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Kann man jeden Vertrag widerrufen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man jeden Vertrag widerrufen?
  2. Wie lange darf man von einem Vertrag zurücktreten?
  3. Welche Verträge kann man nicht widerrufen?
  4. Kann man jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
  5. Kann 14 tägiges Widerrufsrecht ausgeschlossen werden?
  6. Wie komme ich aus dem Vertrag raus?
  7. Unter welchen Voraussetzungen kann man von einem Vertrag zurücktreten?
  8. Kann man einen unterschriebenen Kaufvertrag rückgängig machen?
  9. Kann ein Widerruf abgelehnt werden?
  10. Welche Widerrufsgründe gibt es?
  11. Kann ich einen Auftrag widerrufen?
  12. Kann ich einen bestehenden Vertrag kündigen?
  13. Wie komme ich aus einem abgeschlossenen Vertrag raus?
  14. Was ist ein Rücktrittsgrund?
  15. Wie komme ich aus einem unterschriebenen Vertrag raus?

Kann man jeden Vertrag widerrufen?

Zunächst müssen Sie dem Vertragspartner mitteilen, dass Sie den Vertrag widerrufen. Den Widerruf können Sie mündlich oder schriftlich erklären. Verwenden Sie hierfür das Musterwiderrufs-Formular, das das Unternehmen mitgeliefert hat, und verschicken es am besten per Einschreiben. So haben Sie im Streitfall einen Beweis.

Sie müssen das Musterwiderrufs-Formular aber nicht verwenden. Sie können Ihren Widerruf auch auf andere Weise erklären, zum Beispiel über den Umtausch-Check der Verbraucherzentralen. Legen Sie das Formular oder Ihr Widerrufsschreiben beim Zurücksenden der Ware mit ins Paket. Zur Sicherheit sollten Sie den Widerruf zusätzlich per Einschreiben oder per E-Mail erklären. Ein Widerruf kann allerdings formlos erfolgen - entgegen weit verbreiteter Ansicht ist eine Unterschrift nicht erforderlich.

Hinweis: Es reicht nicht aus, die Ware kommentarlos zurückzuschicken. Sie müssen den Widerruf in jedem Fall gegenüber dem Verkäufer oder Unternehmer erklären. Einen Grund, warum Sie widerrufen wollen, müssen Sie nicht angeben.

Wie lange darf man von einem Vertrag zurücktreten?

Wenn einmal ein Vertrag zwischen Vertragsparteien zustande gekommen ist, dann sind beide Seiten an den Vertragsinhalt gebunden. Wer einen Vertrag geschlossen hat, muss sich darauf verlassen können, dass auch der Vertragspartner seine Verpflichtungen einhält. Deshalb ist es für beide wichtig, sich über die Folgen des Vertragsschlusses vor Abschluss im Klaren zu sein, danach ist es zu spät. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Bindungswirkung, wobei das Gesetz vor allem Verbrauchern einen besonderen Schutz gewährt.

Wegfall der Bindungswirkung

Welche Verträge kann man nicht widerrufen?

Zunächst müssen Sie dem Vertragspartner mitteilen, dass Sie den Vertrag widerrufen. Den Widerruf können Sie mündlich oder schriftlich erklären. Verwenden Sie hierfür das Musterwiderrufs-Formular, das das Unternehmen mitgeliefert hat, und verschicken es am besten per Einschreiben. So haben Sie im Streitfall einen Beweis.

Sie müssen das Musterwiderrufs-Formular aber nicht verwenden. Sie können Ihren Widerruf auch auf andere Weise erklären, zum Beispiel über den Umtausch-Check der Verbraucherzentralen. Legen Sie das Formular oder Ihr Widerrufsschreiben beim Zurücksenden der Ware mit ins Paket. Zur Sicherheit sollten Sie den Widerruf zusätzlich per Einschreiben oder per E-Mail erklären. Ein Widerruf kann allerdings formlos erfolgen - entgegen weit verbreiteter Ansicht ist eine Unterschrift nicht erforderlich.

Hinweis: Es reicht nicht aus, die Ware kommentarlos zurückzuschicken. Sie müssen den Widerruf in jedem Fall gegenüber dem Verkäufer oder Unternehmer erklären. Einen Grund, warum Sie widerrufen wollen, müssen Sie nicht angeben.

Kann man jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

  • Widerrufsrecht gilt für Fernabsatzverträge, Haustürgeschäfte, Ratenzahlungsverträge, Bauverträge, Verbraucherkreditverträge, Ratenkäufe und Versicherungsverträge.
  • Die Frist beginnt je nach Art des Vertrags mit der Lieferung der Ware oder dem Vertragsabschluss.
  • Der Vertragspartner muss über das Widerrufsrecht informieren.
  • Der Widerruf muss schriftlich oder mündlich erklärt werden und enthält Angaben zum Verkäufer, Vertrag und Lieferdatum.
  • Nach dem Widerruf müssen Sie die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückschicken, und der Verkäufer erstattet Ihnen den Kaufpreis.

Verträge sind schnell geschlossen. Mitunter geschieht dies aber nicht so wohlüberlegt wie es eigentlich der Fall sein sollte: Wird man auf der Straße angesprochen, lässt man sich auf einer Messe begeistern, an der Haustür oder am Telefon überreden, kommt es nicht selten vor, dass man den Vertragsabschluss im Nachhinein bereut.

In all diesen Fällen haben Sie jedoch ein Widerrufsrecht, also ein Recht, diese Verträge wieder zu lösen. Und auch in weiteren Fällen kommen Sie wieder aus dem Vertrag heraus.

Grundsätzlich kann ein Vertrag immer dann widerrufen werden, wenn eine solche Möglichkeit in den Klauseln vereinbart wurde. Hier kann ein Unternehmer also seinen Kunden über die Widerrufsbelehrung die Möglichkeit einräumen, ihre Entscheidung zu widerrufen.

In bestimmten Fällen ist die Möglichkeit eines Widerrufs jedoch kein freiwilliges Angebot vom Anbieter, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Gemäß § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss für all diese Verträge ein Widerrufsrecht eingeräumt werden:

  • Fernabsatzverträge Verträge, die telefonisch, über das Internet oder postalisch geschlossen werden, gelten als Fernabsatzverträge. Hier gehört das Widerrufsrecht zu Ihren Verbraucherrechten (§ 312g BGB).  
  • Ihnen bleiben gemäß § 355, Absatz 2 BGB 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Hat der Vertragspartner allerdings aus Kulanz eine längere Dauer eingeräumt, gilt diese. Bei der Frist kann weder der erste noch der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen. Wäre dies so, verschiebt sich der Fristanfang beziehungsweise dessen Ende auf den folgenden Werktag.

    Um bei der Berechnung der Frist keine Fehler zu machen, ist wesentlich, wann sie genau beginnt, denn hier ist jeder Tag entscheidend:  

    • Einzellieferung Bestellen Sie im Internet eine Hose, beginnt die Widerrufsfrist am Tag nach der erfolgten Lieferung. Wurde das Paket also beispielsweise am 1. Juli geliefert, haben Sie bis zum 15. Juli um 24 Uhr Zeit, den Widerruf zu erklären. (§ 356, Absatz 2, 1a BGB in Verbindung mit § 187 BGB).  
    • Lieferung in Teilsendungen Haben Sie keine Hose, sondern beispielsweise Badezimmermöbel bestellt und werden diese nicht gemeinsam, sondern in mehreren Teillieferungen zugestellt, beginnt die Widerrufsfrist erst einen Tag nachdem das letzte Stück geliefert wurde. Erreicht Sie also der Waschbeckenunterschrank bereits am 30. Juni, der Spiegel aber erst am 1. Juli, haben Sie auch hier bis zum 15. Juli um 24 Uhr Zeit das Widerrufsrecht zu nutzen (§ 356, Absatz 2, 1b BGB).

    Kann 14 tägiges Widerrufsrecht ausgeschlossen werden?

    Zunächst müssen Sie dem Vertragspartner mitteilen, dass Sie den Vertrag widerrufen. Den Widerruf können Sie mündlich oder schriftlich erklären. Verwenden Sie hierfür das Musterwiderrufs-Formular, das das Unternehmen mitgeliefert hat, und verschicken es am besten per Einschreiben. So haben Sie im Streitfall einen Beweis.

    Sie müssen das Musterwiderrufs-Formular aber nicht verwenden. Sie können Ihren Widerruf auch auf andere Weise erklären, zum Beispiel über den Umtausch-Check der Verbraucherzentralen. Legen Sie das Formular oder Ihr Widerrufsschreiben beim Zurücksenden der Ware mit ins Paket. Zur Sicherheit sollten Sie den Widerruf zusätzlich per Einschreiben oder per E-Mail erklären. Ein Widerruf kann allerdings formlos erfolgen - entgegen weit verbreiteter Ansicht ist eine Unterschrift nicht erforderlich.

    Hinweis: Es reicht nicht aus, die Ware kommentarlos zurückzuschicken. Sie müssen den Widerruf in jedem Fall gegenüber dem Verkäufer oder Unternehmer erklären. Einen Grund, warum Sie widerrufen wollen, müssen Sie nicht angeben.

    Wie komme ich aus dem Vertrag raus?

    Das Gesetz für faire Verbraucherverträge bringt diverse Verbesserungen für die Verbraucher. Dabei geht es im Einzelnen um die Verlängerung von Dauerschuldverhältnissen sowie Vertragsabschlüsse und Werbung über Telefon.

    Bei derartigen Verträgen, also etwa solchen über die Mitgliedschaft in Fitnessstudios, die Teilnahme an Partnerschaftsbörsen, die Bereitstellung von Internet und Mobilfunk oder Zeitschriftenabonnements, sind Klauseln unwirksam, die den Verbraucher für eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren binden; kürzere Laufzeiten sind nicht zu beanstanden. Dies gilt schon bisher.

    Unter welchen Voraussetzungen kann man von einem Vertrag zurücktreten?

    • Es muss ein gültiger Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag vorliegen
    • Wichtiger Unterschied: Widerruf der Willenserklärung
    • Du hast dem Vertragspartner die Chance zur Nacherfüllung gegeben
    • Du hast deinen Rücktritt vom Kauf erklärt
    • Rückabwicklung beim Auto- oder Immobilienkauf
    • Hinweise für den Autokauf
    • Hinweise für den Immobilienkauf

    Welche drei Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erklärt Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf von der Kanzlei Bietmann in Köln.

    Kann man einen unterschriebenen Kaufvertrag rückgängig machen?

    Zunächst einmal gibt es im Vertragsrecht einen sehr wichtigen Grundsatz. Er lautet: Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten.

    Durch Artikel 2 Abs. 1 GG (Grundgesetz) ist die allgemeine Handlungsfreiheit geschützt. Und eine Form davon ist die Vertragsfreiheit. Deshalb darf jeder frei entscheiden, ob, mit wem, wie und worüber er Verträge schließt. Solange die Vereinbarungen nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, gibt es kaum Einschränkungen.

    Allerdings sind die geschlossenen Verträge dann auch verbindlich. Beide Vertragspartner sollen sich nämlich darauf verlassen können, dass sich beide Seiten an die Vereinbarungen halten. Haben Sie den Kaufvertrag einmal geschlossen, können Sie deshalb nicht ohne Weiteres seine Rückabwicklung verlangen.

    Kann ein Widerruf abgelehnt werden?

    Das Gesetz sieht tatsächlich vor, dass die Kosten für den Widerruf von der Kundschaft zu tragen sind. Allerdings ist die Voraussetzung dafür eine korrekte Widerrufsbelehrung, in der genau über diesen Umstand aufgeklärt wird. Außerdem können Händler und Händlerinnen in der Widerrufsbelehrung auch festlegen, dass sie selbst die Kosten übernehmen.

    Hin und wieder schreiben uns Unternehmen, dass ihr Widerruf von einem Online-Shop abgelehnt wurde, da sie keine Verbrauchereigenschaft aufweisen. Das ist auch korrekt: Bei dem Widerrufsrecht handelt es sich um eine verbraucherschützende Norm. Das heißt, dass sich die Kundschaft nur dann darauf berufen kann, wenn der Einkauf als Verbraucher oder Verbraucherin getätigt wurde.

    Schwierig kann die Unterscheidung allerdings dann werden, wenn eine Bestellung als Privatperson abgegeben wird; allerdings als Lieferort eine Unternehmensadresse angegeben wird. Hier muss im Zweifel darauf abgestellt werden, welche Angaben bei der Rechnungsanschrift gemacht wurden.

    Welche Widerrufsgründe gibt es?

    Das Gesetz sieht tatsächlich vor, dass die Kosten für den Widerruf von der Kundschaft zu tragen sind. Allerdings ist die Voraussetzung dafür eine korrekte Widerrufsbelehrung, in der genau über diesen Umstand aufgeklärt wird. Außerdem können Händler und Händlerinnen in der Widerrufsbelehrung auch festlegen, dass sie selbst die Kosten übernehmen.

    Hin und wieder schreiben uns Unternehmen, dass ihr Widerruf von einem Online-Shop abgelehnt wurde, da sie keine Verbrauchereigenschaft aufweisen. Das ist auch korrekt: Bei dem Widerrufsrecht handelt es sich um eine verbraucherschützende Norm. Das heißt, dass sich die Kundschaft nur dann darauf berufen kann, wenn der Einkauf als Verbraucher oder Verbraucherin getätigt wurde.

    Schwierig kann die Unterscheidung allerdings dann werden, wenn eine Bestellung als Privatperson abgegeben wird; allerdings als Lieferort eine Unternehmensadresse angegeben wird. Hier muss im Zweifel darauf abgestellt werden, welche Angaben bei der Rechnungsanschrift gemacht wurden.

    Kann ich einen Auftrag widerrufen?

    Volders-Experten erklären dir, worauf es ankommt.

    Stimmt schon: Dieser ganze Gesetzeskram ist ziemlich trocken – dafür aber auch sehr nützlich, weshalb wir ihn dir hier auf keinen Fall vorenthalten wollen. 

    Kann ich einen bestehenden Vertrag kündigen?

    Wichtig zu beachten: Für Verträge, die vor dem 1. März abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die alte Regelung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den aktuellen Vertrag genau zu prüfen, ob eine Kündigung wirklich Sinn macht. In manchen Fällen kann es nämlich sein, dass ein neuer Vertrag insgesamt teurer ist als der bestehende.

    Bei Mobilfunk- und Internetverträgen gelten die Änderungen sowohl für Neu- als auch für Bestandsverträge. Hier wurden die Regeln bereits am 1. Dezember vergangenen Jahres geändert.

    Wie komme ich aus einem abgeschlossenen Vertrag raus?

    Das Gesetz für faire Verbraucherverträge bringt diverse Verbesserungen für die Verbraucher. Dabei geht es im Einzelnen um die Verlängerung von Dauerschuldverhältnissen sowie Vertragsabschlüsse und Werbung über Telefon.

    Bei derartigen Verträgen, also etwa solchen über die Mitgliedschaft in Fitnessstudios, die Teilnahme an Partnerschaftsbörsen, die Bereitstellung von Internet und Mobilfunk oder Zeitschriftenabonnements, sind Klauseln unwirksam, die den Verbraucher für eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren binden; kürzere Laufzeiten sind nicht zu beanstanden. Dies gilt schon bisher.

    Was ist ein Rücktrittsgrund?

    Eine wichtige Regel, die Sie im Vertrags- und Kaufrecht kennen müssen, lautet: Verträge sind einzuhalten. Das deutsche Recht schützt als Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit über Artikel 2 Abs. 1 GG die Privatautonomie, wozu unter anderem die Vertragsfreiheit zählt. Es steht daher jedem frei zu entscheiden, ob und mit wem, auf welche Weise und worüber er Verträge schließt, soweit dabei nicht gegen zwingendes Recht oder die guten Sitten verstoßen wird.

    Solchermaßen auf freier Basis einmal geschlossene Verträge sind dann aber auch verbindlich, was auch für Kaufverträge gilt. Ist die Unterschrift unter einen Kaufvertrag einmal gesetzt, ist es daher meist gar nicht so einfach, hiervon wieder Abstand zu nehmen.

    Gleichwohl gibt es sowohl vertraglich vereinbarte als auch gesetzliche Rücktrittsrechte, um sich von einem Kaufvertrag zu lösen. Dabei ist das vertragliche Rücktrittsrecht vorrangig. Ist vertraglich nichts vereinbart, ist das gesetzliche Rücktrittsrecht maßgeblich. Bei einem wirksamen Rücktritt erfolgt dann eine Rückabwicklung des Vertrags, indem die bereits empfangenen Leistungen – Kaufgegenstand und Kaufpreis – jeweils zurückgegeben werden und jeder Vertragspartner wieder so gestellt wird, als hätte es den Vertrag nie gegeben.

    Zudem kann ein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart sein. Eine weitere Variante unseres Ausgangsbeispiels stellt daher der Fall dar, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers ein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart wird, wonach ein Vertrag gegen Zahlung von beispielsweise 20 % des Kaufpreises storniert werden kann. Ist diese AGB-Regelung wirksamer Bestandteil des Kaufvertrags geworden, haben Sie ein Recht auf Stornierung – im Gegenzug kann das Möbelhaus allerdings die Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe verlangen. Bei einer Küche mit einem Kaufpreis von 5.000 € müssen Sie sich dann als Käufer selbst ausrechnen, ob ein Rücktritt trotz Stornierungskosten von 20 oder 25 % für Sie noch sinnvoll ist.

    Ein Rücktritt wegen reinen Nichtgefallens ist daher keine gute Idee – im Falle eines vertraglichen Rücktrittsrechts kann es teuer werden. Und als gesetzlicher Rücktrittsgrund zählt es erst gar nicht.

    Wie komme ich aus einem unterschriebenen Vertrag raus?

    Das Abschließen eines neuen Arbeitsvertrags ist für die meisten ein Grund zur Freude. Doch manchmal treten Umstände ein, die Sie diese Entscheidung ganz schnell bereuen lassen können. Vielleicht haben Sie plötzlich Zweifel, ob der neue Arbeitsplatz der richtige für Sie ist, oder Sie erhalten überraschend ein anderes Jobangebot, das Ihnen mehr zusagt.

    Können Sie nun das gerade erst geschlossene Arbeitsverhältnis noch vor Antritt wieder beenden? Ja und nein. Zwar ist es nicht möglich, einen Arbeitsvertrag zu widerrufen, wie Sie es z. B. von einem Kaufvertrag kennen. Aber es gibt andere Methoden, mit denen Sie unter bestimmten Umständen noch vor Arbeitsantritt aus dem Vertrag rauskommen.

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