung oder einem Unfall dieses wichtige Ziel zu erreichen. Wie erfolgreich Betroffene dabei sind, hängt auch von der Wahl der passenden Rehaklinik ab. Die rechtliche Basis dafür liefert das Wunsch- und Wahlrecht. Es erlaubt Ihnen die freie Wahl Ihrer Rehaklinik.

Wir erklären Ihnen, wie Sie von diesem Recht Gebrauch machen und wie Sie Ihren Antrag auf eine bestimmte Wunschklinik gut begründen.

Eine Reha muss zunächst von Ihrem Arzt verordnet werden. Anschließend geht diese Verordnung zur Bewilligung an die Krankenkasse oder einen anderen Kostenträger. Bis zum Jahr 2015 galt „Die billigste Klinik ist auch die beste für den Patienten" als Bewilligungspraxis. Das ist nach einer Reform der Bestimmungen des deutschen Sozialgesetzbuchs (SGB § 40) nicht länger gültig.

Die neue rechtliche Regelung (§8 SGB IX) legt fest, dass sich jeder Patient selbst seine Reha-Einrichtung aussuchen darf. Sie müssen sich also an keiner Klinik-Liste ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung orientieren. Die Klinik Ihrer Wahl muss lediglich die grundlegenden Voraussetzungen für Ihre Rehabilitation erfüllen.

Ihr Kostenträger darf auch keinen Eigenanteil oder eine Zuzahlung von Ihnen verlangen, wenn Sie auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht pochen. Das widerspräche dem Sachleistungsprinzip des deutschen Sozialrechts.

Wann muss ich keine Zuzahlung bei Reha?

Redaktionswertung 7,8 Leserwertungen

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Wie viele Anwendungen pro Tag in der Reha?

Folgend finden Sie viele der häufiger gestellten Fragen. Sollten Sie auf Ihre Fragen keine Antwort finden, dann zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

Die Behandlungen im Ambulanten Reha-Zentrum finden von Montag bis Freitag zwischen 9:00 – 16:00 Uhr statt. Während dieser Zeit sollten Sie unserem Therapeuten-Team sozusagen zur Verfügung stehen, so dass wir einen Behandlungsplan aufstellen können, bei dem Sie sich etwa 4-6 Stunden in unserem Zentrum aufhalten.