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Ist der Verkauf von Grundstücken steuerpflichtig?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ist der Verkauf von Grundstücken steuerpflichtig?
  2. Wie hoch ist die Spekulationssteuer beim Verkauf von Grundstücken?
  3. Wer zahlt Steuern bei Grundstücksverkauf?
  4. Welche Grundstücke sind steuerfrei?
  5. Welche Kosten fallen an wenn ich ein Grundstück verkaufe?
  6. Wie erfährt das Finanzamt von einem Grundstücksverkauf?
  7. Wie schnell darf man ein Grundstück wieder verkaufen?
  8. Was muss ich beachten wenn ich ein Grundstück verkaufen will?
  9. Wer bezahlt die Notarkosten beim Grundstücksverkauf?
  10. Ist der Verkauf von Grundstücken umsatzsteuerfrei?
  11. Kann ich ein Grundstück ohne Notar verkaufen?
  12. Wie verkauft man ein Baugrundstück?
  13. Wie hoch sind Notarkosten bei grundstücksübertragung?
  14. Sind grundstückskäufe umsatzsteuerpflichtig?
  15. Kann man ein Grundstück direkt wieder verkaufen?

Ist der Verkauf von Grundstücken steuerpflichtig?

Veräußern Sie ein privates Grundstück innerhalb von 10 Jahren, nachdem Sie es gekauft haben, liegt ein Spekulationsgeschäft vor. Die Einnahmen müssen Sie versteuern. Die Gründe für den Verkauf sind dabei völlig egal, Sie müssen auch dann versteuern, wenn z. B. die Zwangsversteigerung droht. Bei einer Ratenzahlung über mehrere Jahre wird der Veräußerungsgewinn in mehreren Veranlagungszeiträumen erfasst. Das gilt auch in Verlustfällen. Eine Enteignung stellt kein privates Veräußerungsgeschäft i. S. von § 23 EStG dar und ist somit nicht steuerpflichtig (BFH, Urteil v. 23.7.2019 - IX R 28/18). Anders wird das bei einer Zwangsversteigerung gesehen (FG Düsseldorf, Urteil v. 28.4.2021, 2 K 2220/20 E).

Praxis-Tipp: Berechnung der 10-Jahres-FristFür die Fristenrechnung der 10 Jahre kommt es darauf an, wann der Kaufvertrag und der Verkaufsvertrag abgeschlossen wurden. Maßgeblich ist dabei das Datum der Beurkundung beim Notar. Achtung: Die Nutzung einer Rückerwerbsoption setzt eine neue Spekulationsfrist in Gang. Sie wird nicht als Rückabwicklung gewertet.

Beispiel: SpekulationssteuerSie haben am 15.3.2013 ein unbebautes Grundstück erworben. Im März 2017 haben Sie ein Haus darauf gebaut und dieses anschließend vermietet. 

Bei einem geschenkten oder geerbten Grundstück kommt es für die Frist darauf an, wann der:die Vorbesitzer:in das Grundstück erworben hat. Kauft z. B. ein Miterbe den Erbteil eines anderen Miterben, so entstehen ihm insoweit Anschaffungskosten. Bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist führt dies dazu, dass der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks versteuert werden muss. Ein Verkauf kann in solchen Fällen durch eine Spekulationssteuer zu einer teuren Falle werden. Ein Beratungshonorar vor einem Verkauf kann gut angelegt sein und viel Geld sparen!

Wie hoch ist die Spekulationssteuer beim Verkauf von Grundstücken?

  • In einigen Fällen kann bei einem Immobilienverkauf eine Spekulationssteuer anfallen

  • Müssen Sie die Spekulationssteuer zahlen, gibt es einige Möglichkeiten, diese zu senken

Die Spekulationssteuer verringert die Gewinnspanne beim Immobilienverkauf

Verkaufen Sie ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung, tritt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren in Kraft. Diese Frist beginnt und endet mit dem Datum der Beurkundung des Kaufvertrags.

Der Immobilienmarkt ist hart umkämpft. Damit die Preise nicht übermäßig ansteigen, versucht der Staat Spekulationsgeschäfte zu unterbinden. Was sind Spekulationsgeschäfte?

Vom Spekulationsgeschäft spricht man, wenn ein Objekt nur gekauft wird, um es gewinnbringend wieder zu verkaufen.

Und wie möchte der Staat das unterbinden?

Wer zahlt Steuern bei Grundstücksverkauf?

Wenn Sie ein Grundstück verkaufen möchten, gibt es einige wichtige Schritte zu beachten.

  • Zunächst muss die Art des Landes bestimmt werden, da es unterschiedliche Arten von Grundstücken gibt, wie Bauerwartungsland, nicht-erschlossenes Land, erschlossenes Land oder bereits bebaute Grundstücke. 
  • Im nächsten Schritt ist es wichtig, den Wert des Grundstücks zu ermitteln, um den angemessenen Kaufpreis festzulegen. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie die Art des Landes, die Region, die Lage, die Größe sowie die Bodenrichtwerte des Grundstücks. 
  • Zudem werden für den Grundstücksverkauf zahlreiche Unterlagen benötigt, wie zum Beispiel der Lageplan oder der Grundbuchauszug.

Schnell & einfach mit Makler verkaufen?

Bevor ein Grundstück verkauft werden kann, muss klar sein, um welche Art es sich überhaupt handelt. Nur so kann der Verkauf richtig geplant und der Verkaufspreis mittels einer Grundstücksbewertung ermittelt werden. Schließlich hängt der Marktwert eines Grundstücks maßgeblich von den Nutzungsmöglichkeiten ab.

Grundsätzlich gilt: Eigentümer, die ein Baugrundstück verkaufen, können mit einem weitaus höheren Preis als auch einer ganz anderen Zielgruppe der Interessenten rechnen als Eigentümer, die Acker- oder Bauerwartungsland verkaufen.

Insgesamt lassen sich diese vier wichtigsten Grundstücks-Kategorien benennen:

Die größte Herausforderung für denjenigen, der sein Grundstück verkaufen will, ist meist die Bestimmung des Verkaufspreises. Dieser sollte auf keinen Fall zu vorschnell getroffen werden. Schließlich handelt es sich beim Verkauf eines Grundstücks um ein Geschäft mit großer Tragweite. Wird der Preis zu niedrig angegeben, macht der Verkäufer ein Minusgeschäft. Setzt er ihn allerdings zu hoch, kann es den Verkauf des Grundstücks erschweren. 

Dafür bieten die Bodenrichtwerte eine gute Annäherung an den erzielbaren Verkaufspreis. Die veröffentlichten Richtwerte werden von den Städten und Gemeinden auf Basis tatsächlicher, in der Vergangenheit erzielter Verkaufspreise ermittelt. Um den konkreten Verkehrswert eines Grundstücks zu ermitteln, gibt es folgendes Verfahren:

  • Vergleichsverfahren: Bei dem Vergleichswertverfahren wird das Grundstück mit ähnlichen verglichen. Dieses Verfahren findet in der Regel bei privat genutzten Wohngrundstücken Anwendung. Aber gerade in Großstädten und Ballungsgebieten ist dies nicht so einfach, da kaum vergleichbare verkaufte Grundstücke und Grundstückspreise vorhanden sind.

Welche Grundstücke sind steuerfrei?

  • 1. Was ist die Grundsteuer?
  • 2. Warum ist die Steuer so wichtig?
  • 3. Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?
  • 4. Was ändert sich durch die Reform?
  • 5. Ab wann muss ich die neue Grundsteuer zahlen?
  • 6. Was haben Bund und Länder mit der Reform erreicht?
  • 7. Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig konkret?
  • 8. Was ist die neue Grundsteuer C?
  • 9. Welche Auswirkungen hat die Reform auf meine Grundsteuerzahlung?
  • 10. Handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung?
  • 11. Welche Auswirkungen hat die Öffnungsklausel auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich?
  • 12. Welche Änderungen ergeben sich für andere als Wohngrundstücke?
  • 13. Wie aufwändig ist die Grundsteuererklärung?
  • 14. Warum muss ich eine Steuererklärung abgeben?
  • 15. Bis wann muss ich meine Erklärung abgeben?
  • 16. Wie muss ich meine Erklärung abgeben?
  • 17. Was ist die Webseite „Grundsteuererklärung für Privateigentum“?
  • 18. Wer kann „Grundsteuererklärung für Privateigentum” nutzen?
  • 19. In welchen Bundesländern ist „Grundsteuererklärung für Privateigentum” nutzbar?
  • 20. Wie kann ich mich auf die Grundsteuererklärung vorbereiten?
  • 21. Kann ich meine Erklärung auch in Papierform abgeben?
  • 22. Wo finde ich weitere Informationen?

Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Derzeit sind es fast 15 Mrd. Euro jährlich. Damit zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Diese Mittel benötigen die Gemeinden, um damit Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Es hat weiterhin entschieden, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden musste. Die Grundsteuer kann jedoch in ihrer jetzigen Form übergangsweise bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sogenannten Einheitswerten). Im Westen werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt. In den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter, sie beruhen auf Werten aus dem Jahr 1935. Diese Einheitswerte werden mit einem einheitlichen Faktor, der sogenannten Steuermesszahl, und anschließend mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. Während die Steuermesszahl nach altem Recht bundeseinheitlich festgelegt ist, wird der Hebesatz – und damit letztlich die Grundsteuerhöhe – von den Gemeinden bestimmt.

Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seit den Jahren 1935 und 1964 sowohl im Westen als auch im Osten sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren sind. Im Ergebnis hat sich die Einheitsbewertung von den tatsächlichen Werten der Immobilien entkoppelt. Das heißt, gegenwärtig können für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage erheblich unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden, wie Abbildung 1 für reale Beispiele zeigt.

Mit der Reform werden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt und die Grundsteuer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fortentwickelt. Die Änderungen durch die Grundsteuerreform hat der Bundesgesetzgeber in einem aus drei Gesetzen bestehenden Gesetzespaket festgeschrieben:

  • Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts: Dieses Gesetz enthält u. a. die neuen Bewertungsregeln für Zwecke der Grundsteuer auf Bundesebene. Es sieht vor, dass der gesamte Grundbesitz in Deutschland auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet wird, d. h. mit den am 1. Januar 2022 bestehenden Verhältnissen. Hierfür sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
  • Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung: Mit diesem Gesetz wird den Gemeinden das Recht eingeräumt, ab dem Jahr 2025 aus städtebaulichen Gründen auf unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzulegen.
  • Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b): Hiermit wurde die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Grundgesetz festgeschrieben. Gleichzeitig wurde den Ländern das Recht eingeräumt, bei der Grundsteuer eigene, vom Bundesgesetz abweichende landesrechtliche Regelungen einzuführen. Von dieser Möglichkeit haben fünf Länder Gebrauch gemacht (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen). Das Saarland und Sachsen wenden grundsätzlich das Bundesmodell an, haben allerdings vom Bundesgesetz abweichende Steuermesszahlen eingeführt.

Welche Kosten fallen an wenn ich ein Grundstück verkaufe?

Wenn Sie einen Grundstücksverkauf anstreben, kann im Kaufvertrag festgelegt werden, wer die Notarkosten bezahlt. In der Regel können Sie diese Pflicht überwiegend dem Käufer auferlegen und zahlen höchstens einen geringen Anteil der Notargebühren.

  • Meistens läuft der Verkauf eines Grundstücks so ab, dass beide Parteien vereinbaren, dass der Käufer für die überwiegenden Notargebühren aufkommt. Der Verkäufer zahlt dann lediglich die Gebühren, die für die Löschung der Rechte Dritter anfallen. Das kann zum Beispiel eine Hypothek der Bank sein, die bereits vom Verkäufer getilgt ist aber noch im Grundbuch steht. Diese Kosten fallen nur an, wenn es überhaupt Rechte Dritter an dem Grundstück gibt, die im Grundbuch eingetragen sind.
  • Die Haftung für die Notargebühren liegt beim Käufer und beim Verkäufer. Haben Sie Ihr Grundstück verkauft und der Käufer kann die Notargebühren nicht bezahlen, so sind Sie als Verkäufer auch in der Haftung. Das bedeutet, dass Sie selbst anteilig für die Kosten aufkommen müssen.

Wie erfährt das Finanzamt von einem Grundstücksverkauf?

Sie haben Baugrund geerbt und überlegen, ob ein Verkauf für Sie in Frage kommt? Wir zeigen Ihnen, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie ihr durch Erbschaft erlangtes Grundstück verkaufen möchten. Wir klären für Sie, welche Steuern anfallen und wann die Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Alles Wissenswerte über die Veräußerung Ihres geerbten Grundstücks finden Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze:

Sie haben Baugrund geerbt und wissen als Erbnehmer nicht, was als nächstes passiert? Das ist verständlich, denn schließlich befinden Sie sich gerade in einer außergewöhnliche Situation, wenn Sie eine Erbschaft antreten müssen. Für erbende Kinder und enge Angehörige des Erblassers kann ein Erbfall eine belastende Situation sein, wenn Sie sich plötzlich mit solchen Themen auseinandersetzen müssen.

Stehen Sie tatsächlich vor dieser Situation, so sind im Vorfeld eines möglichen Verkaufs wichtige Aspekte zu berücksichtigen, wie z.B. eventuell anstehende Steuerzahlungen in Bezug auf die neuen Eigentumsverhältnisse nach dem Erbfall.

Wir von Seiberth Immobilien begleiten und beraten Sie kompetent durch die Vorbereitungen und den Verkaufsprozess. Als fachkundige und erfahrene Makler unterstützen wir Sie und Ihre Miterben.

Bevor Sie mit dem Gedanken spielen, das geerbte Grundstück zu veräußern, sollten Sie zunächst überlegen, ob Sie die Erbschaft antreten wollen oder können. Mit der Erbschaft übernehmen Sie nicht nur die Immobilie, sondern auch die damit eng verbundenen Rechten und Pflichten wie etwa Steuerzahlungen.

Zudem sollten Sie sich vor Antritt der Erbschaft erkundigen, ob auf dem Baugrund noch Belastungen liegen und wenn ja, in welcher Höhe diese ausfallen. Sind Sie mit dem Erblasser nur entfernt oder gar nicht verwandt, sollten Sie sich zudem gut überlegen, ob Sie die Erbschaft antreten wollen. Denn die anfallende Nachlasssteuer wird nach dem Verwandtschaftsgrad berechnet. Grundsätzlich gilt, je enger Sie mit dem Verstorbenen verwandt waren, desto weniger Steuern kommen auf Sie zu.

Altlasten und anfallende Steuern können im Erbfall eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung für den Erbnehmer bedeuten. Wir raten Ihnen, einen Experten mit ins Boot zu holen, damit Sie für eine Veräußerung der geerbten Immobilie bestens gewappnet sind.

Wie schnell darf man ein Grundstück wieder verkaufen?

In Deutschland muss jeder Hausverkauf notariell beurkundet werden. Wird eine Immobilie verkauft, veranlasst der Notar die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch sowie die Löschung gegebener Altlasten. Für die Durchführung dieses Antrags ist das Grundbuchamt zuständig. Als eingetragener Eigentümer haben Sie jederzeit das Recht, die Immobilie zu verkaufen.

Jedoch sollte ein gerade gekauftes Haus nicht immer direkt wieder verkauft werden.Denn entsteht ein Gewinn bei einem Immobilienhandel, wird die Spekulationssteuer fällig. Wie hoch dann die zu zahlende Steuer ist, hängt von dem Nettogewinn und Ihrer Steuerklasse ab. Der Steuersatz kann durchaus zweistellig sein. Unter bestimmten Faktoren lässt sich die Spekulationssteuer aber umgehen. Ohne Spekulationssteuer können Sie einen höheren Ertrag aus dem Verkauf erzielen oder gegebenenfalls einen höheren Verkaufspreis ansetzten, sofern Sie potenzielle Käufer für die Immobilie finden.

Dabei ist die Zeit eine wichtige Variable. Möchten Sie ein Haus an einen passenden Käufer verkaufen, sollten Sie sich also auch immer Gedanken über den Zeitpunkt machen.

Bei der Entscheidung, eine gekaufte Immobilie zu verkaufen sollten Sie alle anfallenden Kosten berücksichtigen.

Es beginnt damit, potenzielle Käufer zu erreichen und sie von Ihrem Objekt zu überzeugen. Hier kommen oft Makler ins Spiel, deren Expertise sowohl Käufer als auch Verkäufer zu schätzen wissen. Der Makler versteht es, den hohen Preis Ihrer Immobilie zu rechtfertigen und findet dank seines Netzwerks und seiner Kenntnisse über den Immobilienmarkt die richtigen Käufer.

Wenn Sie einen Makler beauftragen, fallen jedoch Maklerprovisionen an, die je nach Bundesland zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises liegen. Diese Kosten sind oft geteilt zwischen Käufer und Verkäufer, doch auch das variiert regional. Wenn Sie also Ihr Haus privat verkaufen, haben Sie diese Kosten nicht, doch der Verkauf kann zeitaufwendiger und komplizierter werden.

Was muss ich beachten wenn ich ein Grundstück verkaufen will?

Grundstück verkaufen - Was beachten?

Wer ein Grundstück verkaufen möchte, muss im Vorfeld einige Dinge beachten. Im folgenden Artikel geben wir Ihnen einen Rundumblick über die Besonderheiten und Vorgaben beim Grundstücksverkauf.

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Wollen Sie Ihr Grundstück verkaufen, wird eine Ihrer ersten Fragen die nach dem zu erwartenden Verkaufserlös sein.

Wer bezahlt die Notarkosten beim Grundstücksverkauf?

Der Notar berechnet für die Beurkundung beim Immobilienverkauf seine Gebühren und Auslagen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Notare sind verpflichtet, ihre Tätigkeiten nach den gesetzlich vorgegebenen Gebühren abzurechnen und dürfen die Notargebühren weder unterschreiten noch überschreiten (§ 17 BNotarO). Notargebühren sind also grundsätzlich nicht verhandelbar. Im Einzelfall hängt die Berechnung der Notarkosten beim Hauskauf von verschiedenen Umständen ab. Pauschale Antworten verbieten sich.

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Die Notarkosten beim Immobilienverkauf trägt normalerweise der Käufer der Immobilie. Dafür darf er sich im Regelfall auch den Notar seines Vertrauens aussuchen.

Abweichende Vereinbarungen über die Kostenverteilung sind im Einzelfall natürlich möglich, sollten dann aber auch notariell beurkundet werden. Der Eigentümer der Immobilie trägt allenfalls die Kosten, die zur Bereinigung des Grundbuchs notwendig sind, damit der Käufer die Immobilie lastenfrei übernehmen kann.

Ist der Verkauf von Grundstücken umsatzsteuerfrei?

Eine Vermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerbar, wenn der Vermieter Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist und die Vermietung regelmäßig betreibt. Für die umsatzsteuerliche Behandlung der Vermietung ist auch von Bedeutung, ob es sich um eine Wohnimmobilie oder eine gewerblich genutzte Immobilie handelt. Bei der Vermietung von Wohnraum ist die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG vorgesehen (ohne Optionsmöglichkeit zur Umsatzsteuer), während bei der Vermietung von gewerblich genutzten Immobilien in der Regel Umsatzsteuer anfällt (Option).

Zu den nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG steuerfreien Leistungen aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden üblichen Nebenleistungen (BFH-Urteil vom 9. 12. 1971, V R 84/71, BStBl 1972 II S. 203). Es handelt sich um Leistungen, die gegenüber der Grundstücksvermietung oder -verpachtung von untergeordneter Bedeutung sind, damit eng zusammenhängen und in deren Gefolge üblicherweise anfallen. Als Nebenleistungen sind in der Regel die Lieferung von Wärme, die Versorgung mit Wasser einschließlich Warmwasser, die Überlassung von Waschmaschinen, die Reinigung von Fluren und Treppen, die Treppenbeleuchtung sowie die Lieferung von Strom durch den Vermieter anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 15. 1. 2009, V R 91/07, BStBl II S. 615 und EuGH-Urteile vom 11. 6. 2009, C-572/07, RLRE Tellmer Property, und vom 27. 9. 2012, C-392/11, Field Fisher Waterhouse).

Kann ich ein Grundstück ohne Notar verkaufen?

Dies kann keine genaue Kostenaufstellung sein, weil jede Vertragsgestaltung und alle Grundbuchveränderungen mit bestimmten Gebühren veranschlagt werden. In dieser Darstellung können nur die hauptsächlichen Kosten dargestellt werden. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes (Gerichts- und Notarkostengesetz – GnotKG) – gültig ab 01. August 2013 - wurden einige Leistungen zusammengefasst. Trotzdem können noch einzelne, kleinere Notarleistungen separat abgerechnet werden, die in diesem Vergleichsrechner nicht erfasst sind. Eine genaue Kostendarstellung können Sie von Ihrem Notar erfahren, wenn Sie ihm genau mitteilen, welche Leistungen Sie vom Notar erwarten, wie das Grundbuch des Vorbesitzers aussieht und was im Grundbuch genau eingetragen und verändert werden soll.

Die Kosten für eine Grundschuldeintragung gelten immer für eine Eintragung. Wird eine Grundschuld von 300.000 Euro in drei Teilbeträgen eingetragen, müssten Sie für jeden Teilbetrag die Kosten für die Grundschuldeintragung berechnen. Drei mal 100.000 Euro ist etwas teuerer als einmal 300.000 Euro.

Wie verkauft man ein Baugrundstück?

Wer Bauland besitzt, es selbst aber nicht braucht, zahlt häufig viel Geld und hat nichts davon. Letztlich bleibt nur der Verkauf und dabei gibt es vor allem für unerfahrene Grundstücksanbieter einiges zu beachten.

Als Verkäufer eines Grundstücks müssen Sie verschiedenste rechtliche Aspekte beachten. Zu den wichtigsten zählen unter anderem der Eigentumstitel, also der Nachweis, dass Ihnen das Grundstück wirklich gehört. Außerdem benötigen Sie eine Eintragsbescheinigung vom Landesregisteramt. Schließlich müssen Grundstücksverkäufer mit einer eidesstattlichen Versicherung durch das Finanzamt nachweisen, dass sie entweder in den letzten fünf Jahren keine Einnahmen durch das Grundstück erzielt haben oder diese versteuert haben.

Wie hoch sind Notarkosten bei grundstücksübertragung?

Dies kann keine genaue Kostenaufstellung sein, weil jede Vertragsgestaltung und alle Grundbuchveränderungen mit bestimmten Gebühren veranschlagt werden. In dieser Darstellung können nur die hauptsächlichen Kosten dargestellt werden. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes (Gerichts- und Notarkostengesetz – GnotKG) – gültig ab 01. August 2013 - wurden einige Leistungen zusammengefasst. Trotzdem können noch einzelne, kleinere Notarleistungen separat abgerechnet werden, die in diesem Vergleichsrechner nicht erfasst sind. Eine genaue Kostendarstellung können Sie von Ihrem Notar erfahren, wenn Sie ihm genau mitteilen, welche Leistungen Sie vom Notar erwarten, wie das Grundbuch des Vorbesitzers aussieht und was im Grundbuch genau eingetragen und verändert werden soll.

Die Kosten für eine Grundschuldeintragung gelten immer für eine Eintragung. Wird eine Grundschuld von 300.000 Euro in drei Teilbeträgen eingetragen, müssten Sie für jeden Teilbetrag die Kosten für die Grundschuldeintragung berechnen. Drei mal 100.000 Euro ist etwas teuerer als einmal 300.000 Euro.

Sind grundstückskäufe umsatzsteuerpflichtig?

Zum Begriff des Grundstücks vgl. im Einzelnen Abschn. 3a.3 Abs. 2 Satz 2 und 3 UStAE. Der Grundstücksbegriff i.S.d. UStG ist ein eigenständiger Begriff des Unionsrechts; er richtet sich nicht nach dem zivilrechtlichen Begriff eines Grundstücks. Unter einem Grundstück i.S.d. UStG ist zu verstehen:

  • ein bestimmter über- oder unterirdischer Teil der Erdoberfläche, an dem Eigentum und Besitz begründet werden kann.

    Das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen kann als → Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei sein. Erforderlich ist hierfür nach den Urteilen des BFH vom 21.6.2017 (V R 3/17, BStBl II 2018, 372 und V R 4/17, BStBl II 2018, 370), dass räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen überlassen werden, so dass Dritte von einer Nutzung der Parzelle ausgeschlossen sind (s.a. Pressemitteilung des BFH Nr. 71/2017 vom 8.11.2017, LEXinform 0447345);

  • jedes mit oder in dem Boden über oder unter dem Meeresspiegel befestigte Gebäude oder jedes derartige Bauwerk, das nicht leicht abgebaut oder bewegt werden kann,

  • jede Sache, die einen wesentlichen Bestandteil eines Gebäudes oder eines Bauwerks bildet, ohne die das Gebäude oder das Bauwerk unvollständig ist, wie zum Beispiel Türen, Fenster, Dächer, Treppenhäuser und Aufzüge,

  • Sachen, Ausstattungsgegenstände oder Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder einem Bauwerk installiert sind und die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder das Bauwerk zu zerstören oder erheblich zu verändern. Die Veränderung ist immer dann unerheblich, wenn die betreffenden Sachen einfach an der Wand hängen und wenn sie mit Nägeln oder Schrauben so am Boden oder an der Wand befestigt sind, dass nach ihrer Entfernung lediglich Spuren oder Markierungen zurück bleiben (z.B. Dübellöcher), die leicht überdeckt oder ausgebessert werden können.

Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind nur dann steuerbar, wenn die Leistungen im Inland ausgeführt werden. Welche Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück ausgeführt werden, regelt die Verwaltung in Abschn. 3a.3 UStAE (→ Sonstige Leistung). Eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück ist immer am Grundstücksort ausgeführt (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG). Der Leistungsort für Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit einem Grundstücks stehen, ist abhängig vom Status des Leistungsempfängers (B2B- bzw. B2C-Umsätze).

Ist die Leistung steuerbar, dann ist zu klären, ob der Grundstücksumsatz steuerfrei oder steuerpflichtig ist. Für die Steuerbefreiung ist

Das Recht auf Vorsteuerabzug des Unternehmers entsteht dem Grunde und der Höhe nach bereits im Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Im Rahmen des § 15 Abs. 2 und 3 UStG kommt es entscheidend darauf an, ob der Unternehmer im Zeitpunkt des Leistungsbezugs die Absicht hat, die Eingangsumsätze für solche Ausgangsumsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (BFH Urteil vom 22.3.2001, V R 46/00, BStBl II 2003, 433; Abschn. 15.12 Abs. 1 Satz 5 und 6 UStAE).

Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Gegenständen s.o. den Gliederungspunkt »Zuordnungsentscheidung«.

Kann man ein Grundstück direkt wieder verkaufen?

In Deutschland muss jeder Hausverkauf notariell beurkundet werden. Wird eine Immobilie verkauft, veranlasst der Notar die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch sowie die Löschung gegebener Altlasten. Für die Durchführung dieses Antrags ist das Grundbuchamt zuständig. Als eingetragener Eigentümer haben Sie jederzeit das Recht, die Immobilie zu verkaufen.

Jedoch sollte ein gerade gekauftes Haus nicht immer direkt wieder verkauft werden.Denn entsteht ein Gewinn bei einem Immobilienhandel, wird die Spekulationssteuer fällig. Wie hoch dann die zu zahlende Steuer ist, hängt von dem Nettogewinn und Ihrer Steuerklasse ab. Der Steuersatz kann durchaus zweistellig sein. Unter bestimmten Faktoren lässt sich die Spekulationssteuer aber umgehen. Ohne Spekulationssteuer können Sie einen höheren Ertrag aus dem Verkauf erzielen oder gegebenenfalls einen höheren Verkaufspreis ansetzten, sofern Sie potenzielle Käufer für die Immobilie finden.

Dabei ist die Zeit eine wichtige Variable. Möchten Sie ein Haus an einen passenden Käufer verkaufen, sollten Sie sich also auch immer Gedanken über den Zeitpunkt machen.

Bei der Entscheidung, eine gekaufte Immobilie zu verkaufen sollten Sie alle anfallenden Kosten berücksichtigen.

Es beginnt damit, potenzielle Käufer zu erreichen und sie von Ihrem Objekt zu überzeugen. Hier kommen oft Makler ins Spiel, deren Expertise sowohl Käufer als auch Verkäufer zu schätzen wissen. Der Makler versteht es, den hohen Preis Ihrer Immobilie zu rechtfertigen und findet dank seines Netzwerks und seiner Kenntnisse über den Immobilienmarkt die richtigen Käufer.

Wenn Sie einen Makler beauftragen, fallen jedoch Maklerprovisionen an, die je nach Bundesland zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises liegen. Diese Kosten sind oft geteilt zwischen Käufer und Verkäufer, doch auch das variiert regional. Wenn Sie also Ihr Haus privat verkaufen, haben Sie diese Kosten nicht, doch der Verkauf kann zeitaufwendiger und komplizierter werden.