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Was sind Leistungen für die berufliche Aus oder Weiterbildung nach dem SGB II oder SGB III *?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was sind Leistungen für die berufliche Aus oder Weiterbildung nach dem SGB II oder SGB III *?
  2. Was sind Leistungen für die berufliche Weiterbildung?
  3. Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II?
  4. Was sind Leistungen nach dem SGB 2?
  5. Wie hoch ist das Arbeitslosengeld bei Weiterbildung?
  6. Sind SGB II Leistungen Sozialleistungen?
  7. Wie viel Geld bekommt man bei einer Weiterbildung?
  8. Wann bekomme ich eine Weiterbildung bezahlt?
  9. Wann SGB II und wann SGB III?
  10. Was ist der Unterschied zwischen SGB II und SGB XII?
  11. Wann wird Arbeitslosengeld 2 gezahlt?
  12. Welche mehrbedarfe gibt es im SGB II?
  13. Wie lange wird ALG 1 während einer Weiterbildung bezahlt?
  14. Wer bekommt das Weiterbildungsgeld?
  15. Wann wird die weiterbildungsprämie gezahlt?

Was sind Leistungen für die berufliche Aus oder Weiterbildung nach dem SGB II oder SGB III *?

Viele Weiterbildungsinteressenten fragen sich vermutlich, ob es einen gesetzlichen Anspruch auf eine berufliche Weiterbildung gibt. Muss das Arbeitsamt meine Fortbildung bezahlen? Haben Sie ein Recht darauf?

Grundsätzlich lässt sich festalten, dass das Sozialgesetzbuch III die Vorschriften zur Förderung einer beruflichen Weiterbildung ganz genau festhält. Dort finden sich Angaben darüber, ob die Bundesagentur für Arbeit die Kosten übernimmt und ob während einer Fortbildung weiterhin Arbeitslosengeld bezahlt wird.

Kurz gesagt: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch, dass Ihre Weiterbildung gefördert werden muss. Die Weiterbildungskosten können vom Arbeitsamt getragen werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Über die Übernahme der Kosten wird immer beim zuständigen Arbeitsamt entschieden. Sie müssen einen Antrag einreichen, der im Erfolgsfalls bewilligt wird.

Was sind Leistungen für die berufliche Weiterbildung?

Viele Weiterbildungsinteressenten fragen sich vermutlich, ob es einen gesetzlichen Anspruch auf eine berufliche Weiterbildung gibt. Muss das Arbeitsamt meine Fortbildung bezahlen? Haben Sie ein Recht darauf?

Grundsätzlich lässt sich festalten, dass das Sozialgesetzbuch III die Vorschriften zur Förderung einer beruflichen Weiterbildung ganz genau festhält. Dort finden sich Angaben darüber, ob die Bundesagentur für Arbeit die Kosten übernimmt und ob während einer Fortbildung weiterhin Arbeitslosengeld bezahlt wird.

Kurz gesagt: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch, dass Ihre Weiterbildung gefördert werden muss. Die Weiterbildungskosten können vom Arbeitsamt getragen werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Über die Übernahme der Kosten wird immer beim zuständigen Arbeitsamt entschieden. Sie müssen einen Antrag einreichen, der im Erfolgsfalls bewilligt wird.

Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II?

Grundsätzlich haben Studierende kein Recht auf Leistungen nach dem SGB II. Befinden sich Studierende jedoch in einem Urlaubssemester wegen Kindererziehung oder Schwangerschaft, ist es möglich, dass Anspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bestehen.

Das Arbeitslosengeld II (ALG II) sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen, soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen. Sozialgeld erhalten hilfebedürftige nicht erwerbsfähige Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem Haushalt leben. Die Geldleistungen werden monatlich im Voraus gewährt.

Was sind Leistungen nach dem SGB 2?

Im zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende  (Bürgergeld) geregelt. Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die zwischen 15 und 67 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und sich in Deutschland aufhalten.

Jemand ist erwerbsfähig, wenn er:sie täglich mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Hilfebedürftig ist jemand, wenn er:sie den eigenen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm:ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht mit Einkommen oder vorhandenem Vermögen sichern kann.

Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zusammen wohnen und keine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten – also in der Regel Minderjährige –, bekommen Sozialgeld.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld bei Weiterbildung?

Damit Ihre Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen des Bürgergeld-Gesetztes gefördert wird, sollten Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld.
  • Sie sind Angestellte*r und haben Anspruch auf SGB II-Leistungen.

Zusätzlich zum Regelsatz haben Sie ab dem 01.07.2023 Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung (zum Beispiel eine Umschulung). 

Bei Bezug von Bürgergeld (jedoch nicht von Arbeitslosengeld) haben Sie alternativ Anspruch auf einen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich für eine nicht berufsabschlussbezogene Weiterbildungsmaßnahme, die aber Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht (Mindestdauer: acht Wochen).

Es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen, die Ihre Weiterbildung, Umschulung oder Ihr Coaching finanzieren können.  Nehmen Sie unsere telefonische Sofortberatung in Anspruch

0800 588 94 59

Sind SGB II Leistungen Sozialleistungen?

Die Sozialgesetzgebung in Deutschland ist weitgehend über die zwölf Sozialgesetzbücher (SGB I bis SGB XII) geregelt. In unserem Zusammenhang „Arme Kinder/Familien“ und Armutsprävention haben die Sozialgesetzbücher II und XII eine ganz besondere Bedeutung. Ganz wichtig, vor allem für die Verringerung der negativen Folgen von Kinderarmut, ist das SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe.

SGB I      Allgemeiner TeilSGB II     Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) SGB III    ArbeitsförderungSGB IV    Gemeinsame Vorschriften für die SozialversicherungSGB V     Gesetzliche KrankenversicherungSGB VI    Gesetzliche RentenversicherungSGB VII   Gesetzliche UnfallversicherungSGB VIII  Kinder- und JugendhilfeSGB IX    Rehabilitation und Teilhabe behinderter MenschenSGB X     Sozialverwaltungsverfahren und SozialdatenschutzSGB XI    Soziale PflegeversicherungSGB XII   Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung)

Wie viel Geld bekommt man bei einer Weiterbildung?

Für eine berufliche Fort- und Weiterbildung stehen zahlreiche Förderungsmöglichkeiten zur Auswahl. Nicht alle davon sind jedoch für jedermann zugänglich, meist müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen zu können. Außerdem richten sich die einzelnen Weiterbildungsförderungen an unterschiedliche Zielgruppen. Nicht jede Maßnahme ist für die gleichen Kandidaten geeignet. Damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können, mit welchen Förderungen Sie Ihre persönliche Weiterbildung finanzieren können, und welche finanzielle Unterstützung bei einer beruflichen Weiterbildung vom Arbeitgeber oder auch vom Staat möglich ist, haben wir Ihnen hier einen ausführlichen Überblick zusammengestellt.

Wir liefern Ihnen dabei einen ersten Eindruck über die einzelnen Weiterbildungsförderungen; mit nur einem weiteren Klick kommen Sie bei jeder Fördermaßnahme auf die detaillierten Informationen zu Voraussetzungen, genauer Zielgruppe, Höhe der Förderung und allen Angaben, die Sie benötigen, um die jeweilige Weiterbildungsförderung beantragen zu können. Egal, in welcher Lebenssituation Sie stecken, ob Sie eine neue berufliche Qualifikation anstreben oder im Job Karriere machen wollen und daher nach einer finanziellen Förderung für den beruflichen Aufstieg suchen – wir stellen die passende Maßnahme vor, die Ihre Weiterbildung finanziert. 

Wann bekomme ich eine Weiterbildung bezahlt?

Nutzen Sie ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter: Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie mit einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung Ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessern können und welche Förderungen für Sie infrage kommen.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter:

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Wann SGB II und wann SGB III?

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ist zum 1. Januar 2005 mit der der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eingeführt worden. Die Leistungen der Grundsicherung setzen sich im Wesentlichen aus drei Komponenten zusammen: den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, den Kosten der Unterkunft sowie einem etwaigen Mehrbedarf. Hinzu kommt noch die Versicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie bis Ende 2011 in geringem Umfang in der Rentenversicherung. Solange die Voraussetzungen für den Leistungsbezug erfüllt sind, werden die Leistungen unbefristet gewährt. Allerdings ist der entsprechende Antrag von den Beziehern regelmäßig zu erneuern. Doch wie sind genau die Leistungen in der Grundsicherung in Deutschland ausgestaltet und welche Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Rechtsmaterie des Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist äußert komplex und entwickelt sich durch Urteile der Sozialgerichte regelmäßig weiter. Die Darstellungen sind deshalb nicht abschließend, sondern sie sollen nur einen ersten Einblick in die Leistungen der Grundsicherung ermöglichen.

Im Jahr 2019 erhielten 5,53 Millionen Menschen als Regelleistungsberechtigte Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (7,2 Prozent der Bevölkerung in Deutschland). Dabei erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte Arbeitslosengeld II und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (i. d. R. Kinder) Sozialgeld. Weitere Zahlen zur Grundsicherung finden Sie im Text Interner Link: Grundsicherung für Arbeitsuchende: Daten, Zahlen und Fakten

Was ist der Unterschied zwischen SGB II und SGB XII?

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (umgangssprachlich "Hartz IV") wurden zum 1.1.2023 abgeschafft. Stattdessen gibt es Bürgergeld. Egal ob Hartz IV oder Bürgergeld: Beides sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und sind im SGB II geregelt. Eingeführt wurden Arbeitslosengeld II und Sozialgeld mit der Hartz IV-Reform. Das Bürgergeld entspricht in großen Teilen dem früheren Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.

Beim Arbeitslosengeld II und Sozialgeld waren sog. Sanktionen möglich, durch die manchen Menschen bis zu 100 % der Leistungen gekürzt wurden, bis das Bundesverfassungsgericht das für verfassungswidrig erklärte. Beim Bürgergeld gibt es keine Sanktionen mehr, sondern nur noch sog. Leistungsminderungen um bis zu 30 % des sog. Regelsatzes.

Näheres unter Bürgergeld > Kooperationsplan und Leistungsminderungen.

Wann wird Arbeitslosengeld 2 gezahlt?

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (umgangssprachlich "Hartz IV") wurden zum 1.1.2023 abgeschafft. Stattdessen gibt es Bürgergeld. Egal ob Hartz IV oder Bürgergeld: Beides sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und sind im SGB II geregelt. Eingeführt wurden Arbeitslosengeld II und Sozialgeld mit der Hartz IV-Reform. Das Bürgergeld entspricht in großen Teilen dem früheren Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.

Beim Arbeitslosengeld II und Sozialgeld waren sog. Sanktionen möglich, durch die manchen Menschen bis zu 100 % der Leistungen gekürzt wurden, bis das Bundesverfassungsgericht das für verfassungswidrig erklärte. Beim Bürgergeld gibt es keine Sanktionen mehr, sondern nur noch sog. Leistungsminderungen um bis zu 30 % des sog. Regelsatzes.

Näheres unter Bürgergeld > Kooperationsplan und Leistungsminderungen.

Welche mehrbedarfe gibt es im SGB II?

Wir sagen dir, was das Weiterbildungsgeld ist und wann du es erhältst. Es gehört zum Bürgergeld, beträgt 150 Euro im Monat und soll dich während deiner Bildungsmaßnahme finanziell unterstützen. Den Bürgergeld-Bonus von 75 Euro gibt es auch. Gut zu wissen: Die Förderung ist für dich anrechnungsfrei, du bekommst sie zusätzlich zum Regelbedarf. Lies weiter, wenn du wissen willst, wie das neue Bürgergeld deine Chance auf Weiterbildung verbessert.

Wer bekommt Weiterbildungsgeld? | Berufliche Aufstiegschancen | Häufige Fragen

Als Bürgergeld-Empfänger:in oder wenn du Arbeitslosengeld (ALG1) beziehst erhältst du das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro im Monat, wenn du an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmst. Die Bedingung ist also, dass du dich für eine Umschulung entscheidest oder einen Kurs wählst, der mit einer anerkannten Ausbildungsprüfung abschließt.

Wie lange wird ALG 1 während einer Weiterbildung bezahlt?

Der Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld bei beruf­li­cher Wei­ter­bil­dung besteht für die Zeit der Teil­nahme in der Regel bis zum Abschluss der Prüfung, wenn diese in einem ange­mes­senen zeit­li­chen Abstand zum Ende der Unter­richts­ver­an­stal­tungen statt­findet.[1] Die Leis­tung wird auch während der aner­kannten Maß­nah­me­fe­rien fort­ge­zahlt; ein­zelne Fehl­tage schließen den Leis­tungs­an­spruch grund­sätz­lich nicht aus.

Zur Dauer des Anspruchs gelten pri­vi­le­gie­rende Rege­lungen. Anders als beim Arbeits­lo­sen­geld bei Arbeits­lo­sig­keit mindert sich die Bezugs­dauer des Arbeits­lo­sen­geldes bei beruf­li­cher Wei­ter­bil­dung grund­sätz­lich nur "hälftig": Für jeweils 2 Tage des Bezugs von Arbeits­lo­sen­geld bei beruf­li­cher Wei­ter­bil­dung wird nur ein Tag der bewil­ligten Anspruchs­dauer ver­braucht. Der Anspruch kann sich zudem während der Wei­ter­bil­dungs­maß­nahme bzw. des Leis­tungs­be­zugs nicht erschöpfen, da nach Abschluss der Wei­ter­bil­dungs­maß­nahme noch min­des­tens für 3 Monate Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld bei Arbeits­lo­sig­keit besteht (bis 30.6.2023 noch 1 Monat). Für Per­sonen, deren Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld vor Beginn der Wei­ter­bil­dungs­maß­nahme weniger als 3 Monate betragen hat, wird die nach Been­di­gung der Wei­ter­bil­dungs­maß­nahme bestehende Anspruchs­dauer auf 3 Monate erhöht (bis 30.6.2023 1 Monat).[2]

Wer bekommt das Weiterbildungsgeld?

Wir sagen dir, was das Weiterbildungsgeld ist und wann du es erhältst. Es gehört zum Bürgergeld, beträgt 150 Euro im Monat und soll dich während deiner Bildungsmaßnahme finanziell unterstützen. Den Bürgergeld-Bonus von 75 Euro gibt es auch. Gut zu wissen: Die Förderung ist für dich anrechnungsfrei, du bekommst sie zusätzlich zum Regelbedarf. Lies weiter, wenn du wissen willst, wie das neue Bürgergeld deine Chance auf Weiterbildung verbessert.

Wer bekommt Weiterbildungsgeld? | Berufliche Aufstiegschancen | Häufige Fragen

Als Bürgergeld-Empfänger:in oder wenn du Arbeitslosengeld (ALG1) beziehst erhältst du das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro im Monat, wenn du an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmst. Die Bedingung ist also, dass du dich für eine Umschulung entscheidest oder einen Kurs wählst, der mit einer anerkannten Ausbildungsprüfung abschließt.

Wann wird die weiterbildungsprämie gezahlt?

Die Weiterbildungsprämie können Teilnehmer:innen einer geförderten beruflichen Weiterbildung mit anerkanntem Berufsabschluss erhalten. Aus dem GFN-Katalog profitieren alle Umschulungen mit IHK-Abschluss von der Weiterbildungsprämie, wie beispielsweise die Umschulungen Fachinformatiker:in Systemintegration und Fachinformatiker:in Anwendungsentwicklung.

Die Weiterbildungsprämie steht aber grundsätzlich auch Umschüler:innen offen, die z. B. in Pflegeberufen, im Handel oder in der Gastronomie lernen. Auch ist der Bonus nicht an ein bestimmtes Alter gebunden, sodass auch ältere Menschen, die sich für eine Umschulung entscheiden, von der Weiterbildungsprämie profitieren.

Um von der Prämie profitieren zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen: