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Was sind die Regeln der Scharia?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was sind die Regeln der Scharia?
  2. Welche Gesetze gibt es in der Scharia?
  3. Welche Strafen gibt es in der Scharia?
  4. Was ist die Scharia einfach erklärt?
  5. Was ist alles in der Scharia verboten?
  6. Welche Strafen stehen im Koran?
  7. Wo gilt die Scharia als Rechtsgrundlage?
  8. Ist Scharia Pflicht?
  9. Wo gilt die Scharia heute?
  10. Wer hat die Scharia?
  11. Was bedeutet Jihad auf Deutsch?
  12. Wo fängt Unzucht an?
  13. Waren die Osmanen Sunniten?

Was sind die Regeln der Scharia?

Das Islamische Recht – die Scharia

In der Islamischen Republik Iran, aber auch in anderen Ländern wie Saudi-Arabien oder Pakistan werden repressive Gesetze und ungezählte Menschenrechtsverletzungen mit Verweis auf die Scharia gerechtfertigt. Aber was ist die „Scharia“ – das islamische Rechtssystem – eigentlich? Für Millionen Menschen hat sie enormen Einfluss auf das tägliche Leben und die Gesetzgebung. Die Islamwissenschaftlerin Prof. Dr. Christine Schirrmacher erläutert die Grundlagen auf einen Blick:

Die islamische Theologie betrachtet die Scharia als vollkommene Ordnung, die Frieden und Gerechtigkeit schafft. Sie gilt als Ordnung Gottes und darf daher prinzipiell nicht durch menschliche Gesetze ersetzt werden. Die Scharia ist die Gesamtheit des islamischen Gesetzes, wie es im Koran, in der islamischen Überlieferung und in den Auslegungen maßgeblicher Theologen und Juristen vor allem der frühislamischen Zeit niedergelegt wurde. Die Scharia gibt Anweisungen für das Verhalten in Familie und Gesellschaft (z. B. zum Ehe- oder Strafrecht), aber sie reglementiert auch die Gottesverehrung (die Praktizierung der “Fünf Säulen”: Bekenntnis, Gebet, Fasten, Almosen und Wallfahrt). Der Ablauf des täglichen rituellen Gebets ist also ebenso wenig in das Belieben des Einzelnen gestellt wie der Abschluss eines Ehevertrags.

Welche Gesetze gibt es in der Scharia?

Scharia sei etwas Abstraktes und theologisch nicht genau zu definieren, so hat es Kurnaz einmal etwas weniger verschwurbelt formuliert. Festzuhalten ist: Es handelt sich bei der Scharia nicht um ein kodifiziertes Gesetzbuch. Scharia lässt sich als eine vom Glauben geprägte Lebensform bezeichnen, die in verschiedenen Texten, auch im Koran, also der heiligen Schrift der Muslime, beschrieben wird. Diese zum Teil schwer verständlichen Texte sind dann im Laufe der Zeit von den zahlreichen Gelehrten interpretiert und ausgelegt worden.

Nora Kalbarczyk und Serdar Kurnaz bei der Veranstaltung "Scharia" in der Katholischen Akademie Hamburg

"Bei der Auslegung ist das Schwierige: Die Rechtsgelehrten müssen entscheiden, welche Aussagen auf Mohammed zurückführbar sind, oder von denen behauptet wird, dass Mohammed sie geäußert hat", erläutert Kurnaz. "Sie haben viele Momente, wo der Mensch seine Gedanken, die er für recht und billig hält, in die Texte hineinliest. Und muslimische Gelehrte sind sich dessen bewusst, versuchen eine Rechtsmethodik zu etablieren, die diese Gefahren unterbindet. Aber sie sind sich auch dessen bewusst, dass man eine vollständige Objektivität nicht haben kann."

Welche Strafen gibt es in der Scharia?

Dr. Marwan Abou-Taam,Mainz

Wörtlich übersetzt bedeutet das arabische Wort Scharia „der Weg zur Tränke„ oder „der klare Weg„. Sure 5, Vers 48 des Qurans spricht von der Scharia als dem Weg, der für jeden Muslim bestimmt ist. Von den 6200 Versen des Qurans haben etwa 550 einen normativen Charakter, die größtenteils kultische Vorschriften für das Gebet, das Fasten und die Pilgerfahrt enthalten. Davon beschäftigen sich etwa 80 Verse mit strafrechtlichen Normen sowie mit Fragen des Erbrechts oder anderen familienrechtlichen Fragen. Damit enthält der Quran viel weniger Rechtsnormen als die Schriften des Judentums und des Christentums.

Was ist die Scharia einfach erklärt?

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Was ist alles in der Scharia verboten?

Als das Regime 1980 seine Herrschaft zementierte, führten die neuen iranischen Machthaber die Scharia landesweit ein, was zu einschneidenden Veränderungen im Alltagsleben führte. Ab sofort bestimmte das islamische Gesetz, was die Iraner essen, welche Kleidung sie tragen, welche Musik sie hören und welche Sportarten sie ausüben oder anschauen durften.

Dennoch hat sich vieles in den letzten vier Jahrzehnten geändert. Einiges, was einst nach islamischem Recht als verboten galt (harām), ist nun erlaubt (halāl). Vier Beispiele für den Wandel in der Anwendung der iranischen Scharia aus den letzten 42 Jahren:

Welche Strafen stehen im Koran?

Über die Strafe der Steinigung steht nichts im Koran - hergeleitet wird sie aus anderen Quellen : Bild: AFP

Wo gilt die Scharia als Rechtsgrundlage?

Das eingedeutschte Wort „Scharia“ wird auf die arabische Wurzel ŠRʿ (transliteriert aus arabisch شَرَعَ, DMG šaraʿa ‚anfangen, beginnen‘)[6] zurückgeführt. Ein Großteil arabischsprachiger Anhänger von Religionen des Nahen Ostens setzen diesen Begriff den Vorschriften einer prophetischen Religion gleich. Daraus entstanden Begriffe wie Scharīʿat Mūsā bzw. Scharīʿat al-Mūsā (das Gesetz/die Religion Mose),[7] Scharīʿat Madschūs (die zoroastristische Lehre) oder allgemein für Monotheisten als Bezeichnung für ihre Religionsvorschriften (Scharīʿatunā). Im Islam bezeichnet Scharia die „Regeln und Regulierungen, die das Leben von Muslimen bestimmen“ und Koran sowie Sunna entstammen.[8]

Scharia ist ein Begriff, den neben dem Islam auch andere monotheistische Religionen im Nahen Osten verwendet haben. Hier einige Beispiele:

Unter den „Wurzeln der Rechtsfindung“ (uṣūl al-fiqh) versteht man die Gesetzeswissenschaft im Islam, deren Gegenstand die Scharia ist. Sie entspricht der iuris prudentia (Rechtswissenschaft) der Römer und erstreckt sich auf alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens im Islam. Die religiösen Gesetze werden in den Büchern des Fiqh dargelegt und erörtert. Ibn Chaldūn erklärt dazu:

„Der fiqh ist die Kenntnis der Bestimmungen (aḥkām) Gottes des Erhabenen zur Einordnung der Handlungen derjenigen, die diesen Bestimmungen jeweils unterworfen sind (al-mukallafīn), als geboten, verboten, empfohlen, missbilligt und schlicht erlaubt, die aus dem Koran, der Sunna und dem, was der Gesetzgeber (Gott) als weitere Quellen und Instrumente (adilla) zu ihrer Erkenntnis bereitgestellt hat, entnommen werden, und wenn die Bestimmungen durch diese Quellen und Auslegungsinstrumente herausgefunden werden, so nennt man sie fiqh.“[25]

Fiqh ist kein starres Rechtssystem, das unwandelbar alle Zeiten überlebt hat und an allen Orten gültig ist. Islamwissenschaftler, Arabisten und Ethnologen (beispielsweise Gudrun Krämer,[26] Thomas Bauer,[27] Ingrid Thurner[28]) betonen immer wieder, dass Meinungspluralismus keineswegs in Widerspruch zur Scharia steht.

Ist Scharia Pflicht?

Das eingedeutschte Wort „Scharia“ wird auf die arabische Wurzel ŠRʿ (transliteriert aus arabisch شَرَعَ, DMG šaraʿa ‚anfangen, beginnen‘)[6] zurückgeführt. Ein Großteil arabischsprachiger Anhänger von Religionen des Nahen Ostens setzen diesen Begriff den Vorschriften einer prophetischen Religion gleich. Daraus entstanden Begriffe wie Scharīʿat Mūsā bzw. Scharīʿat al-Mūsā (das Gesetz/die Religion Mose),[7] Scharīʿat Madschūs (die zoroastristische Lehre) oder allgemein für Monotheisten als Bezeichnung für ihre Religionsvorschriften (Scharīʿatunā). Im Islam bezeichnet Scharia die „Regeln und Regulierungen, die das Leben von Muslimen bestimmen“ und Koran sowie Sunna entstammen.[8]

Scharia ist ein Begriff, den neben dem Islam auch andere monotheistische Religionen im Nahen Osten verwendet haben. Hier einige Beispiele:

Unter den „Wurzeln der Rechtsfindung“ (uṣūl al-fiqh) versteht man die Gesetzeswissenschaft im Islam, deren Gegenstand die Scharia ist. Sie entspricht der iuris prudentia (Rechtswissenschaft) der Römer und erstreckt sich auf alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens im Islam. Die religiösen Gesetze werden in den Büchern des Fiqh dargelegt und erörtert. Ibn Chaldūn erklärt dazu:

„Der fiqh ist die Kenntnis der Bestimmungen (aḥkām) Gottes des Erhabenen zur Einordnung der Handlungen derjenigen, die diesen Bestimmungen jeweils unterworfen sind (al-mukallafīn), als geboten, verboten, empfohlen, missbilligt und schlicht erlaubt, die aus dem Koran, der Sunna und dem, was der Gesetzgeber (Gott) als weitere Quellen und Instrumente (adilla) zu ihrer Erkenntnis bereitgestellt hat, entnommen werden, und wenn die Bestimmungen durch diese Quellen und Auslegungsinstrumente herausgefunden werden, so nennt man sie fiqh.“[25]

Fiqh ist kein starres Rechtssystem, das unwandelbar alle Zeiten überlebt hat und an allen Orten gültig ist. Islamwissenschaftler, Arabisten und Ethnologen (beispielsweise Gudrun Krämer,[26] Thomas Bauer,[27] Ingrid Thurner[28]) betonen immer wieder, dass Meinungspluralismus keineswegs in Widerspruch zur Scharia steht.

Wo gilt die Scharia heute?

(arab. sharīʿa). Der Begriff wird im heutigen Sprachgebrauch für «islam. Interner Link: Recht

» verwendet, bedeutet im engeren Sinne jedoch die von Gott gesetzte Ordnung im Sinne einer islam. Normativität. Der Ruf nach Einführung der S. ist gegenwärtig in vielen muslim. Staaten zu einem polit. Kampfbegriff geworden. Vordergründiger Ausdruck einer islam. Rechtsordnung ist die Anwendung der koran. Interner Link: Körperstrafen, was jedoch nur einen kleinen Teil des islam. Rechtssystems umfasst. In mehreren Staaten wird die S. heutzutage in der Verfassung ausdrücklich als Quelle der Rechtsschöpfung anerkannt (etwa in Ägypten, Bahrain, Jemen, Kuwait, Libanon, Sudan, Syrien und in den Vereinigten Arab. Emiraten). Einen Schritt weiter gehen Saudi-­Arabien, Oman, Pakistan und ­Afghanistan, in denen die S., von Ausnahmen in einzelnen Rechtsbereichen abgesehen, mit der Rechtsordnung gleichgesetzt wird.

Wer hat die Scharia?

  • 13.04.2019
  • 3 Min.

Was bedeutet Jihad auf Deutsch?

Die wörtliche Übersetzung von Dschihad (oder auch: Jihad, arab. جهاد ) lautet „Anstrengung“ oder „Bemühung“. Es bezeichnet die Anstrengung ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Es wird zwischen dem kleinen (äußeren) und großen (inneren) Dschihad unterschieden.

Der sogenannte große Dschihad bezeichnet eine moralische und religiöse Anstrengung. Der Fokus liegt auf der nach Innen gerichteten Komponente. Dabei ist es das Ziel, sich persönlich weiterzuentwickeln, soziale Verantwortung zu übernehmen und den Glauben im Alltag umzusetzen.

Wo fängt Unzucht an?

Bis in die 1960er Jahre wurden in westlichen Ländern beispielsweise die Masturbation, der außereheliche bzw. voreheliche Geschlechtsverkehr, der Ehebruch sowie die früher „widernatürliche Unzucht“[1] oder „Sodomie“ genannte Homosexualität (auch „Päderastie“)[2] und Zoophilie als Unzucht bezeichnet. Diese Einordnung ist je nach religiösem und ethischem Umfeld auch heutzutage anzutreffen. Entsprechende Ausprägungen der Sexualität werden aber in den westlichen Ländern im Rahmen der kulturellen Liberalisierung und des Prinzips der sexuellen Selbstbestimmung nicht mehr strafrechtlich verfolgt und in zunehmendem Maße in der Gesellschaft akzeptiert. Eine gegenteilige Tendenz hin zur Kriminalisierung gibt es dagegen in jüngerer Zeit wieder bei der Zoophilie, im Deutschen auch als „Sodomie“ bezeichnet.[3]

Unter den Begriff fiel auch die Unzucht Minderjähriger, also der einvernehmliche sexuelle Umgang Jugendlicher und Kinder untereinander. Die Rechtssprache der Gegenwart hat sich vom moralisierenden Begriff „Unzucht“ verabschiedet und ihn beispielsweise bei der deutschen Strafrechtsreform 1973 durch den allgemeinen Begriff der „sexuellen Handlungen“ ersetzt.[4] Es wurde auch die Strafbarkeit der Sachverhalte, die früher unter Unzucht subsumiert wurden, eingeschränkt. Gleichzeitig wird die Thematik differenzierter betrachtet und negativ gesehene Sachverhalte als sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung oder sittliche Gefährdung bezeichnet.

Auch in islamisch geprägten Staaten wird die Unzucht (arab. Zina) verurteilt. Vielerorts wird sie sozial geächtet und die unzüchtige Person gemieden. Teilweise, etwa in Saudi-Arabien, im Iran, im Norden Nigerias und im Jemen wird sie zudem schwerstens bestraft, beispielsweise mit der Steinigung für Ehebruch oder für Analverkehr.

Im Rahmen der gesellschaftlichen Liberalisierung wurde der Begriff „Unzucht“ als Rechtsbegriff in Deutschland aufgegeben: Der Bundesgerichtshof entschied letztmals 1962, dass der Beischlaf unter verlobten, aber nicht verheirateten Partnern Unzucht und deren Förderung durch das Zurverfügungstellen einer Wohnung als Kuppelei strafbar sei. Mit der Großen Strafrechtsreform der Regierung Kiesinger (erste Große Koalition) ab 1. September 1969 wurden u. a. der Straftatbestand des Ehebruchs abgeschafft. Die Strafbarkeit der Kuppelei wurde 1973 stark eingeschränkt.

In der Rechtsprechung in Deutschland wird der Begriff „Unzucht“ nicht mehr verwendet. Im Strafgesetzbuch findet sich der Begriff „Unzucht“ seit 1973 nicht mehr. § 176 StGB heißt seitdem „Sexueller Missbrauch von Kindern“.

Waren die Osmanen Sunniten?

Kleinasien (Anatolien) stand bis ins 11. Jahrhundert unter der Vorherrschaft des Byzantinischen Reichs. Nach der Schlacht bei Manzikert 1071 hatten die turkstämmigen Rum-Seldschuken ein eigenes Sultanat in Zentralanatolien gegründet. Ihre Hauptstadt war Konya. In der Schlacht vom Köse Dağ unterlagen die Seldschuken 1243 den Mongolen und mussten die Vorherrschaft der Ilchane anerkennen. Ende des 13. Jahrhunderts revoltierte der Gouverneur der Ilchane in Anatolien, Sülemiş, gegen Ghazan Ilchan. Die Schwäche des Byzantinischen Reiches im Westen und des Ilchanidenreichs im Osten bot den turkstämmigen Beys die Gelegenheit, im Gebiet zwischen beiden Reichen eigenständige kleinere Herrschaften zu errichten. Es entstanden die Beylikler von Mentesche, Aydın, Germiyan, Saruhan, Karesi, Teke, Candar, Karaman, Hamid und Eretna.

Im Nordwesten Anatoliens, der antiken Region Bithynien, bestand zu Anfang des 14. Jahrhunderts das nach seinem Gründer Osman I. benannte osmanische Beylik. Osman I. herrschte über einen nomadischen Stamm oder eine Gruppe von räuberischen Kämpfern (Ghāzīs), der bei Söğüt seinen Sitz hatte und etwa das Gebiet zwischen Eskişehir und Bilecik beanspruchte. Der Überlieferung nach entstammte er dem oghusischen Clan der Kayı aus dem Stamm der Bozok. Der marokkanische Weltreisende Ibn Battūta bezeichnet Osman I. als „Turkmenen“. Turkmene war zur damaligen Zeit ein Synonym für Oghuse. Osmans Land nennt Ibn Battuta barr al-Turkiyya al-Maʻ ruf bi-Bilad al-Rūm („Das türkische Land, bekannt als das Land von Rum“).[9]

Von seinen Anfängen bis zu den Reformen des 19. Jahrhunderts war das Osmanische Reich geprägt von vielfältigen Gestaltungsformen von Herrschaft und unterschiedlichsten Beziehungen zwischen dem Zentrum und regionalen Kräften. Im Unterschied zum sprachlich, kulturell oder ethnisch einheitlichen Nationalstaat wird für diese Organisationsform „staatlicher“ Macht der Begriff des Weltreichs oder Imperiums verwendet. Klaus Kreiser zufolge war diese Art der Herrschaftsausübung weniger Folge einer bewussten politischen Entscheidung, als vielmehr Ausdruck fehlender Mittel, ein so großes und vielfältiges Gebiet einheitlich und zentral zu organisieren. Kreiser spricht daher vom Osmanischen Reich als einem „Imperium wider Willen“.[92] Der islamische Begriff „al-daula“ (arabisch الدولة, DMG al-daula ‚Zyklus, Zeit, Herrschaft‘, türkisch devlet) verbindet sich vornehmlich mit einem „Haus“ oder einer Dynastie, und somit mit der Person und Familie des Herrschers, weniger mit den Institutionen einer Staatsverwaltung. Ausgeprägter als in der übrigen islamischen Welt hatten sich im Lauf der Jahrhunderte im Osmanischen Reich staatliche Strukturen herausgebildet.[93]

Das Haus Osman übte seine Herrschaft über die Kontrolle strategisch wichtiger Punkte, wie Städte, Befestigungen, Straßen und Handelswege aus, sowie über seine Fähigkeit, Ressourcen für sich einzufordern und Gehorsam zu verlangen. Insofern als im Lauf der Reichsgeschichte verschiedene Gebiete zu unterschiedlichen Zeiten dem Reich eingefügt wurden, wurde die Herrschaft nicht überall einheitlich ausgeübt, sondern regional unterschiedlich. Dabei standen dem Reich in den jeweils neu eroberten Gebieten verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Die unterworfenen Gebiete konnten vollständig eingegliedert oder als unterschiedlich eng angebundene Vasallenstaaten geführt werden, oder sogar eine Teilautonomie genießen. Eingefordert wurde in jedem Fall die Loyalität zur Person des Sultans, die Entrichtung von Tributen und die Bereitstellung von Truppen.

Das Osmanische Reich war ein Vielvölkerstaat. Die Gesamtbevölkerung des Osmanischen Reichs wird für 1520–1535 auf 12 oder 12,5 Millionen Menschen geschätzt.[111] Zur Zeit seiner größten räumlichen Ausdehnung gegen Ende des 16. Jahrhunderts lebten – dabei ist die Unsicherheit allerdings enorm groß – etwa 22 bis 35 Millionen Menschen im Osmanischen Reich.[112] Zwischen 1580 und 1620 stieg die Bevölkerungsdichte stark an.[113] Im Gegensatz zu den west- und osteuropäischen Ländern, die nach 1800 ein starkes Bevölkerungswachstum erlebten, blieb die Bevölkerungszahl im Osmanischen Reich mit 25 bis 32 Millionen annähernd konstant. 1906 lebten etwa 20–21 Millionen Menschen im (durch Gebietsverluste des 19. Jahrhunderts verkleinerten) Reichsgebiet.