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Hat das Deutsche Reich bestand?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Hat das Deutsche Reich bestand?
  2. Wie heißt das Deutsche Reich heute?
  3. Wie viele Deutsche Reiche gab es?
  4. Was ist mit dem Deutschen Reich passiert?
  5. Wie hieß früher Deutschland?
  6. Wer erschuf das Deutsche Reich?
  7. Ist Deutschland und das Deutsche Reich das gleiche?
  8. Warum heißt Deutschland nicht mehr Deutsches Reich?
  9. Wie viel Land hat Deutschland verloren?
  10. Was war das größte Deutsche Reich?
  11. Wo kommen die Deutschen ursprünglich her?
  12. Wie hieß Deutschland um 1500?
  13. Wie hieß Deutschland vor dem Ersten Weltkrieg?
  14. War Polen Mal Deutsch?
  15. Wie nennt man Deutsche in Polen?

Hat das Deutsche Reich bestand?

Das Rheinland wurde, einschließlich mehrerer Brückenköpfe am Ostufer des Rheins, von 1918 bis 1930 durch die Westmächte besetzt und im Versailler Vertrag zur demilitarisierten Zone erklärt (inkl. eines 50 km breiten Streifens am Ostufer), blieb aber durchgängig deutsches Staatsgebiet. Diese Maßnahme diente vorrangig als Pfand zur Erzwingung deutscher Reparationszahlungen. Nach der Unterzeichnung der Verträge von Locarno 1925 wurde die Besetzung, die bis maximal 1935 hätte dauern können, ab 1926 schrittweise aufgehoben und – nach der Unterzeichnung des Young-Plans, der die Reparationszahlungen abschließend regeln sollte – am 30. Juni 1930 beendet. Aus den im Westen an andere preußische Provinzen angrenzenden, bei Deutschland verbliebenen Teilen Posens und Westpreußens wurde 1922 die neue Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen mit der Hauptstadt Schneidemühl/Piła gebildet (Fläche 7.695 km²). Sie bestand bis 1938, als sie aufgelöst wurde und ihre Kreise den umliegenden Provinzen Pommern, Brandenburg und Schlesien angegliedert wurden.

Nach der Machtübernahme durch das NS-Regime 1933 kam es zu zahlreichen territorialen Veränderungen, zunächst im Frieden, ab 1939 mit kriegerischen Mitteln. Die Rückkehr des Saarlands unter deutsche Staatsgewalt 1935 und die 1936 erfolgte sogenannte Remilitarisierung des Rheinlands, d. h. die Wiedererrichtung deutscher militärischer Strukturen in diesem durch die Locarnoverträge entmilitarisierten Gebiet, stellten sensu stricto keine Gebietserweiterungen dar. Zu solchen kam es hingegen mit der Angliederung Österreichs („Anschluss“) am 13. März 1938 sowie mit der Annexion der überwiegend deutsch bewohnten Gebiete der Tschechoslowakei („Sudetenland“) infolge des am 29. September 1938 zwischen Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien geschlossenen Münchner Abkommens. Handelte es sich hierbei noch um von deutscher Seite ethnographisch begründbare Revisionsforderungen, so bedeutete die Besetzung der sogenannten „Rest-Tschechei“ und die anschließende Proklamation des „Protektorats Böhmen und Mähren“ als Teil des Großdeutschen Reiches am 15. März 1939 ein Ausgreifen über den deutschen Siedlungsraum hinaus und den Beginn einer geostrategisch motivierten Expansionspolitik. Nach dem Kriegsbeginn im September 1939 gestaltete sich die weitere Territorialpolitik kompliziert und in Abhängigkeit von den konkreten politischen Zielen im jeweiligen Gebiet. Unmittelbar nach dem Angriff auf Polen wurde die Freie Stadt Danzig am 1. September 1939 ins Reich rückgegliedert; wenig später, am 26. Oktober 1939, wurde sie zusammen mit dem Gebiet der polnischen Woiwodschaft (seit 1938 Groß-)Pommerellen (Województwo Wielkie Pomorze) und dem ostpreußischen Regierungsbezirk Westpreußen zum Reichsgau Danzig-Westpreußen zusammengefasst. Am selben Tag entstand auf dem Gebiet der bisherigen Woiwodschaft Großpolen (Województwo Wielkopolskie) der Reichsgau Posen (ab Januar 1940 Reichsgau Wartheland). Die Reichsgaue galten als Reichsgebiet mit direkter Unterstellung unter die Reichsführung (vertreten durch die Reichsstatthalter), also ohne eine zumindest formale Länderebene; sehr wichtig für die politisch-administrative Durchdringung dieser Gebiete waren die dort kongruent gebildeten Parteigaue der NSDAP. Der Status des ebenfalls am 26. Oktober 1939 aus den übrigen deutsch besetzten polnischen Gebieten errichteten Generalgouvernements blieb unscharf. Es wurde nicht annektiert, seine zeitweilige Bezeichnung als „Nebenland des Reiches“ lieferte keine klare staatsrechtliche Definition. Die Zivilbehörden unter Generalgouverneur Hans Frank (1900–1946) agierten in einem praktisch rechtsfreien Raum, in dem weder das internationale Recht noch die im besetzten Westeuropa halbwegs eingehaltenen informellen Gepflogenheiten Anwendung fanden. Daher und angesichts des Charakters der nationalsozialistischen Besatzungspolitik könnte das Generalgouvernement als ‚halbautonomes Kolonialgebiet‘ bezeichnet werden.

Wie heißt das Deutsche Reich heute?

30.06.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 340/2015

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.

Wie viele Deutsche Reiche gab es?

Während Zip sich für die Fußball-WM begeistert, erklärt Zap, wie das Rennen zwischen Preußen und Österreich ausgeht. Erst bekommen die Deutschen einen Kaiser, dann sind sie ihn wieder los. Dafür werden die Kriege immer brutaler. Und auch für den Föderalismus sieht es am Ende wirklich schlimm aus. Ist der Boom der großen Staaten noch zu stoppen? Warum verlieren die Fürsten ihren Job, obwohl sie mehrere Jahrhunderte Berufserfahrung haben? Kann Don Otto sich durchsetzen? Und was wird aus den Erstwählern? Mehr Videos und Aufzeichnungen der Plenarsitzungen in voller Länge finden Sie in der Bundesrat-Mediathek: https://www.bundesrat.de/mediathek

Was ist mit dem Deutschen Reich passiert?

Das 1871 gegründete preußisch-deutsche Kaiserreich blieb in vielem ein militärisch geprägter Obrigkeitsstaat. Die maßgeblich von Bismarck entworfene Reichsverfassung vom 16. April 1871 räumte der monarchischen Exekutive weitreichende Vorrechte ein: Das Militär, die Außenpolitik und die Reichsverwaltung blieben dem Einfluss des Parlaments weitgehend entzogen und vor allem die Besetzung der Regierung hing – bis in die Endphase des Ersten Weltkriegs hinein – einzig vom Vertrauen des Kaisers ab, nicht jedoch von den Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Im Zentrum der ursprünglich als Fürstenbund konzipierten Verfassung stand - als Vertreter der Einzelstaaten - der Bundesrat, der formell über weitreichende Befugnisse in Exekutive, Legislative und Judikative verfügte.

Gleichwohl besaß auch der demokratisch legitimierte Reichstag wichtige Kompetenzen: Wichtigste Aufgabe des Parlaments war – gemeinsam mit dem Bundesrat – die Verabschiedung aller Gesetze einschließlich der jährlichen Haushaltsvorlagen. Kein Gesetz trat ohne seine Zustimmung in Kraft. Es besaß das Recht, selbstständig Gesetzesvorlagen einzubringen, vom Reichskanzler Auskunft über die Regierungspolitik zu verlangen und es bestimmte selbst über die Tagesordnung. In der Verfassungspraxis gewann der Reichstag im Laufe der Zeit zweifellos zunehmend an Prestige und Einfluss, wurde zum wichtigsten Symbol der politischen Nation und wirkte auf vielfältige Weise in die Gesellschaft hinein.

Wie hieß früher Deutschland?

Der zeitgenössische, auf den Vertriebenenpolitiker Linus Kather (1893–1983) zurückgehende und bewusst unterschwellig Klassenkampfassoziationen weckende Begriff „Fünfter Stand“ für die Vertriebenen verweist auf den massiven politischen und sozialen Sprengstoff, der sich in den Westzonen anzusammeln drohte. Der wirtschaftlichen Eingliederung der Vertriebenen galt deshalb das Hauptaugenmerk der Politik. In allen Ländern wurden entsprechende Fachministerien eingerichtet, oder zumindest – etwa in Bayern – Staatskommissare oder Staatssekretäre ernannt. Da sich allerdings zeigte, dass das Vertriebenenproblem auf Länderebene nicht lösbar war, brachte bereits der Wirtschaftsrat der Bizone, also des 1947 erfolgten Zusammenschlusses der US-amerikanischen und britischen Besatzungszone, länderübergreifende Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg. Im März 1949 wurde ein eigenes Amt für Fragen der Heimatvertriebenen gegründet, aus dem nach der Gründung der Bundesrepublik das Bundesvertriebenenministerium hervorging.

Im Vordergrund der Vertriebenenpolitik der späten vierziger und frühen fünfziger Jahre standen die berufliche Eingliederung, die Frage der Entschädigung für als Folge der Vertreibung verlorenes Vermögen und die Schaffung von Wohnraum. Die entsprechenden Maßnahmen wurden durch die verfügbaren Marshall-Plan-Mittel und die positiven Folgen von Währungsreform und sozialer Marktwirtschaft entscheidend erleichtert. Erst jetzt wurde möglich, was vorher unlösbar schien: eine Besserstellung der Vertriebenen ohne allzu tiefe Einschnitte für die Einheimischen. Die berufliche Eingliederung der Vertriebenen gestaltete sich zunächst schwierig und war vielfach mit einem gefühlten oder auch tatsächlichen sozialen Abstieg verbunden. Ein besonderes Problem stellten die ehemaligen Bauern dar, die mehrheitlich in andere Berufe wechseln mussten, während die heimatvertriebenen Beamten seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes einen garantierten Anspruch auf Wiedereinstellung besaßen (§ 131 GG). Als besonders flexible und wirtschaftlich innovative Bevölkerungsgruppe, die der Volkswirtschaft dringend benötigte, qualifizierte und billige Arbeitskräfte zur Verfügung stellte, trugen die Vertriebenen entscheidend zum „Wirtschaftswunder“ bei.

Wer erschuf das Deutsche Reich?

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Ist Deutschland und das Deutsche Reich das gleiche?

Das Deutsche Reich entstand formell zum 1. Januar 1871 durch das Inkrafttreten einer gemeinsamen Verfassung.[4] Der Verfassungstext entsprach dem Text der Norddeutschen Bundesverfassung in der Fassung nach dem badisch-hessischen Vertrag.[5] Nachdem die deutschen Südstaaten – Bayern, Württemberg, Baden und Hessen – mit den Novemberverträgen 1870 beschlossen hatten, durch ihren Beitritt zum Norddeutschen Bund einen Deutschen Bund zu gründen, war am 10. Dezember noch vereinbart worden, die Bezeichnung „Deutscher Bund“ durch „Deutsches Reich“ zu ersetzen und dem „Bundespräsidium“ den Titel „Deutscher Kaiser“ zu geben.[6] Als Nationalstaat fasste das Reich alle Deutschen zusammen, ausgenommen Deutsch-Österreicher, Luxemburger und Liechtensteiner. Österreich hatte der Ausdehnung des Norddeutschen Bundes über die Mainlinie am 25. Dezember 1870 ausdrücklich zugestimmt und das Reich damit völkerrechtlich anerkannt.[7]

Der Kaisertitel für den preußischen König und auch die Reichsgründung wurden als Angelegenheit der Fürsten inszeniert. So ist auch die Kaiserproklamation des preußischen Königs am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles zu verstehen.[8] Dieses Datum wurde als Reichsgründungstag begangen, aber nicht zum gesetzlichen Feiertag erhoben, da am 18. Januar bereits an die Krönung Friedrichs I. zum preußischen König erinnert wurde. Die wichtigen Feiertage des deutschen Kaiserreichs waren vielmehr Kaisers Geburtstag und Sedantag.[9] Nach den ersten gesamtdeutschen Reichstagswahlen eröffnete Kaiser Wilhelm I. am 21. März 1871 den Reichstag. Der Reichstag redigierte die unvollständig gebliebene Verfassung, deren Entwurf am 16. April vorlag, am 20. April verkündet wurde und am 4. Mai 1871 in Kraft trat.[10]

Der 1866 als Militärbündnis gegründete Norddeutsche Bund hatte zum 1. Juli 1867 ein Verfassungsgesetz erhalten. Diese Verfassung des Norddeutschen Bundes hatte ihn zu einem monarchischen Bundesstaat unter preußischer Führung geformt. Durch den Beitritt der Süddeutschen Staaten entstand Ende 1870 im staats- und verfassungsrechtlichen Sinne kein neuer Staat, sondern es wurde lediglich eine Verfassung des Deutschen Bundes (Novemberverfassung vom 31. Dezember 1870) verabschiedet. Es wurden Sonderregeln für bestimmte Staaten (Reservatrechte, wie ein eigenes Heer für Bayern in Friedenszeiten) festgelegt. Hinzu kam die Entscheidung von Bundesrat und Reichstag im Dezember 1870, den Bund Deutsches Reich und das Bundespräsidium zusätzlich Deutscher Kaiser zu nennen. Die Verfassung vom 31. Dezember 1870 erklärte in Art. 80 eine große Anzahl norddeutscher Bundesgesetze für Gesetze des Deutschen Bundes.

Auf dieser (neuen) Verfassung beruhte die nachfolgende Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871. Verändert waren vor allem einige Bezeichnungen, meist von Bund zu Reich. Es gab zudem keinen Art. 80 mehr, der die Bundesgesetze noch einmal erwähnt hätte. Formell war das Reich ein Fürstenbund, weshalb der Bundesrat, die Vertretung der Gliedstaaten, sein höchstes Staatsorgan darstellte. Tatsächlich lagen die wesentlichen Machtbefugnisse beim Präsidium des Bundes, das der König von Preußen unter dem Titel ‚Deutscher Kaiser‘ innehatte. Der Kaiser setzte den Reichskanzler ein, der den Vorsitz im Bundesrat führte, seine Geschäfte leitete[11] und einziger verantwortlicher Reichsminister war. Diese Verfassung galt dann fast fünfzig Jahre lang ohne wesentliche Änderungen. Dass der Kaiser im August 1914 seine Befugnis zur Erteilung von Befehlen an die obersten Kommandobehörden des Feldheeres auf den Generalstab übertrug, führte zu einer zentralistischen Bürokratie zu Lasten der Reichsleitung und der Bundesstaaten, die einer Militärregierung gleichkam. Erst mit der Oktoberreform 1918 erhielt der Reichstag das Recht zur Abwahl des Reichskanzlers und die Zuständigkeit für Akte der kaiserlichen Befehls- und Kommandogewalt von politischer Bedeutung.[12]

Am 9. November 1918 übergab der letzte kaiserliche Reichskanzler, Max von Baden, die Kanzlerschaft dem SPD-Vorsitzenden Friedrich Ebert. Dies war nicht verfassungsgemäß, aber Ebert galt als Garant für eine friedliche Entwicklung bis zur Neuordnung des Staates. Am 10. November 1918 trat eine revolutionäre Regierung unter der Bezeichnung Rat der Volksbeauftragten an, mit Ebert und dem USPD-Politiker Hugo Haase als Vorsitzendem. Das am 10. Februar 1919 erlassene Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt regelte die wichtigsten künftigen Verfassungsorgane und beschrieb ihre Zuständigkeiten in der Übergangsphase vom Deutschen Kaiserreich zur Weimarer Republik.

Warum heißt Deutschland nicht mehr Deutsches Reich?

30.06.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 340/2015

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.

Wie viel Land hat Deutschland verloren?

In Ostpreußen, Pommern, dem Sudetenland und Schlesien war nach dem Krieg kein Platz mehr für die "Verlierer". Etwa 14 Millionen Deutsche, so schätzen Historiker, waren gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Genaue Zahlen gibt es bis heute nicht. Erste Station für die Heimatvertriebenen waren schnell errichtete und hoffnungslos überfüllte Auffanglager in der Nähe der Ostgrenzen. Ob die weitere "Reise" in den Westen oder in den Osten Deutschlands ging, entschied der Zufall. Etwa acht Millionen Heimatvertriebene wurden auf das Gebiet der späteren Bundesrepublik gebracht und 4,1 Millionen in die Sowjetische Besatzungszone. Dort wurden 80 Prozent von ihnen aufs Land geschickt. In vielen Dörfern Mecklenburgs gab es fortan mehr Fremde als Einheimische. In der gesamten späteren DDR machten die Vertriebenen 24 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.

In der neuen Heimat galten die Vertriebenen als Eindringlinge, Störenfriede und soziale Außenseiter. Vom "geduldeten Lumpenpack" war die Rede. "Die Flüchtlinge fressen sich dick und fett und stehlen uns unser letztes Bett", hieß es damals. Der Historiker Andreas Kossert stellt fest: "Nach dem Schock von Flucht und Vertreibung nunmehr die bittere Erkenntnis bei den Vertriebenen, sowohl bei den West- als auch Mitteldeutschen nicht willkommen zu sein. Bis weit in die sechziger Jahre hinein hört man immer wieder, dass die Menschen im Grunde nicht angekommen sind". Tatsächlich glauben damals noch unzählige der neuen Heimatlosen, dass sie eines Tages in ihre Häuser und Dörfer zurückkehren werden.

Was war das größte Deutsche Reich?

30.06.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 340/2015

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.

Wo kommen die Deutschen ursprünglich her?

Germanen – Ursprung der Deutschen? Na ja, so ganz so einfach kann man das nicht sagen. Es fängt schon damit an, dass es nicht „die“ Germanen gibt. In der Antike leben auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands verschiedene Völker. Die hätten sich gar nicht als „ein“ Volk verstanden. Es handelt sich um eigene Stammesverbände, die sich wieder in kleine Gruppen aufteilen. Sie ähneln sich allerdings in Lebensweise. Dass wir sie dennoch als „ein Volk“ betrachten, liegt auch an der römischen Geschichtsschreibung. Denn die ist der eigentliche „Erfinder“ der Germanen. Mirko erklärt in diesem Video, wer die Germanen gewesen sind, wie sie gelebt haben und warum das Verhältnis zum römischen Nachbarn kompliziert gewesen ist. Wir gehören auch zu #funk. Schau da unbedingt rein: Youtube:    / funkofficialfunk   Web-App: https://go.funk.net Eine Produktion der objektiv media GmbH für funk: Moderation: Mirko Drotschmann Autor: Matthias Schöberl Producerin: Andrea Lorenz Postproduktion: Rainer Düring Schnitt: Christian Wischnewski Kamera: Markus Maiwald Redaktion (ZDF): Volker Erbert, Nicole Valenzuela

Wie hieß Deutschland um 1500?

742-814 Karl der Große [=Charlemagne]: "Römischer und römisch-deutscher Kaiser" bringt das "fränkische Reich" zu seiner größten Ausdehnung; 800 wird er in Rom zum "römischen Kaiser" gekrönt. 843 Teilung des Fränkischen Reiches entlang des Rheins, in Ostfranken und Westfranken. Aus Westfranken wird Frankreich; aus Ostfranken wird das "Heilige römische Reich deutscher Nation". 962-1806 "Heiliges römisches Reich deutscher Nation". Otto I wird 962 zum ersten Kaiser des Heiligen Römischen Reiches; Franz II gibt 1806 den Titel auf, der völlig bedeutungslos geworden ist. 1096-1270 Die Kreuzzüge, in denen das Heilige römische Reich eine große Rolle spielte. 1122 Wormser Konkordat: ein Kompromiss zwischen dem deutschen Kaiser und dem Papst darüber, wie Bischöfe eingesetzt werden. 1152-1190 Friedrich I Barbarossa: deutscher Kaiser, viele Konflikte mit den Päpsten; ertrank 1190 beim dritten Kreuzzug in Kleinasien. 1212-1250   Friedrich II: Enkel von Friedrich Barbarossa. Nach seinem Tod verloren die deutschen Kaiser endgültig den Machtkampf mit den Päpsten, und das Kaiserreich zerfiel [=fell apart]/zersplitterte [=split into fragments] zunehmend in kleinere Königreiche und weltliche und geistliche Fürstentümer. 1226-1283 Der deutsche Orden (ein geistlicher Ritterorden [=religious order of knights]) erobert Preußen. Bis zu seiner Niederlage 1410 gegen Polen-Litauen dehnte der deutsche Orden das deutsche Reich weiter nach Osten aus. 1500-1558 Karl V: der letzte mächtige Kaiser des Heiligen Römischen Reiches; kämpfte gegen Luther und die Reformation. Für ihn war Deutschland nur ein Nebenland seines burgundisch/spanischen Weltreichs. 1517 Martin Luthers (1483-1546) 95 Thesen gegen den Ablass [=indulgences sold (often corruptly) by the church to shorten sinners' time in Purgatory]. 1534 Luther beendet seine Übersetzung der Bibel ins Deutsche. 1555 Der Augsburger Religionsfriede: Karl V. verliert den Kampf gegen den Protestantismus, und muss den deutschen Fürsten erlauben, für ihre Gebiete zwischen Protestantismus und Katholizismus zu entscheiden. Die meisten Deutschen wählen den Protestantismus, zum Teil als Reaktion auf die Ausnutzung [=exploitation] der Deutschen durch die römische Kirche. 1618-1648 Der Dreißigjährige Krieg. Der Krieg begann als Glaubenskrieg und endete als Machtkampf zwischen den katholischen Habsburger Kaisern (die Spanien, Österreich, Böhmen, große Teile von Italien und die südlichen Niederlande kontrollierten, und mit Hilfe der katholischen deutschen Fürsten um ihre traditionelle Macht in Deutschland kämpften) und den protestantischen Franzosen und Schweden (mit Hilfe der protestantischen deutschen Fürsten). Resultate des Krieges:

Wie hieß Deutschland vor dem Ersten Weltkrieg?

Die Oberste Heeresleitung, der Kaiser und die Generalität befinden sich im Herbst 1918, in den letzten Tagen des Ersten Weltkrieges, militärisch und politisch in einer Sackgasse.

Nach vier Jahren grausamer Kämpfe ist Deutschland am Ende seiner Kräfte und kann dem Druck der Alliierten, die die deutsche Front langsam ins Land zurückdrängen, nicht länger standhalten. Die Niederlage ist unausweichlich, die Kapitulation nur noch eine Frage der Zeit.

Für die Herren der Reichs- und Heeresleitung ist es schon schwer genug, sich selbst die Niederlage einzugestehen. Sie auch noch dem deutschen Volk zu verkünden, das unter schweren Entbehrungen leidet, das will man dann doch lieber anderen überlassen.

War Polen Mal Deutsch?

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Der polnische Staat wurde im späten 9. Jahrhundert als ein Herzogtum mit den Hauptorten Posen und Gnesen gegründet. Schon in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts trat Polen als ein bedeutender Akteur der europäischen Geschichte in Erscheinung. Durch eine geschickte Bündnis- und Eroberungspolitik gelang es dem Herzog Mieszko I, das Staatsterritorium zu erweitern. 966 ließ er sich taufen, worauf auch die Bevölkerung nach und nach das Christentum annahm. Unter Boleslav I. Chrobry bekam Polen 1025 - mit päpstlicher Billigung - den Status des Königreichs.

Wie nennt man Deutsche in Polen?

Als stereotype Eigenschaften wird den Deutschen in Polen vieles zugeschrieben, was auch Österreicher den Piefkes unterstellen, also lautes, arrogantes, ungehobeltes Auftreten, mangelnde Sensibilität und Flexibilität. Des Weiteren stellt man sich Szwaby oder Szkopy (Mehrzahl) im Allgemeinen dort als schwer, stumpfsinnig, mit einem bestimmten typischen Aussehen vor. Die ihnen zugeschriebenen Eigenschaften bilden kein einheitliches stereotypes Bild, denn nicht immer ist eine Eigenschaft als eindeutig positiv zu beurteilen. Beispiel: ihre typische Arbeitsamkeit muss nicht immer als positiv gelten, sondern auch Zeichen der Gier oder Unterwürfigkeit sein. Weitere Eigenschaften wären: Sparsamkeit (= Geiz), Phantasie-, Geschmack- und Toleranzlosigkeit, Ungastlichkeit, Pflichtbewusstsein, Pünktlichkeit, Obrigkeitshörigkeit und Unfähigkeit zur Auflehnung, wodurch Szwaby psychisch gelähmt seien, so dass ihnen vielfach die Fähigkeit zum unbeschwerten Leben abgesprochen wird.

Man sagt oft: „Typowy szwab“, „Typowy szkop“, was so viel heißt wie „Typisch Deutscher“ und negative Einstellung (oft Vorurteile) des Sprechers gegenüber der bezeichneten Person zum Ausdruck bringt, wobei Szkop deutlich negativer beladen ist als Szwab. Szkop(y) wurde insbesondere im Zweiten Weltkrieg als Bezeichnung für deutsche Besatzungssoldaten verwendet.

Das Wort Szwab leitet sich von der polnischen Bezeichnung für Schwaben her. Als Verb entwickelte sich das polnische Wort oszwabić, was so viel bedeutet wie „betrügen“. Die Herkunft des Wortes Szkop ist schwer nachzuweisen. Man vermutet die Herkunft aus dem Tschechischen "Skopčák", was so viel bedeutet, wie derjenige, der aus den Bergen kommt. Für die Tschechen kamen deutsche Händler zu ihnen aus den Bergen (tschechisch: z kopců).[1]